Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie überschätzen sich!)

(Unruhe im Hause)

Kollege Fiedler, Sie haben mir aus der Seele gesprochen, als Sie davon redeten, dass die Arroganz der Macht hier im Spiel war. Ich komme gleich dazu. Zunächst mal zum Kollegen Adam, dem knapp gescheiterten Landratskandidaten im Norden Thüringens.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Adams!)

Herr Adams, nach wie vor wird Ihnen ja jetzt leider die kommunalpolitische Komponente fehlen. Vielleicht wird es in ein paar Jahren anders.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich eine politische Kompetenz!)

Sie haben davon gesprochen, Sie haben ein schnelles Gesetz gemacht, was Sie uns hier vorgelegt haben, ein schnelles Gesetz, da gebe ich Ihnen recht. Aber es war nicht nur ein schnelles Gesetz, es ist auch ein schlechtes Gesetz und es ist ein peinliches Gesetz, was Sie hier vorgelegt haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Peinlich ist nur eins!)

Der Kollege Henke hat es ja schon inhaltlich zerpflückt, das ist ihm gut gelungen, finde ich. Eigentlich kann man als normal denkender Mensch diesem Gesetz gar nicht mehr zustimmen. Worauf ich eingehen möchte, ist, und da komme ich zur Arroganz der Macht des Kollegen Fiedler, wie dieses Gesetz in den Ausschüssen behandelt wurde. Mit Ihrer Arroganz der Macht haben Sie sich sämtlichem Sachlichen widersetzt. Ich kann mich an die Diskussion im Justizausschuss erinnern, als wir mit Engelszungen – mit „wir“ meine ich jetzt meine ehemalige Partei, die CDU, und meine derzeitige Partei, die AfD –, als wir mit Engelszungen und mit guten Argumenten versucht haben, Sie davon zu überzeugen, dass Sie davon, was als Änderungsantrag auch durch eine Sechs-zu-fünf-Abstimmung im Innenausschuss bei uns gelandet ist, die Finger lassen sollen, weil Sie ein peinliches Gesetz vorge

(Abg. Harzer)

legt haben, was wissentlich Bezug nimmt auf ein Gesetz des Bundes, das es noch gar nicht gibt – verstehen Sie? Sie wollten ein Gesetz durchdrücken, das einfach formell gar nicht veröffentlichungsfähig war. Wir haben es versucht, Frau Walsmann, ich habe es versucht; es war hoffnungslos. Sie haben abgestimmt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo haben Sie denn Ihr zweites Staatsexamen her?)

Sechs zu fünf. Arroganz der Macht, sage ich. Dann gucke ich heute in meine Post und sehe hier – ups – einen Änderungsantrag. Jetzt frage ich mich, Herr Adams, ich frage mich und Sie frage ich auch:

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es war eine Beschlussvorlage des Innenausschusses!)

Wie kam denn das Argument in den Ausschuss? Ja, wir haben unseren Änderungsantrag, der durch den Innenausschuss kam, zuvor doch mit dem, ich zitiere, „Justizministerium abstimmen lassen“. Erstens habe ich mich da sofort gefragt: Wieso stimmen Sie Änderungsanträge mit dem Justizministerium ab? Und zweitens habe ich mich dann gefragt, wie das Innenministerium Ihnen so einen Murks zurückgeben und sagen kann, das sei in Ordnung.

(Beifall AfD)

Wie können Sie dann auf Ihrem Standpunkt beharren, obwohl Ihnen alle Experten hätten sagen müssen, so ein Gesetz kann man nicht machen, das geht nicht?

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissen Sie, was es in Thüringen alles gibt?)

Gott sei Dank haben Sie jetzt die Kurve noch bekommen und es heimlich durch die Hintertür wahrscheinlich auch im Justizministerium fertigen lassen,

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ich weiß es nicht, einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt, der zumindest formell die Geschichte beendet. Peinlich und schlecht bleibt Ihr schnelles Gesetz trotzdem, das muss ich Ihnen sagen. Verantwortungsvolle Politik, meine Damen und Herren, die sieht anders aus. Die orientiert sich an dem Sachlichen und an dem, was gemacht werden muss, und nicht daran, was ich sechs zu fünf in den Ausschüssen durchsetzen kann. Danke schön.

(Beifall AfD)

Das Wort hat jetzt die Landesregierung, Minister Poppenhäger.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine muntere Debatte, das Gesetz ist natürlich kein Murks. Es ist ein wirklich respektabler Gesetzentwurf der Fraktionen und ist ein Hilfspaket zur finanziellen Unterstützung der Thüringer Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018, das wollen wir doch noch mal feststellen. Ich will auch noch ein Wort zu Herrn Abgeordneten Fiedler sagen, den ich ja sehr schätze.

Herr Abgeordneter Fiedler, ich bedanke mich für Ihre Wertschätzung. Ich weiß ja auch, dass die ernst gemeint ist. Aber das Wort von der Verhöhnung der Kommunen, das weise ich doch mit aller Entschiedenheit zurück, mit aller Entschiedenheit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das waren Kuschel & Co.!)

Nein, die Koalitionsfraktionen setzen eine wesentliche Zusage aus dem Koalitionsvertrag um und sorgen dafür, dass die Thüringer Kommunen gerade in diesem Jahr unter Berücksichtigung der eigenen Steuereinnahmen und der höheren finanziellen Ausstattung insgesamt über eine höhere Ausstattung verfügen als 2014. Ziel des Gesetzentwurfs ist es auch, bestehende Hilfestellungen für die Kommunen zu erweitern und möglichst vielen Kommunen mit spezifischen Bedarfszuweisungen auszuhelfen und auf konkrete Probleme reagieren zu können.

Vorhin kam der Vorwurf, wir sollten denn auch mal konkret vor Ort helfen und der Ministerpräsident hätte auch Hilfszusagen für Gera gemacht. Herr Abgeordneter Fiedler, wir arbeiten, wir helfen, aber wir reden nicht immer darüber. Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass wir vor gar nicht langer Zeit, es ist, glaube ich, keine 14 Tage her, für die Stadt Gera fast 10 Millionen Euro Überbrückungshilfe gegeben haben. Ich rede nur nicht über alles, was wir tun. Aber Sie sollen wissen, natürlich arbeiten wir.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch darauf hinweisen, dass die kommunale Investitionstätigkeit natürlich mit diesem Hilfspaket ganz besonders auch gefördert werden soll, die finanziellen Hilfen dienen nicht allein der Abmilderung finanzieller Engpässe. Und mit den vorgesehenen Investitionszuschüssen wird gerade auch dem Petitum der Spitzenverbände Rechnung getragen, die immer wieder den Sanierungsstau in den Kommunen angemahnt haben. Insofern, meine ich, sollte das auch unterstützt werden. Weiterhin erhal

(Abg. Brandner)

ten die Kommunen vom Bund voraussichtlich weitere rund 76 Millionen Euro für Investitionen, die nach der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses mit Landesmitteln in Höhe von 8 Millionen Euro kofinanziert werden. Je nach Abfluss dieser zusätzlichen Bundesmittel werden die Thüringer Kommunen im Jahr 2015 damit sogar zusätzliche Mittel von Land und Bund bekommen, die ursprünglich überhaupt nicht absehbar waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch sehe ich die Möglichkeit, Investitionsmittel des Landes zur Deckung der Verwaltungshaushalte einzusetzen, als guten Kompromiss. Die entsprechende Regelung behält den Fokus nämlich, wie von Anfang an beabsichtigt, auf der Förderung kommunaler Investitionstätigkeit. Sie ermöglicht jedoch im Ausnahmefall gerade die flexible Problemlösung, die eben auch von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder gefordert worden ist. Hinsichtlich der Frage der Kita-Finanzierung, die uns in den letzten Wochen auch ausführlich beschäftigt hat, darf ich Ihnen versichern, dass diese bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden wird.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelingt den Fraktionen damit aus meiner Sicht erfolgreich der Spagat zwischen einer allgemeinen Hilfe, die schnell und umfassend in Form von Investitionspauschalen bei den Kommunen ankommt, und einer zielgerichteten Hilfe für Kommunen, die Haushaltsnotlagen haben und denen auch gerade durch die weiteren Mittel für ergänzende Bedarfszuweisungen geholfen werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung begrüßt daher den Gesetzentwurf und ist den regierungstragenden Fraktionen auch dankbar dafür, dass der Gesetzentwurf von den Fraktionen aus der Mitte des Landtags vorgelegt wird. Das ermöglicht eine schnelle Beschlussfassung. Dieses unkomplizierte Verfahren ermöglicht eben auch, dass die Mittel den Kommunen möglichst bald zur Verfügung gestellt werden können. Ich glaube, dass eine solche schnelle Hilfe – da richte ich mein Wort auch an die Opposition – nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats ist, sondern im Interesse aller Beteiligten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/552. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist mit den Stimmen von den

Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und den Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU und AfD der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 6/538 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der jetzigen Abstimmung des Änderungsantrags in Drucksache 6/552. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei keinen Stimmenthaltungen, der Zustimmung der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und den Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angenommen.

Wir stimmen deshalb über den Gesetzentwurf ab. Herr Primas?

Wir beantragen namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Herr Höhn, war das ein Geschäftsordnungsantrag?

(Zuruf Abg. Höhn, SPD: Nein, nein!)

Gut. Wir stimmen in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/221 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses über die Beschlussempfehlung ab. Ich bitte die Schriftführer und eröffne die Abstimmung.

Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich bitte, meine Stimmkarte noch einzusammeln. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Anwesende Abgeordnete 87, es wurden abgegeben 87 Stimmen, mit Ja stimmten 46, mit Nein 41 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)