verfolgen und jährlich mit der Anstaltsleitung die personelle Situation erörtern, um gegebenenfalls personell nachzubessern. Dies ist eine zwingende Konsequenz aus der mit Bedacht in das Gesetz aufgenommenen Ausstattungsverpflichtung nach § 34 Abs. 1, ich erwähnte sie bereits.
Zudem bietet die neu eingeführte Evaluierungsklausel nach § 46 des Gesetzentwurfs ausreichende Gewähr dafür, dass auf Veränderungen beim Personalbedarf zeitnah reagiert wird. Nach alledem gibt es keinen Anlass für die mit dem vorliegenden Entschließungsantrag begehrte Personalbedarfsanalyse und -planung. Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Noch eine Bemerkung zu der bereits erwähnten Evaluierungsklausel: Auch wenn sie in erster Linie dazu dient, die gesetzlichen Vorgaben für den Jugendarrestvollzug insgesamt auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit und damit auch die personelle Ausstattung zu überprüfen, so bietet sie zugleich auch eine gute Gelegenheit, Vorschläge und Anregungen, die noch nicht in den Gesetzentwurf Eingang finden konnten, zu gegebener Zeit neu zu diskutieren. Das betrifft beispielsweise die im Gesetzentwurf beschriebene Pflicht der Arrestierten zur Mitwirkung, die im Kontext des Erziehungskonzepts des Jugendarrests kritisch zu sehen ist und aus meiner Sicht durch Mittel der Motivierung und des Anreizes ersetzt werden sollte. Vielleicht ist dann auch die Zeit reif für ein terminologisches und konzeptionelles Umdenken weg vom „Jugendarrest“ und hin zu einem „stationären sozialen Training“, wofür es bereits andernorts Vorbilder gibt.
Die Bundesvereinigung der Anstaltsleiter und Anstaltsleiterinnen im Justizvollzug hat in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf als umfassendes Regelwerk zum Vollzug des Jugendarrests beschrieben, „das einerseits der ermahnenden Funktion, gleichfalls aber auch der unterstützenden Zielrichtung dieses Zuchtmittels in einem ausgewogenen Verhältnis Rechnung trägt“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.
tigt Aufwand, vor allem Personalaufwand, das haben Sie auch ausgeführt, Frau Kollegin MartinGehl. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten hat relativ deutlich klargemacht, warum er meint, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundene Aufgabenmehrung insbesondere im Bereich der Erziehung nicht durch Synergien abgedeckt werden kann, von denen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses immer wieder gesprochen worden ist. Von daher finde ich, sind die Argumente etwas dünn, mit denen Sie über diesen Hinweis hinweggehen. Ich meine – in dem Punkt muss ich der CDU-Fraktion recht geben –, eine Personalbedarfsanalyse wäre eigentlich zwingend erforderlich gewesen, denn wie wollen Sie denn einen Gesetzentwurf mit durchaus richtigen Zielen im Vollzug umsetzen, wenn Ihnen die Personalvertretung der Justizvollzugsbediensteten sagt, das Personal dafür reicht nicht? In dem Fall muss man dann schon etwas konkreter werden, man muss eine Personalbedarfsanalyse anfertigen. Die fehlt hier. Aus dem Grund, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, können wir diesen Gesetzentwurf so nicht mittragen, denn es macht keinen Sinn. Es macht schlicht keinen Sinn, einen Gesetzentwurf auf die Beine zu stellen und sich auf der anderen Seite bei dem dafür erforderlichen Personal blind zu stellen.
Den Antrag der CDU-Fraktion halten wir auch nicht für sonderlich zielführend. Es ist gerade ausgeführt worden, dass die Koalition diesen eigentlich erforderlichen Zwischenschritt nicht gehen möchte. Insofern sehen wir da jetzt auch keinen Sinn, diesen Antrag zu unterstützen, das macht schlicht keinen Sinn. Wir lehnen diese beiden Initiativen ab. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, nach Monaten der intensiven Beratung und Anhörung liegt nun dieser Gesetzentwurf zum Thüringer Jugendarrest
vollzugsgesetz zur abschließenden Entscheidung vor. Dem Jugendarrest, der gerade keine Jugendstrafe im Sinne des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes darstellt, sondern ein sogenanntes Zuchtmittel ist und daher folglich einige Besonderheiten aufweist, fehlt im Freistaat Thüringen bisher eine eigene gesetzliche Regelung. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich insoweit bereits aus der Tatsache, dass der Eingriff, der mit dem Arrest für junge Menschen verbunden ist, nicht unerheblich ist. Solche grundrechtsrelevanten Maßnahmen müssen, so auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 zum Jugendstrafvollzug, unter dem Vorbehalt des Gesetzes stehen. Diese bisher in Thüringen klaffende Lücke schließt nunmehr der vorliegende Gesetzentwurf. Mit ihm werden nicht nur der Eingriff, sondern die gesamten Fragen rund um den Jugendarrest in einem Landesgesetz geregelt.
Das Jugendstrafrecht ist mehr noch als das Erwachsenenstrafrecht vom Ziel geprägt, zukünftige Straftaten zu verhindern. Dem geschuldet ist auch die Tatsache, dass das Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von einem Monat – § 38 des Strafgesetzbuchs – und das Jugendstrafrecht eine Mindeststrafe von sechs Monaten nach § 18 des Jugendgerichtsgesetzes vorsieht. Aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit weiß ich, dass es Jugendlichen schwerfällt, das Unrecht ihrer Tat nachzuvollziehen. In nicht wenigen Fällen habe ich in Verhandlungen in Jugendstrafsachen erleben müssen, dass bei Zeugenvernehmungen oder Einlassungen von Mitangeklagten lautes Gelächter zu hören war. Nicht selten musste ich meinen Mandanten ermahnen, sich an solchem Gelächter nicht zu beteiligen. Deswegen liegt der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs auch in der Behandlung der Probleme von straffälligen Jugendlichen. Die Freiheitsentziehung im Arrest dient vordergründig nicht der Strafe, sondern Präventionsarbeiten und erzieherischen Aspekten. Für einen begrenzten Zeitraum verlassen die jugendlichen Menschen ihre gewohnte Umgebung und müssen sich in eine eigene Tagesstruktur einfügen. Dies kann im günstigsten Fall einen Lerneffekt auslösen, künftig keine Straftaten mehr zu begehen.
Der Arrest ist nur eine Säule des Jugendstrafrechts. Es obliegt den Richterinnen und Richtern, die angemessene Maßnahme für jeden straffälligen Jugendlichen zu wählen, von der Verwarnung über die Arbeitsmaßnahme bis hin zur Jugendstrafe. Wie diese Säule in Thüringen aussehen soll, regelt dieser Gesetzentwurf. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg und ich lade Sie ein, diesen mit uns zu gehen. Ich bitte Sie daher um Zustim
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jugendarrestvollzugsgesetz, das sehen wir auch so, ist grundsätzlich eine gute Sache. Wir als CDU-Fraktion begrüßen auch die darin vorgesehenen Ziele und auch die darin vorgesehenen Maßnahmen.
Ja, richtig, Frau Rothe-Beinlich, jetzt kommt das Aber: Nämlich das Aber, das ich schon in der ersten Lesung angebracht hatte, dass für eine wirkungsvolle Umsetzung dieses Gesetzes auch hochqualifiziertes und ausreichendes Personal erforderlich ist. Ich will das nicht einfach so im Raum stehen lassen, sondern für den exklusiven Kreis der noch anwesenden Abgeordneten im Einzelnen noch mal ausführen. Ich fange mal bei § 2, bei dem jetzt durch den Änderungsantrag neu eingeführten Abs. 2 an, wo es so schön heißt, mit dem Jugendarrest als Erziehungsmaßnahme soll durch seine besonders intensive Ausrichtung auf soziale Unterstützungsaktivitäten etwas bewirkt werden. Das hört sich schon mal gut an und ist auch richtig. Nur, wenn man dann wieder hört – Frau Dr. Martin-Gehl hat es vorhin kurz erwähnt –, es gibt dort eine einzige Mitarbeiterin im Sozialdienst und eine planmäßige Vertretung war jedenfalls bisher nicht vorgesehen. So viel zum Thema „besonders intensive Ausrichtung auf soziale Unterstützungsaktivitäten“.
Aber es geht ja noch weiter. Wenn ich mir den § 4 anschaue, steht im Abs. 3 drin: „Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenslagen der Arrestierten, insbesondere im Hinblick auf Alter, sexuelle Identität, Herkunft, Religion und Weltanschauung sowie Behinderungen werden bei der Vollzugsgestaltung im Allgemeinen und im Einzelfall berücksichtigt.“ Das hört sich auch gut an, wir sind auch damit einverstanden, dass das so gemacht wird. Aber da gilt dasselbe.
In § 5 stehen ganz tolle Maßnahmen drin. Ich will nur ein paar davon erwähnen, also dem Arrestierten ist zum Beispiel zu vermitteln, dass er Verantwortung für sein Verhalten übernehmen soll, die
notwendigen Konsequenzen für das künftige Leben ziehen muss, das Bewusstsein für den durch die Straftat entstandenen Schaden soll geweckt werden und es soll eine aktive Auseinandersetzung mit der Tat gefördert werden. Das hört sich auch sehr gut an. Damit sind wir auch einverstanden. Und dann gibt es noch Maßnahmen und Programme zur Entwicklung und Stärkung der fehlenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Arrestierten im Hinblick auf ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten. Auch toll. Und dann gibt es noch Einzelund Gruppenmaßnahmen, die sich auf die Auseinandersetzung mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen sowie auf die Unterstützung der lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung, die verantwortliche Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens und der freien Zeit sowie die Vermittlung unterstützender Kontakte beziehen. Auch in Ordnung. Und dann sollen die Arrestierten auch noch darin unterstützt werden, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben und dazu angeregt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Das hört sich auch gut an. Dann arbeitet die Anstalt auch noch mit anderen staatlichen Stellen zusammen, nämlich insbesondere mit der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe, mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen. So geht das weiter. Ich will Sie nicht überstrapazieren. Ich könnte noch mehr von den Dingen vorlesen, insbesondere, was dann auch noch für Pläne für jeden Einzelnen gemacht werden sollen – die Ermittlung des Hilfebedarfs, das muss ja alles auch erst ermittelt werden, wenn man so schön auf die Individuen eingehen will. Daraus könnte ich Ihnen jetzt noch eine Viertelstunde vorlesen. In der Sache alles richtig. Da haben wir gar keine Kritik.
Ja, das ist einfach das Aber. Das hört sich alles wirklich sehr gut an, aber sie glauben doch nicht im Ernst, dass das alles mit dem vorhandenen Personal gemacht werden könnte. Im Ernst, das glauben Sie doch selbst nicht.
Natürlich kann man ins Gesetz reinschreiben, im Jugendarrest fallen aufgrund dessen kurzer Dauer in der Regel keine personalintensiven Maßnahmen an. Das kann ich da reinschreiben. Aber das ist doch Nonsens. Das stimmt doch nicht. Wenn ich das alles machen will, was ich hier vorgelesen ha
be, dann fallen da in der Tat äußerst personalintensive Maßnahmen an. Die kann ich mit dem Personal, das da ist, nicht beherrschen. Natürlich hat man sich jetzt darauf festgelegt, zu sagen, es braucht kein zusätzliches Personal, das ist alles nicht erforderlich. Aber das Thema haben wir doch beim Strafvollzugsgesetzbuch schon durch. Da hat sich das doch auch schon als Trugschluss erwiesen und deshalb ist das hier genau derselbe Trugschluss. Es sind ja nicht nur wir, die sagen, mit dem Personal geht es nicht, und es ist auch nicht nur der Bund der Strafvollzugsbediensteten. Bei dem könnte man ja noch sagen, das ist ein Interessenvertreter, der will natürlich mehr Personal haben, das ist völlig klar. Nein, da gab es bei der Anhörung auch noch den Prof. Dr. Neubacher, es gab Frau Prof. Dr. Ludwig und sogar der Landesjugendhilfeausschuss war dieser Meinung. Darüber kann man doch nicht einfach hinweggehen und sagen, das interessiert uns alles nicht, es ist einfach genug Personal da. Das stimmt eben so nicht. Wir fordern für den allgemeinen Strafvollzug seit – man kann fast sagen – fünf Jahren, ein Personalentwicklungskonzept und Berechnungen. Ja, ich weiß schon, was jetzt kommt: Es ist fast vor der Vollendung. Aber ich habe es immer noch nicht gesehen. Deshalb lassen wir uns hier bei dem Gesetz auf nichts mehr ein, sondern wir sagen, wir würden dem Gesetz zustimmen, wenn alles das, was in unserem Entschließungsantrag drinsteht, auch vorliegt. Wenn Sie das alles gemacht haben, wenn es eine Personalbedarfsanalyse gibt, wenn es ein Personalentwicklungsprogramm gibt, wenn das vorliegt, dann stimmen wir dem Gesetz zu, anders aber nicht.
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Scherer, es ist noch gar nicht lange her, da war eine kleine Besuchergruppe hier im Thüringer Landtag. Es waren zwei Bedienstete aus der Jugendarrestvollzugsanstalt mit drei Arrestierten, die den Thüringer Landtag besucht haben. Natürlich habe ich mich sehr gefreut, weil ich da gleich die Gelegenheit nutzen konnte, mit denen zu sprechen, die dieses Gesetz hautnah betrifft. Ich habe sowohl mit den Arrestierten gesprochen, mit denen die beiden Bediensteten unterwegs waren, als auch mit den Bediensteten. Ich habe mit ihnen über Dinge im All
tag gesprochen, aber natürlich auch über die Betreuungssituation und die Situation, wie sie auch und gerade die Bediensteten erleben. Wir hatten ja im Rahmen der Anhörung beispielsweise auch Fragen zu klären wie: Was ist eigentlich mit dem Rauchverbot? Ist es richtig, für über 18-Jährige das Rauchverbot aufrechtzuerhalten? Ich habe die drei natürlich gefragt und sie haben sofort gesagt, es ist eine Katastrophe und geht überhaupt nicht, weil das Rauchverbot für sie auch gilt, wenn sie unterwegs sind. Zum Beispiel dürfen sie eben auch bei einem Besuch im Thüringer Landtag unterwegs nicht rauchen. Das muss unbedingt aufgehoben werden. Ich habe die Bediensteten gefragt, wie diese das bewerten, und sie haben mir erzählt, wie die Situation war, bevor dieses Rauchverbot für die auch schon über 18-jährigen Arrestierten eingeführt wurde. Sie haben erzählt, wie Tabak zur Ware geworden ist. Sie haben erzählt, was es für Rivalitäten unter den Arrestierten gegeben hat, weil es unter 18-Jährige und über 18-Jährige waren. Sie haben erzählt, wie es in den Zellen teilweise gestunken hat, weil darin natürlich eben auch geraucht wurde, und wie froh sie sind, auch als Bedienstete, dass es dieses Rauchverbot gibt, weil es auch einen erzieherischen Charakter hat. Das war ein Punkt, den ich sehr konkret mit ihnen besprochen habe.
Ich habe mit ihnen auch die Problematik der Paketzustellung besprochen. Das ist der eine Punkt, den Herr Gentele in seinem Änderungsantrag unter Punkt 3 mit erwähnt hat. Ich glaube, wir haben in unserem Änderungsantrag eine gute Lösung gefunden, weil natürlich die Arrestierten der Meinung waren, es soll schon möglich sein. Wir haben jetzt den Ausnahmefall beschrieben. Es ist ja auch eine sehr überschaubare Zeitspanne, die die Jugendlichen in der Anstalt verbringen. Insofern sagen wir, es muss in der Ausnahme möglich sein, dass sie Pakete empfangen; versenden sollen sie sie sowieso nicht. Das ist ja auch im Änderungstrag schon so vorgesehen.
Ich habe mit den Bediensteten aber auch über sehr grundsätzliche Fragen geredet und ich habe mich vorhin gefragt, ob Sie Frau Martin-Gehl zugehört haben, denn sie hat ausgeführt, wie das Verhältnis von Bediensteten und Arrestierten in der Regel aussieht. Die Durchschnittsauslastung der Anstalt beträgt etwa 25 Prozent. Das heißt, wir haben tatsächlich im Schnitt etwa zehn jugendliche Arrestierte, die dort einsitzen, und 14 Bedienstete. Die Bediensteten befragt nach den wachsenden Anforderungen an sie, ob sie sich in der Lage sehen, das mit dem Personal, was es gibt, tatsächlich zu stemmen, haben gesagt: ja, selbstverständlich, das machen wir ja auch jetzt schon. Wir erstellen natürlich Tages- und Wochenpläne, wir beschäftigen uns
sehr intensiv, weil der erzieherische Gedanke im Jugendarrestvollzug selbstverständlich im Vordergrund steht und weil wir hier tatsächlich einen sehr guten Schlüssel in der Betreuung haben.
Und hier, lieber Herr Möller, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie auf die Widersprüche in Ihrer kurzen Rede hinzuweisen. Sie haben hier vorn erst erklärt, es braucht diese Personalbedarfsanalyse und es braucht dieses Konzept, weil Sie sonst nicht zustimmen können, denn ohne so ein Konzept könne man einem solchen Gesetz nicht zustimmen. Und dann haben Sie zum CDU-Antrag gesagt, den braucht es nicht, der ist völlig überflüssig. Aber – Entschuldigung – der CDU-Antrag fordert genau das. Ich muss Ihnen sagen, er ist in der Tat überflüssig, weil wir um die Situation wissen, es geht um 14 Bedienstete, es geht um zehn Arrestierte, wir hätten insgesamt 39 Plätze, die aber, wie gesagt, laut Abfragen
nicht belegt sind. – Es sind zehn immer da, das ist richtig, die anderen sind im Schichtbetrieb. – Aber trotzdem sagen alle – sowohl die Bediensteten als auch die Arrestierten –, dass in dieser Anstalt der Betreuungsschlüssel tatsächlich stimmt.
Deswegen ist Ihr Antrag schlicht entbehrlich und aus meiner Sicht eine Ausrede, wenn Sie meinen, Sie würden sonst dem guten Gesetz zustimmen. Sie von der AfD hatten dazu keine Worte im Ausschuss, jetzt haben Sie hier rumgeeiert ohne Ende. Das müssen Sie vor sich selber verantworten, aber es interessiert Sie ja wahrscheinlich auch nicht wirklich, was wir hier eigentlich diskutieren.
Ich will noch ein paar Sätze zum Änderungsantrag von Herrn Gentele sagen, der uns heute ausgeteilt wurde. Sie wollen in Punkt 1 die Nummer 4 ändern und unter a) einen Satz einfügen, der da lautet: „Alle Tätigen halten genug Diskretion und Abstand zu den Arrestierten.“ Ich gestehe, ich verstehe den Satz und die Forderung nicht so richtig, weil es ja genau um den erzieherischen Gedanken geht. Es geht natürlich nicht darum – ich sage es mal ein bisschen salopp –, den Arrestierten auf die Pelle zu rücken, das will auch niemand. Aber es ist die Aufgabe der Bediensteten, sehr dicht an den Betroffenen dran zu sein, für sie da zu sein, mit ihnen im Gespräch zu sein. Ein Punkt ist ja auch, dass reflektiert werden soll, wie sie ihre eigene Situation erleben, weil diese Zeit in der Anstalt ja genau zum Nachdenken für die Resozialisierung selbst da ist. Insofern kann ich diesem Satz nicht zustimmen.
Dann haben Sie unter Punkt 2 nach Nummer 6 eine neue Nummer 6 a eingefügt, die da lautet: „In besonderen Situationen können die Mahlzeiten auch in den Arresträumen eingenommen werden.“ Ich sage Ihnen – nein! Genau das wollen wir nicht. Es geht ja darum, wieder eine Struktur zu bekommen. Eine Mahlzeit beispielsweise gehört in einen strukturierten Tagesablauf, den viele dieser Jugendlichen eben nicht mehr haben: Frühstück, Mittag, Abendbrot, dazwischen feste Vorgaben für sportliche Aktivitäten, für andere Aktivitäten, die sie wahrnehmen können. Mahlzeiten sind ganz wichtig, auch dass sie gemeinsam eingenommen werden und eben nicht jeder irgendwie verschämt alleine auf seinem Zimmer oder seiner Zelle etwas zu essen zu sich nimmt. Nein, es geht auch um die soziale Komponente des Essens, des Miteinanders, des Tischdeckens, des Wiederabräumens, des Wie-esse-ich, wie gehe ich mit Lebensmitteln um etc. Das hat auch einen erzieherischen Gedanken. Deswegen müssen wir diesen Punkt leider auch ablehnen.