Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dank Rot-Rot-Grün!)

In der ganzen Bundesrepublik ist das die höchste Quote, die wir hier im Landtag in Thüringen haben, was sicherlich ein Verdienst aller Fraktionen ist, weil sich in allen Fraktionen Frauen befinden. Die werden ja alle zusammengezählt. Es sind nicht drei Fraktionen, wie ich gerade von Frau Müller gehört habe, die das alles alleine machen. Damit tut man den anderen Fraktionen Unrecht.

An der Stelle möchte ich auch auf unsere Bedenken zu sprechen kommen, was letztendlich mit diesem Gesetzesvorschlag, wenn der wirklich eintreten sollte, passieren kann, denn auch wir haben verfassungsrechtliche Bedenken. Ich möchte den Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz kurz zitieren, Frau Präsidentin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Gleiches steht ja in unserer Thüringer Verfassung in Artikel 2 Abs. 3.

Nicht zuletzt werden unsere Bedenken ja auch geteilt, und zwar von den Kollegen in Brandenburg. In Brandenburg – haben wir gehört – haben sie das Gesetz auf den Weg gebracht.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Ende.

Auch hier wurden verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Die wurden letztendlich auch vom Beratungsdienst des Brandenburger Landtags so gesehen. Da gibt es auch ein entsprechendes Gutachten. Ich zitiere nur einen entscheidenden Satz: „Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Verbot der

(Abg. Müller)

Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts“. Das war im Prinzip die Aussage des Beratungsdienstes des Brandenburger Landtags.

Ich denke, das wäre schon Grund genug gewesen, dass sich die Fraktionen mal darüber Gedanken machen, ob man nicht erst mal die Entscheidung abwartet, wenn das Gesetz verfassungsrechtlich angegriffen wird, und nicht einfach ein Gesetz von einem Bundesland abschreibt, das hier einbringt, wohlwissend, dass es verfassungsrechtlich doch bedenklich erscheint.

(Beifall CDU, AfD)

Da muss ich sagen, das verstehe ich nicht, dass man uns damit beschäftigt, bevor man letztendlich an der Stelle auch Rechtsklarheit hat, zumal genau dieses Gesetz in einem anderen Bundesland gerade zur Diskussion steht. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Aber wir haben es heute zur Diskussion und da müssen wir schauen, wie wir letztendlich weiter damit umgehen. Ich werde noch ein paar Ausführungen machen, wie wir das sehen. Wir sehen das sehr kritisch, was die Einmischung in innerparteiliche Angelegenheiten anbelangt. Hier geht es ja um das Landeswahlgesetz. Herr Adams ist kaum darauf eingegangen, er wird sicherlich auch seine Gründe dafür gehabt haben, aber da komme ich am Ende noch mal darauf zurück,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Interpretationen sind echt nervig heute!)

wo ich das vielleicht auflösen kann, warum man sich an der Stelle nicht so vertieft hat. Wir reden hier vom Landeswahlgesetz. Es geht um Listenaufstellungen. Jeder, der damit zu tun hat, weiß, wie hochkomplex diese Frage ist, eine Liste aufzustellen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So komplex ist das jetzt nicht!)

Jeder weiß das, wer damit zu tun hat.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir haben damit zu tun!)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Scheinbar haben Sie daran schwer zu tragen!)

Ja, Entschuldigung, ich nehme die Aufgabe auch ernst, weil das nämlich eine Entscheidung ist, die nicht leicht ist, weil man nämlich verschiedene Gruppen einbinden muss, wenn ich eine Liste aufstelle, ob das Kreistag, Gemeinderat, Stadtrat oder

Landtag ist. Da gibt es natürlich mehr Befindlichkeiten als Mann und Frau. Da gibt es letztendlich auch innerparteiliche Abstimmungen. Da gibt es letztendlich auch, ich sage mal, bei den Grünen sind es die Realos und die Fundis, die wollen sich hier alle 50 zu 50 wiederfinden. Ob Mann oder Frau ist egal, aber die Flügel müssen berücksichtigt werden.

In vielen Parteien ist es ja ähnlich, dass es unterschiedliche Strömungen gibt, und die müssen sich letztendlich auch wiederfinden. Das ist meiner Ansicht nach auch Aufgabe der Partei, unabhängig davon, welches Geschlecht das ist.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie, Herr Kellner, etwa behaupten, dass es Absprachen gab?)

Da ist es völlig egal, ob das Mann oder Frau ist; wenn die Mitglieder Vertrauen in diese Person haben – und das ist die Grundvoraussetzung, dass man letztendlich eine Wahl gewinnt und auch letztendlich entsprechend die Liste aufstellt –, spielt das nicht die übergeordnete Rolle. Das will ich an der Stelle deutlich sagen. Hier geht es um Leistung und hier geht es um Fähigkeiten. Da ist es völlig unabhängig vom Geschlecht.

(Beifall AfD)

Dann haben wir heute auch gehört, dass es, wenn wir über Quoten reden, immer diesen Begriff „Quotenfrau“ gibt. Den gibt es ja schon eine ganze Weile, der wird ja überall diskutiert, weil auch Frauen sich dagegen verwahren, als „Quotenfrau“ bezeichnet zu werden.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Weil Sie uns immer wieder als „Quotenfrau“ be- zeichnen!)

Quotenfrau – ich finde das auch diskriminierend an der Stelle. Aber das suggeriert nichts anderes als: Ich bin auf der Stelle, weil ich Frau bin; ich bin nicht auf der Stelle, weil ich die Leistungsfähigkeit habe. Das versteht man dann darunter und darüber sollte man auch nachdenken. Man kann hier viel reininterpretieren, welche Geschlechtergerechtigkeit richtig oder falsch ist, aber in erster Linie sollte letztendlich die Leistung entscheiden und das Leistungsprinzip und nicht eine Quote.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das war noch nie euer Ding!)

Es setzt das Leistungsprinzip außer Kraft – an der Stelle muss ich es deutlich sagen. Aber ich weiß ja, die drei Parteien sehen das sicherlich etwas an

ders, aber da werden wir nachher vielleicht mal dazu kommen, über die Listenaufstellung der einzelnen Parteien zu sprechen, wie letztendlich Leistung, Quote und Geschlechterverteilung aussieht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die CDU hätte mehr Frauen aufnehmen sollen!)

Wir brauchen das nicht und wir haben den Beweis schon erbracht an der Stelle, an zwei Stellen, ohne Quotenregelung. Wir hatten eine Ministerpräsidentin und wir haben eine Landtagspräsidentin, ganz ohne Quote.

(Beifall CDU)

Und das sind Spitzenposten, die letztendlich auch gewählt wurden.

(Unruhe DIE LINKE)

Also an der Stelle sieht man doch, es geht auch so. Und Frauen werden bei uns nicht benachteiligt, ganz im Gegenteil, sie kommen auch an die Stelle, wo sie hinmöchten, und wenn sie die Leistungsfähigkeit dazu haben, ist das auch kein Problem.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das ging nur, weil eine Frau zurückgetreten ist! Haben Sie das vergessen?)

Also wir kommen nachher darauf zurück. Ich bin direkt gewählter Abgeordneter in meinem Wahlkreis und da ist es völlig egal...

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ja, das verstehen Sie freilich nicht, das weiß ich, weil Sie wahrscheinlich auch nie da hinkommen,

(Heiterkeit DIE LINKE)

hoffe ich. Was ich damit sagen wollte, es spielt keine Rolle, ob Mann oder Frau, es spielt keine Rolle,

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Doch!)

als Abgeordneter ist man für alle da, für alle Bürger, ob Mann oder Frau, und das ist doch letztendlich das Entscheidende.

Anschließend!

Anschließend – ja!

Wenn ich höre, dass Frauen nur die Frauen besser verstehen und Männer besser Männer verstehen, dann verstehe ich das nicht mehr.