Ein weiterer Punkt, der zeigte, dass es notwendig ist, das Waldgesetz zu öffnen, ist die Frage des Umgangs mit Kommunalwaldverkauf. In der letzten Legislatur hat es den Versuch gegeben, den Verkauf von Kommunalwald gerade zum Zweck der Haushaltskonsolidierung zu verhindern. Dieser Versuch hat nicht wirklich gegriffen. Wir müssen feststellen, dass auch heute noch solche Dinge in Thüringen an der Tagesordnung sind. Deshalb soll mit dieser neuen gesetzlichen Regelung, wie sie hier von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wird, dem Verkauf von Kommunalwald zum Zweck der Haushaltskonsolidierung ein Ende bereitet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch in der Gesetzesnovelle bearbeitet werden soll, ist der Umgang mit der drohenden Borkenkäfermassenentwicklung. Wir hatten im letzten Jahr einen verheerend trockenen Sommer. Im Vorfeld gab es Stürme. Das führte dazu, dass die Borkenkäferaufkommen so hoch sind, wie sie selbst in den Nachkriegsjahren, als große Teile des Thüringer Waldes an einer Borkenkäfermassenentwicklung kaputtgegangen sind, nicht waren. Wir haben also eine Entwicklung zu befürchten, die massive Probleme mit sich bringen wird. Deshalb ist es notwendig, dass der Thüringer Landesforstanstalt Maßnahmen des Forstschutzes auch in erweiterter Form ermöglicht werden. Es ist notwendig, das Handeln unserer Forstleute auf der Fläche zu erleichtern, sodass auch die Frage der Information von Waldbesitzern vor Betreten des Waldes anders geregelt werden muss, als das bisher war. Und wir müssen auch darüber reden, wie künftig mit Wiederaufforstung und Waldumbau umgegangen wird. Auch das macht der Gesetzentwurf.
Ich will noch zu einem letzten Punkt kommen. Im Verwaltungsreformgesetz hatte die Landesregierung den Versuch gemacht, einen Fehler beim Radfahren im Wald zu heilen. Hier hat es auf der einen Seite in der Vergangenheit ein Verbot gegeben, das
ist aber nicht richtig umgesetzt worden. Die Koalitionsfraktionen haben das zum Anlass genommen, Radfahren und Reiten im Wald wieder in einer Art zu regeln, wie sie vor 2003 in Thüringen bereits geregelt waren. Das sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schüler und Gäste auf der Tribüne! Wir sprechen heute über das Thüringer Waldgesetz. Der Thüringer Wald macht ein Drittel der Landesfläche von Thüringen aus. Deswegen ein wichtiges Gesetz und – der Kollege Tilo Kummer hat es vorhin angesprochen – es stand nicht im Koalitionsvertrag, von daher gehen wir auch bei den Änderungsansätzen, die wir da vorgelegt bekommen haben, von einer kleinen Wunschliste des Forstpolitikers aus. Ich muss auch im Vorhinein sagen, es sind nicht alle Vorschläge völlig unvernünftig, aber wir müssen die Vorschläge, insbesondere unter der Berücksichtigung der Auffassung der Anzuhörenden, also der Fachleute und der Betroffenen vor Ort, diskutieren. Ich will aber wenigstens kurz anreißen, was für uns gar nicht geht, wo wir große Bedenken sehen: Das ist das eben schon Angesprochene, die Änderungen und Regelungen zum Betreten im Wald, denn wir müssen an der Stelle aufpassen, dass Rot-Rot-Grün jetzt nicht mit dem Gesetzentwurf nahezu alle Freizeitbeschäftigungen für den Wald aufmacht.
Der Wald wird zur totalen Inanspruchnahme unter anderem auch der kommerziellen Reiterei, Kremserfahrten, Pilz- und Beerensammler, Mountainbiker, Motorrad- und Autofahrer freigegeben, und zwar abseits der Wege. Die grüne Illusion, die wir heute früh lesen konnten, die nämlich an ihre Sympathisanten gerichtet war: Wir machen den Weg frei für ein neues Waldgesetz. Damit könnt ihr unter anderem überall im Wald Rad fahren, auch auf unbefestigten Wegen.“
das tut gut. Erkenntnislage, nehmen Sie Ihre Kollegen mit und dann werden Sie sehen, wer welche Wege auslegt als befestigt, als unbefestigt und da gilt es dann das auch deutlich zu regeln.
Fakt ist jedenfalls, dass Schäden dann an Waldwegen hingenommen werden, eine Ersatzpflicht nicht geregelt ist und der Beunruhigung des Wildes wird Tür und Tor geöffnet. Verbiss- und Schälschäden werden zunehmen, das Ergebnis von all dem: Die Koalition enteignet damit die Waldbesitzer. Wir müssen immer darüber nachdenken, wir haben nicht nur Kommunalwald, wir haben nicht nur Privatwald, wir haben auch den staatlichen Wald und das sind drei Formen, die hier zu berücksichtigen sind bei allen Gesetzgebungen, die wir machen, oder bei allen Änderungsbedürfnissen.
Die Einführung eines Vorkaufsrechts wurde unter Nummer 3 angesprochen, auch vom Kollegen Kummer, und da muss man sagen, es ist ja nichts Neues. Wenn das die Antwort darauf ist, was die Grünen hier vorher mal vorgetragen haben, um Vorkaufsrechte einzuführen, um bestimmte Absichten zu erfüllen, dann weiß ich nicht, ob das der richtige Weg ist, weil schon heute dem Land und auch den Kommunen bei diesen Geschichten ein Vorkaufsrecht gilt und jetzt wird so getan, als wenn generell erst jetzt ein Vorkaufsrecht eingeführt wird. So sinnvoll das Vorkaufsrecht an sich ist, so erklärungsbedürftig ist dann auch der Vorschlag, die Landgesellschaft nunmehr zu berechtigen. Schon jetzt kann das ja durch die Kommunen und auch durch das Land erfüllt werden. Auch deswegen dann die Diskussion im Ausschuss.
Bei Nummer 4 bin ich ein bisschen ratlos, wo es um die Wiederaufforstung erst nach fünf Jahren geht. Durch die Neuregelung muss eine Wiederaufforstung nur noch durchgeführt werden, wenn nach fünf Jahren keine flächendeckende Naturverjüngung vorhanden ist. Das mag praxisgerecht sein, vielleicht brauchen wir diese Verpflichtung ja auch gar nicht mehr. Das sollten wir auch direkt mit den Betroffenen diskutieren und die Fachleute um ihren Rat fragen und danach bitte an der Stelle dem Rat folgen und nicht mit der Brechstange durchgehen,
wie wir das in der Vergangenheit öfter erlebt haben. Denn die Fachleute gilt es hier genau zu diesem Thema generell anzuhören.
Dabei stößt mir ein bisschen auf, dass § 23 Abs. 2 gestrichen werden soll, nämlich die Verpflichtung, Verjüngungen innerhalb von zwei Jahren flächendeckend mit der für eine künstlich angelegte Kultur geforderten baumartbezogenen Pflanzung zu ergänzen. Das widerspricht doch dem Ziel, einen standortangepassten Waldumbau mit den gewünschten Baumarten durchzuführen. Und das ist ja jetzt wieder völlig konträr zu dem, was eigentlich beabsichtigt ist. Auch das gilt es uns dann im Ausschuss zu erklären.
Dann komme ich noch zu Nummer 5 des Gesetzentwurfs. Der Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel soll künftig gesetzliche Aufgabe der Waldbesitzer werden. An der Stelle sei noch mal angemerkt: Es gibt nicht nur die Forstanstalt, sondern es gibt alle Waldbesitzarten, also auch den kommunalen und den Privatwald. Wir sind uns zwar über die Bedeutung des Waldes einig, was aber hier passieren soll, ist reine Symbolpolitik nach dem Motto: Waldumbau wird verpflichtend und vielleicht gibt das Land die erforderlichen Mittel dazu. Wenn wir das schon machen, dann muss auch ganz klar gesagt werden, wo das Geld dafür herkommt,
auch klar unter der Maßgabe, dass wir ja wissen, dass der Landesforstanstalt auch Geld weggenommen worden ist.
Die Linkskoalition hat mit der Kürzung der Finanzzuführung die Landesforstanstalt sehenden Auges in eine Situation gebracht, in der sie ihre Aufgaben künftig entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann. Und die Fehler müssen auch korrigiert werden. Wir wollen, dass die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben wieder auf mindestens 30 Millionen Euro festgeschrieben wird.
Man muss nur mal Revue passieren lassen, was die letzten vier Jahre passiert ist. Der Landesforst wurde immer zur Vorbildwirkung hergenommen und da wurde gar nicht gescheut, Geld in die Hand zu nehmen, um irgendwo hinzufahren, sich Waldumbaumaßnahmen anzuschauen, FSC-Zertifizierungen anzugehen und es wurde auch nicht davor gescheut zu prüfen, ob nicht Wirtschaftswald aus der
Nutzung genommen wird. Überall war dafür Geld da. Und jetzt müssen wir an der Stelle schauen, wie kriegen wir gerade auch unter dem Thema der Schadereignisse Geld ins System, damit wir auch das umbauen können, das auch machen können, was eigentlich alle fordern. Da brauchen wir nicht ins Schaufenster zu stellen, sondern wir müssen schauen, dass wir die Finanzierung an der Stelle sicherstellen.
Dann haben wir noch in Nummer 7 des Gesetzentwurfs gesehen, dass die Beihilfen für Waldbrandschäden abgeschafft werden sollen. Da stellt sich mir schon die Frage, wie wir das zukünftig regeln wollen. Denn wenn der gesetzliche Anspruch auf eine Beihilfe im Waldbrandfall entfällt, dann wird ja vom Waldbesitzer erwartet, dass er Vorkehrungen dafür trifft, wie er gegen Waldbrände vorgehen könnte. Da frage ich mich schon, wie das funktionieren soll oder ob wir jedem Radfahrer oder Spaziergänger zukünftig einen Feuerlöscher in die Hand drücken, wenn er sich im Wald bewegt, damit er dann auch reagieren kann. Also das ist schon ein Thema. Wir haben es gesehen: Die Schadereignisse haben auch und gerade die Kleinwaldbesitzer ganz stark getroffen. Wir reden immer nur von Großwaldbesitzern. Aber letztendlich ist es so, dass es existenzgefährdend ist. Da müssen wir schon schauen, dass bei Schadereignissen und auch bei Großbrandereignissen keine Regelung eingeführt wird, die die Existenz dann gefährdet.
Ich hatte am Anfang gesagt, dass nicht alles schlecht ist, was der Kollege Kummer so in die Änderungen eingebracht hat. Dass die Kommunen Wald zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung verkaufen müssen, ist echt ein Unding. Wir begrüßen daher jede Regelung, die das unterbindet, wie das auch jetzt in der Nummer 8 des Gesetzentwurfs zur Veräußerung der Körperschaftswaldes vorgesehen ist. Die Festlegung, dass ein Genehmigungsvorbehalt erst ab einem Hektar besteht, ist nach Ihrer Auffassung ja eine Entbürokratisierung. Das mag theoretisch auch so sein, aber von vielen Fällen reden wir dann hier nicht. Wir sind dafür, dass keine Bagatellgrenzen festgelegt werden, denn der Wald ist der Wald und das fängt nicht erst ab einem Hektar an. Ich glaube, gerade in der aktuellen Situation um Hektare soll man da auch keinen neuen Punkt aufmachen.
Ich will auch noch mal meinen Kollegen Gruhner aufgreifen, der gestern in der Aktuellen Stunde schon zum Thema „Windräder im Wald“ gesagt hat – das will ich nur vorsorglich auch hier noch mal ankündigen –: In unseren Wald gehören keine Windräder.
Die Attraktivität unserer Waldlandschaft zu erhalten, die Artenvielfalt zu bewahren, das hat für uns absoluten Vorrang. Windkraftanlagen im Wald entsprechen diesem Ziel nicht.
Deswegen wollen wir das Gesetz nutzen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Wald keine Windkraftanlagen errichtet werden können. Und zum Schluss danke ich noch mal Tilo Kummer für seine Beantragung und seine Änderungen zum Gesetz, die wir dann im Ausschuss gern beraten werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Darf ich Ihnen erst einmal einen Satz vorlesen, Herr Malsch? „Reiten und Radfahren ist auf festen und befestigten Wegen sowie auf Straßen [im Wald] gestattet.“ Also wir wollen nicht, dass jemand mit dem Mountainbike durch den Wald radelt
oder fernab von Straßen, sondern wir wollen genau das machen, was Herr Bühl auch in seiner Anfrage von 2015 schon gefragt hat, ob wir denn nicht die befestigten und festen Waldwege für Radfahrer wieder freigeben können.
Egon, das weißt du ganz genau. Ich will dir jetzt nicht erklären, was feste Wege im Wald bedeuten. Ich glaube, das weißt du ganz genau.
ich bin sehr dankbar, dass wir es geschafft haben – es hat ein bisschen gedauert, gut Ding will Weile haben –, dass wir jetzt den Gesetzentwurf als rotrot-grüne Fraktionen einbringen können und das, was wir 2002 versprochen haben, dass, wenn RotRot-Grün denn mal regieren darf – und es ist ja auch gut so, dass wir das jetzt machen –, wir das, was damals gemacht wurde, die Beschilderung der Pferde – wunderbar, hat nie funktioniert. Also ich