Die hier von den Linken vorgeschlagene Lösung für diese Kostenfalle klingt sehr einfach und ist es auch – allerdings im Sinne von simpel. Bevor der Gesetzgeber nach dieser einfachen Lösung greift, mehr Geld durch Beitragserhöhung in ein System zu pumpen, dessen Kostenentwicklung systembedingt immer nur einen Weg kennt, nämlich immer ansteigend, und es sich also einfach macht und nach einer Vollkaskoversicherung ruft, sollten wir uns Gedanken darüber machen, ob es nicht ergänzend zu den bisher vorhandenen Instrumenten auch sinnvolle Alternativen gibt.
Mit der Verrentung und Alterung der Generation der Babyboomer werden auf absehbare Zeit immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. An der grundsätzlichen Situation, dass sich neun von zehn Befragten laut einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks vor einem Aufenthalt in einem Altersheim bei ihrem Lebensabend eher fürchten, gleichzeitig aber eine große Mehrzahl der Menschen am
liebsten zu Hause in den eigenen vier Wänden verbleiben möchte, ist die Politik natürlich aufgefordert zu handeln. Heute schon werden rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut, was wir ganz außergewöhnlich gut finden und wofür an dieser Stelle auch den Angehörigen, die diese riesige Arbeit leisten, ein aufrichtiger Dank gebührt.
Dort sehen wir von der AfD die Handlungsfelder, damit wir den Wünschen alter und kranker Menschen an ihrem Lebensabend in einer vertrauten und geliebten Privatsphäre so weit wie möglich entsprechen können.
Grundsätzlich fordern wir die Etablierung von Präventivprogrammen bei den Krankenkassen, die geeignet sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder doch so lange wie möglich hinauszuzögern. Die häusliche Pflege könnte dadurch gestärkt werden, dass diese mit denselben Kostensätzen für die gleichen Pflegegrade vergütet wird wie die stationäre Pflege. Die Etablierung von Tagespflegeeinrichtungen auch für Schwerstpflegebedürftige wäre ein sinnvoller Weg, damit die Familienangehörigen tagsüber ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können.
Ein weiterer Kostentreiber, den wir in den Blick nehmen möchten, bevor wir über Beitragssteigerungen und Vollkasko sprechen, sind Renditeerwartungen privater Betreiber von Pflegeeinrichtungen, die teilweise bis zu 17 Prozent des Umsatzes betragen. Überall dort, wo Pflegeeinrichtungen gebaut werden, die private Gewinne abwerfen sollen, ist der Gesetzgeber gefordert, die Bewohner dieser Heime vor finanzieller Überforderung zu schützen. Eine Steigerung der Beiträge für eine Vollzeitkaskoversicherung und damit auch eine Steigerung der Lohnnebenkosten, die die Jungen und Beitragspflichtigen belastet, lehnen wir ab. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Pfefferlein.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Vielen Dank an die Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Stunde mit diesem sehr wichtigen Thema.
Ja, es ist richtig, wir brauchen mehr Geld für die Finanzierung der Pflege. 1995, als die Bundesregierung die Pflegeversicherung als eine der Pflichtver
sicherungen im deutschen Sozialstaat einführte, war der Grundgedanke, einen Teil des Pflegerisikos aller abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen, Rentner und ihrer Familien abzusichern – aber eben nur einen Teil. Die Pflegeversicherung ist nur als Zuschuss zu den Pflegekosten konzipiert, bestimmte Pflegeaufwendungen werden nicht berücksichtigt. Aus unserem derzeitigen Pflegeversicherungssystem werden also nicht die tatsächlichen Bedarfe gedeckt. Vielmehr reichen die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht zur Deckung aller entstehenden Kosten aus. Es gibt nur einen Höchstbetrag, der gezahlt wird, unabhängig davon, wie hoch die zeitlichen oder finanziellen Aufwendungen im Einzelfall wirklich sind. Nicht nur das. Das geltende Beitragsverfahren weist grobe Gerechtigkeitslücken auf. Es belastet Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung – also Löhne und Gehälter –, aber auch Renten und das Arbeitslosengeld. Vermögenseinkommen und Gewinne bleiben dagegen beitragsfrei. Das ist ungerecht, weil es die Einkommensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, und hier vor allem auch der jüngeren Generation, belastet, die im Normalfall eher Erwerbs- statt Kapitaleinkommen erzielen. Das ist ungerecht, weil damit rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für die Absicherung des Pflegerisikos einseitig mit den Beiträgen belastet werden, die aus ihren Erwerbseinkommen als abhängig Beschäftigte kommen.
Ernst zu nehmende Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2035 um 50 Prozent steigt. Schon in gut 10 Jahren kommen die ersten der geburtenstarken Babyboomer-Generation – das wurde schon gesagt –, die zwischen 1955 und 1959 geboren sind in das Alter von 75 plus. Ab 75 steigt die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit deutlich. Und im Jahr 2060 wird nur noch die Hälfte der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sein. Durch diese Entwicklung wird eine alle Einkommen umfassende solidarische Finanzierung für den Fall der Pflegebedürftigkeit immer nötiger für mehr Generationengerechtigkeit und eine auskömmliche Finanzierung in der Pflege.
Wir brauchen dringend ein System, welches solidarisch alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt und so eine solidarische, gerechtere und vor allem vollständige Pflegefinanzierung garantiert. Ein solches System aber muss auf Bundesebene eingeführt werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist da ganz vorn dabei und hat ganz aktuell in der ver
gangenen Woche den Antrag „Pflege gerecht und stabil finanzieren – die Pflege-Bürgerversicherung vollenden“ in den Bundestag eingebracht. Der Gesundheitsausschuss wird dazu am 1. Mai zusammen mit der Linken und der FDP eine Anhörung durchführen.
Doch das darf uns in Thüringen nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. In Thüringen werden die Kosten für die Heimunterbringung steigen. Das ist einerseits sehr erfreulich, weil damit endlich mehr Lohngerechtigkeit in der Pflegebranche ankommt, gleichzeitig darf das aber auch nicht zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen, die sich höhere Beiträge aufgrund eines geringen Lebenseinkommens nicht leisten können. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden und Betroffene sollen nicht noch stärker von Sozialleistungen abhängig sein müssen. Heute übersteigen die Kosten für Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim die Leistungen der Pflegekassen schon um ein Vielfaches. Für darüber hinausgehende Kosten müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige selbst aufkommen. Ist das nicht möglich, muss die Sozialhilfe einspringen.
Ein Ausweg aus dem Dilemma könnte die Einführung eines Pflegewohngelds sein. Pflegewohngeld ist ein wohnorientierter Zuschuss zur Finanzierung von Betriebsnotwendigem. Die Zahlung eines solchen Zuschusses ist freiwillige Leistung und stünde Thüringen auch ganz gut zu Gesicht. Wir als Grüne setzen uns dafür ein. Eine Pflege-Bürgerversicherung, die von Bündnis 90/Die Grünen derzeit ins Gespräch gebracht wird, berücksichtigt alle Einkommensarten aller Bürgerinnen und Bürger, verteilt die Kosten nachhaltig, solide und gerecht. Als Fundament einer guten Versorgung kann die solidarische Pflege-Bürgerversicherung zusammen mit einem Steuerzuschuss eine gerechte, stabile und nachhaltige Basis zur Finanzierung der Pflege sein. Sie hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen, und ermöglicht auch zum Beispiel wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards mit angemessenen Löhnen.
Gute Pflege darf nicht nur Herausforderung für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige sein. Gute Pflege muss längst als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Es wurde hier schon ausführlich die Krux der aktuell existierenden Pflegeversicherung beschrieben. Sie ist keine Vollversicherung und deswegen schlägt sich jede Kostensteigerung zu 100 Prozent auf den Eigenanteil der Pflegebedürftigen nieder.
Es wurde heute schon von mehreren erwähnt: Die Kosten sind dann für viele Menschen, gerade hier in Ostdeutschland, nicht mehr leistbar und müssen dann beispielsweise von den Kommunen übernommen werden. Die Kommunen müssen also einspringen, Herr Thamm, und das sind für uns natürlich wichtige Akteure in diesem Bereich. Wir wissen auch, die Kostensteigerungen werden weitergehen. Selbst Herr Spahn hat gesagt: Wenn wir die nun beschlossenen Gesetze auf Bundesebene zur Pflege umsetzen, wird es ohne die Anhebung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nicht gehen können. Wir sind natürlich sehr dafür, dass die entsprechenden Gesetze auch umgesetzt werden. Wir glauben, dass die drei Pflegestärkungsgesetze und das Pflegepersonalstärkungsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir brauchen diese Gesetze, damit in Zukunft genügend Fachkräfte für die berufliche Arbeit in der Pflege gewonnen werden. Wir brauchen diese Gesetze, damit die Pflegekräfte auch in der Pflege gehalten werden können und damit die pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Den Trägern der Pflege wird es nun möglich sein, mehr Pflegefachkräfte einzustellen, die Bezahlung der Pflegekräfte und vor allem auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.
Es wurde schon deutlich angesprochen: Mit diesen auch von der Thüringer Landesregierung unterstützten notwendigen Qualitätsverbesserungen sind jedoch auch Kostensteigerungen verbunden. Denn wenn Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten besser bezahlen als bisher, ihren Personalschlüssel anheben oder in den betrieblichen Gesundheitsschutz investieren, dann treffen die damit verbundenen Kosten aufgrund der gedeckelten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zunächst ausschließlich die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Genau das ist der Grund, warum sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, dass das System der Pflegeversicherung eine grundlegende Änderung erfährt.
Im letzten Jahr hat Thüringen gemeinsam mit Brandenburg einen Antrag mit einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege in den Bundesrat eingebracht, unter anderem – und das ist mir sehr wichtig – die Einführung einer solidarischen Pflegeversicherung, eine Pflegeversicherung, die eine Vollversicherung ist und in welche alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und alle Einkommensarten einzahlen.
Im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung sichert die Pflegeversicherung das Risiko des Einzelnen eben nicht umfassend ab. Die Pflegeversicherung gewährt im Falle der Pflegebedürftigkeit nur einen nach Pflegegraden gestaffelten Zuschuss mit festen gesetzlichen Höchstbeträgen. Damit ist aktuell für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Entwicklung der Eigenanteile weder beeinflussbar noch kalkulierbar. Das halten wir für falsch. Bei einem grundlegenden Systemwechsel dagegen wird die Kostenentwicklung, die sich aus der Notwendigkeit der Fachkräftesicherung und der Qualitätsentwicklung ergibt, vom solidarisch beitragsfinanzierten System der Pflegeversicherung getragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor Kurzem haben auch die Länder Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein einen Antrag zum Thema „Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ in den Bundesrat eingebracht, der teilweise das Ansinnen Thüringens aufgreift. Dieser Antrag geht dahin gehend einen etwas anderen Weg, als dass im aktuellen System der Pflegeversicherung der Eigenanteil der Pflegebedürftigen gesetzlich begrenzt werden soll. Alle darüber hinausgehenden und erforderlichen Pflegekosten soll künftig die Pflegeversicherung tragen. Dieser – wenn wir uns in der aktuellen Logik der Pflegeversicherung bewegen – grundsätzlich richtige Ansatz ließ jedoch zunächst in diesem Antrag einen wichtigen Punkt außer Acht. Es existieren in den Bundesländern nämlich teils erhebliche Unterschiede bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. In Berlin liegt der Eigenanteil bei 872 Euro, in Thüringen müssen Pflegebedürftige durchschnittlich jedoch nur 27 Prozent, also reichlich ein Viertel dieser Summe als Eigenanteil aufbringen, also 237 Euro.
Eine Deckelung der Eigenanteile am Bundesdurchschnitt, wie ursprünglich im Antrag von Hamburg und Berlin dargelegt war, würde für die Pflegebedürftigen in Thüringen keinerlei Verbesserungen bringen. Jegliche Kostensteigerungen würden bei uns in Thüringen auch nach einem solchen Beschluss zu 100 Prozent von den Pflegebedürftigen zu tragen sein. Das halten wir für falsch. Inzwischen konnten wir aber nach einem Telefonat auch
mit der Hamburger Senatorin einen Kompromiss finden. Eine Deckelung des Eigenanteils darf sich eben nicht am Bundesdurchschnitt orientieren. Die Unterschiede in den Regionen müssen jeweils Beachtung finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir konnten hier noch mal deutlich machen, dass der Thüringer Landesregierung das Thema „Pflege“ und vor allem „Bezahlbarkeit der Pflege“ ein wichtiges Thema ist. Wir haben hier entsprechend auch im Bundesrat Aktivitäten unternommen. Wir haben uns auch auf den Weg gemacht, kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. Ich glaube, mittelfristig braucht es eine solidarische Pflegevollversicherung ganz im Sinne des Antrags zur Aktuellen Stunde.
Nur ganz kurz noch zum Thema „AfD“: Dass es natürlich einen Mix an Unterstützungssystemen braucht, um den Pflegebedürftigen und vor allem den von Pflege bedrohten Menschen hier ein Leben so lange wie möglich auch zu Hause zu ermöglichen, ist der Landesregierung klar. Wir haben das erst kürzlich zur Diskussion zum Pflegepakt hier sehr ausführlich dargestellt. Deswegen möchte ich hier nicht noch mal darauf eingehen. Aber es sind auf jeden Fall keine neuen Ideen. Herzlichen Dank.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, es gibt auch keine weitere Redezeit. Damit schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den dritten Teil der Aktuellen Stunde
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Hände weg vom Thüringer Wald – Keine Verschandelung unserer schönen Heimat durch Windkraftanlagen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/6993 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Als Lobbyisten vor Jahrzehnten begannen, die deutsche Politik zu bearbeiten, konnte noch niemand ahnen, dass das, was dann später Energiewende heißen sollte, zum größten planwirtschaftlich organisierten Umverteilungsprojekt in der Ge
Eine vierköpfige Familie in Deutschland bezahlt heute 50 Prozent mehr für den täglichen Strom als die Familie im Nachbarland Frankreich, nämlich 900 Euro. Fest steht, die sogenannte Energiewende gefährdet existenziell die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Energiesicherheit des Industriestandorts Deutschland und sie ist darüber hinaus ein unmoralisches Reichenprojekt, das den kleinen Mann auspresst, um millionenschweren Energiespekulanten die Taschen zu füllen.
Der Hauptträger der sogenannten Energiewende ist die Windenergie. Alle Altparteien wollen mehr Windenergie. In unserem Nachbarland Hessen scheut eine von CDU und Grünen geführte Landesregierung nicht davor zurück, Urwald im Reinhardswald zu roden, um neue Windkraftanlagen mit bis zu 200 Metern Höhe aufzustellen. Einige Tausend neue Windräder sollen dort bis 2050 entstehen, viele von ihnen mitten im Wald.
Das neue Thüringer Klimaschutzgesetz reserviert 1 Prozent der Fläche Thüringens für Windkraftanlagen. Das ist eine Vervierfachung der bisherigen Fläche. Wenn diese Fläche bebaut ist, wird es im Freistaat Thüringen praktisch kein Dorf mehr geben, von dem aus man keine Windkraftanlage sehen wird.
Ich führte es hier schon einmal aus, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich tue es heute wieder: Windkraft, das sind deutschlandweit jedes Jahr Hunderttausende tote Vögel und Fledermäuse. Windkraft, das sind pro Anlage Tausende Tonnen Stahlbeton im Boden. Windkraft, das sind Infraschall und Schlagschatten, die Tier und Mensch in den Wahnsinn treiben. Windkraft, das sind nicht recycelbare Verbundstoffrotoren. Windkraft, das ist Neodym-Einsatz für die neue Generation der Permanentantriebe. Die Gewinnung dieses seltenen Metalls in China hat die Luft und das Grundwasser weiter Landstriche dort radioaktiv verseucht. Windkraft, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das kann je nach Standort eingerechnet Produktion, Transport, Aufbau, Wartung, Rückbau und vor allen Dingen Vorhalten eines im niedrigen Betriebsmodus fahrenden konventionellen Kraftwerks, das in wenigen Stunden abfallende Windkraftleistung kompensieren muss, sogar eine negative CO2-Bilanz sein.
Und für jedes Windrad im Wald, die nach dem Willen der rot-rot-grünen Umweltzerstörer jetzt kommen sollen und von ThüringenForst – leider, muss man sagen – schon kräftig beworben werden, werden zusätzlich 0,2 bis 1 Hektar Wald und damit wertvoller CO2-Speicher gerodet. Was für ein Affront gegen den gesunden Menschenverstand!