Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu dem Anliegen stellte der Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verschiedene Möglichkeiten zum Umbau des Verkehrsknotens mit einem Vorschlag für eine Vorzugsvariante vor. Ziel war es, eine Variante zu entwickeln, die den Überholdruck auf dem Streckenabschnitt abbaut, ausreichend Überholfahrlängen in beide Fahrtrichtungen schafft sowie eine verkehrssichere Lösung für die Kreuzung gewährleistet. Im Rahmen der Abwägung für eine Vorzugsvariante wurden neben den verkehrstechnischen Belangen auch die Aspekte Raumstruktur, Wirtschaftlichkeit und Naturschutz berücksichtigt. Der Petent selbst forderte ergänzend, dass bis zur Umsetzung der entsprechenden Variante weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergriffen werden sowie eine bessere Beschilderung der gefährlichen Kreuzung und die Errichtung von Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle.
Nach den Feststellungen des um Mitberatung ersuchten Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft entspricht der gegenwärtige Ausbaugrad der in Rede stehenden Bundesstraße nicht den verkehrlichen Bedürfnissen. Nach den Ausführungen der Landesregierung ist mittelfristig vorgesehen,
den Knotenpunkt im Zusammenhang mit dem Umund Ausbau einer der beiden Bundesstraßen verkehrsgerecht zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass eine singuläre Betrachtung der Kreuzung nicht zielführend sei, da im gesamten Streckenabschnitt ein nicht zu ignorierendes Unfallgeschehen nachgewiesen worden sei.
Im Oktober 2018 wurde dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur ein Voruntersuchungsbericht mit mehreren Varianten für den Ausbau der Bundesstraße im genannten Streckenabschnitt vorgestellt und zur Prüfung übergeben, der auch Varianten zur Umgestaltung des Knotenpunktes enthält. Das BMVI hat der von der Landesregierung vorgeschlagenen Vorzugsvariante zugestimmt – nämlich der Erhöhung der Durchfahrtsstrecke nebst einem darunter liegenden Kreisel. Die mit dem Bund abgestimmte Variante kann nunmehr planerisch weiter bearbeitet und nach Schaffung des Baurechts durch ein Planfeststellungsverfahren entsprechend der haushalterischen Möglichkeiten umgesetzt werden. Da bis zur Umsetzung der Maßnahme sicherlich noch einige Zeit vergehen wird, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales zwischenzeitlich die Installation von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen im Bereich der Kreuzungsanlage eingeleitet.
Der Petitionsausschuss geht im Ergebnis der Petition davon aus, dass mit den genannten Maßnahmen eine Entschärfung der verkehrlichen Situation an der betreffenden Kreuzung ermöglicht werden kann.
Ein weiteres Anliegen, das den Petitionsausschuss im Übrigen auch schon im Jahre 2017 beschäftigt hatte, wurde von den Petenten 2018 nochmals im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgetragen. Das Problem, mit dem die Petenten von den Behörden allein gelassen werden und für das sie erst im Petitionsausschuss Gehör gefunden haben, ist aber so unglaublich, dass es durchaus wert ist, nochmals hier in diesem Haus angesprochen zu werden:
Die Bewohner der Siedlung Schern, eines Ortsteils der Gemeinde Werther bei Nordhausen, hatten sich mit der Bitte um Hilfe an den Petitionsausschuss gewandt, weil das Wasser, das sie aus eigenen Brunnen beziehen, in hohem Maße nitratbelastet ist und als Trinkwasser nicht verwendet werden darf. Die Betroffenen beklagen, dass der zuständige Zweckverband, der Wasserverband Nordhausen, sich seiner Verantwortung entziehe und weder zu einem Anschluss der Siedlung an die zentrale Trinkwasserversorgung noch zu einer sonstigen sozial verträglichen Lösung des Problems bereit sei.
Auch nachdem das Gesundheitsamt festgestellt hatte, dass das Trinkwasser aus den Brunnen auf den Grundstücken der Siedlung hohe Nitratwerte aufweist und aufgrund der davon ausgehenden Gesundheitsgefahr nicht für die Zubereitung von Getränken und Speisen geeignet ist, ja nicht einmal das Duschen ohne gesundheitliches Risiko möglich ist, lehnt der Zweckverband einen Anschluss der Siedlung Schern an sein Trinkwassernetz ab, da dies wirtschaftlich nicht vertretbar sei.
Nachdem eine erste im Rahmen einer im Jahre 2017 erfolgten Ortsbesichtigung erfolgte Erörterung der Situation mit Vertretern der Landesregierung keine Anhaltspunkte für eine Lösung ergeben hat, hat der Petitionsausschuss mehrfach an die beteiligten Behörden appelliert, mit Nachdruck nach Möglichkeiten zu suchen, um sicherzustellen, dass die Haushalte des Ortsteils mit unbedenklichem Trinkwasser versorgt werden. Aus diesem Grunde hat der Ausschuss die Petenten sowie Vertreter der Landesregierung und der beteiligten Behörden im Anschluss an eine weitere Ortsbesichtigung im Rahmen einer auswärtigen öffentlichen Sitzung an einen Tisch gebeten, um endlich einen Ausweg aus der für die Petenten kaum noch erträglichen Situation zu finden.
Zunächst ist es mir wichtig, das offensichtliche Interesse der Landesregierung an einer Lösung für die betreffenden Anwohner zu betonen. Ich möchte daher an dieser Stelle ausdrücklich den Herren Staatssekretären Höhn, Dr. Sühl und Möller für ihre engagierte Teilnahme an der Gesprächsrunde danken.
Angesichts der Bemühungen der Landesregierung, der Mitglieder des Petitionsausschusses sowie der beteiligten Fachausschüsse war es sicherlich nicht vermessen, davon auszugehen, an diesem Tage möglicherweise akzeptable und sozial verträgliche Lösungsansätze für eine angemessene Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser zu erarbeiten.
Ich muss aber offen gestehen: Was im Rahmen dieser Sitzung von der lokalen Behördenseite geäußert wurde, hätte ich vorher schlicht nicht für möglich gehalten.
Die Ausführungen des bedauerlicherweise nicht einmal durch seinen Vorsitzenden vertretenen Zweckverbandes beschränkten sich darauf, sich auf eine rein formale Position zurückzuziehen und mehrfach zu betonen, dass der Zweckverband rechtlich nicht verpflichtet sei, eine Versorgung der im Außenbereich wohnenden Mitbürgerinnen und
Mitbürger mit Trinkwasser zu gewährleisten. Man muss sich das vorstellen: 21. Jahrhundert in Thüringen und die öffentliche Hand sieht sich nicht in der Lage, oder die rechtliche Notwendigkeit, seinen Bürgern vernünftiges Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Der Petitionsausschuss hat in der Sitzung allerdings deutlich gemacht, dass für ihn die Frage der rechtlichen Verpflichtung nur ein Aspekt der Betrachtung dieser Petition ist. Im vorliegenden Fall geht es vielmehr in erster Linie um die Gewährleistung der Daseinsvorsorge. Ob eine mögliche Klage der betroffenen Anwohner gegen den Zweckverband möglicherweise zum Scheitern verurteilt wäre, mag an dieser Stelle dahinstehen. Wir sind im Petitionsausschuss nicht auf eine rechtliche Prüfung von an uns herangetragenen Anliegen beschränkt. Das Petitionsrecht eröffnet außerhalb des förmlichen Rechtsschutzes einen thematisch unbegrenzten Zugang zu uns als Volksvertretung. Mit der Möglichkeit, Petitionen einzulegen, ist für die Bürgerinnen und Bürger der Weg eröffnet, ihre Probleme außerhalb förmlicher Rechtsmittel und gerichtlicher Verfahren prüfen zu lassen. Eben Artikel 14 unserer Verfassung eröffnet damit letztlich ein eigenständiges Verfahren, mit dem die Exekutivorgane gezwungen werden sollen, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie dem Anliegen eines Petenten Rechnung getragen werden kann.
Im vorliegenden Falle geht es meines Erachtens auch nicht um die Frage der Zweckmäßigkeit, sondern gerade auch um die Frage des Anstands.
So darf vorliegend nicht außer Acht gelassen werden, dass der Zweckverband nach Feststellungen des Petitionsausschusses Gewinne erwirtschaftet, was für sich genommen zwar noch nichts Unanständiges ist. Allerdings wurden diese Gewinne, die auf Gebühren der Bürgerinnen und Bürger beruhen, zum Teil an die Mitgliedsgemeinden ausgeschüttet. Allein zu diesem Umstand hätte man eine ganze Reihe von Fragen zu stellen. Ich will es hier nicht vertiefen.
Die Wassergebühr ist weder eine Steuer noch eine Abgabe, sondern eine Verbrauchsgebühr. Die Bürger zahlen anlassbezogen für eine in Anspruch genommene Leistung, was – letztlich auch gestützt auf Angaben auf im Internet veröffentlichte Angaben des Zweckverbandes – zumindest im Jahre 2017 nach Abzug sämtlicher Positiv- und Negativposten bei dem Zweckverband zur Erwirtschaftung
eines Gewinns in Höhe von 2,06 Millionen Euro geführt hat. Ein Betrag von circa 1,19 Millionen Euro ist dann anschließend an die Verbandsgemeinden ausgeschüttet worden.
Die Frage ist erlaubt, warum es sich der Zweckverband dann wirtschaftlich nicht leisten kann, für die Anwohner der Siedlung Schern vor Ort eine Trinkwasserversorgung, zumindest aber mit Blick auf die Erstellung einer möglichen Brunnenanlage eine Probebohrung zu veranlassen.
Der Zweckverband hielt gleichwohl an seiner Auffassung fest, dass ihm sowohl für einen Anschluss der Siedlung an das öffentliche Trinkwassernetz als auch für eine finanzielle Unterstützung der Einwohner bei einer dezentralen Lösung, das heißt der Suche nach einem geeigneten Brunnenstandort zur Versorgung der Haushalte durch ein zu errichtendes örtliches Leitungsnetz, die rechtliche Grundlage fehlen würde.
Erst nachdem seitens der Vertreter der Landesregierung und des Petitionsausschuss nachdrücklich die moralische und natürlich auch politische Dimension der Angelegenheit in Erinnerung gerufen wurde, sagte der Bürgermeister von Werther zu, sich einzusetzen, dass seine Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes einen Antrag auf eine Trinkwasserversorgung für die Siedlung stellen werde, was zum Unverständnis der Anwesenden – man bedenke, dass das Problem bereits seit zwei Jahren behandelt wird – bis dahin weder geschehen noch auch nur in Erwägung gezogen worden war.
Im Weiteren wurde der Antrag der Gemeinde Werther in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes allerdings mit großer Mehrheit abgelehnt.
Da somit in der Angelegenheit keine Fortschritte greifbar waren, hat der Ausschuss die Petition zwischenzeitlich der Landesregierung mit der Bitte überwiesen, den Fall unter Berücksichtigung der Auffassung des Ausschusses erneut zu prüfen.
Mit der Überweisung an die Landesregierung stellt das Petitionsgesetz dem Petitionsausschuss die Möglichkeit zur Verfügung, die Landesregierung dazu zu bewegen, sich nochmals intensiv mit der Angelegenheit zu befassen. Der Ausschuss bat die Landesregierung daher, unter Einbeziehung aller beteiligten Ressorts gegebenenfalls im Wege einer
Arbeitsgruppe nach Möglichkeiten für das Anliegen der Petenten zu suchen. Geprüft werden soll dabei auch die Möglichkeit der Bereitstellung von Fördermitteln unter Verweis auf die von Frau Ministerin Siegesmund vorgeschlagene finanzielle Unterstützung der sogenannten Brunnendörfer in Ostthüringen. Auch soll die Rechtsauffassung des Zweckverbandes nochmals einer Prüfung unterzogen werden. Außerdem wurde die Möglichkeit erörtert, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung zum Anschluss auch abgelegener, aber historisch gewachsener Siedlungsstrukturen zu verpflichten.
Nach Mitteilung der Landesregierung haben daraufhin bereits Gespräche der beteiligten Ressorts stattgefunden. Das Umweltministerium prüft danach derzeit die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für eine dezentrale Brunnenlösung. Die Landesregierung wird dem Ausschuss in einem abschließenden Bericht über das Ergebnis der Gespräche berichten. Der Ausschuss hofft, dass das Petitionsverfahren, das jetzt in sein drittes Jahr gegangen ist, doch noch mit einer für die Anwohner der Siedlung Schern zufriedenstellenden und akzeptablen Lösung abgeschlossen werden kann.
Aber, wie gesagt, verbunden mit dem Dank für die Aktivitäten der Landesregierung ist wirklich auch die Annahme, dass der Zweckverband dort dazu bewegt wird, dass er dort nicht aus seinen Pflichten entlassen wird, nicht dass am Ende mit Landesgeldern diese Infrastruktur hergestellt wird und der Zweckverband nach wie vor meint, für die Dinge lokal nicht zuständig zu sein.
Gerade der vorstehend geschilderte Fall zeigt eindringlich, wie wichtig es ist, dass den Menschen mit dem Petitionsausschuss eine unabhängige Stelle zur Verfügung steht, an die sie sich mit ihrem täglichen Kampf im Behördendschungel wenden können.
Ich bin fest davon überzeugt, dass das Hilfeersuchen der Petenten aus Schern letztlich zu einer akzeptablen Lösung führen wird, die ohne Vermittlung des Petitionsausschusses schon im Ansehen der offenbarten Gleichgültigkeit der beteiligten regionalen Behörden nicht möglich gewesen wäre.
Ein weiteres Beispiel für die positive Wirkung einer öffentlichen Anhörung, aber auch für die gute und zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen, war im Berichtszeitraum sicherlich die
Anhörung zur Waldbewirtschaftung auf dem Ettersberg bei Weimar. Die lokal aktive Bürgerinitiative hat sich im Rahmen der Anhörung als fachkundiger und sachlicher Ansprechpartner präsentiert und ein nachvollziehbares Bild von der angestrebten nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf dem Ettersberg gezeichnet.
Nach der Anhörung wurde die Thematik auf Ersuchen des Ausschusses zunächst im zuständigen Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mitberaten. Dort ist es den Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion mit der Landesregierung gelungen, einen Sieben-Punkte-Plan zu entwickeln, um ThüringenForst konkrete Leitlinien für eine schonende Waldbewirtschaftung auf dem Ettersberg an die Hand zu geben. Insbesondere sollen fortan verstärkt Pferde statt Schwertechnik bei der Rückung des Holzes zum Einsatz kommen. Auf dieser Grundlage konnte der Petitionsausschuss die Petition der Bürgerinitiative letztendlich erfolgreich abschließen. Dabei darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass die Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans aufseiten der BI noch einmal Fragen aufgeworfen hat, die gegenwärtig vom Petitionsausschuss in einem weiteren Verfahren aufgearbeitet werden; an der Thematik bleiben wir also dran.
Wie ich bereits angesprochen habe, erreichten den Petitionsausschuss 831 neue Petitionen. Mit 169 Petitionen kamen die meisten Eingaben erneut aus dem Bereich Straf- und Maßregelvollzug. Darüber hinaus waren der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit 148 Petitionen, der Bereich Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 100 Petitionen sowie der Bereich Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr mit 88 Petitionen bei den Neueingängen am häufigsten vertreten. In 19 Sitzungen, davon sieben öffentlichen Anhörungen, hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Petitionen insgesamt 949 Eingaben behandelt, 408 davon abschließend. Bei 10 Prozent der abgeschlossenen Petitionen konnte der Petitionsausschuss erfreulicherweise feststellen, dass dem Anliegen der Petenten ganz oder teilweise abgeholfen wurde. In nur etwa 7 Prozent der abschließenden Entscheidungen musste der Petitionsausschuss feststellen, dass dem betroffenen Anliegen nicht abgeholfen werden konnte.
Gegenüber 314 Petitionen aus dem Strafvollzug im vergangenen Jahr sind die betreffenden Neueingaben im Berichtszeitraum mit 169 Petitionen deutlich zurückgegangen. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass sich im Jahr zuvor eine große Zahl von Gefangenen aus der JVA Tonna über Personalmangel und damit einhergehend erhebliche Einschrän
kungen des Freizeitangebots gegenüber dem Petitionsausschuss beklagt hatte. Ursächlich war dies auf Umbaumaßnahmen in der JVA Tonna zurückzuführen. Die Umbaumaßnahmen sind zwar noch nicht abgeschlossen, während der Schließung des jeweiligen durch die Umbaumaßnahmen betroffenen Hafthauses wird das Personal der übrigen Hafthäuser durch die jeweiligen Vollzugsmitarbeiter allerdings aufgestockt, sodass in der Folge der Ausfall von Arbeits- und Freizeitmaßnahmen eingedämmt werden konnte und kann.
Auch wenn die Zahl der Petitionen aus dem Strafvollzug zurückgegangen ist, bedeutet dies nicht, dass seitens des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission in diesem Bereich keine gravierenden Mängel mehr festzustellen gewesen wären. Besonders irritiert hat die Mitglieder des Ausschusses ein Fall, in dem ein Gefangener gegenüber dem Petitionsausschuss beklagt hat, dass er trotz einer entsprechenden einstweiligen Verfügung des Landgerichts keine Ausführung zur Jugendweihe seines Patenkindes erhalten habe. Vielmehr sei ihm gegenüber seitens der JVA zu erkennen gegeben worden, dass die von dem Gericht offensichtlich angenommenen Voraussetzungen für die Durchführung der Ausführung nach deren Auffassung nicht vorlägen. Wie der Petitionsausschuss feststellte, hatte die zuständige Strafvollstreckungskammer zunächst festgestellt, dass der Petent zu der genannten Familienfeier auszuführen sei, nachdem ein entsprechender Antrag des Petenten seitens der JVA mehrfach abgelehnt worden war. Gleichwohl wurde der Petent in der Folge nicht zu der Jugendweihe seines Patenkindes ausgeführt.
Die JVA, die zuvor im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu dem Antrag nicht genutzt hatte, war nunmehr vielmehr der Auffassung, dass der Petent nicht glaubhaft habe vortragen können, dass es sich um sein wirkliches Patenkind handele. Dem Petenten sei es nicht um die Teilnahme an der offiziellen Feier gegangen, sondern er habe lediglich eine private Familienfeier besuchen wollen. Die Aufrechterhaltung solcher sozialer Kontakte sei zwar wichtig, dies könne allerdings auch durch den Empfang von Besuchen oder das Führen von Telefonaten geschehen.
Das ist nun schon eine äußerst eigenwillige Auffassung von Recht und Gesetz, die die JVA in dem geschilderten Fall offenbart hat. Der Petitionsausschuss hat das Vorgehen der JVA daher auch ausdrücklich missbilligt. Seitens des Ministeriums wurde zwar betont, die JVA nachdrücklich darauf hinweisen zu wollen, dass Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer zu beachten seien. Für den Pe
titionsausschuss allerdings war es in keiner Weise nachvollziehbar, dass es insoweit überhaupt eines Hinweises bedarf: Wie will eine JVA ihrem Auftrag nachkommen, Strafgefangene zu resozialisieren und auf ein künftiges straffreies Leben in Freiheit vorzubereiten, wenn in der JVA selbst elementar rechtliche Grundsätze nicht eingehalten werden? Hier gilt es nach Auffassung des Ausschusses, rechtsstaatliche Defizite gründlich aufzuarbeiten.
Gleiches gilt in einem weiteren Fall, in dem in einer JVA die Auffassung vertreten wurde, dass eine verdeckte Kameraüberwachung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt erforderlich sei. Ein Gefangener hatte gegenüber dem Petitionsausschuss beklagt, dass im Besucherraum der JVA eine weitere Überwachungskamera angebracht worden sei, ohne dass auf die bisherige Praxis der Videoüberwachung oder auf die nunmehr noch intensivierte Videoüberwachung hingewiesen worden sei. Der Petent hielt diese verdeckte Überwachung für unzulässig. Darüber hinaus befürchtete er, dass mit der Installation einer weiteren Kamera auch eine akustische Überwachung von Besuchen ermöglicht werde.
Das insoweit um Stellungnahme gebetene Justizministerium versicherte zunächst, dass eine akustische Überwachung von Besuchen nicht möglich sei. Zur Überraschung des Petitionsausschusses vertrat das Ministerium allerdings die Auffassung, dass ein Hinweis auf die Videoüberwachung in dem Besucherraum der Anstalt nicht erforderlich sei. Die Kameras seien aus Sicherheitsgründen angebracht worden, sodass ein Hinweis auf die Videoüberwachung den Zweck dieser Maßnahme unterlaufen würde. Die Betroffenen, wozu ausdrücklich auch die Besucher der Gefangenen zu zählen seien, sollten über eine ohne ihre Kenntnis vorgenommene Erhebung ihrer Daten allerdings nur unterrichtet werden, soweit vollzugliche Zwecke dadurch nicht gefährdet würden. Dies sei bei einem Hinweis auf die Praxis der Videoüberwachung vorliegend nicht der Fall. Vielmehr sei bei einem Hinweis auf die Videoüberwachung von einer entsprechenden Gefährdung vollzuglicher Zwecke auszugehen.