Kulturgesetz geben soll. Ein Kulturgesetz hätte bedeutet, dass man für den Bereich der Kultur so eine Art Gesetzbuch macht und darin unterschiedliche Sparten mit einzelgesetzlichen Regelungen enthalten sind. Darüber hat die Koalition mit Kulturverbänden diskutiert. Dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. Die einen haben gesagt, so ein Gesetz ist super. Dann haben andere gesagt, ein Gesetz ist ein Placebo, uns geht es ums Geld und das Materielle, also eine Idee wird materielle Gewalt, wenn sie die Kassen ergreift – das mal als Idee zugrunde gelegt. Ein dritter Teil hat gesagt, uns geht es um die Frage: Ist es eigentlich richtig, dass auf kommunaler Ebene die Kultur eine freiwillige Aufgabe ist? Muss die nicht eine Pflichtaufgabe sein?
Über diese Fragen wurde mehr als drei Jahre diskutiert. Irgendwann haben die Verbände gesagt, jetzt ziehen wir mal ein Fazit und haben gesagt, nein, es gibt bei uns keine Mehrheit für ein Kulturgesetz, aber auch nicht für eine einzelgesetzliche Regelung. Aber worauf sich alle verständigen konnten, ist: Gebt mehr Geld in das System und kümmert euch vor allem um die Zusammenarbeit von Musik- und Jugendkunstschulen. Musikschulen und Jugendkunstschulen sind kein unmittelbarer Zusammenhang. Die sind durch diese Debatte, die diese Koalition geführt hat, zu einem Zusammenhang geworden und haben sich als Verbände überlegt, wie sie künftig die Zusammenarbeit gestalten. Deshalb gibt es jetzt einen Entwurf einer Förderrichtlinie im Hinblick auf eine künftige Förderung, in der Musik- und Jugendkunstschulen gefördert werden sollen, übrigens trägerschaftsübergreifend. Wenn man sich dies anschaut, es gibt also eine lange Diskussion, es gibt große Einigkeit, dass man dies tun will. Wir wissen aber, dass unabhängig von den 3, künftig 5 Millionen Euro für die Musik- und Jugendkunstschulen die Kommunen trotzdem den relevanten Anteil der finanziellen Aufwendungen für diese Musik- und Jugendkunstschulen zu tragen haben. Das heißt, wir leisten einen Zusatzbeitrag. Das ist ein zusätzlicher Beitrag, um die Arbeit dieser unglaublich wichtigen Institutionen zu unterstützen –
neben der Unterstützung, die es an unterschiedlicher Stelle ja schon gegeben hat. Ich schaue jetzt gerade zu der verdienten Abgeordneten aus Suhl, Ina Leukefeld, weil dort beispielsweise für die Erneuerung von Instrumenten in der Musikschule in Suhl das Land auch stets Geld gegeben hat, wie auch private Akteure dafür gesucht haben.
Und dann ist der Bereich „Personal“ aufgerufen worden. Und der ist hier – sagen wir mal – doch etwas grobschlächtig behandelt worden. Klar ist: Es gibt im Bereich des Personals bei den Musikschulen viel zu tun. Es ist auch richtig, dass wir bei der Honorarordnung den Musikschulen die Möglichkeit geben müssen, auf der Ebene der Honorare mehr tun zu können. Das wird das Personalproblem an den Musikschulen aber nicht lösen. Warum? Zum einen weil wir auch hier Fachkräfte haben, die sich auch andere Tätigkeiten suchen – Punkt 1. Punkt 2: Weil durch den Umstand, dass dankenswerterweise diese Koalition nach vielen Jahren, in denen es in den Schulen keine Neueinstellungen gegeben hat, 3.000 Neueinstellungen vorgenommen hat, auch in den sogenannten Mangelfächern Kunst und Musik – das betrifft übrigens auch die Jugendkunstschulen –, sich bisherige Lehrkräfte der Jugendkunst- und der Musikschulen aus gutem Grund als Quereinsteiger, als Ein-FachLehrerinnen und Ein-Fach-Lehrer an den Regelschulen bewerben. Das hat übrigens aber auch wieder einen Vorteil, weil auf einmal Kooperationen zwischen Schulen und Musik- und Jugendkunstschulen möglich werden, weil es Verknüpfungen zwischen ihnen gibt. Darüber spricht auch der Bildungsminister mit dem Musik- und Jugendkunstschulverband, um genau über diese Zusammenarbeit zu sprechen. Und wenn es irgendwo bei Kontrabass einen Bedarf gibt, dann gibt es drittens dankenswerterweise – und das ist auch einer der Gründe, warum wir viel Geld in die Orchesterstrukturen in Thüringen geben – viele Orchestermusikerinnen und Orchestermusiker, die als Lehrkräfte an Musikschulen nebenberuflich tätig sind. Und das wollen wir auch, weil die zum Beispiel auch Qualitätsscouts sind, die schauen: Wer ist denn in diesen Musikschulen ein wirkliches Talent und wie kriegen wir diese Talente in die Nachwuchsarbeit unserer Orchester?
Das heißt, nicht alles, was auf den ersten Blick ganz dramatisch aussieht, stellt sich, wenn man das fachkundig betrachtet, tatsächlich so dramatisch dar, sondern es ist eben in diesen Strukturen mit einer reinen Schwarz-Weiß-Sicht nicht alles zu machen. Insofern kann man zusammengefasst sagen: 1875 schrieb Karl Marx einen Brief an Wilhelm Bracke. Dort gab es einen Satz, der das festhält, was diese Koalition hier in der Debatte – Musikschulgesetz oder nicht – einfach gemacht hat: „Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist wichtiger als ein Dutzend Programme.“ Und deshalb wird diese Koalition die Musik- und Jugendkunstschulförderung dann, wenn die Abgeordneten das so beschließen, mit 5 Millionen Euro wieder aufnehmen.
Herr Minister Prof. Hoff, ich möchte Ihnen an einer Stelle widersprechen, und zwar bei dem, was Sie zum Personal gesagt haben. Das ist ja alles gut und schön, aber die Kinder an den Musikschulen lernen nicht alle Kontrabass. Selbstverständlich gibt es auch bei den Instrumenten, die viele Kinder lernen, auch beispielsweise Orchestermusiker, die auf Honorarbasis unterrichten. Aber ich halte Ihnen mal Ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage vor. Da steht, dass 67,91 Prozent aller Beschäftigten an den kommunalen Musikschulen im Jahr 2015 Honorarkräfte waren. Und das spiegelt doch das überhaupt gar nicht wider. Der Anteil an Honorarkräften spiegelt die tatsächliche Verteilung dessen, was unterrichtet wird, nach dem, was Sie gesagt haben, doch gar nicht wider. Und da müssen wir ran. Selbstverständlich soll es Honorarkräfte geben, aber nicht in dem Maße – zumal auch das Stundendeputat der normalen Lehrer immer weiter hochgeht. Das Stundendeputat geht immer weiter hoch, die Bezahlung wird nicht besser und es werden immer mehr als Honorarkräfte eingestellt. Und das kann eben nicht sein.
Ich schließe jetzt die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt worden. Wer der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDUFraktion und des Abgeordneten Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe die Beratung für heute.
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6962 - 2. Neufassung - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand das Wort? Herr Abgeordneter Pidde wünscht das Wort zur Begründung für die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Lehrerinnen und Lehrer, die einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung des Unterrichts und vollen Einsatz bei der Bildung unserer Kinder leisten, Polizisten, die bei Wind und Wetter, an Wochenenden und Feiertagen für Sicherheit auf unseren Straßen sorgen, Feuerwehrleute, die rund um die Uhr auf dem Posten und bei Gefahr zur Stelle sind, die vielen Fachbeamten in den einzelnen Behörden, die sich für die Organisation unseres Gemeinwesens ins Zeug legen – die Thüringer Beamten und Richter leisten in zahlreichen Arbeitsfeldern hervorragende Arbeit. Darüber sind sich die Koalitionsfraktionen einig.
Wir müssen aber auch noch weiterdenken, nämlich an den Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte. Auch im öffentlichen Dienst ist der Fachkräftemangel spürbar. Deshalb muss es unser Ziel sein, Einkommensunterschiede zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst zu verringern. Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Staat.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Einnahmeentwicklung des Freistaats stand vor uns wieder die Aufgabe, auszuloten, in welchem Umfang das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden kann. Dahin gehend ist der vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Nachricht an die rund 35.000 Thüringer Beamtinnen und Beamten im Landesdienst und in den Kommunen sowie die Richterinnen und Richter. Die Koalition aus Linken, Bündnisgrünen und SPD hat sich darauf verständigt, eine Übertragung des Tarifergebnisses zeitgleich und inhaltsgleich vorzunehmen, wobei natürlich jeder Insider weiß, dass inhaltsgleich nicht eins zu eins heißt, weil es im Beamtenrecht andere Regelungen gibt als im Tarifrecht.
Was beinhaltet nun der Gesetzentwurf konkret? Die Beträge der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen werden rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 3,2 Prozent angehoben. In weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 01.01.2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent erhöht. Die Anwärterbezüge werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro angehoben. Die prozentualen Anhebungen erfolgen auch für den Kinder- und Familienzuschlag, die Amtsund allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs. Durch diese systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses wird eine gleichmäßige Einkommensentwicklung von Tarifbeschäftigten sowie Beamten und Richtern sichergestellt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss bedanke ich mich bei allen Beamten und Richtern in unseren Thüringer Landesbehörden. Sehen Sie die von RotRot-Grün vorgeschlagenen Besoldungserhöhungen als Wertschätzung und Anerkennung Ihrer geleisteten Arbeit an! Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Hause und am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Anpassung der Bezüge von Beamten, Richtern, Anwärtern und Versorgungsempfängern des Landes und der Kommunen vorsieht. Die Beträge der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen werden dabei in Anlehnung an das Tarifergebnis ab 1. Januar 2019 einheitlich um 3,2 Prozent angehoben. In weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht. Prozentuale Anhebungen erfolgen auch für den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Auch beim Kinderzuschlag, Pflegezuschlag
Der Gesetzentwurf setzt das um, was die Landesregierung bei der Tarifrunde 2017 den Beamten noch verweigern wollte – die inhalts- und zeitgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses. Inhaltsgleich, das haben wir schon gehört, da müssen wir gucken, welche Systematik im Beamtenrecht dann Anwendung findet. In der Vergangenheit konnten diese Regelungen erst im parlamentarischen Verfahren gefunden werden und auch erst unter Druck unserer Fraktion. Nun haben Sie die Forderung gleich aufgegriffen, das ist ja ein Lerneffekt.
Es sind unsere Polizeibeamten, die sich täglich für unsere Sicherheit einsetzen, an die steigende Anforderungen durch das Versammlungsrecht gestellt werden, die zunehmend Gefahr für Leib und Leben in Kauf nehmen müssen und daneben noch wichtige vollzugsfremde Aufgaben erfüllen, wie beispielsweise die Betreuung der Patienten im Maßregelvollzug oder die Absicherung von Schwerlasttransporten.
Es sind unsere Lehrer, die nicht nur den Bildungsauftrag an unseren Kindern erfüllen, sondern darüber hinaus unseren Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite stehen, sowohl in den Pausen als auch den Eltern nach dem Unterricht in vielen Gesprächen. Das ist gelebte Schule.
Es sind unsere Richter, die schwierige Entscheidungen treffen und den Rechtsstaat gewährleisten und es sind unsere Justizvollzugsbeamten, die versuchen, die Insassen in den Justizvollzugsanstalten wieder auf das Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Hierbei müssen sie häufig improvisieren, sonst wäre vieles aufgrund bürokratischer Vorgaben nicht handelbar.
Die Tarifanpassungen und damit auch die Besoldungsanpassungen dienen in erster Linie dazu, gestiegene Lebenshaltungskosten abzudecken und den Lohn der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Das ist das eine, aber das andere ist, die Vergütung den tatsächlichen Leistungen anzupassen. Wer täglich hart für unser Gemeinwesen und unser Gemeinwohl arbeitet, hat auch – unabhängig vom Rechtsstatus – eine entsprechende Vergütung und Besoldung verdient.
Mit der aktuellen Vorgehensweise denken wir, hier wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Wünschen der Beamten einerseits und den finanziellen Möglichkeiten des Landes ge
funden. Der Freistaat Thüringen steht hier im großen Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern um gut ausgebildete Lehrer und gut ausgebildete Polizisten und Richter. Wenn man dann in die Vergangenheit schaut und diese ständigen Diskussionen um eine zeitgleiche Anpassung hat, ob oder ob nicht, ist hier viel Vertrauen in den Dienstherrn – in den Freistaat Thüringen – verloren gegangen.
Der Motivation unserer Beamtinnen und Beamten muss zwangsläufig auch mit Wertschätzung begegnet werden. Tut man dies nicht, dann wird das zerstört. Deshalb an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön meiner Fraktion an alle Beamtinnen und Beamten im Freistaat Thüringen für den täglichen Einsatz.
Die CDU-Fraktion wird darüber hinaus auch dem Anliegen des Thüringer Beamtenbundes nachkommen. Wir fordern deshalb eine zügige Bearbeitung. Wir stimmen der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu und wünschen uns eine kurzfristige Anhörung und eine zweite Lesung im Parlament. Unsere Beamten haben es verdient. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der Regierungskoalition haben einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, sehr zügig die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger per Beschluss des Gesetzgebers zu übertragen. Es ist im Übrigen das erste Mal in Thüringen, dass wir hintereinander das Tarifergebnis inhaltsund wirkungsgleich auf die Beamtinnen des Freistaats übertragen wollen.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei der Landesregierung bedanken. Sehr schnell wurde nach Tarifabschluss der politische Wille bekundet, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dazu sagte die Frau Finanzministerin am 03.03.2019: „Der Tarifabschluss für die Angestellten
der Länder soll eins zu eins auf die Beamten in Thüringen übertragen werden.“ Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Beamtinnen und Beamten, ist auch gut so. R2G liefert damit einen Beitrag für den öffentlichen Dienst, den ich Ihnen gern näher erläutere. Der öffentliche Dienst und der öffentliche Sektor spielen in unserer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Beide organisieren den sozialen Zusammenhalt und versichern und garantieren die Rechte von allen Menschen. Beide müssen gestärkt werden, um die Handlungsfähigkeit des Sozial- und Rechtsstaats in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Dazu gehört auch eine angemessene Bezahlung und Besoldung. Besoldung ist das eine und andere Rahmenbedingungen sind das andere. Auch daran will ich einen Gedanken verschwenden. Wer sich einmal näher mit der Besoldung der vergangenen 25 Jahre befasst, wird feststellen, es gelang nicht immer, den Abschluss auf die Beamten zeit- und wirkungsgleich zu übertragen. Das stand nun nicht immer in der Verantwortung der Regierungskoalition, sondern das stand in der Verantwortung anderer politischer Parteien. Genau deswegen kann man auch mit Fug und Recht sagen, der öffentliche Dienst wurde in den letzten 25 Jahren durch die CDU strukturell und konsequent kaputtgespart.
R2G übernimmt einen wichtigen Beitrag, offene Baustellen im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen zu übernehmen, zu reparieren und für andere Verhältnisse zu sorgen. Der Stellenabbau im öffentlichen Dienst muss aus meiner Betrachtung endgültig beendet werden. In den kommenden Jahren verlassen viele Kolleginnen und Kollegen altersbedingt den Landesdienst. Diese Situation gilt es durch mehr Ausbildung, proaktive Personalentwicklung, Wissenstransfer im Zuge von Wechseln und sehr guten Arbeitsbedingungen umzudrehen. Die Beschäftigten wollen nicht Objekt von Personalentwicklung sein, sondern Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe. Es ist notwendig, dass an die Stelle des Abbaupfads eine andere Strategie tritt, welche die Anforderungen an die personellen Ausstattungen in einem handlungsfähigen Staat positiv beschreibt. Die Situation in den Schulen, bei der Polizei, im Justizvollzug und in weiteren Teilen der Landesverwaltung bedingt eine Strategie zur Gewinnung und Weiterbildung von Beschäftigten statt den weiteren Abbau. Das Land/Rot-Rot-Grün hat dabei die besondere Verantwortung für seine Beamtinnen und Beamten fest im Blick. Wir, die R2GRegierungskoalition, hören genau hin, wenn DGBGewerkschaften die Situation beschreiben, Forderungen aufmachen. Dazu gehört auch die Forderung zur Übertragung des Tarifergebnisses, welche
wir nunmehr umsetzen wollen. Lassen Sie mich einige Worte zu den bundesweit uneinheitlichen Besoldungssystemen sagen, weil das den Wettbewerb zwischen den Bundesländern, den Wettbewerb um die besten Köpfe aus meiner Sicht erheblich verschärft. Dieses System, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss dringend überdacht werden. Die Landesregierung sollte sich für die Wiedereinführung einer einheitlichen Besoldung in der gesamten Bundesrepublik einsetzen. Von Wertschätzung wird viel gesprochen, allerdings hatten die vergangenen Landesregierungen in Zeiten knapper Haushalte bei ihren Beamtinnen und Beamten die Daumenschrauben angesetzt. Ich werbe dafür, dass wir dieses Tarifergebnis sehr schnell, sehr zügig auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch schnelle Anhöhung übertragen. Das war der Wille der Regierungskoalition, hier mit einem Fraktionsgesetz die parlamentarische Debatte zu eröffnen. Ich bedanke mich für ihr Zuhören und freue mich auf die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.