Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

auch das ist eine Regelung, die Sie aus dem jetzigen Jagdgesetz übernommen haben –, dass die Forstbehörden Gelegenheit haben, sich zu Abschussplänen zu äußern und dass diese Äußerungen auch von den Forstbehörden zu berücksichtigen sind. So kann eben eine Forstbehörde durchaus, auch wenn sie meint, sie nimmt noch zu viele Verbiss- und Schälschäden im Wald wahr, um den forstwirtschaftlich ausreichend zu bewirtschaften, der Forstbehörde natürlich auch entsprechend reindiktieren. Auch das spricht für eine Kommerzialisierung des Waldes und nicht für Tierschutz.

Was jetzt in Ihrem Gesetzentwurf neu dazukommt, ist eben die Neuregelung – Herr Primas hat es schon angesprochen –, was die Rolle der Hegegemeinschaften angeht. Die Hegegemeinschaften werden bei Ihnen unter die Vormundschaft der obersten Jagdbehörde gestellt und damit soll eben beispielsweise bei Schalenwildarten ein möglichst großräumiger Abschuss von hohen Stückzahlen entsprechenden Wildes auf Weisung des Ministeriums ermöglicht werden. Auch das spricht nicht für Tierschutz.

(Beifall AfD)

Dann gibt es noch so ein paar weitere verräterische Neuregelungen im Gesetzentwurf, zum Beispiel, dass bei Rehwild der bestätigte Abschussplan als Mindestabschuss gilt. Da erklären Sie das Rehwild im Grunde zum Waldschädling. Was das für Auswirkungen hat, das können Sie jetzt...

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, natürlich, bei einem nicht artgerechten an das Biotop angepassten Tierbestand ist das auch so. Nur genau dazu werden entsprechende Pläne ja auch von den Jägern erstellt, damit man eben dort einen an das Biotop angepassten Tierbestand hat. Da braucht es solche zusätzlichen Regelungen nicht. Durch diese zusätzlichen Regelungen zeigen Sie im Grunde genommen, dass die Kommerzialisierung des Waldes für Sie die entscheidende Rolle spielt und eben gerade nicht der Tierschutz, den Sie am Anfang in Ihrem Gesetzentwurf erwähnen.

Dasselbe gilt beispielsweise auch für das Muffelwild. Es lässt sich nur unter diesem Aspekt, den ich eben schon genannt habe, erklären, dass Sie die Wiederansiedlung von Muffelwild stark erschweren wollen. Und es ist bezeichnend, dass es gerade bei der Tierart geschieht, die unter Ihrer Wolfseuphorie besonders stark leidet.

Das zeigt die untergeordnete Bedeutung des Tierschutzes und spricht so ein bisschen auch dem Deckblatt und Ihrer ersten Ausführungen Hohn. Im

Grunde setzen Sie den Grundsatz „Wald vor Wild“ um, um eine forstwirtschaftliche Vermarktung des Waldes zu erreichen. Das ist Ihnen wichtiger als Tierschutz, Artenschutz, Biotopschutz oder gar Landschaftspflege. Bei Landschaftspflege wissen wir das schon länger, da brauchen wir uns nur Ihre Windkraftpläne im Wald ansehen. Das spricht ja auch eine eindeutige Sprache.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Na ja klar, da lachen Sie noch hämisch.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ah- nung haben Sie überhaupt nicht!)

Sie industrialisieren und kommerzialisieren den Wald und wenn Ihnen das jemand sagt, lachen Sie auch noch. So viel Anstand haben Sie!

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Sie haben keine Ahnung von Wald, Sie haben keine Ahnung von Wild, Sie haben keine Ah- nung von überhaupt nichts!)

Vielleicht, wenn wir bei dem Punkt auf taube Ohren stoßen – das merkt man ja schon –, kommen wir doch einfach mal zu einem weiteren Punkt. Auch das hat Herr Primas schon angesprochen. Das ist das generelle Verbot der Jagd unter Verwendung von bleihaltigem Schrot. Da kann man durchaus – vorsichtig ausgedrückt – schon Zweifel haben, ob die gesetzgeberische Kompetenz dazu überhaupt hier im Thüringer Landtag liegt oder nicht doch eher beim Bund, jedenfalls bei einem generellen Ausschluss der bleihaltigen Schrotmunition.

Es gibt aber auch inhaltlich große Zweifel, ob diese Maßnahme Sinn macht, denn da brauchen Sie nur mal in andere Partnerländer schauen, zum Beispiel Norwegen. Norwegen hat im Jahr 2005 die Jagdausübung mit bleihaltigen Schroten verboten und im Jahr 2015 dann wieder zugelassen. Warum? Weil das Verbot keinerlei positive Wirkung auf die dortige Fauna oder Flora zu verzeichnen hatte. In den USA wurde aus genau den gleichen Gründen das Verbot bleihaltiger Jagdmunition auch wieder zurückgezogen.

Meine Damen und Herren, dafür gibt es auch in Deutschland gute Gründe. In Deutschland wird seit dem 30-jährigen Krieg in kriegerischen Auseinandersetzungen, aber eben auch bei der Jagd mit bleihaltiger Munition geschossen. Wir haben hier in Deutschland und in Thüringen sicherlich eine ganze Menge Probleme, wir haben auch eine ganze Menge gesundheitlicher Probleme, Frau Keller, aber eine Bleivergiftung zählt nicht dazu, vor allem nicht durch Wildfleisch.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Woher wollen Sie das wissen?)

Ja, Frau Keller, es gibt tatsächlich Risikogruppen – kleine Kinder, Schwangere –, bei denen man natürlich dazu rät, in diesen Phasen ihres Lebens Wildgenuss zu reduzieren. Aber genau das kann man machen, ein eigenverantwortlicher Mensch, der entsprechend aufgeklärt ist, wird auch genauso handeln. Es werden auch Jägerfamilien so handeln, die noch mal eine „besondere“ Risikogruppe darstellen. Dazu brauchen Sie kein Verbot von bleihaltigen Schroten. Das ist nicht notwendig, zumal die Frage, ob Sie damit umweltpolitisch irgendwas verbessern, auch stark bezweifelt werden kann. Denn es ist einerseits tatsächlich so, dass es mittlerweile auch Untersuchungen gibt, die zumindest bei bestimmten bleifreien Munitionstypen durchaus auch bestätigen – also das betrifft zumeist Legierungen aus Kupfer und Zink –, dass die teilweise toxischer wirken als Blei, insbesondere wenn sie ins Gewässer geraten. Im Übrigen, ich will jetzt hier nicht das Wort reden, dass man im Bereich des Gewässers auch mit bleihaltigem Schrot schießen muss. Da gab es bisher auch schon eine Bereichsausnahme, die kann man ja durchaus beibehalten. Aber das generelle Verbot, da sehen wir ehrlich gesagt keinen Sinn. Es sprechen übrigens auch Sicherheitsaspekte dagegen. Bleifreie Munition, also diese anderen Metalle, die da verwendet werden, sind in der Regel spröder, sie sind härter, sie haben ein anderes Abprallverhalten. Das wirkt also auch entsprechend auf die Sicherheit anders, hat einen Unsicherheitseffekt, der da mit eine Rolle spielt. All das müsste man eigentlich mit berücksichtigen und vor dem Hintergrund des ausbleibenden positiven Umwelteffekts, wie das in entsprechenden Studien auch bereits bestätigt wird, sollte man hier noch mal eine Rolle rückwärts machen, was das angeht. Aber dazu bietet ja der Ausschuss durchaus Gelegenheit.

(Beifall AfD)

Ich denke, auch die Fachexperten werden in der Hinsicht vielleicht das eine oder andere noch beizutragen haben.

Ansonsten kann man in Ihrem Gesetzentwurf eine gewisse Freude an Bürokratie nachlesen. Teilweise ist es auch schon erwähnt worden. Die Regelung beispielsweise, dass man wildernde Hunde nur noch nach Genehmigung entnehmen kann, das ist eine Regelung, die ist so unpraktikabel; also schon die Frage, ob es genau der Hund war, über den man da spricht – also da kommt man in Teufels Küche. Im Übrigen kann ich Ihnen eines sagen: Die

derzeitige Regelung im Jagdgesetz ist so gehalten, mit einer Beweislastregelung zulasten des Jägers, dass er es sich 200 Mal überlegen wird, bevor er auf einen Hund anlegt. Außerdem, schon aus der eigenen Überzeugung, dass der Hund sozusagen auch Jagdgenosse ist, dass er ein Tier ist, was vom Jäger geschätzt wird, bricht einem Jäger wohl eher das Herz, als dass er auf einen Hund anlegt. Und Sie haben vorhin, Herr Primas, gesagt, für Katzen gilt im Grunde genommen dasselbe. Also ich sehe hier überhaupt keinen Regelungsbedarf.

Es gibt positive Aspekte Ihrer Jagdgesetznovelle, insbesondere wenn man den Vergleich zieht zu den vorher infrage stehenden Neuregelungen; da ist das doch deutlich abgemildert worden, das will ich anerkennen. Es ist eine angenehme Überraschung für mich gewesen, dass das Schalldämpferverwendungsverbot aufgeweicht worden ist. Dass davon nun nicht nur Berufsjäger profitieren können, das ist eine durchaus gute Entwicklung. Aber insgesamt bleibt zu sagen, dass der Gesetzentwurf doch deutliche Verschlechterungen in Bezug auf die bisherige Rechtslage befürchten lässt. Hier hoffen wir natürlich auf die Ausschussarbeit, auf die Fachexperten, die anzuhören sind, und werden uns natürlich da auch entsprechend beteiligen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Kummer von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Möller, bei Ihren Ausführungen zum Tierschutz, glaube ich, haben Sie nicht verstanden, welche gesellschaftliche Aufgabe die Jagd hat.

Ich will für meine Fraktion sagen, dass wir die Jagd als wichtige gesellschaftliche Aufgabe betrachten, und Aufgabe der Jagd ist es, einen Ausgleich in der Kulturlandschaft zu schaffen und der dadurch, dass wir eben in einer Kulturlandschaft und nicht mehr im Urwald leben, dringend notwendig ist.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gilt aber beim Wolf komischerweise nicht!)

Dafür muss die Jagd unterstützt werden, dafür müssen Jäger unterstützt werden bei der Aufgabe, die von der Gesellschaft an sie gestellt wird, und diese Unterstützung wollen wir bei der vor uns liegenden Gesetzesberatung auch entsprechend rüberbringen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Möller)

Meine Damen und Herren, dabei ist uns wichtig, dass es nicht „Wald vor Wild“ heißt oder „Wild vor Wald“, sondern wir wollen ein Gleichgewicht, ein Gleichgewicht, was funktioniert, ein Gleichgewicht, was es den Arten ermöglicht, nebeneinander sinnvoll zu existieren, und ein Gleichgewicht, was übermäßige Entwicklungen von Populationen, weil eben gerade nicht mehr genügend tierische Jäger da sind, auch verhindert. Diese angemessene Wilddichte, die wir dort auch im Blick haben, ist auch ein wesentliches Ziel, Herr Primas, und nicht das Ziel, Wild verhungern zu lassen. Das war von der Koalition nie beabsichtigt. Sie hatten vorhin gesagt, dass der Koalitionsvertrag und die entsprechende Darstellung zu der Frage „angemessene Wilddichte“ dort bei Ihnen den Eindruck erweckt hätten, wir wollten Wild verhungern lassen. Das ist nicht das Ziel.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: In der Not- zeit verhungern sie!)

Ja, wir müssen erst einmal sicherstellen, dass das Wild wieder das tun kann, was es in der Historie gemacht hat, nämlich in der Notzeit gar nicht in den Kammlagen des Thüringer Waldes zu stehen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Und unten sind die Häuser! Da wohnen die Leute! Wo sollen sie denn hin?)

Da müssen wir die entsprechenden Wildwege sicherstellen. Wir müssen auch sicherstellen, dass es ansonsten dort, wo das Wild keine Ausweichmöglichkeiten hat, in Notzeiten eine Fütterung gibt. Dagegen sagt keiner etwas. Aber das Wesentliche ist eben wirklich, dass das Wild auch seinen angestammten Lebensraum in Anspruch nehmen kann.

Es war gleich zu Beginn der Legislatur, als sich das Infrastrukturministerium auf den Weg gemacht hat, eine Änderung des Jagdgesetzes zu diskutieren. Egal, mit wem man gesprochen hat, von allen Seiten ist dieser Diskussionsprozess als vorbildlich gelobt worden. Dafür erst einmal herzlichen Dank. Als dann nach dem ersten Kabinettsdurchlauf mit dem entsprechenden Entwurf das Ergebnis kam, gab es ein ziemliches Erschrecken bei der Jägerschaft. Es gab Menschen, die mir gesagt haben, Sie betrachteten diesen vorbildlichen Diskussionsprozess als verschenkte Lebenszeit bei dem, was herausgekommen ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Stimmt!)

Wir haben in dem Zusammenhang auch als Koalition und auch vonseiten des zuständigen Ministeriums deutlich gemacht, dass das nicht das letzte Wort war und dass wir weiter daran arbeiten, einen

vernünftigen Weg für die Jäger zu finden, gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Jagd als gesellschaftliche Aufgabe brauchen, um den notwendigen Ausgleich in der Kulturlandschaft zu schaffen. Ich muss feststellen, wenn ich mir den Gesetzentwurf angucke: Viel von dem, was an Kritik vorgetragen wurde, ist berücksichtigt worden. Viele Dinge sind aufgegriffen worden. Ich finde es gut, dass wir jetzt den Schalldämpfer für alle Jäger als eine Maßnahme des Arbeitsschutzes im Gesetz festgeschrieben haben, die ich nicht davon abhängig machen kann, wo jemand arbeitet und ob jemand als Hobbyjäger unterwegs ist oder eine Dienstpflicht „Jagd“ hat.

Wir haben keine Regelung mehr zu Hegegemeinschaften. Wenn ich die Diskussion zu dem Punkt sehe, war das für mich eigentlich das Schwierigste überhaupt. Die Art und Weise, wie die Diskussion geführt wurde, war davon geprägt, ob ich vor Ort zu Hause eine funktionsfähige Hegegemeinschaft hatte oder nicht. Für eine funktionsfähige Hegegemeinschaft war es das Beste, es so zu lassen, wie es ist. Für eine Hegegemeinschaft, die nicht funktionierte, hätte man eigentlich Eingriffsmöglichkeiten formulieren müssen. Den Spagat hat der Referentenentwurf damals nicht geschafft. Das ist der Punkt: Man hat es wegfallen lassen. Es wird uns nicht wirklich helfen. Eine nicht funktionsfähige Hegegemeinschaft kriege ich deshalb trotzdem nicht zum Laufen. Daran müssen wir arbeiten. Es ist für mich nach wie vor ein wichtiges Thema. Aber ich glaube nicht, dass wir in der verbleibenden Zeit hier eine tragfähige Lösung finden, die im Konsens verabschiedet werden kann.

Die Frage „bleifreie Munition“ hat in der bisherigen Diskussion eine wesentliche Rolle gespielt. Die Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag gesagt, sie will bleihaltige Munition verbieten. Hier ging es um den Schutz des Jägers, ja, und es ging auch um den Schutz von Prädatoren. Eins ist Fakt: In der Nahrungskette reichert sich das Blei an. Wir haben gerade bei Raubvögeln in der Vergangenheit die Schäden zu spüren bekommen, die durch bleihaltige Munition verursacht wurde, durch bleihaltiges Schrot verursacht wurde. Wenn sie entsprechend geschossenes Wild, was der Jäger nicht gefunden hat, gefressen haben, hat es sich bei ihnen angereichert und in der Nahrungskette reichert sich so etwas eben immer von Stufe zu Stufe der Nahrungskette mit einer 10er-Potenz an. Das ist dann irgendwann für ausgesprochen seltene Tiere, die gerade unsere Raubvögel sind, am Ende tödlich. Deshalb wurde eine Regelung gesucht. Was jetzt im Gesetz steht, ist weniger als das, was der Koalitionsvertrag ursprünglich vorhatte, auch weil wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt worden

sind, die eben gerade gesagt haben, ja, wir haben ein Problem mit der Tötungswirkung bei bleifreier Munition, wir haben ein Problem mit dem Abprallverhalten, was Büchsenmunition angeht. Deshalb bezieht es sich nur noch auf Schrot.

Eine Studie des Jagdverbands sagt, schaut euch an, wie wasserlöslich bestimmte Ersatzmunition ist und was das dann im Gewässer verursacht. Wir werden uns das im Gesetzgebungsprozess anschauen müssen. Wir werden entscheiden müssen, was jetzt Sinn macht. Ob ich jetzt Blei mit dem Essen mitesse oder ich esse Zink, Nickel oder Kupfer mit – das ist sicherlich alles nicht nett. Man muss schauen, ob wir eine vernünftige Lösung finden. Ich denke, da haben wir aber durchaus die Möglichkeit, den Anhörungsprozess zu nutzen.

Meine Damen und Herren, ein paar Dinge stellen sich für mich auch noch mit einem gewissen Fragezeichen dar. Worüber ich gern noch mal reden möchte: Was ist die Ursache für die Regelung? Zum Beispiel beim Zuschnitt oder bei der Größe der Flächen für Jagdpächter: Da ist ja im Gesetz jetzt statt „volle 150 Hektar“ „angefangene 150 Hektar“ als Option reingegangen. Das heißt, die Zahl der Pächter, die damit möglich sind, erhöht sich. Darüber müssen wir noch mal reden, was da der Hintergrund ist.

Die Frage „Totschlagfallen“: Egon Primas ist vorhin auf die Frage „Kastenfallen“ eingegangen und die Frage: Wie kann ich das Tier dann töten, wenn ich es in der Kastenfalle habe? Ich sage mal, aus Tierschutzgründen verstehe ich, wenn jemand sagt: Ich habe ein Problem mit einer Totschlagfalle, ich kann auch mal das Falsche fangen. Aber wenn man schon mal ein Wildtier in einer Lebendfalle gesehen hat, was das für Angstzustände da drin hat – manche überleben es auch gar nicht vor lauter Stress –, dann ist das auch schwierig. Und wenn ich es dann in der Lebendfalle habe, nur um es dann drei, vier Stunden später oder einen halben Tag später totzuschießen, ist das tierschutzrechtlich für mich auch ein bisschen ein Problem.

Wenn ich dann noch sehe, dass ich in jedem Laden eine Mausefalle oder Rattenfalle als Totschlagfalle kaufen, zu Hause aufstellen und damit Tiere fangen und töten darf, ohne dass ich eine qualifizierte Person bin, dann verstehe ich, wenn Jäger sagen: Entschuldigt, wir sind qualifizierte Personen für so eine Totschlagfalle, wir nehmen sie hier bloß als letztes Mittel im befriedeten Bereich an bestimmten Stellen, wenn wir auch wissen, was wir fangen, aber die Hausfrau darf es und ich darf es nicht. Das erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Auch hier sehe ich noch einen gewissen Diskussionsbedarf.

Auf die Frage „Abschuss wildernder Hunde mit Genehmigung“ ist schon eingegangen worden. Auch das ist sicherlich ein Punkt, wo man noch mal berechtigt diskutieren kann, ob man hier eine etwas lebensnahere Regelung findet. Mit den Entfernungsvorgaben: Bei mir zu Hause sind bei 500 Metern zwei Bergrücken dazwischen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wirklich sichergehen kann, dass man 500 Meter vom nächsten Haus entfernt ist. Vielleicht kann man auch da eine praxistauglichere Regelung finden. Das wäre vielleicht hilfreich.