Protokoll der Sitzung vom 27.02.2019

Dann haben Sie unter Punkt 2 nach Nummer 6 eine neue Nummer 6 a eingefügt, die da lautet: „In besonderen Situationen können die Mahlzeiten auch in den Arresträumen eingenommen werden.“ Ich sage Ihnen – nein! Genau das wollen wir nicht. Es geht ja darum, wieder eine Struktur zu bekommen. Eine Mahlzeit beispielsweise gehört in einen strukturierten Tagesablauf, den viele dieser Jugendlichen eben nicht mehr haben: Frühstück, Mittag, Abendbrot, dazwischen feste Vorgaben für sportliche Aktivitäten, für andere Aktivitäten, die sie wahrnehmen können. Mahlzeiten sind ganz wichtig, auch dass sie gemeinsam eingenommen werden und eben nicht jeder irgendwie verschämt alleine auf seinem Zimmer oder seiner Zelle etwas zu essen zu sich nimmt. Nein, es geht auch um die soziale Komponente des Essens, des Miteinanders, des Tischdeckens, des Wiederabräumens, des Wie-esse-ich, wie gehe ich mit Lebensmitteln um etc. Das hat auch einen erzieherischen Gedanken. Deswegen müssen wir diesen Punkt leider auch ablehnen.

Zum Versand von Paketen habe ich schon etwas gesagt. Da haben wir, glaube ich, eine ganz gute Formulierung gefunden.

Ich meine, es ist tatsächlich ein guter, es ist ein progressiver, es ist ein moderner Gesetzentwurf, der die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen in das Zentrum rückt, der auch deutlich macht, dass es hier um Hilfe geht, um zu einem zukünftig straffreien Leben zu befähigen und dass über diesen relativ kurzen Zeitraum des Jugendarrests auch unterstützt werden soll, um sich danach auch im Alltag wieder zurechtzufinden.

Deswegen bitten wir um Zustimmung und hoffen, dass sich vielleicht auch die CDU an der Stelle noch einen Ruck geben kann. Ihren Änderungsoder ihren Entschließungsantrag – das habe ich ja gerade erläutert – halten wir für entbehrlich, denn das ist wirklich so übersichtlich, das können Sie auch nicht mit der Justiz und der Situation in unseren Gefängnissen oder den anderen Haftanstalten vergleichen. Wie gesagt, die Zahlen sind hier mehrfach genannt worden, wir wissen alle, über wie viel Personal und wie viel Arrestierte wir reden. Hier liegt, glaube ich, alles vor.

Ich freue mich über Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bitte Sie heute um Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung, nämlich zum Entwurf des Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetzes.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz intensiv beraten. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bei allen Ausschussmitgliedern für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Der Gesetzentwurf schafft in Thüringen die Grundlage für einen modernen Vollzug des Jugendarrests. Frau Meißner hat es schon gesagt, er ist in der Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen, was die inhaltlichen Punkte anbetrifft. Herr Scherer hat es für die CDU breit ausgeführt – das kann ich mir eigentlich alles sparen. Was inhaltlich darin steht, ist alles gut. Das findet selbst die CDU alles gut. Der Punkt, an dem sich der Entschließungsantrag aufhängt und auch die Kritik der CDU, war ja der Punkt, dass es keine Personalentwicklungsoder Personalbedarfsanalyse gibt. Jetzt möchte ich wirklich unterstreichen, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat. Es ist richtig – das habe ich auch immer kritisiert –, dass beim Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch keine personellen Auswirkungen hineingeschrieben wurden. Wir haben an dieser Stelle tatsächlich viele neue Dinge aufgenommen, die ich auch für richtig halte.

Jetzt reden wir aber davon, dass in Thüringen im normalen Vollzug etwa 1.500 Leute untergebracht sind. Für diese 1.500 Leute gibt es rund 1.000 Bedienstete. Also da reden wir tatsächlich von einer großen Zahl Menschen in unterschiedlichen Haftanstalten mit ganz unterschiedlichen Strafen. Da gebe ich Ihnen tatsächlich recht, da macht es Sinn, sich genau anzuschauen, welches Personal man braucht, wenn man da größere Veränderungen vornimmt.

Die Situation im Thüringer Jugendarrest ist damit aber in keiner Weise vergleichbar. Da reden wir nicht von 1.500 Inhaftierten, da reden wir von durchschnittlich zehn, manchmal auch noch weniger. Das heißt, wir reden von zehn Arrestierten in Thüringen. Für diese zehn Arrestierten haben wir – auch darauf wurde mehrfach hingewiesen – diese 14 Bediensteten. Bei so geringen Zahlen brauche ich eine gigantische Personalbedarfsanalyse nicht. Da weiß ich ganz genau, was anfällt. Ich bin extra noch mal nach Arnstadt gefahren, um mit den Bediensteten zu reden. Da kann ich durch Einzelgespräche mit einem Teil dieser 14 Bediensteten her

ausbekommen, ob sie sagen, wir sind hier personell gut aufgestellt oder wir sind personell schlecht aufgestellt. Ich will auf das verweisen, was sowohl der Behördenleiter als auch mehrere Abgeordnete gesagt haben, die auch persönlich mit den Bediensteten gesprochen haben. Sie sagen nämlich im Ergebnis: Wir sind hier personell gut aufgestellt und wir schaffen das. Da brauche ich bei zehn Arrestierten und 14 Bediensteten nicht die von Ihnen vorgesehene Personalbedarfsanalyse, um das klar zu sagen. Wir sagen in diesem Gesetz nicht, das hat keine personellen Auswirkungen, sondern wir sagen: Die bisherigen Stellen reichen aus, um das zu tun. Das ist ein gewaltiger Unterschied an dieser Stelle, den ich noch mal betonen möchte.

Ich brauche jetzt nach so viel inhaltlicher Zustimmung zu dem Gesetz gar nicht mehr so viel dazu sagen, was da im Einzelnen vorgesehen ist. Da ist sich auch anscheinend die ganz große Mehrheit in diesem Haus einig, dass das eine gute und richtige Sache ist, die wir hier angehen. Dass wir eine moderne Jugendarrestanstalt haben, hilft uns auch noch sehr. Diese Arrestanstalt ist vor den Toren der Jugendstrafanstalt in Arnstadt in einem modernen Gebäude mit sehr guten Möglichkeiten untergebracht. Diese Jugendarrestanstalt hat einen eigenen Sportplatz und Begegnungsräume, sodass man auch sagen kann, dass die räumlichen Bedingungen für die Bediensteten an dieser Stelle sehr gut sind.

Um zum Abschluss einen Satz zu dieser personellen Situation zu sagen: Wir werden natürlich sehr ausführlich prüfen und dafür Sorge tragen, dass, wenn sich bei der Umsetzung des Gesetzes tatsächlich die Meinung der Bediensteten ändern würde, wenn wir darauf hingewiesen werden, dass es in dem Bereich einen Personalmehrbedarf gibt, wir dann darauf eingehen können. Selbst wenn sich ein Personalmehrbedarf ergeben würde, reden wir vielleicht davon, dass wir die Zahl der Bediensteten von derzeit 14 um maximal eine Handvoll noch aufstocken müssen. Das ist, angesichts von 1.000 Bediensteten im Vollzug jetzt auch nicht das große Thema. Das große Thema für den Vollzug ist der Strafvollzug insgesamt, wo wir, wie gesagt, 1.500 Inhaftierte haben. Da ist es notwendig.

Für den Jugendarrest sind wir sehr, sehr gut aufgestellt. Von daher wäre es vielleicht wirklich schön, sich an dieser Stelle noch einmal zu überlegen, ob man dem Gesetzentwurf, den wir alle in der Sache so gut finden, nicht vielleicht doch zustimmen könnte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6842 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag des Abgeordneten Gentele in der Drucksache 6/6865 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist der Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/6705 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5827 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/6745 – es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion.

Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und die Abgeordneten Gentele und Rietschel. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Plenarsitzung und verweise noch einmal auf den parlamentarischen Abend ab 19.00 Uhr.

Ende: 18.00 Uhr