Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

wir nunmehr umsetzen wollen. Lassen Sie mich einige Worte zu den bundesweit uneinheitlichen Besoldungssystemen sagen, weil das den Wettbewerb zwischen den Bundesländern, den Wettbewerb um die besten Köpfe aus meiner Sicht erheblich verschärft. Dieses System, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss dringend überdacht werden. Die Landesregierung sollte sich für die Wiedereinführung einer einheitlichen Besoldung in der gesamten Bundesrepublik einsetzen. Von Wertschätzung wird viel gesprochen, allerdings hatten die vergangenen Landesregierungen in Zeiten knapper Haushalte bei ihren Beamtinnen und Beamten die Daumenschrauben angesetzt. Ich werbe dafür, dass wir dieses Tarifergebnis sehr schnell, sehr zügig auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch schnelle Anhöhung übertragen. Das war der Wille der Regierungskoalition, hier mit einem Fraktionsgesetz die parlamentarische Debatte zu eröffnen. Ich bedanke mich für ihr Zuhören und freue mich auf die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer und Zuschauer, auch liebe Gäste auf der Tribüne! Heute beraten wir den Gesetzentwurf der rot-rotgrünen Fraktionen zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021, welche sich aus der gesetzlichen Verpflichtung von § 14 Thüringer Besoldungsgesetz ergibt. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai und vom 17. November 2015 zur amtsangemessenen Alimentation macht diese Anpassung notwendig – notwendig deswegen, da die Abweichung dieser Besoldungsentwicklung in den letzten 15 Jahren gegenüber der Entwicklung des Verbraucherindexes um mehr als 5 Prozent auseinanderfällt und sich teilweise in manchen Besoldungsgruppen negativ entwickelt hat.

Die Besoldungsversorgung der Beamten und Angestellten in Thüringen ist wichtig und notwendig und so, wie bereits meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben, sind wir uns da alle einig, dass hier keine Fraktion in diesem Hause dieser Erhöhung entgegenstimmt. Auch wir als AfD-Fraktion danken

(Abg. Kräuter)

unseren Polizisten, unseren Lehrern, Erziehern den ganzen Feuerwehrleuten, Richtern, Justizbeamten, Krankenschwestern usw.

(Beifall AfD)

ich will jetzt hier keinen ausschließen –, die es wirklich verdient haben, entsprechende Tarifrunden auch durchgereicht zu bekommen. Wir hatten uns damals auch eingesetzt, da gab es noch die Diskussion, dass wir nicht zum 01.04. die letzte Tariferhöhung hatten, sondern schon zum 1. Januar, da sind wir uns einig. Denn, wie gesagt, auch diese Tarifrunde hat ein entscheidendes Ergebnis gebracht: Es ist beschlossen worden, dass die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2019 einheitlich um 3,2 Prozent anzuheben sind, in weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht. Ebenso erhöht werden der prozentuale Anteil des Familienzuschlags, die Amtszulagen und die allgemeine Zulage, weitere bestimmte Zuschläge sowie die Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütungen. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge bei den verschiedenen Zuschlägen wie zum Beispiel dem Kindergeldzuschlag, was sehr wichtig ist, und natürlich auch dem Überleitungsausgleich in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Auch die Amtsanwärterbezüge werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um den Festbetrag von 50 Euro angehoben. Dieses Geld, was unter anderem unseren Polizeianwärtern zugutekommt, ist sehr gut investiertes Geld.

Diese Anpassungen sind notwendig, um die allgemeine jährliche Inflationsrate auszugleichen, die im Durchschnitt laut Europäischer Zentralbank knapp 2 Prozent pro Jahr betragen soll. Die Teuerungsrate kletterte in den 19 Ländern der Währungsunion im Juni 2018 auf genau 2,0 Prozent, was von der EZB als Etappensieg gefeiert wurde. Diese 2 Prozent Entwertung unseres Geldes mit Namen Euro ist Teil der sogenannten stabilen Eurogeldpolitik. Über den Kauf von Wertpapieren sind jüngst insgesamt 2,6 Millionen Euro in das Finanzsystem geflossen, um die Inflation weiter anzuheizen. Dieses Anheizen der Inflation und die Enteignung unserer Bürger ist jedoch ein Kaschieren an Symptomen, nicht das Beseitigen der Ursachen der falschen Geldpolitik der EU. Wir hatten auch bereits hier im Plenum den AfD-Antrag zur Abschaffung der kalten Progression eingebracht, der von den Regierungsfraktionen Rot-Rot-Grün entschieden abgelehnt worden ist. Dies wäre auch eine kleine Möglichkeit gewesen, die Nettoeinnahmen unserer Beschäftigten zu erhöhen, ohne die kommunalen Haushalte und die Lan

deshaushalte mit weiteren Mehrausgaben zu belasten, die nun logischerweise entstehen werden.

(Beifall AfD)

Somit ergibt sich nun eine Mehrbelastung für den Thüringer Landeshaushalt laut Gesetzentwurf im Jahre 2019 von 57,9 Millionen Euro. Im Jahre 2020 sind es 117,64 Millionen Euro und im Jahr 2021 144,1 Millionen Euro. Diese notwendigen Mehrausgaben schränken den Handlungsspielraum künftiger Landeshaushalte weiter ein – was leider auch für die Kommunen zutrifft, auch da steigen die Ausgaben entsprechend, auch hier wird der Handlungsspielraum kleiner. Wir haben schon mit dem normalen Landeshaushalt 2020 erstmalig die 3-Milliarden-Euro-Grenze überschritten. Die Personalkosten in den letzten vier Jahren sind um 12 Prozent gestiegen und werden systembedingt logischerweise weiter steigen.

Nehmen wir mal den Haushalt 2019 des neuen Stadtrats Ilmenau als Beispiel für die Kommunen: Hier sind die Personalkosten auf 120 Millionen Euro angestiegen – ohne die Steigerung, die wir hier beraten. Somit wird dort schon circa ein Drittel der Haushaltssumme für Personalkosten ausgegeben.

Ich darf an dieser Stelle auch an die Ausführungen von Herrn Dr. Dette vom Thüringer Landesrechnungshof im Jahresbericht 2018 erinnern bezüglich der in Summe zu hohen Personalkosten für dieses Land. Der größte Ausgabenblock im Haushalt sind die Personalausgaben. Hier lag die Steigerung gegenüber dem Vorjahr bei 35 Millionen Euro, plus 2,4. Im Vorjahr waren es 27 Millionen Euro bzw. 1,9 Prozent. Die Personalausgaben lagen 2016 noch bei 1,492 Milliarden Euro. In den Kommunen sind die Gesamtausgaben um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, die Einnahmen jedoch nur um 3,35 Prozent. Im Jahr 2011 war das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben noch etwas anders. Da gab es noch das Verhältnis 11 zu 10 Prozent. Diese Risiken der Entwicklung müssen mehr Beachtung finden und zu richtigen Entscheidungen führen, da immer weniger Geld für Investitionen verbleibt.

(Beifall AfD)

Sehr gern stimmen auch wir einer möglichen Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu, um hier weiter beratend mitwirken zu können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Müller das Wort.

(Abg. Kießling)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Gäste auf der Tribüne, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst der Länder vom 2. März dieses Jahres auch auf die Landesund Kommunalbeamten übertragen werden.

Die Vereinbarung sieht eine Erhöhung um 3,2 Prozent Lohnsteigerung rückwirkend zum 01.01. dieses Jahres und eine weitere Steigerung zum 01.01.2020 auch um 3,2 Prozent vor. Entgegen vorheriger Vereinbarungen ist die Laufzeit diesmal über den Zwei-Jahres-Turnus verlängert worden, wodurch zum 01.01.2021 wiederum eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent ansteht. Damit wird eine wirkungsgleiche Anpassung an die Landesbeamten vorgenommen. Eine Eins-zu-eins-Übernahme der Vereinbarung des TV-L ist aufgrund der Vorgaben in der bundesdeutschen Rechtsprechung, hier insbesondere zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen, nicht möglich, wenn wir eine verfassungskonforme Anpassung durchführen wollen. Ich bin überzeugt, dass die Landesbeamten mit der wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse gut leben können.

In der Begründung zu unserem Gesetzentwurf haben wir deshalb ausdrücklich noch einmal auf die verfassungsgemäße Alimentation abgezielt und im ersten Prüfungsabschnitt mit fünf Parametern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen. Wie Sie sicherlich alle wohlwollend zur Kenntnis genommen haben, hat die Gesamtschau der besoldungsrelevanten Parameter ergeben, dass die bisherige Besoldung der Thüringer Landesbeamten unter verfassungsrechtlichen Aspekten angemessen gewesen ist, wenngleich ich darauf hinweisen möchte, dass erst seit der Regierungsübernahme durch die rot-rot-grüne Landesregierung auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes an die Landesbeamten erfolgt ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor allem die zeitgleiche Übertragung mit den Angestellten ist in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit gewesen. Wir sind uns als Koalition weiterhin der hohen Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten bewusst, weshalb wir diesen Schritt, den wir bereits mit der Besoldungsanpassung 2017 und 2018 gegangen sind, weitergehen. Es ist also keineswegs so, dass wir die zeitund wirkungsgleiche Anpassung der Besoldung aus wahltaktischen Gründen vollziehen, so wie es in der Vergangenheit durch andere Landesregierungen

geschehen ist. Wir setzen nur den Weg fort, den wir bereits in der Vergangenheit erfolgreich bestritten haben. Ich möchte dabei erwähnen, dass wir den Beamten mit der Verwaltungsstrukturreform auch Erhebliches abverlangt haben. Deshalb halte ich persönlich die Erhöhung der Besoldung um die besagten Prozentpunkte für mehr als gerechtfertigt.

Ich beantrage für unsere Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Taubert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einmal einen ganz herzlichen Dank an alle, die gesprochen haben, weil Sie ein Ziel vor Augen haben – ich habe jetzt keine Abweichungen gehört –, und auch an die Regierungsfraktionen, weil sie den Gesetzentwurf einbringen. Das ist eine Absprache zwischen der Landesregierung und den Regierungsfraktionen, weil wir damit natürlich Zeit gewinnen. Sonst müssten wir erst Kabinettsdurchläufe haben, zwei Anhörungen dazwischen. Das würde wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen ganz herzlichen Dank, dass Sie für uns diese Gesetzgebung in den Landtag einbringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die Kolleginnen und Kollegen hier im Raum ist schon ganz viel zum Inhalt des Gesetzes gesagt worden. Das möchte ich mir ersparen. Nun bin ich die Ministerin, die auch in der letzten Legislaturperiode in Regierungsverantwortung war und die auch am Anfang als Finanzministerin gesagt hat, wir machen immer inhaltsgleich. Das muss ich noch einmal betonen: Wir haben in den letzten zehn Jahren nie am Inhalt geschraubt, nie, sondern maximal an der Frage der Zeit, wann die Einführung gemacht wurde. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode gemacht, weil das Geld auch knapp war, das muss man so sagen. Deswegen, Frau Floßmann, es liegt jetzt nicht nur an uns, ich habe übernommen, was Herr Voß gemacht hat. Und die Fraktionen haben sich dafür eingesetzt – und das ist völlig okay –, dass man das eben auch zeitgleich macht. Ich denke, die Beschäftigten, insbesondere die Be

amtinnen und Beamten, haben das natürlich auch honoriert.

Für die jungen Leute auf der Besuchertribüne will ich noch mal klarstellen: Wir haben auf der einen Seite das Tarifrecht, das heißt, zwei Parteien verhandeln, am Ende gibt es ein Ergebnis, und wir haben auf der anderen Seite das sogenannte Besoldungsrecht für Beamtinnen und Beamte und da wird es eben nicht einfach übertragen, sondern wir müssen zusätzlich ein Gesetz machen, wo wir schauen, was von den Tarifeinigungen, die wir getroffen haben, übertragbar ist. Es ist in der Tat so – Herr Müller hat es ja angesprochen –, wir haben da verfassungsrechtliche Schranken, alles zu übernehmen. Zum Beispiel die sogenannten unteren Vergütungsgruppen sollen im Tarifrecht eine höhere Steigerung bekommen, eine Pauschale bekommen. Auf der anderen Seite die niederen Besoldungsgruppen, hier gilt es eben, wir haben die A 3 bis B 6 in der Besoldung, aber selbst wenn wir nur A 3 bis A 16 nehmen, da gilt es eben, immer Abstände zwischen diesen einzelnen Besoldungsgruppen zu haben. Wenn wir das nicht einhalten, gehen wir in die Verfassungswidrigkeit. Deswegen haben wir als Landesregierung gesagt, wir unterstützen das, was im Gesetzentwurf steht, dass wir eben linear anpassen, was die Besoldung betrifft, prozentual einen Durchschnitt gebildet haben, und damit profitieren alle Besoldungsgruppen davon. Aber das ist keine Frage, ob wir das dem einen gönnen oder dem anderen nicht gönnen, sondern es ist einfach schlicht eine Frage, ob wir im Beamtenrecht solche Spielräume haben oder nicht. Wir sehen da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, Herr Müller hat das in seiner Ansprache ausgedrückt.

Ich will noch mal eines sagen, weil die Finanzministerin ja immer im Verdacht steht, Geld für andere Dinge auch noch parat zu haben. Im Arbeitskampf ist es dann so: Die ist nur gegen uns, denn sie will das Geld im großen Sack behalten und damit nicht ausgeben. Aber darum geht es nicht. Was ich wirklich sehr ärgerlich finde, ist, wenn wir das in Beziehung zu Wertschätzung bringen. Ich schätze alle wert, die in Landes-, in Kommunalbehörden als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Beamtinnen und Beamte arbeiten, und ich finde es auch nicht gerechtfertigt, der Finanzministerin vorzuwerfen, weil sie an der einen oder anderen Stelle eine andere Meinung hat als Tarifparteien oder Gewerkschaften, dass sie deswegen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Wertschätzung entgegenbringt. Das, finde ich, ist nicht richtig und wir können auch keinen Überbietungswettbewerb der Wertschätzung machen. Ich habe ja heute gehört, dass wir alle in die gleiche Richtung wollen, und damit ist es durchaus wichtig.

Herr Kräuter hat das Thema „handlungsfähiger Staat“ angesprochen. Aber auch da sage ich voller Überzeugung als Regierungsmitglied – Sie nehmen es mir bitte nicht übel und es ist auch kein Streit zwischen uns –: Natürlich müssen wir auf die Personalentwicklung schauen, denn wir bekommen das Geld pro Einwohner zugewiesen aus den Steuern, die die Bevölkerung bezahlt, und wir müssen gucken, dass wir mit den Steuern sowohl unsere Beschäftigten – Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte –, aber eben auch andere Personengruppen unterstützen und Investitionen leisten. Dieses Ausbalancieren ist nicht immer ganz einfach, das heißt, es darf nicht zu viel an Personal geben, aber es darf auch nicht zu wenig Personal geben. Da sind wir völlig einig. Deswegen ist es gut, dass wir mit dem Personalentwicklungskonzept, das wir jetzt haben, das sich schon lange nicht mehr auf die 8.000-Abbau-Verpflichtung bezieht, das lange schon wieder die Hortnerinnen und Hortner stellenmäßig mit hineingenommen hat, dass im Bereich des Infrastrukturministeriums auch die Menschen jetzt endlich eine Stelle zugewiesen bekommen, ohne dass wir gleich rumschreien, die schon immer bei uns gearbeitet haben und die vom Bund bezahlt werden und die nie auf Stellen geführt wurden. Das sind Mangelerscheinungen aus der Vergangenheit – ich will die jetzt gar nicht weiter werten. Aber wir müssen einfach schauen, dass wir nach 2025 eben auch die personelle Entwicklung immer wieder im Auge behalten: Was können wir noch tun, was müssen wir noch tun und was ist tatsächlich möglich, an anderer Stelle zu leisten? Deswegen freue ich mich, dass Sie alle dafür sind, dass wir schnell hier zum Zuge kommen, denn wir könnten, wenn wir im Juni beschließen – darauf sind wir als Landesverwaltung eingestellt –, im Juli auch mit den Tarifangestellten die Beamtinnen und Beamten mit einer Nachzahlung am Ende dann auch zufriedenstellen und sie wissen dann, dass sie diese Tariferhöhung bekommen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung – es ist Ausschussüberweisung beantragt worden –, zunächst über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen auch nicht.

Ich frage noch einmal, ob auch die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt wird. Das kann

(Ministerin Taubert)

ich nicht erkennen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6963 - ERSTE BERATUNG

Wünschen die Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kummer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Änderung des Waldgesetzes stand nicht im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün, als dieser Koalitionsvertrag verabschiedet wurde. Nun bringen die Koalitionsfraktionen kurz vor Ende der Legislaturperiode trotzdem einen Waldgesetzentwurf hier in erster Lesung ein. Ich denke, da ist es notwendig zu erklären, warum das passiert.

Ein wesentlicher Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts bezüglich der Waldgenossenschaften vom 4. April 2018, das es erforderlich machte, dass es neue Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum der Mitglieder von Waldgenossenschaften gibt, da mit diesem Urteil diese Waldgenossenschaftsanteile nicht mehr handelbar waren und hier neue Regelungen getroffen werden mussten.

Ich möchte in dem Zusammenhang einen ganz herzlichen Dank auch an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geben, das in sehr umfangreicher Arbeit hier einen komplizierten Regelungstatbestand mit bearbeitet hat und uns hier unterstützt hat, heute eine solche Regelung vorzulegen, die aus meiner Sicht die Probleme der Waldgenossenschaften wirklich lösen kann, ohne dass es hier allzu große Schwierigkeiten gibt.

Wir hatten weiterhin in dieser Legislatur das Problem zu verzeichnen, dass gerade auch aufgrund der Lage an den Finanzmärkten die Bodenspekulation immer mehr zugenommen hat. Aus diesem Grund gab es Überlegungen, inwieweit man Umgehungstatbestände des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts, dadurch dass man land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gemeinsam verkauft und dann das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht nicht

mehr greift, durch eine analoge Regelung für ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht beseitigen kann.

Auf der anderen Seite ist es, wenn man sich die Kleinteiligkeit von Waldeigentum in Thüringen ansieht, auch dringend erforderlich, dass zur Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit gerade im kleinen Privatwald Möglichkeiten der Arrondierung geschaffen werden. Das gab es schon mal in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem forstwirtschaftlichen Vorkaufsrecht. Das ist vor dem Verfassungsgericht angefochten worden und das Verfassungsgericht hat aber klare Wege aufgezeigt, wie ein solches Vorkaufsrecht wieder geschaffen werden könnte. Diesen Weg haben wir mit diesem Gesetzentwurf beschritten.

Ein weiterer Punkt, der zeigte, dass es notwendig ist, das Waldgesetz zu öffnen, ist die Frage des Umgangs mit Kommunalwaldverkauf. In der letzten Legislatur hat es den Versuch gegeben, den Verkauf von Kommunalwald gerade zum Zweck der Haushaltskonsolidierung zu verhindern. Dieser Versuch hat nicht wirklich gegriffen. Wir müssen feststellen, dass auch heute noch solche Dinge in Thüringen an der Tagesordnung sind. Deshalb soll mit dieser neuen gesetzlichen Regelung, wie sie hier von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wird, dem Verkauf von Kommunalwald zum Zweck der Haushaltskonsolidierung ein Ende bereitet werden.