Protokoll der Sitzung vom 10.05.2019

Das insoweit um Stellungnahme gebetene Justizministerium versicherte zunächst, dass eine akustische Überwachung von Besuchen nicht möglich sei. Zur Überraschung des Petitionsausschusses vertrat das Ministerium allerdings die Auffassung, dass ein Hinweis auf die Videoüberwachung in dem Besucherraum der Anstalt nicht erforderlich sei. Die Kameras seien aus Sicherheitsgründen angebracht worden, sodass ein Hinweis auf die Videoüberwachung den Zweck dieser Maßnahme unterlaufen würde. Die Betroffenen, wozu ausdrücklich auch die Besucher der Gefangenen zu zählen seien, sollten über eine ohne ihre Kenntnis vorgenommene Erhebung ihrer Daten allerdings nur unterrichtet werden, soweit vollzugliche Zwecke dadurch nicht gefährdet würden. Dies sei bei einem Hinweis auf die Praxis der Videoüberwachung vorliegend nicht der Fall. Vielmehr sei bei einem Hinweis auf die Videoüberwachung von einer entsprechenden Gefährdung vollzuglicher Zwecke auszugehen.

Der Petitionsausschuss hielt den fehlenden Hinweis auf die Videoüberwachung aus datenschutzrechtlichen Gründen für bedenklich und wies darauf hin, dass eine aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt erfolgende Beobachtung einzelner Bereiche des Anstaltsgebäudes mit optisch elektronischen Einrichtungen zwar zulässig sei, eine solche Videoüberwachung allerdings durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen sei.

Der um eine weitere Stellungnahme gebetene Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestätigte die Auffassung des Petitionsausschusses. Der Beauftragte widersprach ausdrücklich der Meinung des Ministeriums, dass im Fall eines Hinweises auf die Videoüberwachung deren Zweck vereitelt würde. Im Gegenteil reicht in dem Fall der Anbringung eines Hinweises allein der Umstand der Kenntnis der Überwachung möglicherweise aus, um mögliche Straftaten wie etwa die Einbringung verbotener Gegenstände in die Anstalt zu verhindern.

Der Petitionsausschuss bat das Ministerium daher, einen entsprechenden Hinweis auf die Videoüberwachung im Besucherraum der betreffenden JVA anzubringen, was das Ministerium zusagte, sodass der Petition letztendlich in vollem Umfang abgeholfen werden konnte.

Lassen Sie mich nun den Blick auf die Arbeit der Strafvollzugskommission richten. Die Kommission hat sich im Berichtszeitraum mit einer Reihe aktueller Probleme aus dem Bereich Strafvollzug befasst. Die Strafvollzugskommission ist nicht darauf beschränkt, Vollzugsanstalten zu besuchen und in Gesprächen mit Gefangenen oder Vollzugsbediensteten Petitionen aufzunehmen, die dann zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden. So haben sich die Mitglieder der Kommission unter anderem mit der Situation älterer Menschen im Strafvollzug befasst. Ein weiterer Schwerpunkt war – gerade in Ansehung des immer wieder von Petenten angesprochenen Personalmangels – die Personalentwicklung und Nachwuchskräftegewinnung im Thüringer Justizvollzug.

Intensiv hat sich die Strafvollzugskommission auch mit der bereits im Oktober 2017 erfolgten Flucht eines Strafgefangenen aus der JVA Suhl-Goldlauter und der Entweichung dreier jugendlicher Gefangener aus der Jugendstrafanstalt Arnstadt im Januar 2018 auseinandergesetzt. Dies ist ein Teil der besonderen Vorkommnisse, über die sich die Mitglieder der Kommission seitens der Landesregierung regelmäßig berichten lassen. Dazu gehören neben der bereits angesprochenen Flucht von Gefangenen aus zwei Justizvollzugsanstalten auch Suizide, Hungerstreiks oder gewaltsame Auseinandersetzungen unter Strafgefangenen bzw. gegenüber Vollzugsbeamten.

Üblicherweise unterrichtet das zuständige Ministerium zunächst die Vorsitzende der Strafvollzugskommission, die den Sachverhalt dann in einer ihrer nächsten Sitzungen behandelt. Da die Vertreter der Landesregierung in der Vergangenheit dazu geneigt haben, Informationen über aktuelle, den Strafvollzug betreffende, besondere Vorkommnisse

nach Möglichkeit erst dem zuständigen Fachausschuss zur Verfügung zu stellen, bevor die Mitglieder der Strafvollzugskommission unterrichtet wurden, hat die Strafvollzugskommission 2018 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die strittige verfassungsrechtliche Frage der Information durch die Landesregierung einer Klärung zuzuführen. Das Ergebnis dieses Gutachtens möchte ich in aller Kürze zusammenfassen:

Die Strafvollzugskommission nimmt – letztlich auch im Wege der Selbstbefassung – eine wichtige parlamentarische Kontrollfunktion im Bereich des Thüringer Justizvollzugs wahr. Durch das weitgehende Selbstbefassungsrecht sind die Befugnisse der Strafvollzugskommission deutlich denen eines Ausschusses angenähert. Einer der wesentlichen Ansprüche auf Auskunftserteilung gegenüber der Landesregierung ergibt sich aus Artikel 67 Abs. 2 Thüringer Verfassung. Danach kann jedes Ausschussmitglied verlangen, dass die Landesregierung dem Ausschuss zum Gegenstand seiner Beratungen Auskünfte erteilt. Im Rahmen der Bereitstellung entsprechender Informationen ist es nicht möglich, Prioritäten hinsichtlich der zeitlichen Abfolge einzelner Unterrichtungen zu setzen und etwa Informationen bis zur erfolgten Unterrichtung eines anderen Ausschusses zurückzuhalten. In Ansehung des gesetzlich eingeräumten weiten Kompetenzrahmens kann folglich auch nicht von einem Rangverhältnis ausgegangen werden, welches seine Grundlage in der Stellung der Strafvollzugskommission als Unterausschuss findet.

An dieser Stelle möchte ich meinen Bericht beenden, dies aber nicht, ohne wie auch in den vergangenen Jahren nachdrücklich zu betonen, dass wir das Bewusstsein der Menschen stärken müssen, dass sie den Verwaltungsbehörden nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern mit dem Petitionsausschuss ein Gremium haben, das ihnen bei ihren Fragen und Schwierigkeiten zur Seite steht. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe werden sich die Mitglieder des Petitionsausschusses auch künftig mit großem Engagement stellen.

Mein Dank gilt nunmehr den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung, die mit sorgfältigen Recherchen die große Zahl von Anliegen, die an den Ausschuss herangetragen wurden, für die Sitzungen aufbereitet haben, für ihre kompetente und engagierte Arbeit.

Darüber hinaus möchte ich mich ausdrücklich auch bei dem Thüringer Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg und den Mitarbeitern der Staatskanzlei – in der Regel Herr Hasenbeck – sowie den Ministerien für die in aller Regel gute Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend bedanke ich mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Herzlichen Dank an Herrn Heym als Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Ich danke auch herzlich den Mitgliedern des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission, aber auch den Mitarbeitern der Verwaltung und der Landesregierung, die einen wichtigen Beitrag in dem Verfahren zur Stärkung unserer Demokratie leisten.

(Beifall im Hause)

Ich eröffne damit die Aussprache und erteile Abgeordneter Müller, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream, der Petitionsausschuss – vielleicht für die Schülerinnen da oben, das ist immer so ein großes Wort – ist eigentlich der Bürgerausschuss, der sich mit den Anliegen der Menschen beschäftigt, wenn sie ein Problem haben. Gerade auch für die Jüngeren oben auf der Tribüne: Eine Petition kann man unabhängig vom Alter einreichen. Bereits wenn ihr auf die Welt kommt und der Schnuller der Eltern nicht passt, habt ihr das Recht, eine Petition einzureichen und euch dagegen zu wehren.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Ich gebe das den jungen Menschen immer gern mit, weil sie gar nicht um die Rechte und die Möglichkeiten wissen, die sie haben, um sich einzubringen oder aber auch sich zu beschweren.

Weil es auch für mich vielleicht die letzte Rede zum Petitionsbericht sein wird, kann ich auch noch mal meinem Kollegen Hande danken. Der Kollege Hande hatte vor ein paar Jahren eine wunderbare Idee und sagte, lasst uns doch einen Kinderflyer „Petitionsrecht“ machen, wo mit Piktogrammen dargestellt wird, wie ich etwas einreiche. Der Landtag hat dann – dank dem damaligen Präsidenten – noch nachgezogen und so gibt es Petitionsflyer für Kinder. Das ist ein Recht, das ihr unbedingt wahrnehmen solltet. Das gilt für Schule usw. Das war mir für den Anfang wichtig, weil oben auch junges Publikum sitzt.

Nun komme ich zurück zu meiner Rede. Im Artikel 65 der Thüringer Verfassung steht: „Der Land

tag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt.“ Damit ist der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss, der von der Thüringer Landesverfassung vorgeschrieben wird. Er muss verpflichtend vom Landtag eingerichtet werden. An dieser herausgehobenen verfassungsrechtlichen Stellung kann man die besondere Bedeutung erkennen, die dem Petitionsrecht in unserer parlamentarischen Demokratie zukommt. Und dieses Recht wird auch häufig genutzt. Wie Herr Vorsitzender Heym schon betonte, in diesem Berichtsjahr gab es 831 Eingaben. Trotz eines Rückgangs im Vergleich zu den Vorjahren bleibt die Anzahl der jährlichen Petitionen auf einem hohen Niveau. Dabei ist jede ein sichtbarer Ausdruck dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht einfach nur über einen Missstand beklagen – nach dem Motto, die da oben machen doch sowieso nur das, was sie wollen und wir haben keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Nein, man hat Einfluss, und mit einer Petition kann man selbst aktiv werden und Missstände beseitigen, und das zum Teil mit Erfolg.

Ich will es auch an zwei Beispielen benennen. Das Beispiel mit Schern, Herr Vorsitzender Heym, haben Sie sehr gut auch noch mal dargestellt und ich möchte allen Beteiligten gerade in Bezug auf Schern noch mal ganz herzlich danken. Es gab eine gute Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Ausschuss. Da wird über Fraktionen hinweg gearbeitet, sodass wir endlich für die Menschen eine Lösung finden, damit die mit sauberem Trinkwasser versorgt werden. Wir kennen das, wir machen den Hahn auf, da kommt sauberes Wasser aus dem Hahn, wir trinken es, wir duschen, wir baden unsere Enkelkinder darin. Die haben diese Möglichkeit nicht – und das im 21. Jahrhundert. Das ist echt eine Schweinerei, das muss man mal deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Daher, Herr Heym, noch mal Danke für die ausführliche Darstellung.

Ich will aber noch mal zu zwei Beispielen zurückkommen, wo Menschen auch etwas über eine Petition erreicht haben: Das eine ist Tempo 30 in Judenbach. Das wird dem ein oder anderen vielleicht etwas sagen. So haben sich Anfang des Jahres 2018 die Einwohnerinnen und Einwohner einer kleinen Gemeinde im Landkreis Sonneberg an den Petitionsausschuss gewandt. Durch den bergigen Ort führt eine enge und kurvenreiche Kreisstraße, auf der auch Kinder jeden Morgen zur örtlichen Grundschule gehen oder am Straßenrand auf den Schulbus warten müssen. Trotz aufgestellter Hinweis

(Abg. Heym)

schilder, die auf Schule und Kindergarten aufmerksam machen, halten sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Messungen haben bis zu 114 km/h ergeben. So schnell fahre ich teilweise nicht auf der Autobahn.

(Zwischenruf Höhn, Staatssekretär: Ein ste- hendes Hindernis!)

Ich bin kein stehendes Hindernis! – Besonders in den Wintermonaten, wenn der ohnehin schmale Fußweg nicht geräumt ist und sich Schneeberge an den Straßenrändern türmen, wird der Schulweg zur Gefahr. Die Anwohnerinnen und Anwohner forderten daher eine Absenkung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde und verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei.

(Beifall DIE LINKE)

Das Bürgeranliegen, das nach Behandlung im Petitionsausschuss in der Thüringer Staatskanzlei fortgeführt wurde, war schließlich erfolgreich. Anfang dieses Jahres wurde die Höchstgeschwindigkeit durch eine verkehrsrechtliche Anordnung auf einem etwa 300 Meter langen Straßenabschnitt im Bereich der Grundschule auf 30 km/h abgesenkt. Da möchte ich auch noch einmal ganz herzlichen Dank an die Staatskanzlei, sprich Herrn Hasenbeck, sagen, der sich dafür eingesetzt hat.

Eine weitere Petition, die auch zum Erfolg geführt hat, betraf die Gleichstellung von Ein-Fach-Lehrern. Im Jahr 2018 – das durch zahlreiche Petitionen aus dem Bildungs- und Besoldungsbereich geprägt war – erlangten auch durch die öffentliche Anhörung die erfolgreichen Petitionen für eine Zulage für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie die Petition für eine gleiche Besoldung für alle Lehrämter besondere Aufmerksamkeit. Etwas unter dem Radar lief jedoch die ebenfalls erfolgreiche Petition für die Anerkennung von sogenannten Ein-Fach-Lehrerinnen und ‑Lehrern. Mit der sich auf dem Weg befindlichen Änderung des Besoldungsgesetzes werden Ein-Fach-Lehrer, die bereits eine Unterrichtserlaubnis für ein weiteres Fach besitzen oder eine entsprechende Weiterbildung nachweisen können, ohne eine zusätzliche Prüfung mit Zwei-FachLehrern gleichgestellt. Diese Gesetzesänderung, die auch Ausdruck einer Anerkennung der Lebensleistung von circa 400 Ein-Fach-Lehrern in Thüringen ist, ist zu einem guten Teil auf die Initiative dieser Petition zurückzuführen. Diese Petition wurde von einem Petenten aus meinem Wahlkreis eingereicht. Und das zeigt doch auch, dass das durchaus Erfolg haben kann, wenn man sich mit dem Petenten – vielleicht auch mal mit dem bildungspoliti

schen Sprecher – trifft, Menschen zusammenbringt und dass man nicht nachlassen soll.

Dass sich Petitionen lohnen, habe ich eben schon einmal gesagt, an vielen Beispielen. Zwar konnte nur bei etwa 8,6 Prozent der abgeschlossenen Petitionen dem Anliegen entsprochen werden. Bei der überwiegenden Mehrheit – bei 649 Petitionen, rund 68 Prozent – wurde jedoch Aufklärung betrieben und Auskunft zur Sach- und Rechtslage gegeben. In den abschließenden Bescheiden werden die Petentinnen und Petenten umfangreich über Zusammenhänge und Hintergründe informiert und Vorgehensweisen und Gestaltungsmöglichkeiten der Behörden und öffentlichen Einrichtungen erklärt bzw. nachvollzogen. Diese Aufklärungsarbeit ist auch eine wichtige Funktion des Petitionsausschusses.

Verständliche Sprache braucht es auch bei der Kommunikation. Es nützt nichts, wenn wir im Petitionsausschuss Bescheide hinausschicken, die genauso formuliert sind, wie die, gegen die sich die Petenten eigentlich wehren, weil sie nicht zu entziffern sind. Deswegen ist es gut, dass wir uns mit einer verständlichen Sprache schon auf einen guten Weg gemacht haben.

Was natürlich im Petitionsausschuss von zunehmender Bedeutung ist, ist die öffentliche Anhörung. Vielleicht stimmen Sie mir da zwischen den zwei Damen zu, Herr Vorsitzender Heym: Man hat das Gefühl, im Laufe der Legislatur wurden es doch immer mehr. Dass das ein richtig wunderbares, geiles Instrument ist, dass sich ein Landtag mit einem Problem beschäftigt, auch Abgeordnete zuhören, wenn Petenten ein Problem haben, da können Sie mir, glaube ich, auch zustimmen, unabhängig von dem Thema, was da besprochen wird. Diese Aufmerksamkeit, diese Öffentlichkeit, die da teilweise geherrscht hat, würde ich mir auch --- Und da sind wir bei dem, was Sie auch gesagt haben: Unser Petitionsrecht ist gut, es ist hervorragend. Aber in Schottland haben wir doch gesehen und gehört – ich komme jetzt noch einmal auf die Schottlandreise zurück –, was man doch noch verbessern könnte, was man vielleicht dem einen oder anderen Abgeordneten, der in der nächsten Legislatur in diesem Hohen Hause sitzt, mit auf den Weg geben kann.

Da bin ich bei der Öffentlichkeit der Ausschüsse oder des Petitionsausschusses. Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat im Oktober oder September vergangenen Jahres – ich weiß gar nicht mehr, wann – eine Ausschussreise nach Schottland gemacht. Wir haben uns Schottland ausgesucht, weil sich gerade der Deutsche Bundestag daran orientiert hat, wie die Online-Petitionen auf den Weg gebracht haben. Schottland war

recht spannend. In Schottland ist der Petitionsausschuss für den Petenten öffentlich, er wird im Livestream übertragen und ist auch für Publikum öffentlich, ähnlich vielleicht auch schon wie in Bayern. Nun kann man das nicht alles von Bayern auf Thüringen übertragen, da braucht es Gesetzesänderungen und, und, und. Also Schottland hat gezeigt, was man noch verbessern kann.

Herr Heym, Sie haben es schwer zwischen den zwei Damen, ich sehe das schon, aber ich hoffe, dass Sie mir irgendwie noch folgen können, denn ich spreche den Vorsitzenden ein bisschen an,

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

damit das auch fraktionsübergreifend vielleicht in der nächsten Legislatur auf den Weg gebracht werden kann. –

Also wie gesagt, die Bearbeitung in Schottland hat mich sehr positiv überrascht. Ich glaube, die anderen Ausschussmitglieder können das bestätigen. Den einen oder anderen werde ich vielleicht mit den vielen Fragen auch genervt haben, das habe ich gesehen. Aber mir hat diese Ausschussreise, der Erfahrungsaustausch, gerade auch in Bezug auf die Obmänner, Obfrauen – da gibt es einen Obmann für Rechtsanwälte, wo man sich beschweren kann –, doch schon sehr, sehr viel gebracht. Und daraus sollten wir auch lernen.

Da bin ich noch bei einem Beispiel, und zwar ist das, wenn eine...

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ich bin da!)

Genau, Sie sind da, voll konzentriert, wunderbar.

In Schottland ist es so, wenn eine Petition online gestellt wird – ähnlich wie in Thüringen, da haben wir eine Diskussionsplattform, wenn Gesetzentwürfe hochgeladen werden –, kann man dort zu einer Petition diskutieren, Pro und Kontra darstellen. Auch das finde ich ein spannendes, ein sehr transparentes Verfahren, woran wir vielleicht in der nächsten Legislatur arbeiten könnten und sollten.

Was der Petitionsausschuss in Thüringen schon hervorragend macht, das sind die Bürgersprechstunden – ich komme so ein bisschen zum Resümee. Es finden regelmäßig – ich glaube, acht im Jahr – Bürgersprechstunden in verschiedenen Landkreisen, kreisfreien Städten statt. Die werden auch sehr stark genutzt und frequentiert, weil es auch eine Wertschätzung für die Menschen vor Ort ist, wenn Abgeordnete sich gemeinsam auf den Weg machen und ihre Probleme aufnehmen, wahrnehmen und sie sie loswerden können. Das sollte unbedingt verstärkt auch wieder fortgeführt werden. Mit der öffentlichen Anhörung, das habe ich gesagt:

hervorragendes Instrument. Bitte nutzen Sie das als Bürgerinnen und Bürger, als Einwohnerinnen und Einwohner. Und wie gesagt, es ist altersunabhängig.