Aber es gibt natürlich auch Sachen, über die wir diskutieren wollen, die wir für diskussions- und verbesserungswürdig halten. Ich glaube, wir müssen uns die Liste der proaktiv veröffentlichten Sachverhalte und Informationen noch mal genauer anschauen. Ich glaube, wir müssen über die Bereiche der erstellten Studien und Gutachten reden, die ja auch mit öffentlichen Geldern finanziert worden sind. Wir müssen über Dienstvorschriften reden, weil damit erst transparent wird, nach welchen Kriterien die Verwaltung entscheidet. Wir müssen uns in einigen Fällen mal mit Ausschlussgründen beschäftigen, ob die richtig abgewogen sind, und wir müssen uns natürlich auch noch mal mit der Frage der Verwaltungskosten beschäftigen. Dort sind viele Regelungen enthalten, die ich erst mal richtig finde, nämlich bei unerheblichen Aufwendungen, dass diese bei einfachen Verwaltungsauskünften erst mal kostenfrei sind. Ich finde den gesetzgeberischen Leitsatz, der darin steht, auch richtig: Eine
Kostenfestsetzung darf den Informationszugang nicht behindern. Das ist der gesetzgeberische Leitsatz. Die Frage, wie es denn im konkreten Fall aussieht, wird jeder Bürger, jede Bürgerin unterschiedlich beantworten. Ich finde solche Regelungen, wie sie dann zur Untersetzung, zur Begründung des Gesetzentwurfs enthalten sind, durchaus noch einmal diskussionsfähig – ob diese Obergrenze tatsächlich zur Vermeidung von überdurchschnittlichen Arbeitsanfällen notwendig ist, ob sie im Gesetz verankert werden muss, ob Regelungen zur Kostenrechtsvorschrift auch im Gesetz verankert werden sollen. Das müssen wir uns anschauen. Aber ich finde es erst einmal richtig und dabei bleibt es: Eine eventuelle Kostenregelung im Gesetz darf den Informationszugang nicht beeinträchtigen. Das ist die richtige Aussage, die hier vorgenommen werden muss.
Ich will stichpunktartig weitere Punkte benennen, die wir als Fraktion Die Linke in der weiteren Beratung noch mal thematisieren. Der Frage der Begriffsbestimmung, die dann, wenn es um Auslegung geht, eine große Rolle spielt, sollten wir uns zuwenden, auch der Unterscheidung von Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten, den Fristen zum Antragsverfahren, auch den Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, also des Verfahrensablaufs. Natürlich müssen wir auch einige Regelungen – Herr Staatssekretär – überprüfen, ob sie denn tatsächlich anwenderfreundlich sind.
Das Gesetz hat zwei Adressaten, einmal die Verwaltung, die im Prinzip rechtssicher jeden Vorgang, jeden Antrag, aber auch jede Information prüfen muss, wie mit ihr umgegangen werden muss. Andererseits hat so ein Transparenzgesetz natürlich auch den Bürger als Adressaten, der wissen muss, wo sind seine – sage ich einmal – äußersten Grenzen des Informationszugangs und wo sind eigentlich auch seine Rechte gegenüber der Verwaltung. Das heißt, das Gesetz muss in zwei Richtungen anwendungsfreundlich sein. Ob das an allen Stellen gelungen ist, wollen wir jedenfalls noch einmal thematisiert wissen.
Damit komme ich zum Ende. Zur Transparenz – Frau Marx hatte es angesprochen – gehört natürlich auch, transparent zu machen, wie der weitere Verfahrensablauf ist. Uns als Parlament hindert die verspätete Einreichung in den Thüringer Landtag nicht daran, dass wir den auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung intensiv diskutieren, hier gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Juristen, aber natürlich auch mit Verwaltungsvertretern. Ich kann mir vorstellen, dass wir uns im Landtag – ich hoffe, die Landtagsverwaltung hört zu – auch dazu ent
Herr Kellner, Sie haben das angesprochen, Thüringen wäre das vierte Land in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Transparenzgesetz – Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen. In vielen anderen Bundesländern findet so eine Diskussion statt. Natürlich können wir aus den Erfahrungen von Hamburg und Bremen unmittelbar gar nicht so viel entnehmen, weil sie als Stadtstaaten im Prinzip die kommunale Ebene mit integrieren und dadurch ganz andere Voraussetzungen haben. Mit diesem Gesetz hat Thüringen eine bundesrepublikweite Ausstrahlung und einen Diskussionsbeitrag geliefert. Dieser Verantwortung sollten wir auch gerecht werden.
Ich glaube, dass wir als Parlament in der Lage sein sollten, den Gesetzentwurf bis zur Sommerpause abschließend zu beraten und zu beschließen. Dann müssten in der Folge die Umsetzungsentscheidungen getroffen werden. Ich sage einmal, auch mit Blick auf das, was wir 2014 im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir haben uns das Ziel gesetzt, das Transparenzgesetz innerhalb dieses Koalitionszeitraums, in dieser Legislatur, umzusetzen. Das wird uns gelingen, davon bin ich fest überzeugt. Politisch und auch gedacht vom Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz ist es ein großer Schritt für Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, drei Jahre hat es gedauert, bis die Koalition nach langem Streit einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Ein paar Sachen werden wir hier benennen, sind auch im Gesetzentwurf verankert.
Die Landesregierung möchte also ein Transparenzgesetz beschließen lassen, nach dem Informationen offen und transparent zugänglich sein sollen. Wie transparent es sein wird, wird man sehen. Ich werde hier ein paar Sachen vortragen, die heute noch nicht genannt worden sind. Ich sage es mal so: Man ist als Löwe gestartet und als Maus gelandet. Sie sind hinter Ihren Vorgaben, die Sie selbst
Warum ist das Gesetz auf einmal so dringend nötig? Sie haben fast drei Jahre gebraucht, um es hier einzubringen. Einen Anhaltspunkt für mich – war eigentlich nicht ganz ernst gemeint – liefern Sie aber bereits in § 3 Abs. 1 Ihres Entwurfs. Danach sollen Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht zu den amtlichen Informationen im Sinne dieses Gesetzes gehören. Das bedeutet, dass bereits ab der Tatbestandsebene ausgefiltert wird, was der Bürger eben doch nicht sehen soll,
Ich muss sagen, einige Sachen in dem Gesetz haben mich schon etwas verwundet, zum Beispiel die Gebührenordnung. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf, § 15 Abs. 2: „Das für das Informationsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die Verwaltungskostentatbestände, die Gebührensätze und die Höhe der Auslagen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.“ Das bedeutet, die Bürger werden mit erheblichen Kosten rechnen müssen, wenn sie irgendwelche Anträge stellen, je nachdem, nach was sie fragen. Das ist ganz einfach so.
Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist: In dem Gesetz steht, dass der Beirat zur Verschwiegenheit verpflichtet werden soll. Das spricht nicht gerade für Transparenz.
Auch der Verfassungsschutz wird zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch Finanzbehörden müssen keine Auskunft geben.
Mit Transparenz hat das nichts zu tun. Das steht hier so drin. Ich bin aber sehr sicher, dass oft genug Gespräche, Verabredungen und andere Absprachen sehr viel wichtiger für die demokratische Kontrolle von Verwaltungshandeln sind als reine förmliche Verfahrensbausteine, die jetzt schon von Ge
setzes wegen vorgeschrieben sind. Ob es dabei um die Errichtung von Windmühlen, den Bau von Moscheen oder den Verkauf von Baugrundstücken geht, ist ohne Belang. Wir werden Ihren Entwurf im Ausschuss aktiv behandeln, wir werden zustimmen …
Sie werden sich schon noch wundern! Mich wundert, dass Sie nicht auf das Berliner Transparenzgesetz Bezug genommen haben, denn dort ist es eigentlich besser geregelt als das, was Sie hier vorgelegt haben. Wir werden uns dem Ausschuss nicht verweigern, aber wir werden kritische Fragen stellen, denn einiges, was in diesem Gesetz steht, muss dringend nachgearbeitet werden. Wir verweigern uns der Zusammenarbeit nicht. Wir hoffen, dass unsere Argumente auch gehört werden. Ich freue mich auf den Ausschuss und auf die Anzuhörenden. Vielen Dank.
Wissen Sie, Herr Möller, was wirklich gut wäre? Wenn wir vielleicht in der nächsten Legislatur tatsächlich öffentlich tagende Ausschüsse hätten, dann könnte die Öffentlichkeit auch mal Teil daran haben, wie Sie arbeiten.
Sie schwingen hier immer große Reden, aber ein Großteil Ihrer Abgeordneten ist nicht mal im Ausschuss in der Lage, eine eigene Meinung kundzutun. Die müssen das ablesen, wahrscheinlich weil die Gauleitung dort oben noch mal vorgibt, was gesagt werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind als Fraktion heute durchaus sehr positiv gestimmt, fast ein bisschen aufgeregt. Denn wie die Kolleginnen und Kollegen das hier schon erwähnt haben, ist nach fast zwei Jahren nun endlich das Transparenzgesetz im Plenum und wir können tatsächlich endlich darüber diskutieren.
Zunächst einmal ganz allgemein: Das Transparenzgesetz soll regeln, wie und wo öffentliche und staatliche Behörden proaktiv konkrete Informationen veröffentlichen. Die Bürgerinnen erhalten dazu kostenlosen, anonymen Zugang – ich betone: auch anonym. Das heißt also, wenn man darauf zugreift, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass man darauf zugegriffen hat. Das Ganze soll über ein Transparenzportal geschehen. Diese Informationen können dort kostenfrei abgerufen, genutzt und vor allen Dingen auch weiterverwendet werden. So weit, so einfach. Damit wird das Verhältnis – und da bin ich bei dem, was Herr Kellner heute hier gesagt hat – vom Staat zu seinen Bürgern neu sortiert und besinnt sich auf ein wesentliches Element – auch das hat Kollege Dittes hier schon angesprochen: Der Staat ist ein Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger.
Ich finde es schon wirklich bezeichnend, dass sich die CDU-Fraktion hier hinstellt und wirklich ernsthaft – ich will das noch mal wiederholen, Herr Kellner. Wenn ich das falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur. Aber Sie haben vorhin wirklich gesagt, dass der Staat Thüringen nur funktioniert, weil die Beamtinnen und Beamten ungestört arbeiten können. Das finde ich wirklich krass. Sie haben vor allen Dingen auch gesagt, dass die Menschen nicht in der Lage sind, das zu bewerten, was dort an Informationen eingestellt wird. Sie können mich ja korrigieren, wenn Sie das nicht so gemeint haben, aber so habe ich das vorhin verstanden, was Sie hier gesagt haben. Das finde ich ein schwieriges Bild, auch der Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube schon, dass Bürgerinnen und Bürger eine rationale Entscheidung auf der Grundlage von amtlichen Dokumenten treffen können,
das dürfte nicht das Problem sein. Ich gebe Ihnen völlig recht darin, dass einige amtliche Dokumente
auch für den normalen Bürger nicht verständlich sind. Aber daran müssen wir arbeiten, dass sie verständlich sind,
und nicht sagen, die Bürgerinnen und Bürger dürfen sie deswegen nicht bekommen, weil sie so bürokratisch formuliert sind. Das ist doch eigentlich das, was wir an der Stelle tun müssten. Ich hätte eigentlich erwartet, dass das die CDU so sieht.