Protokoll der Sitzung vom 01.02.2019

(Abg. Hausold)

Auftraggeber vorab immer im Internet bekannt geben und die Vergabeunterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, wovon ich spreche. Das war zurückliegend nicht so. Eine Ausschreibung, die 50 Euro oder mehr kostet, betrifft gerade die Kleinunternehmer. Es ist richtig und wichtig, dass wir diese Gebühren abschaffen. Wir werden das Bestbieterprinzip einführen. Der Minister hat ausführlich darüber berichtet. Das bedeutet: Lediglich derjenige, der in den Zuschlag kommt, hat Unterlagen einzureichen. Auch das ist gut und richtig.

Zweitens: Lassen Sie uns bitte hier zwei, drei Minuten über die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge reden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß gar nicht, woher diese Kritik kommt. Prof. Dr. Voigt, ich gehe davon aus, Sie werden mit Sicherheit nachher noch zwei, drei Dinge anmerken. Ich habe noch mal Ihre Presse recherchiert; 08.01.2019, da gehen Sie auf die zunehmende Bürokratie wegen dieser sozialen und ökologischen Standards ein. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir in der letzten Legislatur – und zwar 2011 – gemeinsam dieses erste, sehr gelobte Vergabegesetz, das wir jetzt evaluieren, eingeführt haben und dass wir – genau, wir beide waren damals schon Mitglieder dieses Hohen Hauses – die Hand dafür gehoben haben, diese Kriterien dort reinzuschreiben. Bitte, so viel Erinnerungsvermögen sollte uns doch möglich sein, dass wir den Zeitraum von sieben Jahren noch kurz im Kopf haben. Erfunden haben es wir beide. Deswegen führen wir es auch beide fort, weil man etwas Gutes nicht abschaffen soll, auch wenn der Partner wechselt.

So, meine sehr geehrten Damen und Herren, und warum tun wir dies fakultativ, Herr Kollege Hausold? Weil uns die kommunale Selbstverwaltung ganz arg am Herzen liegt und Sie und viele Ihrer Kollegen aus Ihren Reihen – mit manch einem sitze ich in kommunalen Ausschüssen, manchmal mehr als mit Ihnen hier in diesem Haus – sehr wohl darüber bestimmen wollen, was uns denn wichtig ist. Lassen Sie mich bitte ein Beispiel benennen, damit es ein bisschen plastisch wird, was denn ein sozialer Aspekt ist. Wenn ich zum Beispiel am Montag nächster Woche wieder in meinem Vergabeausschuss des Ilm-Kreises sitze und darüber entscheide, was wir denn ausschreiben wollen mit dem Geld, dann obliegt es diesem Ausschuss, zum Beispiel zu entscheiden, ob die Abbrucharbeiten, die wir dort vielleicht durchführen wollen, von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen ausgeführt werden, was durchaus Sinn macht, weil wir entsprechende Einrichtungen in Größenordnungen bei uns im Kreis haben. Wenn ich Integration

leben und nicht nur reden möchte, dann habe ich als Kommunalpolitiker bei mir in meinem Ausschuss diese Wertigkeit zu unterstreichen. Das ist doch gelebte Politik, das macht doch Politik nachvollziehbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist doch das, was Sie von uns fordern, nicht von oben runter diktieren, sondern wir bestimmen gemeinsam mit den vielen Ehrenamtlichen das Ausgestalten unserer Projekte, unserer Politik. Das ist doch genau der Reiz unseres Vergabegesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aus diesem Grunde verstehe ich die Kritik nicht, in keiner Reihe, ich verstehe auch nicht, das im Prinzip stärker zu binden, zu machen. Wenn man Politikansätze nicht versteht, wird man auch keine Toleranz für diese Politik finden. Damit ist sie nicht langlebig, sondern kurzlebig. Für so eine Politik stehe ich nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dritter Punkt: Die Optimierung der Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Kernanliegen unserer Politik. Der Kollege Hausold hat es erzählt, aber mir ist es noch mal wichtig, es zu betonen. Genau in der letzten Legislatur, Herr Prof. Dr. Mario Voigt, waren wir unter dem ehemaligen Präsidenten, der damals Bauminister war, der inzwischen unser Haus verlassen hat, in der Situation: Wir haben eine Strecke ausgeschrieben, und zwar die Strecke Richtung Göttingen. Wir haben diese vergeben, der Auftrag ist von der Deutschen Bahn weggegangen zu Abellio – nachlesbar das Ganze. Wir waren glücklich mit einem neuen Konzept, mit einem neuen schicken Zug. Wir waren glücklich, haben das besprochen in unserem Ausschuss, man hat uns zugesichert, natürlich werden alle Kolleginnen und Kollegen, die bei der Deutschen Bahn massig dort gearbeitet haben, vom neuen Betreiber übernommen. Was ist passiert, Herr Prof. Dr. Voigt? Was ist passiert? Ich kann Ihnen sagen, was passiert ist. Herr ehemaliger Kollege Carius, damals Minister, hat persönlich mit vielen, heute noch in der Verwaltung tätigen Kollegen Gespräche geführt. Sie sind zwar übernommen worden, aber die Kolleginnen und Kollegen Zugführer konnten sich bedanken, dass sie nach 30-jähriger Tätigkeit bei der Deutschen Bahn entlohnt wurden, als wären sie Berufsanfänger.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat mich tief getroffen, es bewegt mich bis heute, weil manch einer der Kolleginnen und Kollegen mein Nachbar ist, weil es Menschen sind, die wir persönlich namentlich kennen und vor denen wir uns rechtfertigen müssen. Wenn wir über Ausschreibungen im öffentlichen Nahverkehr nachdenken – die ich übrigens für sehr zweifelhaft halte und deswegen mit dem Kollegen hier, die hier im Haus sit

zen, genau für Kommunalisierungen in diesem Bereich kämpfe –, genau aus diesen Erfahrungen müssen wir sicherstellen, dass Lokführer, Busfahrer und alle anderen ihren Lohn auch weiterhin kriegen und gerecht behandelt werden. Das ist unsere Pflicht, das ist soziale Politik, dafür streite, dafür kämpfe ich und dafür bin ich täglich hier in diesem Haus.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei, drei Anmerkungen zum Mindestlohn hier an dieser Stelle. Der Minister hat es ausgeführt: Wir können uns hinstellen und sagen, was interessiert uns geltendes Recht, wir gestalten immerhin Politik. Aber im Rahmen von europarechtlichen Regelungen müssen wir Gesetze gestalten, die anwendbar sind für Menschen, die halten, die verfassungskonform sind. Auf diese Gesetze müssen sich Menschen verlassen können. Wir werden diesen Punkt in der Anhörung intensiv diskutieren. Aber lassen Sie mich eine Sache hier zum Schluss sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Am Ende des Tages sind 10,04 Euro zu haben, eine Realität; über 12, 14, 18 Euro geredet zu haben und davon zu träumen, damit kann ich weder Brot noch Schokolade kaufen.

Ich bedanke mich. Ich sehe heute das als gutes Zeichen für Thüringen, für die Tarifbindung, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss. Ich bedanke mich noch mal beim Kabinett und bei den Ministern. Das ist ein schwieriges Thema, wir haben uns diesem gestellt, wir werden uns weiter stellen und es ist gut so. Danke schön, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Es spricht jetzt zu uns Abgeordneter Prof. Dr. Voigt von der CDUFraktion.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlichen Dank für die engagierte Debatte. Ich finde, sie macht auch eins deutlich – und das ist in dem Jahr 2019 durchaus wichtig –, und zwar wo die Unterschiede in der Wirtschaftspolitik im Freistaat liegen.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Das stimmt!)

Wenn wir auf das Vergabegesetz blicken, dann kann man ganz klar sagen, es ist bürokratischer, es ist wirtschaftsfeindlicher und es schafft eine Regulierungswut. Es ist aus der Zeit gefallen und deswegen lehnen wir dieses Vergabegesetz, wie Sie es vorgelegt haben, ab.

(Beifall CDU)

Ich sage Ihnen auch, es wird der Thüringer Wirtschaft schaden, weil ein Vergabegesetz eigentlich dafür da sein soll – daran will ich noch mal erinnern, weil man ja jetzt hier den Eindruck gewinnen könnte, dieses Gesetz soll alle Problemlagen des Landes erschlagen –, öffentliche Aufträge in einem sortierten, vor allen Dingen zügigen und unbürokratischen Verfahren zu regeln. Darum geht es, wenn sich Leute entweder bei dem Land oder bei den Kommunen dafür bewerben, öffentliche Aufträge zu erhalten. Ich glaube, wenn man sich diesen Maßstab anschaut und Ihr Gesetz daran prüft, da muss man festhalten, es sind mehr Paragrafen, als es vorher gewesen sind, es steckt mehr Bürokratie in dem Gesetz, als wir vorher hatten, weil mehr Kriterien zu untersuchen sind, und es führt am Ende dazu, dass die Prüfvorgänge viel länger sein werden, als es eigentlich nötig wäre und auch im Vergleich anderer Bundesländer ist.

Das zeigt sehr deutlich, Herr Minister, dass Ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen nichts anderes sind als ein übergriffiger Staat, der immer wieder den Unternehmen in die Parade fahren will, weil er am Ende nicht daran glaubt, dass die Unternehmen das machen, nämlich auf der einen Seite wirtschaftlich erfolgreich zu sein, aber auf der anderen eben natürlich auch ein Interesse daran haben, mit ihren Fachkräften sorgsam umzugehen und auch vernünftig Aufträge zu erfüllen. Ich glaube, das ist der signifikante Unterschied.

Ich habe mir Ihre viel gelobte Evaluierung angeschaut und habe mal drei Punkte herausgegriffen. Es heißt ja, die Evaluierung hätte angeblich so viel an Unterstützung geleistet. Ja, das hat sie an bestimmten Punkten, zum Beispiel bei der Frage, dass gelobt wurde, dass kein vergabespezifischer Mindestlohn im Vergabegesetz steht – das ist genau das, was Sie ändern. Ihre Evaluierung – ich zitiere es Ihnen gleich, damit Sie das auch in Ruhe nachschlagen können – und die Gutachter, die Sie beauftragt haben – das ist kein CDU-Gutachten, es ist ein Auftrag, den Sie als Landesregierung ausgelobt haben –, sagen zum Beispiel Folgendes: Erstens: 90 Prozent bemängeln die Verständlichkeit, Praktikabilität und sagen, es ist nicht mal befriedigend bzw. es ist ungenügend. Das heißt, 90 Prozent derer, die Sie befragt haben, lehnen das ab, was vorher war, und jetzt verschlimmern Sie das

(Abg. Mühlbauer)

noch. Zweitens: Über ein Drittel der Unternehmen sagen, dass der Bürokratieaufwand so hoch eingeschätzt wird, dass sie sich nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligen, das ist auch Teil ihres Gutachtens. Und 67 Prozent der Befragten sagen, das Thüringer Vergabegesetz hat negative Auswirkungen auf Bürokratiekosten. Das ist das Evaluierungsgutachten, auf das Sie sich beziehen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie ha- ben sich vom Mindestlohn auch abgesagt!)

Dazu kann ich nur sagen, wenn Ihnen diejenigen Unternehmen das in das Stammbuch schreiben, dann können Sie doch nicht hergehen und noch mehr Bürokratie produzieren. Das ist doch am Ende gegen unsere Wirtschaft hier im Freistaat und deshalb ist es schädlich, was Sie vorlegen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist gegen Billiglohn!)

Jetzt will ich Ihnen mal eines sagen, damit wir auch mal einen kleinen Realitätscheck machen, was denn eigentlich gerade im Freistaat passiert. Die Situation ist doch bitte schön die: Die Auftragsbücher bei vielen Unternehmen sind voll. In der privaten Wirtschaft erleben wir es: Einen Handwerker zu bekommen, das dauert manchmal Monate. Und jetzt gucken wir mal auf die öffentliche Seite. Auf der öffentlichen Seite ist es doch so, dass wir bei normalen Ausschreibungen in den Kommunen, aber auch auf Landesseite kaum noch Leute finden, die sich für öffentliche Aufträge bewerben. Das ist doch die Wahrheit.

(Beifall CDU)

Schauen Sie doch ein konkretes Beispiel an: Gefängnisbau in Zwickau. Einen Generalunternehmer haben sie gerade noch gefunden. Die Kosten sind voll aus dem Ruder gelaufen. Und was ist die Endkonsequenz? Das ganze Verfahren ist gestoppt. Damit verzögert sich eine gemeinsam verabredete Angelegenheit um mindestens vier Jahre. Das ist die Leistung von Vergaberecht à la Rot-Rot-Grün. Da kann ich nur sagen: Nein, das brauchen wir in diesem Freistaat nicht.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Sachsen und Thüringen, das ist ein gemeinsamer Auftrag! Herr Ministerpräsident, Sie können ja gleich hier reden.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das ist das jetzige Vergabegesetz, was bei Ihnen ist!)

Nein. Es geht doch um Folgendes: Die Vergabe ist eine gemeinschaftliche Vergabe zwischen Thüringen und Sachsen. Sie geben Geld dazu und damit sind Ihre Bedingungen für die Vergabe genauso relevant. Und gleichzeitig ist es so …

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Aber das Gesetz ist doch in Kraft, das alte! Das haben Sie gemacht!)

Ich will doch auf einen Zustand hinweisen. Ich glaube, das beweist auch mein Punkt. Ich kann Ihnen auch andere Beispiele nennen. Sie finden einfach keine Leute mehr für die öffentliche Auftragsvergabe, weil der Bürokratieaufwand so groß ist. Gucken Sie doch in den Breitbandausbau!

(Beifall CDU)

Wir haben gepennt, haben zwei Jahre verloren, Thüringen hat 0 Euro Förderung für den Breitbandausbau bekommen. Jetzt haben wir eine Situation, sie finden keine Leute mehr, die Bagger zur Verfügung stellen, um die Breitbandleitungen zu ziehen. Das ist Wahrheit im Freistaat!

(Beifall CDU)

Dieses Ministerium hat den Kyffhäuserkreis, einen Landkreis in Thüringen, zum Pilotlandkreis auserkoren. Im Dezember 2018 hat man jetzt mal einen ersten Spatenstich gemacht. Das ist die Wahrheit. Aber die Bagger rollen immer noch nicht und das sind öffentliche Auftragsvergaben, wie wir sie nicht brauchen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen entbürokratisieren, damit Unternehmen öffentliche Aufträge wieder interessant finden und nicht sagen, das wollen wir nicht. Das ist der Realitätscheck, den wir eigentlich betreiben wollen.

Jetzt lassen Sie mich mal drei Kritikpunkte aufnehmen. Das sind erstens die vergabefremden Kriterien, das ist zweitens der vergabespezifische Mindestlohn und das ist drittens die generelle Ausrichtung, was Bürokratie in Ihrem Gesetz angeht.

Ich habe mir Ihr Gutachten intensiver angeschaut, und wenn es um den vergabespezifischen Mindestlohn geht, schreiben Ihre eigenen Gutachter eines – wir haben jetzt gesagt, Sie gehen von 9,54 Euro auf 10,04 Euro und Ihre Gutachter schreiben: Ja, ein vergabespezifischer Mindestlohn „in Höhe von etwa 9,67 Euro pro Stunde ist nicht der Wirtschaftsstruktur in Thüringen angemessen“. Das schreiben Ihre eigenen Gutachter. Ich meine, man kann das ja anders bewerten, aber ich kann Ihnen eines sagen: Als wir unser Vergabegesetz vorgelegt haben – wir haben ja als CDU einen Gegenentwurf gemacht –, haben wir einen Maßstab angelegt und dieser Maßstab lautet: Wir haben einen Mindestlohn, einen allgemeinverbindlichen in Deutschland, der ist die

Lohnuntergrenze. Warum soll bitte schön jemand, der einen öffentlichen Auftrag annimmt, mehr Bürokratie produzieren, indem er anderen Mindestlohn anlegen muss als vielleicht in anderen Bereichen, wo er

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Weil wir höhere Löhne wollen!)

Privataufträge auslöst? Ich kann Ihnen sagen, andere Bundesländer haben das ganz genauso gesehen wie wir auch. Niedersachsen und NordrheinWestfalen haben sich an die Harmonisierung des bundesweiten Mindestlohns in ihrem Vergaberecht angepasst. Das ist das, was wir auch wollen. Denn wir wollen keine zusätzlichen Prüfmaßstäbe, keine zusätzlichen Kriterien, kein Mehr an Bürokratie, sondern wir wollen Klarheit. Deswegen glauben wir, dass bundesweiter Mindestlohn vollkommen richtig als Prüfmaßstab in einem Gesetz ist.

(Beifall CDU)

Jetzt habe ich ja die Kollegen von der AfD hier gehört, und das ist schon beachtlich. Das ist schon beachtlich! Auf der einen Seite fordert Kollege Hausold 12 Euro als Mindestlohn. Und was fordern die Kollegen von der AfD? 14 Euro! Das ist quasi der Überbietungswettbewerb der Sozialisten von links und der Sozialisten von rechts. Das ist genau der wirtschaftspolitische

(Beifall CDU)

Unterschied. Sie wollen am Ende genau den gleichen übergriffigen Staat, der der Wirtschaft was vorschreibt. Sie wollen eben nicht freiheitliche Ordnung, sondern

(Beifall CDU)