Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Thüringer Brex- it-Übergangsgesetz – ThürBre- xitÜG –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6553 - dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/6579 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/7001 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 12. Dezember 2018 hat die Landesregierung den eben genannten Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht und darum gebeten, ihn vorab an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen.

Da es aus den Fraktionen hierzu keinen Widerspruch gab, ist die Landtagspräsidentin diesem Wunsch gefolgt, sodass die erste Beratung im Plenum entfiel. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Änderungen im europäischen Recht, die durch das Austrittsabkommen wirksam würden, im Landesrecht nachzuzeichnen. Danach gelten Personen mit ausschließlich britischer Staatsbürgerschaft für die Dauer der im Austrittsabkommen vorgesehenen einmalig verlängerbaren Übergangsfrist weiterhin als Unionsbürger.

Hierzu soll es jedoch insbesondere eine Ausnahme für das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene geben.

Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 16. Januar 2019 erstmalig beraten und vor dem Hintergrund der Kommunalbetroffenheit eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt sowie den Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung ersucht. Der Thüringer Gemeindeund Städtebund hat die mit dem Gesetz bezweckte Schaffung von mehr Rechtssicherheit für die Wahlleiter in den Kommunen begrüßt. Der Thüringische Landkreistag hat nach Beteiligung seiner Mitglieder von einer Stellungnahme abgesehen.

Trotz der Eilbedürftigkeit, meine Damen und Herren, hat sich der Ausschuss entschieden, die Beratung nicht bereits im Februar abzuschließen, sondern die Abstimmung des Britischen Unterhauses vor zwei Wochen abzuwarten. Die Ergebnisse sind bekannt und wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch schon darüber debattiert. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien als federführender Ausschuss hat den Gesetzentwurf dann in seiner 58. Sitzung am 22. März abschließend beraten und einstimmig empfohlen, ihn mit einigen Änderungen anzunehmen.

Die Änderungen, meine Damen und Herren, berücksichtigen, dass der Rat der Europäischen Union zwischenzeitlich den Text des Abkommens im EU-Amtsblatt veröffentlicht hat und daher die Fundstellen in den Gesetzestext aufgenommen werden konnten. Da zudem entgegen der Annahme zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs die Möglichkeit besteht, dass das Austrittsabkommen erst nach dem 29. März 2019 wirksam wird,

(Abg. Herold)

sollte das Gesetz nicht an einem festen Datum, sondern zusammen mit dem Austrittsabkommen in Kraft treten. Gestatten Sie mir eine Bemerkung: Diese Änderung ist vorahnend, richtig und praktikabel.

Meine Damen und Herren, die Mitberatung des Innen- und Kommunalausschusses erfolgte heute Vormittag in einer außerplanmäßigen Sitzung. Er empfiehlt ebenfalls die Annahme der Beschlussempfehlung. Um für alle Fälle eine rechtzeitige Verkündung sicherzustellen, haben wir uns entschieden, und das mit Änderung der Tagesordnung, die zweite Beratung des Gesetzes auf jeden Fall am heutigen Mittwoch durchzuführen.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich und komme damit zum Ende: Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7001 und des insoweit geänderten Gesetzes. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne die Aussprache. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Das ist so. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in Drucksache 6/7001 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6553 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele und Frau Abgeordnete Dr. ScheringerWright. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung gibt. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele und Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung an

genommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6652 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/6994 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Wirkner aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zur Berichterstattung.

Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern wurde in der 137. Plenarsitzung am 31. Januar 2019 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 21. Februar 2019 und in seiner 56. Sitzung am 21. März 2019 beraten. Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Entwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Es liegt mir nur eine Wortmeldung vor, die des Abgeordneten Rudy, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern stellt die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben dar. Ziel des

(Abg. Blechschmidt)

Gesetzes ist eine Vereinfachung der Abläufe in der IHK, was wir im Prinzip immer begrüßen. Denn Regelungen, die zu Vereinfachungen von Verwaltungsabläufen führen, entsprechen dem gesunden Menschenverstand, und den will die AfD bekanntlich stärken. Es ist gewiss eine immense Erleichterung, wenn das zuständige Thüringer Ministerium durch eigene Richtlinien die Prüfung der Rechnungslegungen der Industrie- und Handelskammern überwachen kann. Ebenso begrüßen wir nun erfolgende Rechnungslegung auf kaufmännischer Grundlage, wodurch auch besagte Rechnungslegung für den außenstehenden Kaufmann leichter nachzuvollziehen ist. So kann man das vorliegende Gesetz im Ganzen als positive Richtungsweisung ansehen und die Fraktion der AfD wird dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich schließe die Aussprache und wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6652 in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Plenarsitzung und möchte noch mal auf den parlamentarischen Abend hinweisen, der um 19.00 Uhr beginnt.

Ende: 18.03 Uhr