Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

In erster Linie geht es uns um die Musik- und Jugendkunstschulen, die in kommunaler Trägerschaft sind oder auch in Vereinen – das schließt es ja nicht aus. Wir haben auch Vereine, die sich dieser Aufgabe annehmen; auch die müssen wir zukünftig berücksichtigen. Bei so einem komplexen Thema bedarf es natürlich einer entsprechenden Vorbereitung und vor allen Dingen einer entsprechenden Analyse: Was brauchen wir tatsächlich? Was können die Kommunen tatsächlich leisten? Was kann man über den KFA zur Entlastung beitragen und wo ist das Land gefragt, zusätzlich Mittel in die Hand zu nehmen? Vor dieser Aufgabe stehen wir und wir haben uns als CDU-Fraktion auch schon intensiv damit beschäftigt.

Wir waren ja auch zum Podium mit den Musikschulverbänden in Arnstadt. Wir waren alle da, außer der AfD. Mich hat auch gewundert, dass gerade Sie das Thema aufrufen, aber bei so einem Podium, bei dem alle Musikschulen Thüringens vertreten sind, nicht anwesend waren. Aber gut, dann kam die Erkenntnis bei Ihnen vielleicht jetzt erst, dass es doch vielleicht ganz wichtig sein könnte.

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Nein, ich konnte nicht kommen! Ich war schwanger und konnte mich nicht bewegen!)

Dafür gibt es ja Vertretungen. Die AfD war nicht anwesend. Ich habe nicht gesagt, Sie waren nicht anwesend, sondern die AfD war dort nicht vertreten. Es war letztendlich auch der kulturpolitische Sprecher von der SPD nicht vor Ort gewesen, sondern eine Kollegin. Also nur, damit man das auch sieht: Das Interesse hat sich ja wohl an der Stelle in Grenzen gehalten.

Also auch wir haben uns natürlich Gedanken gemacht, wie wir zukünftig auch da eine Entlastung bringen bzw. was wir machen können. Wir haben natürlich jetzt nicht diese Möglichkeit, wie das gerade Frau Mitteldorf gesagt hat: Wir geben mal 3 Millionen Euro ins System. Jetzt habe ich gerade gehört, es kann auch noch mehr sein. Ich war ja schon in Arnstadt sehr verwundert, dass man mal so gesagt hat: Wir unterstützen die Musik- und Jugendkunstschulen mit 5 Millionen Euro. Eine Rechtsgrundlage gab es dafür auch noch nicht, aber man hat das Prinzip Hoffnung geweckt und wir haben natürlich auch ein Stück weit Wahlkampf vor der Haustür gehabt. Also ich denke mal, das spielt alles ein bisschen zusammen. Ich habe das heute auch in der Presse gelesen, wo die 5 Millionen Euro noch mal untersetzt werden. Das fand ich sehr interessant. Aber ich habe mich natürlich auch gefragt: Warum hat man die letzten vier/fünf Jahre nichts gemacht? Das Thema ist nicht neu, das ist schon eine ganze Weile alt. Da habe ich mich

schon gefragt: Hängt das dann doch mehr mit dem Wahlkampf zusammen? – Wenn sie erst 2020 die Mittel kriegen und nicht 2019 oder 2018 gekriegt hätten, was bei der Finanzlage auf jeden Fall möglich gewesen wäre.

Unser Ansatz ist natürlich auch, Musik- und Kunstschulen zu unterstützen, der Ansatz ist fordern und fördern. In erster Linie sind es die Kommunen, die dafür zuständig sind, das darf man nicht vergessen. Die Kommunen haben die Aufgabe und wir können unterstützen. Wir müssen sehen, wie man die Förderung und auch die Forderung gegenüber den Kommunen gestaltet.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben keinen Vorschlag?!)

Für das Gesetz haben Sie vorgeschlagen, darin steht aber nichts. Entschuldigung, darin steht nicht allzu viel.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben keinen Vorschlag!)

Doch, ich habe einen Vorschlag. Der wird Ihnen auch noch zur Kenntnis gegeben werden, mit Sicherheit. Wir haben auf jeden Fall den Ansatz, die Kommunen und die Träger mitzunehmen und auch die Träger zu fordern. Wir reden zwar von einer freiwilligen Leistung, aber es ist doch eine Pflichtaufgabe der kommunalen Träger, dort stärker mit zu fördern. Da werden wir sie letztendlich in die Pflicht nehmen. Es gibt verschiedene Modelle. Ich erinnere zum Beispiel an das Lastenausgleichsgesetz, das ist auch so ein Fordern und Fördern: Ihr kriegt Geld, wenn ihr mehr dafür tut. Wir nehmen sie also mit. Wenn ich das hier sehe: Wir bezahlen alles. Da schreiben Sie auch etwas von einem Grundbedarf. Haben Sie denn definiert, was der Grundbedarf ist? Gibt es da eine Definition von Ihnen? Gibt es eine Analyse? Was ist der Grundbedarf? Was geht über den Grundbedarf hinaus? Reicht der Grundbedarf? Ist der Grundbedarf, was wir jetzt haben oder geht es tiefer? Das ist alles unkonkret. Sie haben gerade gesagt, Herr Möller, Sie haben einen Vorschlag gemacht. Da muss ich sagen, Sie hätten ihn vielleicht weglassen sollen, hätten noch einmal darüber nachgedacht, hätten das ordentlich analysiert und auf den Weg gebracht, dann hätten wir auch ernsthaft darüber diskutieren können. An der Stelle muss ich sagen, fehlt mir da ein Stück weit die Ernsthaftigkeit im Gesetz. Deswegen besteht aus meiner und aus Sicht der Fraktion auch nicht unbedingt der Drang, darüber noch länger zu diskutieren oder das noch mal im Ausschuss zu behandeln.

Ich möchte noch ein, zwei Sätze verlieren, was die Koalitionsfraktionen anbelangt. Heute gibt es ja so

einen interessanten Artikel – auch in der TA –: „Mehr Geld für Musikschulen. Koalitionsfraktionen wollen die Förderung“. Das ist alles richtig, wir haben es auch eben schon gesagt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir letztes Jahr schon gesagt!)

Frau Henfling wird hier auch erwähnt und stellt doch glattweg fest, dass diese Förderung – diese Zweckbindung, die wir laut Verfassungsgerichtsurteil nicht mehr an Musikschulen geben dürfen – unter CDU-Regierungszeiten gestrichen worden sei. Es gibt einen Grund: Das Verfassungsgerichtsurteil zwingt uns. Wenn Sie natürlich Verfassungsgerichtsurteile nicht interessieren, wundert mich das nicht.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten die Fördermittel auch anders ausreichen können!)

Es wundert mich überhaupt nicht. Das zeichnet Sie ja aus, dass Sie das letztendlich nehmen, wie Sie es gern hätten. Ob Recht oder Gesetz, das ist uninteressant. Es muss letztendlich nur in Ihrem Interesse und ideologisch geprägt sein. Dann ist alles gut.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie mal ein Bei- spiel nennen?)

Das wollte ich richtigstellen. Die CDU-Regierung hat es damals streichen müssen, weil das Verfassungsgericht das gefordert hat. Wenn Sie meinen, das war nicht richtig, dann hätten Sie das doch spätestens 2015 machen können. Hätten Sie die Zweckbindung doch wieder eingeführt. Wenn ich das lese, finde ich das unfair und nicht in Ordnung. Das trägt auch nicht zum Klima bei und hilft auch den Musikschulen nicht, wenn ich so eine Feststellung treffe, die an der Realität vorbei ist. Das finde ich nicht in Ordnung. Das wollte ich nur an der Stelle richtigstellen. Nicht die Landesregierung hat es gestrichen, weil sie keine Lust mehr hatte, sondern weil es ein Verfassungsgerichtsurteil gibt. Dem haben wir uns zu beugen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben eine Alternative für die Förderung gesucht!)

Dem haben wir uns zu beugen. Sie hätten alles anders machen können. Sie haben es bis heute nicht gemacht. Sie sagen, Prinzip Hoffnung, 2020 wird für euch alles besser. Vorgelegt haben Sie es auch noch nicht, wie es gehen soll. Ich habe auch noch nicht festgestellt, ob es da eine Analyse gibt, was tatsächlich gebraucht wird, ob 5 Millionen oder

3 Millionen oder 7 Millionen, oder reichen 2 Millionen? Das ist purer Populismus und Wahlkampf pur: Ihr kriegt 3 Millionen, ihr kriegt 5 Millionen, aber wir wissen gar nicht, ob es reicht. Ich finde das abenteuerlich. So kann man auch mit Musikschulen nicht umgehen, muss ich ganz klar sagen. Die wollen ganz konkrete verlässliche Zahlen haben, die wollen genau wissen, wie sie unterstützt werden. Das setzt voraus, dass man vorher eine Analyse macht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen 2 Millionen mehr, ist das nicht abenteuerlich?)

Das ist aber jetzt nicht das Thema, ich habe es nur erwähnen wollen, weil heute die Presse genau in diese Richtung gegangen ist. Den Schwarzen Peter wieder der CDU zuzuschieben, ist nicht in Ordnung. Das stimmt einfach nicht. Sie hätten lange Zeit gehabt, dieses zu ändern.

Kommen wir zurück zum Gesetzentwurf der AfD. Ich hatte es schon angekündigt, wir werden es nicht unterstützen, ihn an den Ausschuss zu überweisen. Dann haben Sie vielleicht noch mal die Chance, darüber nachzudenken und ein anderes, ein besseres Gesetz vorzulegen. Dann sind wir sicher immer gern bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Aber diesen Entwurf können wir so nicht mittragen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Dr. Hartung, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche es kurz zu machen, das Gesetz muss auch nicht so lange kommentiert werden. Auch die SPD ist natürlich der Überzeugung, dass die Musikschulen in kommunaler Trägerschaft ein wichtiges Kultur- und Bildungsangebot unterbreiten. Wir sind der Überzeugung, dass es unverzichtbar ist. Wir wissen hier, das haben wir uns auch gerade gegenseitig bestätigt, dass dieses Bildungsangebot in Stadt und Land unverzichtbar ist, um Menschen jeden Alters in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt ihre Kenntnisse, ihre Fertigkeiten oder Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass diese Musikschulen eine wichtige Aufgabe haben, indem sie das Bildungsangebot, was durch die staatlichen Schulen und Kitas unterbreitet und angelegt wird und auch an weiterführenden Schulen vermittelt wird, weiter untersetzen und er

(Abg. Kellner)

gänzen. Im Rahmen unserer kultur- und bildungspolitischen Verantwortungspartnerschaft mit den Kommunen sind wir auch der Überzeugung, dass wir unabhängig vom Verfassungsgerichtsurteil als Freistaat sehr wohl in der Lage sind, Musikschulen gezielt zu fördern,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

genau – und wir sehen es ebenso. Wenn wir es im KFA unterbringen, ist es entweder in der Schlüsselmasse untergegangen oder wir würden uns nicht mehr verfassungskonform verhalten. Deswegen gibt es jetzt schon im Einzelplan 02 einen Haushaltstitel über 3 Millionen Euro. Wir haben uns geeint als Koalitionsfraktionen, dass aus diesen 3 Millionen Euro 5 Millionen Euro werden. Es mag jetzt diskutiert werden, ob die CDU nicht lieber 7 oder 9 oder gar nur 2 oder 3 Millionen Euro haben würde. Aber definitiv können wir heute sagen: Wir geben ein Signal an die Musikschulen im Land

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Und die Kunstschulen!)

und an die Kunstschulen, ja. Wir geben 5 Millionen Euro zur weiteren Förderung und Unterstützung eurer Arbeit. So weit zum Statusbericht.

Was ist jetzt zum Gesetzentwurf der AfD zu sagen? In § 2 möchten Sie den Inhalt des Gesetzes auch auf private Musikschulen auslegen und nach §§ 4 und 5 diese auch fördern. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt, wir sollen institutionell das Gewinninteresse privater Musikschulen fördern. Das machen wir mit Sicherheit nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir wollen, dass unser Geld, das Steuergeld, was wir haben, an kommunale, an nicht gewinnorientierte Bildungsangebote fließt. Alles andere würde ja die kommunale Verantwortung ad absurdum führen, wenn wir sagen, wir nehmen das bisschen Geld – und jetzt zitiere ich die CDU –, das vielleicht sogar zu wenig ist, und verteilen es nicht nur an die Kommunen, sondern auch noch an Private, wo es dann im Prinzip Gewinnerzeugungsinteressen untergeordnet wird. Das wollen wir nicht, das werden wir auch nicht mittragen.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern ist dieser ganz wesentliche Punkt in diesem Gesetz für uns überhaupt nicht verhandeloder besprechungswürdig. Ich glaube, schon allein aus diesem Grund kann dieses Gesetz im Ausschuss auch nicht besser werden, und lehne jegliche Überweisung an den Ausschuss ab. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Henfling das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Ich würde trotzdem gern noch mal ganz kurz ausholen, weil Herr Kellner jetzt hier gerade so ein paar Sachen in den Raum gestellt hat, die vermuten lassen, dass er die Diskussion der letzten Jahre nicht mitbekommen hat. Wir haben in dieser Legislaturperiode in einem sehr langen Prozess zusammen mit unseren Koalitionspartnern nach einer gesamtgesetzlichen Lösung, einem sogenannten Kulturgesetz, gesucht. Das hätte unter anderem auch beinhaltet, dass wir dort die Musikschulen und Jugendkunstschulen mit diskutieren. Damit wollten wir ein Stück weit die vielen Einzelgesetze ablösen und eben nicht noch einmal ein extra Musikschulgesetz auflegen. Dafür haben wir auch einen Dialogprozess mit diversen Kulturakteurinnen und ‑akteuren geführt. Im Ergebnis wurde allerdings ersichtlich, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – ist da immer wieder diskutiert worden –, die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz sehr, sehr unterschiedlich waren, in den Kultureinrichtungen sehr, sehr unterschiedlich beantwortet worden sind und besonders die unterschiedlichen Sichtweisen der großen und kleinen Einrichtungen hierbei zum Tragen kamen. Der Diskussionsprozess muss auch innerhalb der Kulturschaffenden dahin gehend noch weitergeführt werden, das sehen wir definitiv auch so. Wir wollten aber kein Gesetz gegen die Beteiligten machen und haben uns entschieden, daher die bestehenden Strukturen zu stärken und auch die Strukturen der Jugendkunstschulen und Musikschulen sind in dieser Legislatur gestärkt worden.

Was wir jetzt machen – und das ist der Unterschied übrigens zu einer Zweckbindung, deswegen ist das überhaupt nicht verfassungswidrig, was wir da machen. Ich möchte gern mal – Herr Kellner, wenn Sie hier so etwas in den Raum stellen, dass wir uns gegen Verfassungsgerichtsurteile stellen, dann hätte ich gern ein konkretes Beispiel. Ansonsten tue ich das erst mal als – na ja – nicht die Wahrheit ab, die Sie da in den Raum stellen.

(Abg. Dr. Hartung)

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Müssen Sie noch mal lesen, was Sie gesagt haben!)

Wie bitte? Ja, ich weiß, was ich gesagt habe, das ist aber nicht verfassungswidrig, was ich gesagt habe und es stellt sich auch nicht gegen ein Verfassungsgerichtsurteil. Sie haben anscheinend nicht verstanden, was der Unterschied zwischen einer Zweckbindung und einer Förderung durch das Land ist. Das ist, glaube ich, das Problem, was wir hier gerade haben. Zweckgebunden das Geld an die Kommunen zu geben, das ist das, was das Verfassungsgerichtsurteil bemängelt hat. Wir stellen aber in den Haushalt der Staatskanzlei das Geld ein und lassen es den Musikschulen und Jugendkunstschulen zugutekommen. Das ist aus meiner Sicht ein anderer Weg. Aber gut, das kann man jetzt sehen, wie man will, es ist aber nicht verfassungswidrig an der Stelle.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das hat auch keiner gesagt!)

Der Vorwurf an die CDU ist relativ konkret: Sie haben sozusagen dieses Verfassungsgerichtsurteil bekommen und dann haben Sie das zur Kenntnis genommen und dann haben Sie nichts gemacht.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Wir haben es dem KFA gegeben!)

Ja, genau. Aber, Herr Kellner, ganz ehrlich, wir alle wissen, was mit dem Geld im KFA passiert, wenn es um die freiwilligen Aufgaben geht.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Warum ha- ben Sie es nicht 2015 geändert, Sie haben fünf Jahre Zeit gehabt?)