Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Herr Kellner, Sie haben von Anspruch und Wirklichkeit gesprochen. Glauben Sie denn wirklich, dass das im Selbstlauf passiert? Sie haben jetzt also verschiedene Fraktionen auf kommunaler Ebene benannt. Ein Blick auch in Ihre Fraktion zeigt ja, dass es im Alleingang offensichtlich nicht gelungen ist – auch der CDU nicht –, eine Gleichstellung paritätisch herzustellen, was die Besetzung der Plätze angeht. Meinen Sie nicht, dass Frauen, wenn man diese Brücke einer Quote nutzt, zeigen können, was sie draufhaben und dass das wirklich zu einer lebendigen Veränderung auch von Demokratie hier im Thüringer Landtag führen würde, wenn hier mehr Frauen sitzen würden?

Ja, ob es dadurch lebendiger wird, wenn mehr Frauen hier drinsitzen, das kann ich nicht beantworten. Ich könnte mir vielleicht vorstellen, das eine oder andere würde anders diskutiert werden, aber ob es lebendiger wird, weiß ich nicht. Wir haben letztendlich auch innerparteilich eine Quote, indem jeder dritte Platz mit einer Frau besetzt werden soll. Und daran halten wir uns auch so lange, wie sich letztendlich Frauen zur Wahl stellen. Aber wenn sich keine stellt, können wir das natürlich nicht erfüllen. Was sollen wir denn sonst machen? Das ist das Problem.

Also, noch mal: Es ist doch hier in diesem Raum keiner frauenfeindlich, der sagt, ich möchte keine Frau in diesem Parlament sehen. Das ist ja absurd, also ich kann es mir nicht vorstellen, ich bin es bestimmt nicht. Aber wir sollten doch ein paar Regeln einhalten, wir sollten auch daran denken, dass das Wahlrecht ein hohes Gut ist und die Mitglieder entscheiden zum Schluss darüber. Die müssen wirklich das Vertrauen in den Kandidaten/die Kandidatin haben, die sie ins Rennen schicken. Ich denke, das ist auch ein hohes Gut in der Demokratie und da hilft eine Quote an der Stelle nicht unbedingt weiter und schon gar nicht so, wie hier versucht wird, sie einzuführen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer hat uns denn maßgeblich zu dieser Diskussion motiviert? Das ist der Deutsche Frauenrat. Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die größte Frauenlobby Deutschlands. Die haben lange über Paritätsgesetze diskutiert und haben sich dann entschlossen, eine solche Forderung in die Welt und auch in die deutsche Welt zu setzen. Auf das Thema hat sich dann die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats nur mit Jastimmen und einer einzigen Enthaltung geeinigt. Das war bemerkenswert einhellig für einen Dachverband, der fast 12 Millionen Frauen repräsentiert und in dem Organisationen fast aller Parteien, religiöse Verbände, Verbände von Landfrauen, Ärztinnen, Müttern, Sportlerinnen und Ingenieurinnen vertreten sind. Zu den Erstunterstützerinnen, aber auch Erstunterstützern – da waren nämlich auch Männer dabei – dieses Aufrufs, Parität gesetzlich zu verankern, gehörte – ich richte mich mal an die Kollegen der CDU – Yvonne Magwas, die Vorsitzende der „Gruppe der Frauen“ in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Da war auch Prof. Dr. Rita Süssmuth, die vormalige Bundestagspräsidentin, dabei.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Und da war aber auch – da komme ich zum ersten Mann – Thomas Krüger dabei, das ist der Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung – ich kann Ihnen gleich noch mal näher erklären, wie der möglicherweise darauf gekommen ist –, aber auch eine Journalistin, nämlich Anne Will, die wir alle kennen und die auch viele von uns schätzen.

Jetzt kommen wir auch in Thüringen mit diesem Paritätsgesetzvorschlag, der erste Schritt, Landeslisten hier für unsere Landtagswahlen zu quotieren. Und ja, das ist neu, das ist unbequem, aber die Realität, wie gesagt, kann uns doch nicht zufriedenstellen. Das war das, was ich an Herrn Kellner jetzt auch so ein bisschen merkwürdig fand. Sie schildern, dass das regional in den kommunalen Parlamenten noch so unschön aussieht, auch bei Teilen von unseren eigenen Parteiuntergliederungen. Da muss man sich aber fragen, woran das liegt. Gerade das kommunale Ehrenamt ist speziell etwas, was strukturell vielleicht eher männliche Bewerber anzieht. Solange wir zum Beispiel auch eine schlechte Vereinbarung von Familie und Beruf haben, solange eben Frauen zum Beispiel auch schlechter für ihren Job bezahlt werden, haben sie auch mehr oder weniger Möglichkeiten, zum Beispiel in Jobs zu arbeiten, wo man ohne Weiteres

vom Arbeitgeber freigestellt wird. All das führt zu den Schwierigkeiten.

Wir wollen – ja, und das ist auch ein Eingriff in die Autonomie von Parteien, wenn die Zulassung der Landeslisten für die Landtagswahl ab der übernächsten Wahl daran geknüpft werden soll, dass Listen weitgehend geschlechtergerecht quotiert werden sollen – diese Gleichheit befördern, nachdem es von alleine nicht funktioniert. Der Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes ist jetzt schon mehrfach vorgelesen worden, aber ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass das ursprüngliche westdeutsche Grundgesetz nur den ersten Satz zum Inhalt hatte, nämlich: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und der zweite Satz – der jetzt schon öfter vorgelesen worden ist: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – ist 1994 ergänzt worden, und zwar im Rahmen der Debatten um die Einheit und wie jetzt die Verfassungsgrundsätze überarbeitet werden müssen und was denn auch die sogenannten neuen Länder, also die ostdeutschen Länder, mit reinbringen. Da waren nämlich zum Beispiel auch viele starke Frauen dabei, die gesagt haben: Da muss noch ein bisschen mehr kommen als einfach nur dieses formale Bekenntnis. Entsprechend enthält auch die Thüringer Landesverfassung einen Handlungsauftrag – der wurde auch schon verlesen –, dass es nämlich Aufgabe des Landes, seiner Gebietskörperschaften und anderer Träger der öffentlichen Verwaltung ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Handlungsauftrag. Dann muss man doch, wenn man sieht, dass in Parlamenten die Anteile von Frauen über die Jahre nicht nur nicht wesentlich zugenommen haben, sondern sogar teilweise im Abnehmen begriffen sind, schauen, was wir denn da machen müssen. Wir haben nun jahrzehntelang vieles versucht. Wir haben einen Wandel der politischen Kultur angemahnt. Wir haben versucht, speziell Frauen zu ermutigen und ihnen die Fähigkeiten zu vermitteln, in einer Männerparlamentswelt zu bestehen und hier aufzusteigen, aber das hat eben auch nicht gereicht. Deswegen kam Iris Bohnet, eine Verhaltensökonomin und HarvardProfessorin, zu dem wunderbaren Schluss: Nicht die Frauen müssen sich ändern, sondern die Spielregeln. An diesem Punkt sind wir heute.

(Beifall DIE LINKE)

Ein einziges Argument würde ich gegen unser Gesetz vorbehaltlos akzeptieren: Alle Parteien machen das doch von allein schon so. Aber so ist es ja nicht. Dann kommt – Herr Kellner, auch Sie haben es wieder gebracht – der Einwand: Aber es gibt doch längst Frauen in Führungspositionen, die haben es doch auch geschafft. Jetzt mal Hand aufs Herz, wenn wir uns mal unsere berühmten Führungspersönlichkeiten ansehen, wie kam man denn bisher nach oben? Die meisten von denen, die große Karrieren gemacht haben, gehören so ein bisschen zum Typ Trümmerfrau. Ich erkläre Ihnen das jetzt auch: Angela Merkel kam in dem Moment nach oben, als Helmut Kohl eigentlich schon zum Austausch anstand und sich von den männlichen Bewerbern keiner so richtig getraut hat, nach vorn zu springen. In London – darüber haben wir gestern diskutiert –, im Brexit befindet sich eine Theresa May, klassische Trümmerfrau. Die hat sozusagen das Brexit-Votum übernommen, obwohl sie dem eigentlich selbst kritisch gegenübergestanden hat und sagte, jetzt findet sich keiner von euch Luschen, die das umsetzen wollen, jetzt mache ich das mal, und wenn ich es gemacht habe, dann bin ich sogar bereit, wieder ins Glied zurückzutreten. Klassische Trümmerfrau. Jetzt ist ja vorhin – jetzt wage ich mich vielleicht ein bisschen weit vor, nehmen Sie es mir bitte nicht übel, jetzt haben Sie ja auch das Duo Christine Lieberknecht und Birgit Diezel ins Spiel gebracht und da gab es sehr viele mediale Stimmen, die damals gesagt haben, na ja, das System Althaus ist aus vielerlei Gründen zusammengebrochen: Die Jungs waren nicht schnell genug, aber die beiden Mädels haben das Heft in die Hand genommen, die Gunst der Stunde genutzt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns darüber gefreut und ich persönlich freue mich auch, dass Birgit Diezel wieder da ist. Aber, wie gesagt, das allein ist noch nicht der gleichberechtigte Stand, den wir in den Parlamenten brauchen. Im Übrigen – das wird Sie überraschen, aber denken Sie mal länger nach, dann stimmt der Satz nämlich: Eine Quote für Frauen eröffnet auch die Möglichkeit für mehr Wettbewerb unter Frauen, und das ist auch wichtig. Jetzt natürlich der wichtigste Einwand: Ist ein Paritégesetz verfassungswidrig? Über die Verfassung haben wir jetzt viel gesprochen, aber jetzt möchte ich auch noch mal hier an die Rechtsstellung der Parteien erinnern. Die ist im Parteiengesetz des Bundes konkretisiert und da steht etwas über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien. Die sind kein Selbstzweck, sind natürlich von der Vereinigungsfreiheit gewährleistet, frei und je

der kann sich zusammenschließen, natürlich auch in Parteien, aber dann kommt in Absatz 2 des § 1 des Parteiengesetzes: „Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“ Das finde ich einen besonders schönen Satz. Ist die ständige und lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen, frage ich Sie, eigentlich gewährleistet, wenn ein Geschlecht dauerhaft unterrepräsentiert ist, und das seit Inkrafttreten des Grundgesetzes? Die zweite Frage, die ich an Sie richten muss: Gibt es nicht schon jetzt jede Menge Regeln für die Zulassung von Wahlvorschlägen? Das ist ja nicht so, dass das das Allererste wäre, was uns jetzt hier einfällt. Wir haben das ja jetzt gerade durch, Sie und ich, wir stellen ja jetzt gerade kommunal unsere Listen für die Städte- und Gemeinderäte auf, für die Kreistage, wir füllen gefühlte 25.000 Formblätter aus, wir müssen alles Mögliche bestätigen – dass die Versammlung ordnungsgemäß geleitet war, dass wir frei und geheim gewählt haben, dass niemand beeinflusst war. Es ist auch richtig, dass es diese Regeln gibt, denn an die Zulassung von Wahlvorschlägen werden bestimmte Voraussetzungen geknüpft, nämlich dass da nicht hin- und hergemauschelt und getrickst und getäuscht und sonst was gemacht wurde. Deswegen darf der Staat den Parteien Regeln auferlegen, wie sie ihre verfassungsrechtliche geschützte Mitwirkung am politischen System ausüben müssen, um dann ihre Wahlvorschläge zugelassen zu bekommen. Da soll es jetzt verfassungswidrig sein, den Parteien für die Einreichung von Wahlvorschlägen die gleichberechtigte Berücksichtigung von Männern und Frauen aufzuerlegen? Das erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht und es drängt sich auch in keiner Weise auf. Natürlich kann man das auch anders sehen und überprüfen, aber 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts – darauf ist schon vielfach hingewiesen worden – haben wir immer noch die Situation, dass die Vertretung von Frauen in Parlamenten unterhalb ihres Anteils an der Bevölkerung liegt und teilweise sogar zurückgeht.

Das Ziel einer gleichberechtigten Vertretung in Parlamenten wird also ohne ein Parité-Gesetz nicht erreicht und deswegen sagen wir heute hier: Lieber gleich berechtigt als vielleicht erst nach weiteren 100 Jahren. Und selbst das ist ungewiss, wenn man die derzeitige Entwicklung anschaut.

Warum ist es denn so wichtig, dass Frauen gleichberechtigt in Parlamenten vertreten sind? Hier möchte ich Elke Ferner zitieren, die mit mir 1990 in den ersten gesamtdeutschen Bundestag eingezogen ist und im Frauenrat maßgeblich das ParitéGesetz befördert hat. Ihr wunderbarer Satz lautet: „Wir Frauen wollen nicht die Hälfte vom Kuchen, wir wollen die Hälfte der Bäckerei!“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht den Unterschied, für den wir uns mit unserer Koalition heute hier einsetzen. Machen Sie es mit, dann sind wir gemeinsam auf einem guten Weg.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht Abgeordneter Worm von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste, wir beraten heute das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und in diesem die Einführung der sogenannten paritätischen Quoten. Und was sagt uns das Ganze? Die Parteilisten sollen für die Landtagswahl entsprechend abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Dass das Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreift,

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Habe ich ge- rade erklärt!)

wird von Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, hierbei völlig ignoriert.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben die Rede von Frau Marx ignoriert!)

Ein politisch legitimes Ziel, nämlich die Gleichstellung von Mann und Frau, mit dem Bruch der Freiheit und der Gleichheit der Wahl erzwingen zu wollen,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wer sagt denn das?)

ich glaube, das ist der völlig falsche Weg.

(Abg. Marx)

(Beifall CDU)

Hier wird uns immer suggeriert, dass die derzeitige Praxis der Nominierung von Kandidaten und der Weg in den Landtag mit einem gewissen Unrecht einhergehen. Ich verweise an dieser Stelle mal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Landtag von Brandenburg, welches insoweit zu dem Schluss kam, das zitiere ich: „Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird [...].“

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Und die Reali- tät, was macht die?)

Und somit ist Ihr Gesetzentwurf mit Blick auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung also zumindest fragwürdig.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)

Ebenso ignorieren Sie mit Ihrem Anspruch der moralischen Überlegenheit, dass Quoten nicht nur aus verfassungsrechtlicher Perspektive, sondern auch aus anderen Gründen ein Irrweg sind. Mit dem Gesetzentwurf wird das Leistungsprinzip außer Kraft gesetzt

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

und in der Zukunft werden allein ob der paritätischen Quotierung Personen in den Landtag gewählt, die ohne Quoten vielleicht gar keine Chance hätten, und ob der vielen handwerklichen Fehler in diversen anderen Gesetzentwürfen sollte Ihnen doch eigentlich auch an fähigen und geeigneten zukünftigen Abgeordneten gelegen sein.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind ja mutig, so etwas zu sa- gen!)

Ihr Anliegen ist wie aufgezeigt nicht nur schwierig, sondern es ist auch – wie heute schon in der Diskussion gesagt – rückwärtsgewandt und antiquiert. Sie machen aus einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staatsbürger wieder konkurrierende Gruppen, die sich allein durch äußere Merkmale, nämlich das Geschlecht, und nicht durch ihre individuelle Leistung unterscheiden. Ich dachte, dass dies eher ein Thema vergangener Zeiten gewesen wäre.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie fal- len gerade wieder zurück!)

Im Übrigen kann jede Frau sich in einer Partei engagieren und dort für einen Listenplatz auch kandidieren, und jeder Partei sollte es freistehen, so viele Frauen und Männer oder auch solche, die sich ihres Geschlechts nicht ganz sicher sind, zu nominie

ren. Wir haben so viele Diskussionen im sozialen Bereich oder in anderen Fragen, wo bei jedem zweiten Wort das Thema die Gerechtigkeit ist. Da wird die Gerechtigkeitsfrage sofort in den Raum gestellt. Hier höre ich gar nichts davon. Was ist denn daran gerecht – und jetzt beziehe ich mich mal auf meine Partei –, wenn in der CDU 70 Prozent Männer organisiert sind und 30 Prozent Frauen, was ist denn daran gerecht, wenn jetzt die CDU beauftragt wird oder beauflagt wird durch Gesetz, 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer aufzustellen? Das hat doch mit Gerechtigkeit überhaupt nichts zu tun.

(Beifall CDU, AfD)

Und wenn Sie nun für den Landtag – und da beziehe ich mich auf das, was mein Kollege Jörg Kellner gesagt hat – eine Quotierung fordern und dies …

Herr Worm, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Zum Schluss, bitte.

Zum Schluss, okay.

Wenn Sie eine Quotierung für den Landtag hier fordern, eine solche aber selbst in den Kommunen nicht schaffen, dann wäre es vielleicht besser, mit diesem Experiment ganz aufzuhören, denn – ich sage es jetzt mal ganz deutlich – der Landtag sollte nicht zum Versuchslabor der Unterscheidung nach äußeren Merkmalen umkonstruiert werden. Insoweit freue ich mich, dass zumindest vom Unsinn – und das sage ich deutlich so, weil das Unsinn ist –, vom Unsinn der Quotierung und Halbierung der Landtagswahlkreise abgesehen wird, auch wenn damit der stetige Streit in der Koalition offenkundig wird. Denn zumindest scheint in der SPD Thüringen noch ein Mindestmaß an Vernunft vorhanden zu sein.