Das Thüringer Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1991 und wurde zuletzt im Jahre 2006 neu gefasst. Das ist einer der Gründe, warum wir die Überarbeitung des Gesetzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Konkret wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren und sie den neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis, Werten des Tierschutzes und Erfordernissen der Lebensmittelhygiene Rechnung tragen soll. Hierzu wurde das Thüringer Jagdgesetz einem offenen Diskussionsprozess unterzogen. Seit dem Jahr 2015 haben wir in unzähligen Foren, Abstimmungen und öffentlichen Podien die Thematik behandelt. Die Jagd und Hege sowie das Wildtiermanagement wurden ebenso in diesem Prozess berücksichtigt wie die Belange der Waldentwicklung. Das Ergebnis des anderthalbjährigen Diskussionsprozesses habe ich in Form von Eckpunkten für die Überarbeitung des Thüringer Jagdgesetzes am 12. März 2017 im Thüringer Landtag hier vorgestellt.
Im Rahmen der Ressortabstimmung sahen die anderen Ressorts darüber hinaus Ergänzungsbedarf und brachten ihre Anregungen und Hinweise in den Referentenentwurf ein. In der Zeit vom 9. Februar bis 19. März 2018 erhielten 37 außerhalb der Landesverwaltung stehende Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme. Angehört wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem die Verbände für Grundeigentum, Landnutzung, Jagd und Hege, Naturschutz und Tierschutz. Im Ministerium eingegangen sind 32 zum Teil sehr umfangreiche Stellungnahmen. Daher enthält der Gesetzentwurf umfassende Änderungen gegenüber der im ersten Kabinettsdurchgang zur Anhörung freigegebenen Fassung, die insbesondere die Zulässigkeit der Verwendung von Schusswaffen mit Schalldämpfern bei der Jagdausübung, das Inkrafttreten des Verbots von Bleischrot und die Übertragung von Aufgaben auf die oberste Jagdbehörde betreffen.
Über lange Zeit wurde mit dem Innenministerium über eine für alle Beteiligten akzeptable Regelung zur Aufhebung des Verbots von Schalldämpfern nach dem Jagdrecht diskutiert. Mit dem Umweltministerium wurden Regelungen unter anderem zu den Einstandsgebieten für Rot-, Damm- und Muffelwild sowie dem Aussetzen von Muffelwild und zur Zuständigkeit für die Abschussplanung im Nationalpark besprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die jetzt vorliegenden Regelungen sind gute Kompromisse, mit denen nicht nur Forderungen der anderen Fachmi
Lassen Sie mich auf einige Neuregelungen noch etwas detaillierter eingehen. So wird die höhere Verantwortung von Grundeigentümern, Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften bei der Erstellung und Umsetzung der Abschussplanung dazu führen, dass sich die Qualität der Abschussplanung verbessern wird. Künftig wird ein gemeinsamer Waldbegang verpflichtend sein. Der Abschussplan ist nun Aufgabe der gesamten Hegegemeinschaft, die letztendlich für die Umsetzung verantwortlich ist. Vorher lag diese Verantwortung häufig bei Einzelpersonen.
Eine weitere Neuregelung ist das Verbot zur Verwendung von bleihaltigem Schrot. Dies hatten wir so im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit können gesundheitliche Risiken beispielsweise bei Schwangeren oder kleinen Kindern ausgeschlossen werden, da Bleischrot nicht mehr in die Nahrungskette gelangen kann. Das Verbot dient nicht nur der Lebensmittelsicherheit, sondern auch dem Schutz des Ökosystems, da auch Tiere durch Bleischrot gefährdet sind.
Ein wichtiges Anliegen, das mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, ist die Aufhebung des Verbots zur Verwendung von Jagdwaffen mit Schalldämpfern nach dem Jagdrecht. Dem TMIL geht es bei den neuen Regelungen um mehr Gesundheitsschutz für alle Jäger. Uns ist aber auch bewusst, dass die waffenrechtlichen Aspekte gründlich bedacht werden müssen. Daher wurde das Thema lange und sehr intensiv diskutiert. Die Genehmigung eines Schalldämpfers unterliegt nach wie vor dem Waffenrecht. Wenn der Entwurf im Landtag so beschlossen wird, können nun Anträge auf Verwendung eines Schalldämpfers bei den unteren Waffenbehörden gestellt werden. In dem Gesetzentwurf ist die Einführung eines Schießnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verankert. Mit diesen Schießnachweisen muss ein regelmäßiges Training belegt werden. Das erhöht die Sicherheit bei der Jagd, die Tiere werden zudem waidgerechter gejagt.
Zum Abschluss möchte ich noch auf die neuen Regelungen zum Umgang mit wildernden Hunden und Katzen sowie Totschlagfallen hinweisen. Wildernde Hunde und Katzen stellen eine Gefahr für das Wild dar. Jagdschutzberechtigte Personen sind befugt, wildernde Hunde und wildernde Katzen – nur im Einzelfall und auf Antrag – mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde zu töten, sofern objektiv kein milderes Mittel möglich ist. Auch Totschlagfallen
sollen künftig grundsätzlich verboten und nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein, beispielsweise zum Seuchenschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, der offene Diskussionsprozess zur Überarbeitung des Jagdgesetzes war wichtig und richtig. Er hat auch mich persönlich anderthalb Jahre intensiv gefordert und ich habe diesen Diskussionsprozess auch persönlich begleitet. Wir haben dabei sorgfältig jeden Änderungsvorschlag aufgenommen, wir haben abgewogen und je nach fachlicher Eignung auch eingearbeitet. Das Ergebnis ist ein zeitgemäßer und moderner Gesetzentwurf, der unter breiter Beteiligung erfolgte. Dieser liegt dem Landtag nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor. Auch hier wird es erneut Gelegenheit geben, im Rahmen der Anhörung mit Experten, Verbänden und sonstigen Betroffenen über den Entwurf zu debattieren. Ich freue mich dabei auf eine offene, auf eine konstruktive und vor allen Dingen auch eine zielführende und vertrauensbildende Diskussion. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Primas von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat immer deutlich gemacht, dass das bewährte Jagdgesetz – wenn überhaupt – wirklich nur geändert werden soll, wenn die Änderungen fachlich sauber, wissensbasiert und praxisorientiert erfolgen. Diesen Anforderung genügt dieser Gesetzentwurf auch nach dem zweiten Kabinettsdurchgang nicht. Eigentlich erfüllt dieser Gesetzentwurf gar keine Anforderung außer vielleicht eine: Wir haben ein Jagdgesetz gemacht. Solche Schlagzeiten reichen ja vor allen Dingen den grünen Politikern, um vorzugaukeln, sie hätten Politik gemacht. Was dann drinsteht, ist völlig egal, Hauptsache die Schlagzeile. Verfolgen sie doch einfach die Pressemeldungen, die wir bereits kennen und die, die heute dann noch fabriziert werden.
Was steht also im Gesetzentwurf? Sagen wir mal, es stehen Gott sei Dank nicht mehr alle dramatischen und besorgniserregenden Regelungen drin, die noch im ersten Kabinettsentwurf enthalten waren. Die ursprüngliche Zielstellung, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, der nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sondern auf ei
ner durch naturferne Tierrechtler oder allein auf Ökonomie getrimmte Waldbewirtschafter geprägten Ideologie beruht, ist im vorliegenden Gesetzentwurf nur noch an einzelnen Stellen enthalten.
Meine Damen und Herren, seitens der Jägerschaft und auch meiner Fraktion bestehen deshalb weiterhin erhebliche Bedenken gegen eine Änderung des Jagdgesetzes.
Die Proteste der Jägerschaft und auch das Wirken der CDU-Fraktion – ich erinnere an unser Jagdforum hier in diesem Hause zu Beginn des Prozesses mit über 300 Jägern – haben Wirkung gezeigt, auch in der Öffentlichkeit. Der vorliegende Entwurf sieht nunmehr Neuregelungen wie beispielsweise das Verbot von bleihaltigem Schrot und von Totschlagfallen vor. Bleihaltiges Schrot, haben wir gehört, Inkrafttreten 2022, das ist ja schon mal ein Stückchen ein Kompromiss, denn wir müssen ja überlegen, was bis 2022 alles passiert. Vielleicht ergibt dann die Wissenschaft, dass es Unsinn ist, dann können wir es ja immer noch lassen. Das bleibt ja noch ein Stückchen offen, über die Regelung können wir dann im Ausschuss reden. Aber ich möchte erst mal vom Grundsatz her sagen: Diese Bleischrotgeschichte, dazu stehen wir nicht, meine Damen und Herren.
Totschlagfallen aus ideologischen Gründen zu verbieten, ist das Gleiche. Da wird auch die Tötung von streunenden Hunden und Katzen erschwert. Aber die Regelungen, die da stehen, sind nicht realisierbar, das macht kein Mensch. Die Frage stellt sich natürlich: Muss man überhaupt eine Katze oder einen Hund töten oder nicht? Aber wie das hier durchgeführt werden soll: Man muss nachweisen, dass die Katze oder Hund wildert, und das dreimal, und dann muss man einen Antrag stellen. Das ist eigentlich praxisfern, nicht realisierbar. Das bewirkt am Ende das Gegenteil bei der Totschlagfalle. Was ist dann mit dem Steinmarder, sage ich jetzt mal, der nicht mehr in der Totschlagfalle sofort getötet wird, stattdessen in der Kastenfalle sitzt? Wer tötet den dann tierschutzgerecht? Wie soll das denn funktionieren? Die Geschichte ist viel schwieriger, wenn nicht unmöglich. Nimmt man dann die ganze Kastenfalle und was passiert dann? Die trage ich dann zum Fluss und dann wird er ersäuft oder wie soll das funktionieren? Was ist dann noch tierschutzgerecht? Wie soll das funktionieren? Es geht so nicht.
Oder denken wir mal nur an die Katzen. Wenn ich da das Lamentieren über das Fehlen von Singvögeln höre, nunmehr in 500 Metern Schutzzone, ist für Nachbars Katze und verwilderte Katze der Spei
seplan richtig eröffnet, klasse. Das ist gelebter Artenschutz. So verstehe ich ihn allerdings nicht, meine Damen und Herren, wir reden darüber im Ausschuss.
Ich schieße keine Katze, sage ich mal dazu, das ist mir, soll sie halt, aber wir dürfen dann halt nicht immer jammern, wir haben im Wohnort in der Nähe keine Singvögel mehr. Das machen die Katzen nicht allein, das machen auch die Waschbären. Aber da ist dasselbe Problem mit dem Fangen, meine Damen und Herren.
Das ist aber noch nicht alles. Die, die sich im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, das Gesetz zu ändern, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientiert und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden, wollen ernsthaft in § 43 die Fütterung zur Notzeit ersatzlos streichen. Auf deutsch: Wenn es nach den selbst ernannten Naturschützern geht, darf das Wild im Thüringer Wald im Winter einfach verrecken, meine Damen und Herren.
Ich will noch einiges kurz erwähnen: All das ist so schlimm, das geht einem an die Nieren, wenn man so was liest und auch noch miterleben muss. Wir brauchen eine Stärkung statt einer Schwächung der Hegegemeinschaften. Wir brauchen praxisgerechte Zuständigkeitsregelungen. Ich denke hier an die Streichung von § 9, Landesjagdbezirk, in Verbindung mit § 50 Abs. 3. Darüber müssen wir reden. Und wir brauchen eine Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten, keine Einschränkung. Die Einschränkung wäre absoluter Unfug, das werden wir nicht mitmachen.
Also: Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten, da muss auch die Nilgans mit rein. Darüber wird ja noch geredet. Da muss auch der Wolf rein als zweiter Schritt. Als ersten Schritt müssen wir dafür sorgen, dass der strenge Schutzstatus des Wolfs im europäischen Naturschutzrecht geändert wird.
Dann erst können wir über die Jagd reden. Aber er muss geändert werden, wenn es dann tatsächlich erledigt ist und die Zeichen stehen da sehr positiv, um auch dem Umweltministerium Hilfeleistung zu geben, damit es nicht so viele Anzeigen bekommt, wenn sie die Hybriden jagen, aber das ist Ihr Problem.
Die Frage „Schalldämpfer“: Im Sinne dieses Gesetzes, damit wir es vielleicht nicht bekommen, hätte ich ja dem Ministerium noch viel mehr gedankt, wenn es sich noch ein bisschen hingezögert hätte, dann hätten wir das nicht haben müssen. Aber die Frage „Schalldämpfer“ hätten wir nicht im Gesetz gebraucht. Die hätten wir auch mit einer Verordnung hinbekommen. Im Bundesrecht ist es ja geregelt, sodass wir das im Gesetz nicht gebraucht hätten. Ich denke, da hätte man eine andere Lösung finden können.
Zusammenfassend: Wir sehen den Gesetzentwurf nach wie vor sehr kritisch. Über die vorgeschlagenen Änderungen kann im Ausschuss aber sachlich beraten werden, Frau Ministerin. Hier wird es Gelegenheit geben – Sie haben es gesagt –, in einer Anhörung von Experten, Verbänden und sonstigen Betroffenen über den Entwurf zu debattieren und die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. Und da, meine sehr verehrten Damen und Herren, vertraue ich sehr auf die Vernünftigen in dieser Koalition. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir beantragen die Überweisung dieser Novelle des Thüringer Jagdgesetzes an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss und wegen der Schalldämpfer-Problematik mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat gedauert, bis das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes den Thüringer Landtag erreicht hat. Die Landesregierung hat sich ausreichend Zeit genommen, denn immerhin fand der von der Thüringer Landesregierung initiierte Diskussionsprozess bereits im März 2017, also vor mehr als zwei Jahren, seinen Abschluss. Für ausführliche inhaltliche Beratung bleibt nun kaum noch Zeit. Ich komme nicht umhin zu sagen, dass mir der Zeitdruck, den wir dadurch bei den parlamentarischen Beratungen aufgebürdet bekommen, nicht passt. Auch wir Abgeordnete haben als Gesetzgeber den Anspruch, uns in die Materie einzuarbeiten, die Betroffenen umfassend zu beteiligen, wissenschaftliche Experti
se einzuholen, um diese Erkenntnisse sodann in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Wie wir dies in der verbleibenden Zeit vernünftig bewerkstelligen sollen, sehe ich nicht.
Wir befassen uns mit einer Materie, die aufgrund der Themenliste wohldurchdacht sein muss, einer Materie, an die in den vergangenen Jahren eine immer größer werdende Erwartungshaltung geknüpft wird: von der Minimierung der Wildschäden, der Hege des Wilds über nachhaltig betriebenen Naturschutz bis hin zur Seuchenbekämpfung – Stichwort „Afrikanische Schweinepest“ – und ebenfalls zur Wildunfallverhütung – insgesamt ein riesiges Spektrum. Genauso riesig ist auch die Zahl der Zielkonflikte, die der Materie und dem Gesetz innewohnen. Konflikte, die man nicht wegmoderieren kann, sondern bei denen Entscheidungen getroffen werden müssen, womit man immer einer Gruppe von Betroffenen oder Interessenvertretern entgegenkommt und eine andere vor den Kopf stößt. Nicht umsonst hat mein Fraktionskollege Frank Warnecke zur Vorsicht gemahnt, was die Novellierung des Jagdgesetzes anbelangt.
Wir stehen vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Ich denke, dass wir dies zeitlich nicht bewältigen werden, wenn wir das Gesetz mit der gebotenen Sorgfalt durchleuchten wollen. Der Koalitionsvertrag – Frau Ministerin Keller hat ihn bereits zitiert – sagt dazu nicht mehr. Das ist eine Erwartungshaltung, die wir mit diesem Vertrag vereinbart haben und die es zu erfüllen gilt. Einige Themen, die diese Novelle betreffen, sind nun schon zur Sprache gekommen. Es würde hier den Rahmen sprengen und die Geduld der nicht mehr mit der Jagd befassten Fachpolitiker hier im Raum überstrapazieren, wenn wir alle Themen ansprechen, die während des Diskussionsprozesses der Landesregierung besprochen worden sind – es sind fast 30.
Aber zumindest ein Thema möchte ich ansprechen: An unsere Fraktion ist aus den Reihen der Kommunen herangetragen worden, dass die Neuregelung zu wildernden Hunden und Katzen für problematisch gehalten wird, weil sie schlichtweg unpraktikabel ist. Nachzulesen ist diese neue Regelung in § 42. Allein die Ausweitung auf 500 Meter Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude, wobei zu klären ist, was überhaupt ein bewohntes Gebäude ist – wenn es leer steht, ist es trotzdem bewohnt? – birgt Probleme. Bisher galt hier ein Abstandsgebot von 200 Metern. Ich frage mich, welche Tierschützer das sind, die den Wert einer wildernden Katze ungleich höher ansiedeln als den Wert der zahlreichen Vögel, die diese Katze erlegt. Ich halte diese Regelung für nicht ausgewogen. Allein dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, es gibt weiterhin Ge
sprächs- und Diskussionsbedarf bezüglich der Novelle und deshalb haben wir Ausschussüberweisung beantragt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zunächst zur Regierungsseite: Ihr Gesetzentwurf fängt schon bei der Darstellung des Regelungsbedürfnisses mit einer ziemlichen Überheblichkeit an. Sie formulieren gleich im Deckblatt unter anderem folgendes Zitat – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „In der gesellschaftlichen Diskussion rücken die Aspekte des Tierschutzes, des Arten- und Biotopschutzes und der Verwendung von Wildfleisch als Nahrungsmittel immer stärker in den Fokus.“ Das ist Hybris, denn, meine Damen und Herren, da hätten Sie Jahrzehnte eher aufstehen müssen, denn gerade diese Grundsätze, die da eingangs erwähnt werden, sind bei Hege, Jagd und Jagdausübung schon lange die Regel und feste Grundsätze. Dafür braucht es keine grünen Stadtmenschen, die den Jägern beibringen, was Nachhaltigkeit und Biotopschutz ist, denn, wenn überhaupt, dann sind diese Konzepte im deutschen Wald entwickelt worden und die Jäger haben daran seit Jahrzehnten, seit Jahrhunderten im Grunde einen entscheidenden Beitrag geleistet.
Lassen Sie mich vielleicht gleich am Anfang noch mal auf den Tierschutz eingehen. Der Schutz und die Hege von Wildtieren dürften bei den Jägern eine höhere Rolle spielen als bei Ihnen im Gesetzentwurf. Man braucht sich hier nur Ihre Vorstellung und Planung bei der Bestätigung und Festsetzung von Abschüssen durchzulesen, da spielen wie bisher auch allerdings nicht die körperliche Verfassung des Wildes und auch nicht Monitoring-Ergebnisse zum Wildbestand die entscheidende Rolle, sondern der Zustand der Vegetation, insbesondere Verbissund Schälschäden sind vorrangig zu berücksichtigen. Also auch da, sage ich mal, spielt der Tierschutz eher eine untergeordnete Rolle, da hat sich also in Ihrem Gesetzentwurf nicht viel geändert. Das bedeutet im Grunde genommen nichts anderes, als dass der Aspekt der forstwirtschaftlichen Vermarktung des Waldes nach wie vor bei Ihnen im Vordergrund steht. Abgesichert wird das Ganze auch durch weitere Regelungen, zum Beispiel –
auch das ist eine Regelung, die Sie aus dem jetzigen Jagdgesetz übernommen haben –, dass die Forstbehörden Gelegenheit haben, sich zu Abschussplänen zu äußern und dass diese Äußerungen auch von den Forstbehörden zu berücksichtigen sind. So kann eben eine Forstbehörde durchaus, auch wenn sie meint, sie nimmt noch zu viele Verbiss- und Schälschäden im Wald wahr, um den forstwirtschaftlich ausreichend zu bewirtschaften, der Forstbehörde natürlich auch entsprechend reindiktieren. Auch das spricht für eine Kommerzialisierung des Waldes und nicht für Tierschutz.