Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

der Generationen in Familien füreinander tatsächlich aussieht. Das ist der eine Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Grund ist, die Familienförderung maßgeblich in die Kommunen zu verlagern. Das war uns ein ganz wichtiges Anliegen, nämlich dorthin zu verlagern, wo öffentliche, wo freie Träger, wo Verwaltung und Kommunalpolitik ganz nah am Menschen dran sind, nah an den Bedürfnissen der Familien dran sind. Und zugleich werden die Kommunen und deren Parlamente fachlich und finanziell verlässlich gestärkt.

Damit komme ich zum dritten Punkt: Verlässlich, weil wir die Höhe der Kommunalförderung mit mindestens 10 Millionen Euro gesetzlich festschreiben. Auch dafür noch mal ein ganz herzliches Dankeschön. Das zeigt, dass wir es Ernst meinen, Verantwortung in die Kommunen zu verlagern und das auch noch zu finanzieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe auch nicht, dass das dann von anderer Seite immer so negiert wird. Jedenfalls ist das die Grundlage für eine dauerhafte Umsetzung unseres Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und damit setzen wir ein politisches Versprechen für mehr Familienfreundlichkeit vor Ort um und wir schaffen mit der gesetzlichen Verankerung der beteiligten Landkreise und der kreisfreien Städte, aber auch für die familienpolitischen Akteurinnen und Akteure Planungssicherheit.

Zu dem ganzen Komplex gehört ja auch noch der Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen, den wir natürlich noch mal geändert haben, weil wir in der Lage waren und in der Anhörung zugehört haben und das, was uns in der Anhörung gesagt worden ist, auch mit aufgenommen haben. Das macht eigentlich eine Anhörung aus.

Damit komme ich zum nächsten Punkt. Wenn – und darauf habe ich nur gewartet – Frau Muhsal für die AfD-Fraktion dann heute hier in der Sitzung noch mal deutlich macht, wie wichtig der AfD die Familie, in welchen Facetten auch immer, ist, will ich zum einen mal feststellen: Ja, es gab eine Diskussion um den Familienbegriff in der Anhörung. Aber wir haben uns an diesem Familienbegriff festgemacht und wir haben an diesem festgehalten, weil es der geeinte Familienbegriff ist, der bereits im Familienbericht dieser Landesregierung in 2014 aufgenommen worden ist. Im Übrigen: damals auch geeint mit der CDU – nur mal nebenbei, wir waren uns da sehr einig. Insofern – finde ich – ist auch dieser Begriff allumfassend, sicherlich nicht in allen Facetten, weil der Familienbegriff ja in diesem Gesetz unter dem Aspekt der Familienförderung definiert wird. Es geht ja speziell um die Förderung von

(Abg. Pfefferlein)

Familien und das will ich an dieser Stelle auch noch mal feststellen.

Aber wenn die AfD dann heute noch mal so wesentlich darauf eingeht, wie wichtig ihr die Familie ist, dann bin ich doch irgendwo irritiert, weil sich weder im Ausschuss noch in der Anhörung die Vertreterinnen und Vertreter der AfD in irgendeiner Form an der Diskussion beteiligt haben. Sie hatten keine Nachfragen an Anzuhörende. Wahrscheinlich waren das Familienbild und ihr festgefügtes Familienverständnis schon vorher klar, deswegen musste man nichts nachfragen. Dann finde ich es immer schade, wenn dann hier in der Diskussion so getan wird, als habe man sich intensiv mit eingebracht.

Vielleicht noch einige Sätze zu Frau Meißner. Ihr Engagement in allen Ehren, und wir haben auch schon viele Jahre in den Themen miteinander gearbeitet, aber manchmal kommt das eine oder andere dann doch nicht ganz so richtig rüber. Die Kritik, was den Zeitplan angeht, weise ich noch mal in aller Deutlichkeit zurück. Selbst die Anzuhörenden, selbst der Landkreistag hat noch mal dezidiert darauf hingewiesen, dass es ein so breites Diskussionsspektrum bislang nicht gegeben hat. Selbst der Landkreistag, der dann in Nuancen – darauf komme ich noch – auch gesagt hat, dass er an der einen oder anderen Stelle mit dem Gesetz nicht einverstanden ist, hat nicht infrage gestellt, dass der Diskussionsprozess ein breiter war und alle sich mitgenommen gefühlt haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie über Zeitabläufe reden: Ja, wir haben auch in einer Großen Koalition manchmal sehr unter Zeitdruck gearbeitet, wenn es um wesentliche Aspekte ging, auf die wir uns geeinigt hatten. Noch intensiver haben Sie unter Zeitdruck gearbeitet, als Sie ganz allein mit sich selber waren. Das hat ja Frau Jung schon sehr deutlich gemacht, wie eng der Zeitplan gewesen ist, als es damals um die interessante Familienoffensive ging, also von September bis November. Dann musste das Ganze ja auch noch im Dezember beschlossen werden, weil ja zwischendurch am 3. Dezember 2005 ein wesentlicher Landesparteitag der CDU in Altenburg stattgefunden hat und sich Herr Althaus – damals Ministerpräsident – sehr mit der Familienoffensive gebrüstet hat. Wissen Sie, was ich dann nicht verstehe, ist: Alle Initiativen, Organisationen, Familienverbände haben sich damals gegen diese Familienoffensive gestellt, alle haben es verstanden, außer der Ministerpräsident und die CDU-Fraktion. Und es hat sich dann eine Initiative für ein Volksbegehren gegründet, um gegen diese Offensive zu kämpfen, was dann auch letztendlich Gott sei Dank gelungen ist. Aber dass Sie sich heute trauen zu sagen, mit dieser Familienoffensive seien wir damals Familienland Nummer 1 gewesen, das, finde

ich, ist dann schon echter Hohn – das ist echter Hohn.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das waren wir vielleicht vorher, das waren wir dann auch wieder nachher, aber garantiert nicht zu dieser Zeit. Das müssen wir mal an dieser Stelle feststellen.

Und wenn ich jetzt bösartig wäre, dann würde ich den Zeitplan noch mal aus dem Internet rausholen, mit welcher affenartigen Geschwindigkeit Sie die Wasserbeiträge abgeschafft haben. Eine Situation, die das Land heute noch über 30 Millionen kostet. Damals haben Sie auf keine Zeitnuance geachtet, da war Ihnen die Opposition völlig wurscht. Und wir machen ein breites Beteiligungsverfahren und dann stellen Sie sich hierher und sagen: Wir waren nicht genügend mit eingebunden. Sie waren zu jeder Regionalkonferenz mit eingebunden, Sie waren zu allen Diskussionen vorher mit eingebunden und wir haben auch intensiv diskutiert.

Zum Thema „Familienstiftung“ – das finde ich auch witzig, Sie sollten sich irgendwann noch mal mit Kollegen Gumprecht in Verbindung setzen, der eine ganze Zeit lang hier im Landtag auch für die CDUSozial- und Familienpolitik zuständig gewesen ist: Also, Sie wollten 2012 – Frau Kollegin Jung hat es zitiert – die Stiftung FamilienSinn auflösen. Das haben Sie in aller Deutlichkeit gesagt und Sie haben auch in aller Deutlichkeit immer den Rechnungshofbericht zitiert, das weiß ich noch, von Vertretern Ihrer Fraktion. Ich zitiere jetzt noch mal die Zusammenfassung und das Resümee des Rechnungshofs seinerzeit, der gesagt hat: „Die Stiftung ‚FamilienSinn‘ war und ist kein geeignetes Instrumentarium zur Erreichung des seinerzeit vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels einer von der Haushaltslage des Landes unabhängigen und langfristig gesicherten Förderung von Familien in Thüringen. Der Rechnungshof ist weiterhin der Auffassung, dass diese Stiftung von Anfang an eine ungeeignete Organisationsform zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben war. Er empfiehlt, die Stiftung ‚FamilienSinn‘ aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren.“ So, das haben wir jetzt gemacht, das hat Rot-Rot-Grün jetzt gemacht, diese Landesregierung gemacht, wir organisieren das neu.

Ich denke, dass auch in der Anhörung noch einmal sehr deutlich geworden ist, dass es keine große Ablehnung gegeben hat. Selbst der Thüringische Landkreistag, der sich an der mündlichen Anhörung beteiligt hat – die war am 20. November, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe –, hat sich dann auch noch einmal schriftlich mit einer Stellungnahme am 23.11. an den Landtag gewandt. Da steht drin – ich zitiere mit Genehmigung –: „Wir“, der Landkreistag, „unterstützen, dass § 4 Abs. 1 geän

dert und das Landesprogramm ‚Solidarisches Zusammenleben der Generationen‘ nicht nur dem Grunde nach, sondern in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro jährlich gefördert werden soll.“ Also positive Einschätzung an diesem Punkt.

Wir haben alle mitbekommen, das, was Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund nicht besonders gern mögen, ist eine gesetzliche Verpflichtung zu einer bestimmten beteiligungsorientierten und fachspezifischen Planung. Das wurde immer wieder infrage gestellt. Aber diese Grundlage – das haben wir immer gesagt – brauchen wir. Planung ist notwendig, um Bedarfe festzuschreiben. Um welche Bedarfe es denn letztendlich geht – da gibt es einen breiten Katalog –, das entscheiden die Kommunen vor Ort selbst. Das halte ich für sehr vernünftig.

Lassen Sie mich nur aus dem Anhörungskatalog noch eine weitere kurze Variante zitieren. Das war Frau Schirneck vom Arbeitskreis der Thüringer Familienorganisationen e. V.; sie hat eine Zuschrift geschickt und sich an der Anhörung beteiligt. Ich zitiere kurz aus ihren Ausführungen: Als Erstes, dass wir mit diesem Landesprogramm und mit dieser Gesetzlichkeit und auch mit dieser Zeitfolge – mein Vorredner hat das sehr schön formuliert – durchaus einverstanden sind, weil dem ein sehr intensiver, jahrelanger Diskussions- und gemeinsamer Findungsprozess vorangeht – wie selten vorneweg erlebt –, und jetzt in Gesetzesform gegossen wird. Wir diskutierten bei der Vielfalt der darzustellenden Familien lieber einmal länger und einmal mehr miteinander, was dann hoffentlich auch vor Ort stattfindet, als schnell eine Stiftung zu gründen und sie dann umzusetzen, aber nicht mit einbezogen worden zu sein. Insofern begrüßen wir ausdrücklich nicht nur das, was grundsätzlich vorliegt, sondern auch das Landesprogramm. – So viel zu dem, was die Thüringer Familienorganisationen sehr deutlich in der mündlichen Anhörung gesagt haben.

Jetzt fällt mir eigentlich nicht mehr viel ein, was ich Ihnen noch sagen soll, um deutlich zu machen, dass wir eine große Zustimmung bekommen haben – das bezieht sich auf den Gesetzentwurf, das bezieht sich auf unseren Entschließungsantrag.

Zu dem Antrag: Nicht böse sein, aber was das Komma angeht, da möchte ich mich jetzt nicht weiter äußern. Das liegt Ihnen allen vor. Das Komma ist ganz wichtig aus juristischer Sicht, weil es den Inhalt verändert. Insofern bitte ich auch hier um Zustimmung.

Aber ich denke und ich bin froh, dass wir jetzt dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Es sind eine ganze Reihe von Dingen aus der Anhörung heraus auch in den Entschließungsantrag mit aufgenommen worden. Wir wollen mehr Beteiligung und Transparenz, wir wollen uns an den Bedürfnissen und Interessen der Familien orientieren. Des

wegen braucht es einen Landesfamilienförderplan. Wir wollen Familien beteiligen, wir werden einen Landesfamilienrat einrichten und wir arbeiten und handeln im Sinne der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung und der Verfassung des Freistaats Thüringen. Durch diese Verfassung sind die Familienverbandsarbeit und soziale, politische und gesellschaftliche Arbeit durch die Wertvorstellungen geprägt, die sich in den unterschiedlichen Organisationen wiederfinden. Genau diese Pluralität wollen wir erhalten. Deswegen, glaube ich, muss ich jetzt auch gar nicht mehr viel – weil es die Vorrednerinnen schon gemacht haben – zum Antrag der CDU-Fraktion sagen. Sie wollen alles wieder zurückführen in eine Stiftung, die Sie eigentlich selber nicht mehr gewollt haben. Ich kann mich noch entsinnen, als die Sozialdemokraten hier noch die Einzigen waren, die die Stiftung noch erhalten wollten, also irgendwie war dann schon verkehrte Welt.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das stimmt!)

Wir haben dann gesagt, jetzt hat die Sozialministerin Heike Taubert das Ding einigermaßen wieder neu organisiert, jetzt lassen wir es mal so, wie es ist und dann haben wir von allen Seiten, inklusive der CDU-Fraktion, gesagt bekommen: Nein, das Ding muss weg!

Nun sind wir so weit, dass wir das neu organisieren, die Familienförderung auf neue Beine stellen und ich glaube, es ist uns gelungen, die Menschen mitzunehmen. Ich möchte abschließend sagen, dass ich mir schon wünsche, dass wir eine breite Zustimmung zu dem bekommen, was heute hier vorliegt und ich will auch nicht verhehlen, dass ich sehr froh und stolz bin, dass wir das jetzt innerhalb der Regierungskoalition gemeinsam mit der Landesregierung geschaffen haben. Ich will mich abschließend noch mal bei allen Organisationen, Verbänden, Ehrenamtlern, bei den Kommunen, bei allen bedanken, die in irgendeiner Form mitdiskutiert, mitberaten haben. Denn genau das hat es ausgemacht, dass wir das heute im Interesse der Thüringer Familien zusammenfassend auf den Tisch legen können. Wir sind auf dem Weg und ich glaube, wir haben die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass wir jetzt nach einer nicht mehr vorhandenen Familienoffensive wieder Familienland Nummer 1 sind. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seitens der CDU-Fraktion wurde hier noch Herr Kellner als Redner gemeldet. Herr Abgeordneter Kellner, bitte.

(Abg. Pelke)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne, ich werde jetzt zu kulturpolitischen Themen sprechen. Jetzt wird man sich wahrscheinlich oben auf der Tribüne fragen: Was hat das mit Familienförderung zu tun? Das habe ich mich auch gefragt, als ich den Gesetzestext das erste Mal gesehen habe und ich habe auch in der Einbringung bei der ersten Beratung schon darauf hingewiesen.

Es ist natürlich äußerst schwierig, wenn man zu so einem Thema, Familienförderung, was einen großen Raum und Zeit eingenommen hat, jetzt die Kultur besprechen soll. Welche Veränderungen sich darin verbergen und verstecken, das war nicht leicht zu erschließen, es geht hier um die Stiftung FamilienSinn und da hat wahrscheinlich die Landesregierung gesagt: Wenn es einmal um Stiftungen geht, nehmen wir alle Stiftungen, die wir abändern wollen, und packen die mit rein und so sind wir bei der Kulturstiftung und der Klassik Stiftung Weimar gelandet. Das ist nämlich auch Inhalt des Gesetzes. Genau diese Vermengung macht es äußerst schwierig, was Anhörung, was die Beratung anbelangt, weil nur wir als Europa-, Kultur- und Medienausschuss beteiligt sind. Federführend ist es im Sozialausschuss und wir sind nur mitberatend bzw. werden als Europa- und Kulturausschuss mitgehört.

Die Änderung, die die Landesregierung hier vorgesehen hat: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und die Klassik Stiftung Weimar sollen in einem Artikelgesetz weitestgehend geändert werden. Bei der Kulturstiftung sollen zukünftig circa 500.000 Euro von der Staatskanzlei selbst bewirtschaftet und darüber verfügt werden mit dem Ziel, vor allem zeitgenössische Kunst zu fördern. Ebenfalls vorgesehen sind dabei Änderungen bei den Stiftungsgremien hinsichtlich ihrer Kompetenz. Der zweite wesentliche Punkt sind bei der Klassik Stiftung Weimar lediglich formelle Änderungen zugunsten des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach, damit Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach ihre Rechte in dem Stiftungsrat wahrnehmen kann.

Das sind die wesentlichen Änderungen, die man hier in dieses Gesetz mit eingefügt hat, was man gleich mit ändern will. Die Kritik habe ich schon anklingen lassen. Wir sind nicht glücklich darüber gewesen, dass es in so einem umfangreichen Gesetz mit aufgenommen wird, quasi als Anhängsel noch mit reingeschoben wurde, damit etwas geändert wird. Ich hätte mir gewünscht, dass wir an der Stelle mehr Zeit gehabt hätten und auch alleine darüber befinden könnten. Das bezieht sich schon auf Anhörungen, das geht aber bei Beratungen weiter. An der Stelle halten wir den Weg, den man da gewählt hat, für nicht sehr glücklich.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir uns natürlich damit auseinander

gesetzt – auch wenn wir nur mitberatender Ausschuss sind –, was letztendlich auch bei der Anhörung eine Rolle gespielt hat. Die Anhörung hat ja stattgefunden, auch unsere Themen wurden mit aufgenommen. Das haben wir auch gefordert. Ich bin dankbar, dass es gemacht wurde. Aber auch der Minister Hoff hat in der mündlichen Anhörung wohl selbst gesagt oder mitgeteilt, dass der Verfahrensweg vielleicht nicht der glücklichste gewesen wäre.

Aber wir haben ja noch mehrere Gesetze vor uns, vielleicht passt man da zukünftig etwas mehr auf, dass man darüber auch gesondert beraten kann. An der stattgefundenen Anhörung konnte ich aus terminlichen Gründen leider nicht teilnehmen. Eine Einladung gab es offiziell nicht.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Doch, es gab eine Einladung!)

Das hängt auch damit zusammen, dass wir mitberatend sind, ich habe keine bekommen. Ich habe jetzt gerade noch mal nachgefragt, aber es ging aus terminlichen Gründen nicht. Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass man sich damit beschäftigt, was in der Anhörung stattgefunden hat, weil weitestgehend das, was vorgetragen wurde, schon schriftlich von den Anzuhörenden abgegeben wurde. Insgesamt wurden elf angehört, acht von elf Anzuhörenden haben schriftlich geantwortet. Die Stellungnahmen sind erst einen Tag vor der Anhörung eingegangen. Drei von den elf Anzuhörenden aus dem Bereich Kultur haben die mündliche Anhörung wahrgenommen – das waren: Kulturrat, Klassik Stiftung Weimar und Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Von diesen acht Teilnehmern haben sich vier positiv zu den Änderungen geäußert, vier haben sich positiv mit Einschränkungen geäußert und einer hat sich letztendlich skeptisch zu diesen Änderungen geäußert.

Wir haben natürlich die schriftlichen Stellungnahmen ausgewertet. Ein Referent von uns war auch zugegen, er hat das begleitet. Er hat festgestellt, dass sich die schriftlichen Stellungnahmen von denen in der Anhörung nicht groß unterschieden haben. Hier wurde festgestellt, dass die Neuaufstellung, gerade, was das Kuratorium anbelangt, doch sehr kritisch gesehen wird.

In § 9 der alten Fassung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vom 19. Mai 2004 wurde festgelegt: „(1) Das Kuratorium besteht aus bis zu neun unabhängig tätigen Sachverständigen verschiedener Kunstund Kulturbereiche. Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der einschlägigen Kunst- und Kulturverbände Thüringens vom Stiftungsrat mit einer Mehrheit von sechs Stimmen für die Dauer von drei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. (2) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.

(3) Das Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Vorstand in allen den Stiftungszweck betreffenden Fragen und entscheidet über Förderanträge,“ und das ist jetzt der wesentliche Punkt, „soweit nicht der Stiftungsrat zuständig ist. (4) Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist ehrenamtlich. (5) Das Nähere regelt die Satzung.“ Folgendes wurde neu in das Gesetz aufgenommen, was natürlich beim Kulturrat auch auf Skepsis gestoßen ist – ich habe das auch schon in der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass sich der Kulturrat bzw. die Akteure doch ein Stück weit bevormundet fühlen, wenn man das Gremium um Mitarbeiter der Staatskanzlei erweitert. Die Zusammensetzung des Kuratoriums nach dem neuen Gesetz war auch ein wesentlicher Kritikpunkt. Demnach wird die Staatskanzlei auch mitbestimmen, § 9 Abs. 1 wird dementsprechend geändert: „[…] Vorschlagsberechtigt sind die einschlägigen Kunstund Kulturverbände Thüringens sowie das für Kunst zuständige Ministerium. […]“ Das ist genau der Punkt, der letztendlich bei den Kulturschaffenden auf Kritik gestoßen ist, dass sie nicht mehr unabhängig sind oder nicht mehr allein darüber verfügen können, sondern sie fühlen sich an der Stelle auch ein Stück weit beobachtet oder gegängelt – so kann man das auch sagen. Außerdem wurde kritisiert, dass sie letztendlich nicht mehr frei über Fördermittel entscheiden können, sondern nur noch das Vorschlagsrecht haben. Sie können nur noch vorschlagen, was gefördert werden soll. Das empfinden sie natürlich auch als Eingriff in ihre Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, die sie bisher hatten. Das ist auch eine entscheidende Frage, inwieweit sie letztendlich frei damit umgehen können. Wenn das die Kulturschaffenden als Kritikpunkt anbringen, muss man das schon ernst nehmen und letztendlich auch wahrnehmen. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Selbstverwaltung!)

Das ist auch der Punkt, den wir hier kritisch betrachten, wir haben auch dazu einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht – Frau Meißner hatte schon darauf verwiesen. Dieser Änderungsantrag enthält alles: den sozialen Bereich und den kulturellen Bereich. Wir führen das also fort. Wir hätten das auch ganz gern noch mal im Ausschuss beraten, um für diese Materie mehr Zeit zu haben. Ich würde mich natürlich freuen, wenn es heute auch eine Mehrheit findet, dass wir das im Interesse aller zurück an den Ausschuss überweisen würden.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Nein!)

Ja, Frau Mitteldorf schüttelt schon mit dem Kopf. Ich bedauere das außerordentlich. Ansonsten bera

ten wir aber gern noch mal darüber. Aber ich sehe schon, es gibt keine Beratung groß, von Ihrer Seite ist alles gesagt.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Wir haben es im Ausschuss beraten! Du warst nicht da!)

Aber die Anhörung und die Stellungnahmen haben doch ein paar kritische Punkte, die man wahrnehmen muss, aufgezeigt. Ich hätte mir schon gewünscht, dass man die letztendlich noch mal im Ausschuss diskutiert und unter Umständen eine Veränderung herbeiführen könnte. Aus diesem Grund beantrage ich auch, so wie meine Kollegin Meißner, dass dieser Änderungsantrag zurück an den Ausschuss überwiesen wird, um dann noch mal abschließend beraten zu können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)