Stefan Möller

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Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, das ist heute ein richtig guter Tag für die Wartburgregion, für Westthüringen. Und ich begrüße ausdrücklich zu dieser Gesetzgebung heute auch den Landrat Krebs, Frau Oberbürgermeisterin Wolf, Herrn Bilay, Herrn Bohl für die Kreisstadt Bad Salzungen ausdrücklich, die heute an dieser Sitzung teilnehmen, weil es wirklich ein wunderbarer Tag für die Wartburgregion ist.
Ein Beteiligter hat mal zu mir gesagt, das ist sogar ein Meilenstein, der in die kommunalen Geschichtsbücher der Zukunft eingehen wird. Der eine wird lächeln und der andere wird sagen: Ja, wir machen einen Fehler, der vor 20 Jahren begangen wurde, einfach wieder gut. Die Region wächst zusammen,
eine kreisfreie Stadt wird wieder in die Region zurückgeführt, und keiner der Beteiligten muss als Verlierer herausgehen.
Ja, es war ein langer Prozess, es gab viele Abstimmungen. Und, Herr Fiedler, eines kann ich Ihnen als altes und neues Kreistagsmitglied im Wartburgkreis, wie es auch Herr Malsch ist, sagen: Uns allen war bewusst und es wurde auch durch Herrn Landrat Krebs in der Presse veröffentlicht, wie lange die Legislaturperiode des neuen Kreises dauern wird. Von daher: Haben Sie da hohes Vertrauen, die Menschen wissen, was sie tun. Das Gesetz soll jetzt am 01.01.2021 in Kraft treten und das ist auch gut so. Da bleibt noch Zeit, die Dinge auf den Weg zu bringen. Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich auch Minister Hoff und Staatssekretär Höhn für die ständige Begleitung und die Gespräche vor Ort danken, die nicht immer selbstverständlich waren, mit vielen kommunalen Mandatsträgern, die immer auch ein offenes Ohr hatten, damit diese Fusion vonstattengehen kann.
Ja, auch Herr Hoff war an der Seite und Herr Höhn war auch sehr oft sowohl in Eisenach als auch in der Wartburgregion unterwegs.
Natürlich ist es so, dass 46 Millionen Euro Fusionsprämie zur Verfügung gestellt werden, weil es auch Geld braucht, um dieses Zusammengehen zu begleiten – das ist einfach so. Verwaltungen müssen zusammengelegt werden, Strukturen müssen aufgebaut werden. Von daher ist es gut, dass die 46 Millionen Euro auf den Weg gebracht werden.
Ich danke auch den Mitgliedern im Innenausschuss, die geduldig,
langwierig – da nickt der Vorsitzende des Innenausschusses – an diesen Prozess geglaubt haben, aber alles im Sinne der Menschen in der Region. Ich bin dankbar – ich komme aus dieser Region –, dass wir das heute abschließen werden: im Sinne der Menschen, im Sinne eines weiteren starken Wachstums in der Westthüringer Region – die hat es einfach verdient und die Menschen schon lange. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mich haben jetzt zwei Wortbeiträge doch noch mal nach vorne getrieben. Das eine ist, was Herr Henke geäußert hat, wir würden die Stadt Eisenach wieder in Geldnöte und was nicht alles bringen. Also noch mal zum Festhalten: In diesem Gesetz ist eine Evaluierungsklausel festgelegt, wonach nach vier Jahren geprüft wird, ob das funktioniert oder nicht, ob das Geld reicht oder auch nicht. Also das ist schon mal festgeschrieben und auch die Zusicherung der freien Spritze jedes Jahr über 1,5 Millionen Euro. Herr Henke, vielleicht machen Sie mal Ihre Hausaufgaben im Innenausschuss, lesen das Gesetz mal richtig und dann würden Sie vielleicht nicht so viel – ich sage jetzt das böse Wort nicht in die Kamera – hier reinreden. Das zum einen.
Zum anderen: Herr Malsch, 2012 gab es bei uns in der Landtagsfraktion schon einen klugen Mann als wissenschaftlichen Mitarbeiter. Der sitzt da oben. Der hatte schon ein Gesetz geschrieben zur gemeinsamen Fusion von Wartburgkreis und Eisenach. Damals hat der Landtag das hier schon mal beraten, es damals aber abgelehnt. Wir als LinkeFraktion im Kreistag haben es ebenfalls schon eingebracht gehabt. Was Sie jetzt Herrn Höhn hier vorwerfen, ist völlig irrsinnig und hat eigentlich nur dem Zweck gedient: Die CDU hat noch mal etwas gesagt und was Negatives. Das war es doch!
Von daher noch mal Danke an alle Beteiligten für diesen Prozess und wir sollten jetzt meines Erachtens wirklich zur Abstimmung kommen. Es hat – und da komme ich noch mal auf Herrn Henke zurück – ein Interessenausgleich stattgefunden zwischen dem Status „Große Kreisstadt“ oder „Kreisstadt“ und wir brauchen – und da bin ich nicht Lokalpatriot, man sieht es ja – Bad Salzungen als Brückenfunktion für die Rhön, damit dahinten nicht alles vergessen wird, auch als Status „Kreisstadt“. Dafür bin ich persönlich sehr dankbar, Eisenach natürlich auch, das ist eine herausragende kulturhistorische Stadt. Und dass sie diesen Status „Große Kreisstadt“ neben „Hochschulstadt“ auch noch hat und vorne auf das Schild schreiben kann, ist enorm wichtig. Auch für die Region im Hainich ist das wichtig, denn die Region lebt häufig und vielmals gerade auch vom Tourismus, weil – und das steht auch im Sozialbericht des Wartburgkreises – die Wirtschaftskraft sich größtenteils nur entlang der A 4 befindet und nicht in der südlichen Wartburgregion. Das dürfen wir alle nicht vergessen. Von daher bin ich dankbar, dass es gelungen ist, für Bad Salzungen diesen Status „Kreisstadt“ und auch für Eisenach den Status „Große Kreisstadt“ zu behalten. Aber, Herr Henke, bitte noch mal genau lesen
und vielleicht dann nicht immer so viel „Punkt, Punkt, Punkt“ hier erzählen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich gestehe, als ich am 4. Sep
tember die Zeitung aufgeschlagen habe, habe ich gedacht, mir fliegt mein Butterbrot aus der Hand. Wir haben am 2. September die Sitzung der Strafvollzugskommission gehabt – da war eine Kollegin Lehmann aus Ihrer Fraktion anwesend –, in der der für Strafvollzug Zuständige informiert hat, welche Vorfälle passiert sind, und das sogar noch vor dem Justizausschuss, weil es gerade der Wunsch der CDU-Fraktion immer wieder gewesen ist, auch in der Strafvollzugskommission über Vorfälle zu informieren. Das hat das Ministerium auch getan. Das war die erste Sitzung nach der Sommerpause. Zwei Tage später, wie gesagt, schlage ich die Zeitung auf und lese von Herrn Walk Statements, der überhaupt nicht an dieser Strafvollzugskommission teilgenommen hat
ja, auch nicht –, und wir zum Glück, weil Frau Lehmann – jetzt aus der SPD-Fraktion – noch reinkam, beschlussfähig gewesen sind, weil aus der CDU-Fraktion von vier Mitgliedern nur eines anwesend war.
So viel zur Frage, wie interessant oder wie wichtig Ihnen das Thema „Justizvollzug“ ist – das mal zur Deutlichkeit.
Herr Walk, diesen Wahlkampfauftakt hier auf dem Rücken der Justizvollzugsbeamten vorzunehmen, das halte ich für sehr fatal,
denn mit Ihrer Politik der Jahre davor und dem Ausstieg aus der Ausbildung haben wir doch erst eine Misere oder die Problematik, dass Justizvollzugsbeamte irgendwie dauerhaft arbeiten müssen, weil wir einfach nicht genügend haben.
Sie sind damals ausgestiegen aus der Ausbildung. Wir beginnen dies wieder und natürlich wachsen die nicht auf den Bäumen, das braucht Jahre, ehe die zur Verfügung stehen. Denn der Justizvollzug, wie wir ihn wollen, mit Resozialisierungsmaßnahmen, bedarf schon einer grundhaften Ausbildung, nicht einfach Quereinsteiger. Das geht einfach nicht.
Nein – fünf Jahre haben wir jetzt Zeit gehabt, das können Sie uns jetzt immer wieder vorhalten. Noch einmal: Eine Ausbildung dauert ein paar Jahre.
Im Moment sind leider noch 30 Stellen unbesetzt. Da sind wir dran und versuchen, die wieder zu besetzen.
Jetzt mal was zu dieser angeblichen Pannenserie: Mein Gott, 2013, wochenlanger Hungerstreik – da waren wir noch gar nicht in der Landesregierung. Das haben Sie auch nicht öffentlich gemacht.
Warum? Weil man erst mit den Angehörigen sprechen und sehen will, welche Angehörigen betroffen sind. Man braucht keine Trittbrettfahrer aus anderen Justizvollzugsanstalten, die da einsitzen, die das nachmachen. Also bedarf es auch ein bisschen mehr Sachlichkeit in dieser Debatte.
Man muss auch mal an die Angehörigen denken, auch und gerade im Fall eines Suizids. Ich bin dankbar und froh, dass wir als Strafvollzugskommission informiert worden sind. Wahrscheinlich gab es danach die Telefonate, denn nur so kam ja auch die Pressemitteilung zustande. Der Justizausschuss wurde dann am 6. September, glaube ich, informiert, damit wir daran weiterarbeiten. Aber das ist kein Thema für eine Aktuelle Stunde und schon lange kein Thema für den Wahlkampf. Was den Justizvollzugsbeamten hilft, ist eine Wertschätzung dieses Berufs.
Wie wollen wir die Leute animieren, in diesem Beruf tätig zu sein, wenn wir sie nicht wertschätzen, wenn keine Lust entsteht, da zu arbeiten? Das machen Sie kaputt mit diesem ständigen: Gott, ich bin empört, ich bin empört, empört! Die Leute haben doch überhaupt keine Lust, dort zu arbeiten, wenn wir sie in diesen Justizvollzugsanstalten immer schlechtmachen.
Diesen Wahlkampfauftakt sollten Sie sich sparen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie haben mich jetzt wirklich noch mal nach vorne getrieben. In dieser Anhörung im Innenausschuss war es ein einziger Anzuhörender, der Bedenken geäußert hat. Zwölf andere haben dafür gesprochen
und haben uns als Regierungsfraktionen noch dazu bewegt,
Änderungsanträge einzubringen, damit man nämlich die Ausschlussklauseln rausnimmt. Ich bedaure es, dass Sie da nicht folgen konnten, weil Sie nicht dabei waren. Aber noch mal fürs Protokoll: ein einziger Anzuhörender – und darauf wird jetzt rumgeritten.
Ja, heute ist ein wunderbarer Tag für die Frauen und für die diversen Personen bei uns in Thüringen.
Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, es war ja immer noch die Frage, ob jeder, der sich jetzt divers nennen kann, da irgendwo kandidieren kann.
Nein, erst mit der Eintragung in den Pass darf er auch kandidieren, und das dürfen wir in dieser Debatte nicht vergessen. Ich würde mir manchmal auch mehr Weiblichkeit und mehr Ruhe – wie es jetzt eben gerade nicht war – im Parlament wünschen, ein bisschen kulturvoller.
Und ich glaube – sehen Sie, wenn Sie die Erfahrungen machen würden, wie ich sie in meinem Gemeinderat erlebe. Ich war jahrelang die einzige Gemeinderätin. Da stand um 7.00 Uhr schon das Bier auf dem Tisch, weil der Gemeinderat so debattiert hat.
Diese Kultur gäbe es nicht, wären da ein bisschen mehr Frauen drin. Also da gibt es Erfahrungen.
Ich will noch mal auf die Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit zurückkommen, auch weil das hier thematisiert worden ist. Wir haben in Thüringen eine Fünf-Prozent-Klausel. Diese Fünf-ProzentKlausel nimmt alle Stimmen weg, die auf diese Parteien fallen, und das entspricht auch nicht Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit, auch da sind durch die Fünf-Prozent-Hürde Einschränkungen drin. Das darf man nicht vergessen. Von daher – ja, heute ist ein guter Tag, wir bringen dieses Gesetz auf den Weg. Und wenn Sie, wie es eben schon gesagt worden ist, vor das Verfassungsgericht gehen, wer auch immer von Ihren beiden Parteien hier drüben, wir sind total gelassen.
Die gehen auch zusammen, eben haben wir ja auch schon einiges erlebt.
Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen, die dafür gekämpft haben, dass wir das heute hier auf den Weg bringen. Danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, eigentlich wollte ich nicht noch mal nach vorn, denn Kollegin Marx hatte ja unsere Position für die Koalition zusammengefasst. Ja, wir machen keinen Hehl daraus, wir haben natürlich auch in der Koalition über die Abschaffung der Scheinkandidaturen diskutiert und debattiert.
Was mich noch mal nach vorn getrieben hat, war die Unterstellung der AfD-Fraktion, wir wären nicht demokratisch, wir würden den Wählerwillen nicht berücksichtigen und wir wären das Schlimmste, was den Menschen im Freistaat Thüringen passieren könnte. Da will ich mal die Wahlrechtsreform ansprechen, die wir in dieser Legislatur umgesetzt haben. Jetzt gibt es also das Wahlalter ab 16 auf kommunaler Ebene. Wer hat dagegen geklagt? Das war die AfD. Sie ist kläglich gescheitert vor dem Verfassungsgericht. Das muss man auch mal deutlich sagen.
Da sind wir beim zweiten Beispiel, da sind die Wahlrechtsausschlüsse für die Menschen, die unter Betreuung stehen. Auch die haben wir abgeschafft. Wer hat dagegen votiert und eine unglaublich schlimme Rede hier im Landtag gehalten? Das war auch wieder die AfD-Fraktion.
Da frage ich mich doch, wenn so eine rechtspopulistische Partei von Scheinheiligkeit redet, wo eigentlich die Scheinheiligkeit ist. Nämlich bei Ihnen,
der AfD-Fraktion. Wenn man zwei Wochen vor der Wahl – und das wurde auch schon mehrfach gesagt – einen Gesetzentwurf hier in den Landtag einbringt zu Scheinkandidaturen, die man abschaffen will, wo die Fristen schon abgelaufen sind, um Wahllisten aufzustellen in den Kommunalparlamenten, dann dient das nur dazu, irgendein Klientel zu bedienen und kein … – Wie bitte?
Ja, und da hat Frau Marx Ihnen auch deutlich erklärt, 2024 gibt es eine Angleichung. Wahlrechtsgesetze sollten wir am Anfang einer Legislatur diskutieren und nicht zwei Wochen vor einer Wahl, nachdem Fristen abgelaufen sind. Deswegen ist und bleibt Ihr Antrag einfach populistisch und dient nur einem Zweck: Wahlkampf zu machen im Zuge des Wahlkampfs. Von dem her lehnen wir das ab. Danke Ihnen.
Christina Liebetrau, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Eleonore Mühlbauer, Wiebke Muhsal, Anja Müller, Olaf Müller, Birgit Pelke, Babett Pfefferlein, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Klaus Rietschel, Marion Rosin, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Claudia Scheerschmidt, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Simone Schulze, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Jörg Thamm, Christian Tischner, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Frank Warnecke, Herbert Wirkner, Torsten Wolf, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig, Christoph Zippel.
Christina Liebetrau; Ute Lukasch; Dr. Gudrun Lukin; Marcus Malsch; Dr. Iris Martin-Gehl; Dorothea Marx; Beate Meißner; Katja Mitteldorf; Mike Mohring; Stefan Möller; Eleonore Mühlbauer; Wiebke Muhsal; Anja Müller; Olaf Müller; Birgit Pelke; Babett Pfefferlein; Dr. Werner Pidde; Egon Primas; Jürgen Reinholz; Klaus Rietschel; Marion Rosin; Astrid Rothe-Beinlich; Thomas Rudy; Christian Schaft; Claudia Scheerschmidt; Manfred Scherer; Dr. Johanna Scheringer-Wright; Simone Schulze; Diana Skibbe; Karola Stange; Christina Tasch; Heike Taubert; Jörg Thamm; Christian Tischner; Prof. Dr. Mario Voigt; Marit Wagler; Raymond Walk; Frank Warnecke; Herbert Wirkner; Torsten Wolf; Henry Worm; Gerold Wucherpfennig; Christoph Zippel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream, der Petitionsausschuss – vielleicht für die Schülerinnen da oben, das ist immer so ein großes Wort – ist eigentlich der Bürgerausschuss, der sich mit den Anliegen der Menschen beschäftigt, wenn sie ein Problem haben. Gerade auch für die Jüngeren oben auf der Tribüne: Eine Petition kann man unabhängig vom Alter einreichen. Bereits wenn ihr auf die Welt kommt und der Schnuller der Eltern nicht passt, habt ihr das Recht, eine Petition einzureichen und euch dagegen zu wehren.
Ich gebe das den jungen Menschen immer gern mit, weil sie gar nicht um die Rechte und die Möglichkeiten wissen, die sie haben, um sich einzubringen oder aber auch sich zu beschweren.
Weil es auch für mich vielleicht die letzte Rede zum Petitionsbericht sein wird, kann ich auch noch mal meinem Kollegen Hande danken. Der Kollege Hande hatte vor ein paar Jahren eine wunderbare Idee und sagte, lasst uns doch einen Kinderflyer „Petitionsrecht“ machen, wo mit Piktogrammen dargestellt wird, wie ich etwas einreiche. Der Landtag hat dann – dank dem damaligen Präsidenten – noch nachgezogen und so gibt es Petitionsflyer für Kinder. Das ist ein Recht, das ihr unbedingt wahrnehmen solltet. Das gilt für Schule usw. Das war mir für den Anfang wichtig, weil oben auch junges Publikum sitzt.
Nun komme ich zurück zu meiner Rede. Im Artikel 65 der Thüringer Verfassung steht: „Der Land
tag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt.“ Damit ist der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss, der von der Thüringer Landesverfassung vorgeschrieben wird. Er muss verpflichtend vom Landtag eingerichtet werden. An dieser herausgehobenen verfassungsrechtlichen Stellung kann man die besondere Bedeutung erkennen, die dem Petitionsrecht in unserer parlamentarischen Demokratie zukommt. Und dieses Recht wird auch häufig genutzt. Wie Herr Vorsitzender Heym schon betonte, in diesem Berichtsjahr gab es 831 Eingaben. Trotz eines Rückgangs im Vergleich zu den Vorjahren bleibt die Anzahl der jährlichen Petitionen auf einem hohen Niveau. Dabei ist jede ein sichtbarer Ausdruck dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht einfach nur über einen Missstand beklagen – nach dem Motto, die da oben machen doch sowieso nur das, was sie wollen und wir haben keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Nein, man hat Einfluss, und mit einer Petition kann man selbst aktiv werden und Missstände beseitigen, und das zum Teil mit Erfolg.
Ich will es auch an zwei Beispielen benennen. Das Beispiel mit Schern, Herr Vorsitzender Heym, haben Sie sehr gut auch noch mal dargestellt und ich möchte allen Beteiligten gerade in Bezug auf Schern noch mal ganz herzlich danken. Es gab eine gute Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Ausschuss. Da wird über Fraktionen hinweg gearbeitet, sodass wir endlich für die Menschen eine Lösung finden, damit die mit sauberem Trinkwasser versorgt werden. Wir kennen das, wir machen den Hahn auf, da kommt sauberes Wasser aus dem Hahn, wir trinken es, wir duschen, wir baden unsere Enkelkinder darin. Die haben diese Möglichkeit nicht – und das im 21. Jahrhundert. Das ist echt eine Schweinerei, das muss man mal deutlich sagen.
Daher, Herr Heym, noch mal Danke für die ausführliche Darstellung.
Ich will aber noch mal zu zwei Beispielen zurückkommen, wo Menschen auch etwas über eine Petition erreicht haben: Das eine ist Tempo 30 in Judenbach. Das wird dem ein oder anderen vielleicht etwas sagen. So haben sich Anfang des Jahres 2018 die Einwohnerinnen und Einwohner einer kleinen Gemeinde im Landkreis Sonneberg an den Petitionsausschuss gewandt. Durch den bergigen Ort führt eine enge und kurvenreiche Kreisstraße, auf der auch Kinder jeden Morgen zur örtlichen Grundschule gehen oder am Straßenrand auf den Schulbus warten müssen. Trotz aufgestellter Hinweis
schilder, die auf Schule und Kindergarten aufmerksam machen, halten sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Messungen haben bis zu 114 km/h ergeben. So schnell fahre ich teilweise nicht auf der Autobahn.
Ich bin kein stehendes Hindernis! – Besonders in den Wintermonaten, wenn der ohnehin schmale Fußweg nicht geräumt ist und sich Schneeberge an den Straßenrändern türmen, wird der Schulweg zur Gefahr. Die Anwohnerinnen und Anwohner forderten daher eine Absenkung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde und verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei.
Das Bürgeranliegen, das nach Behandlung im Petitionsausschuss in der Thüringer Staatskanzlei fortgeführt wurde, war schließlich erfolgreich. Anfang dieses Jahres wurde die Höchstgeschwindigkeit durch eine verkehrsrechtliche Anordnung auf einem etwa 300 Meter langen Straßenabschnitt im Bereich der Grundschule auf 30 km/h abgesenkt. Da möchte ich auch noch einmal ganz herzlichen Dank an die Staatskanzlei, sprich Herrn Hasenbeck, sagen, der sich dafür eingesetzt hat.
Eine weitere Petition, die auch zum Erfolg geführt hat, betraf die Gleichstellung von Ein-Fach-Lehrern. Im Jahr 2018 – das durch zahlreiche Petitionen aus dem Bildungs- und Besoldungsbereich geprägt war – erlangten auch durch die öffentliche Anhörung die erfolgreichen Petitionen für eine Zulage für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie die Petition für eine gleiche Besoldung für alle Lehrämter besondere Aufmerksamkeit. Etwas unter dem Radar lief jedoch die ebenfalls erfolgreiche Petition für die Anerkennung von sogenannten Ein-Fach-Lehrerinnen und ‑Lehrern. Mit der sich auf dem Weg befindlichen Änderung des Besoldungsgesetzes werden Ein-Fach-Lehrer, die bereits eine Unterrichtserlaubnis für ein weiteres Fach besitzen oder eine entsprechende Weiterbildung nachweisen können, ohne eine zusätzliche Prüfung mit Zwei-FachLehrern gleichgestellt. Diese Gesetzesänderung, die auch Ausdruck einer Anerkennung der Lebensleistung von circa 400 Ein-Fach-Lehrern in Thüringen ist, ist zu einem guten Teil auf die Initiative dieser Petition zurückzuführen. Diese Petition wurde von einem Petenten aus meinem Wahlkreis eingereicht. Und das zeigt doch auch, dass das durchaus Erfolg haben kann, wenn man sich mit dem Petenten – vielleicht auch mal mit dem bildungspoliti
schen Sprecher – trifft, Menschen zusammenbringt und dass man nicht nachlassen soll.
Dass sich Petitionen lohnen, habe ich eben schon einmal gesagt, an vielen Beispielen. Zwar konnte nur bei etwa 8,6 Prozent der abgeschlossenen Petitionen dem Anliegen entsprochen werden. Bei der überwiegenden Mehrheit – bei 649 Petitionen, rund 68 Prozent – wurde jedoch Aufklärung betrieben und Auskunft zur Sach- und Rechtslage gegeben. In den abschließenden Bescheiden werden die Petentinnen und Petenten umfangreich über Zusammenhänge und Hintergründe informiert und Vorgehensweisen und Gestaltungsmöglichkeiten der Behörden und öffentlichen Einrichtungen erklärt bzw. nachvollzogen. Diese Aufklärungsarbeit ist auch eine wichtige Funktion des Petitionsausschusses.
Verständliche Sprache braucht es auch bei der Kommunikation. Es nützt nichts, wenn wir im Petitionsausschuss Bescheide hinausschicken, die genauso formuliert sind, wie die, gegen die sich die Petenten eigentlich wehren, weil sie nicht zu entziffern sind. Deswegen ist es gut, dass wir uns mit einer verständlichen Sprache schon auf einen guten Weg gemacht haben.
Was natürlich im Petitionsausschuss von zunehmender Bedeutung ist, ist die öffentliche Anhörung. Vielleicht stimmen Sie mir da zwischen den zwei Damen zu, Herr Vorsitzender Heym: Man hat das Gefühl, im Laufe der Legislatur wurden es doch immer mehr. Dass das ein richtig wunderbares, geiles Instrument ist, dass sich ein Landtag mit einem Problem beschäftigt, auch Abgeordnete zuhören, wenn Petenten ein Problem haben, da können Sie mir, glaube ich, auch zustimmen, unabhängig von dem Thema, was da besprochen wird. Diese Aufmerksamkeit, diese Öffentlichkeit, die da teilweise geherrscht hat, würde ich mir auch --- Und da sind wir bei dem, was Sie auch gesagt haben: Unser Petitionsrecht ist gut, es ist hervorragend. Aber in Schottland haben wir doch gesehen und gehört – ich komme jetzt noch einmal auf die Schottlandreise zurück –, was man doch noch verbessern könnte, was man vielleicht dem einen oder anderen Abgeordneten, der in der nächsten Legislatur in diesem Hohen Hause sitzt, mit auf den Weg geben kann.
Da bin ich bei der Öffentlichkeit der Ausschüsse oder des Petitionsausschusses. Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat im Oktober oder September vergangenen Jahres – ich weiß gar nicht mehr, wann – eine Ausschussreise nach Schottland gemacht. Wir haben uns Schottland ausgesucht, weil sich gerade der Deutsche Bundestag daran orientiert hat, wie die Online-Petitionen auf den Weg gebracht haben. Schottland war
recht spannend. In Schottland ist der Petitionsausschuss für den Petenten öffentlich, er wird im Livestream übertragen und ist auch für Publikum öffentlich, ähnlich vielleicht auch schon wie in Bayern. Nun kann man das nicht alles von Bayern auf Thüringen übertragen, da braucht es Gesetzesänderungen und, und, und. Also Schottland hat gezeigt, was man noch verbessern kann.
Herr Heym, Sie haben es schwer zwischen den zwei Damen, ich sehe das schon, aber ich hoffe, dass Sie mir irgendwie noch folgen können, denn ich spreche den Vorsitzenden ein bisschen an,
damit das auch fraktionsübergreifend vielleicht in der nächsten Legislatur auf den Weg gebracht werden kann. –
Also wie gesagt, die Bearbeitung in Schottland hat mich sehr positiv überrascht. Ich glaube, die anderen Ausschussmitglieder können das bestätigen. Den einen oder anderen werde ich vielleicht mit den vielen Fragen auch genervt haben, das habe ich gesehen. Aber mir hat diese Ausschussreise, der Erfahrungsaustausch, gerade auch in Bezug auf die Obmänner, Obfrauen – da gibt es einen Obmann für Rechtsanwälte, wo man sich beschweren kann –, doch schon sehr, sehr viel gebracht. Und daraus sollten wir auch lernen.
Da bin ich noch bei einem Beispiel, und zwar ist das, wenn eine...
Genau, Sie sind da, voll konzentriert, wunderbar.
In Schottland ist es so, wenn eine Petition online gestellt wird – ähnlich wie in Thüringen, da haben wir eine Diskussionsplattform, wenn Gesetzentwürfe hochgeladen werden –, kann man dort zu einer Petition diskutieren, Pro und Kontra darstellen. Auch das finde ich ein spannendes, ein sehr transparentes Verfahren, woran wir vielleicht in der nächsten Legislatur arbeiten könnten und sollten.
Was der Petitionsausschuss in Thüringen schon hervorragend macht, das sind die Bürgersprechstunden – ich komme so ein bisschen zum Resümee. Es finden regelmäßig – ich glaube, acht im Jahr – Bürgersprechstunden in verschiedenen Landkreisen, kreisfreien Städten statt. Die werden auch sehr stark genutzt und frequentiert, weil es auch eine Wertschätzung für die Menschen vor Ort ist, wenn Abgeordnete sich gemeinsam auf den Weg machen und ihre Probleme aufnehmen, wahrnehmen und sie sie loswerden können. Das sollte unbedingt verstärkt auch wieder fortgeführt werden. Mit der öffentlichen Anhörung, das habe ich gesagt:
hervorragendes Instrument. Bitte nutzen Sie das als Bürgerinnen und Bürger, als Einwohnerinnen und Einwohner. Und wie gesagt, es ist altersunabhängig.
Ich möchte noch ganz kurz etwas zur Strafvollzugskommission sagen. Wir haben sehr häufig getagt. Wir waren auch sofort vor Ort, als die Ausbrüche in Suhl-Goldlauter oder aber aus der Jugendstrafanstalt in Arnstadt geschehen sind. Wir haben uns mit den Bediensteten dort diese Videoüberwachung angeguckt, wir haben hinterfragt, warum wird der Zaun, die Alarmanlage ausgestellt, wenn der Wind so stark weht, was können wir verbessern, wie können wir Einfluss nehmen. Und bereits bei unserem zweiten Besuch ein halbes Jahr später hat sich in diesem Bereich doch sehr, sehr viel getan.
Ich möchte auch an dieser Stelle den Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten einen großen Dank aussprechen, weil ich glaube, manchmal entsteht aufgrund der Petitionen, die uns aus diesem Bereich erreichen, der Eindruck, dort würde keine gute Arbeit gemacht. Die leisten eine hervorragende Arbeit und die sind jeden Tag rund um die Uhr, 24 Stunden, dafür da, um diesen Dienst dort aufrechtzuerhalten.
Manchmal hapert es, ja. Wir haben Probleme, das haben wir aber auch schon häufig diskutiert, im Bereich der Bediensteten, aber das liegt – und das haben wir der CDU-Fraktion auch schon deutlich gesagt – an dem Personalabbaupfad, der vor Jahren beschlossen worden ist, und wir müssen nun damit umgehen, wie wir die Situation dort entschärft bekommen, und auch das neue Justizvollzugsgesetz aus dem Jahr 2014, wie kann man das mit diesen Bediensteten gemeinsam auf den Weg bringen, ohne dass wir bei den Resozialisierungsmaßnahmen Einschränkungen machen müssen oder wollen. Ja, es entfällt manchmal etwas. Aber man muss auch sagen: Manchmal sind es auch dieselben Petenten aus diesem Bereich, die uns dauerhaft fordern, und das darf man nicht unterschätzen.
Das Justizministerium hat eine Analyse erstellt, mit der wir uns auch in diesem Jahr noch beschäftigen werden. Da geht es um den Rechtsextremismus in den Justizvollzugsanstalten. Wir haben es schon einmal auf der Tagesordnung gehabt, denn auch das dürfen wir nicht vergessen: Die Strafvollzugskommission soll auch und muss auch inhaltliche Arbeit leisten, um den anderen Mitgliedern hier in diesem Hohen Hause den einen oder anderen Hinweis zu geben.
Ich danke Ihnen, Herr Niemeyer sitzt oben, vielleicht auch stellvertretend für die Arbeit des Refe
rats. Herzlichen Dank! Das ist immer eine wunderbare Zusammenarbeit, auch wenn es vielleicht um den einen oder anderen Härtefall geht oder bei den Vorortbesuchen, das ist immer hervorragend organisiert. Dafür herzlich Dank! Ich danke den Mitgliedern des Petitionsausschuss. Wir haben uns das eine oder andere Mal vielleicht auch gerieben, aber immer war es fair und sachlich. Das war es für heute aus dem Bericht. Ich danke Ihnen.
Mich hat es jetzt noch mal ganz schnell nach vorne getrieben – und zwar als Vorsitzende der Strafvollzugskommission –, weil sich Frau Lehmann und gerade die Fraktion der CDU in ihrem Bericht auf ein angeblich desaströses Bild im Justizvollzugsbereich eingelassen hat, und darauf komme ich noch mal zurück.
Ende 2014 wurde das neue Justizvollzugsgesetz auf den Weg gebracht. Auf dieser Wegbringung stand in der Gesetzesbegründung: Es kostet nichts, es fordert kein neues Personal und, und, und. Daraufhin haben sich scheinbar beide Koalitionspartner verständigt: So lassen wir das, so bringen wir das ein – und haben auch damals zugestimmt. Was vergessen worden ist – und das muss man immer wieder deutlich machen: Sie haben es nicht geschafft, neue Menschen auszubilden, die in den Justizvollzug eingestellt werden können.
Und erstmalig hat es die Landesregierung gemacht: Wir sind jetzt bei 25 neuen Justizvollzugsanwärtern, die wir erst mal ausbilden, damit sie in den Dienst einsteigen können. Weil wenn keine Menschen ausgebildet werden, wir können die nicht irgendwo von anderen abziehen. Das geht einfach nicht und das funktioniert nicht! Den Fehler müssen Sie sich ankreiden! Und geben Sie es bitte der Kollegin Lehmann auch noch mal mit auf den Weg, daran sind Sie selbst schuld!
Und jetzt will ich noch mal ganz kurz auf das eingehen, was die AfD gesagt hat, und zwar die parlamentarische Kontrolle. Auch Sie haben immer die Chance und die Möglichkeit, die parlamentarische Kontrolle zu übernehmen oder zu schauen – nicht zu übernehmen, um Gottes Willen –
aber doch in die Justizvollzugsanstalten zu gehen …
Am Ende meiner kurzen Minute, die ich noch habe. Sorry, Frau Meißner.
Sie haben immer die Chance zu hinterfragen: Was ist aus der Petition geworden, wie ist der aktuelle Stand, wie geht es jetzt gerade dem einen oder anderen Gefangenen. Das ist reiner Populismus, was hier wieder gesprochen worden ist.
Dann auch noch mal zu der Strategie – oder Strategie war es auch nicht, es ging darum, dass wir uns im Strafvollzug damit auseinandergesetzt haben, dass uns doch der eine oder andere Petent aus dem Justizbereich oder aus dem Strafvollzug immer wieder sagt, er hätte einen Antrag abgegeben und der wäre nirgends quittiert und, und, und. Ich nenne jetzt mal ein paar Zahlen: Wir haben 1.600 Gefangene in Thüringen. Jeder dieser Gefangenen – oder die meisten – stellt am Tag acht bis neun, manchmal zehn Anträge. Wenn wir die immer wieder quittieren, mit Durchschlag und, und, und machen würden – das haben wir lange und breit diskutiert –, dann bräuchte es vielleicht noch zehn Stellen zusätzlich, damit wir immer wieder alles abheften und dann wieder nachgucken können. Also das ist ein Bürokratieaufwand, der ist einfach nicht zu stemmen. Wir werden uns auch weiterhin in den nächsten zwei Sitzungen noch mit dem einen oder anderen Thema auseinandersetzen. Ich habe gesagt, das ist der Rechtsextremismus in den Justizvollzugsanstalten und – ja – es ist auch Entbürokratisierung in den Justizvollzugsanstalten, denn wir wollen natürlich, dass die Bediensteten, die dort sind, die tagtäglich ihre Arbeit machen, sich auf das konzentrieren können, wofür wir sie alle eingestellt haben, nämlich die Betreuung der Gefangenen. Ich danke Ihnen. – Und jetzt bitte!
Ich danke Ihnen ausgerechnet für diese Frage. Also, Ende 2014 gab es dann erst mal diese neue Koalition, dann haben wir uns selbstverständlich damit beschäftigt. Damals waren es, glaube ich, zwölf – Herr von Ammon, ich gucke Sie mal an. Das war eine kleine Zahl; wir steigern das, indem wir nämlich die Arbeit der Bediensteten dort auch wertschätzen und in der Öffentlichkeit nicht immer schlecht darüber reden. Denn finden Sie erst einmal junge Menschen, die sagen, dass sie diesen
Job haben wollen. Da beginnt es nämlich. Wir haben ein Personalentwicklungskonzept erstellt, das mit vielen diskutiert und erarbeitet worden ist. Es gibt ein neues Justizvollzugsgesetz, was dann auch in der nächsten Legislatur, wenn Rot-Rot-Grün weiterregiert, auf den Weg gebracht wird. Also Sie sehen, wir haben viel für den Justizvollzug getan. Daher danke ich Ihnen noch mal für Ihre Nachfrage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bohl, ich begrüße Sie auch ganz herzlich heute hier im Plenarsaal
zu dem doch recht historischen Tag, das darf ich wohl auch mal sagen. Denn als Einwohnerin der Wartburgregion habe ich irgendwann schon fast nicht mehr geglaubt, dass wir diesen Gesetzentwurf hier und heute beraten. Es war ein sehr, sehr langer Prozess und für viele ehrenamtliche Kreistagsmitglieder des Landkreises und Stadtratsmitglieder der Stadt Eisenach doch nervenaufreibend. Den einen oder anderen hat das schon mal um den Schlaf gebracht, das kann man wohl deutlich mal sagen, weil – ich will es betonen – es war ehrenamtlich, was da in Zusammenarbeit – das darf man auch sagen – mit dem Landrat Krebs, mit Frau Oberbürgermeisterin und Herrn Bohl – Sie haben sich auch immer mit eingebracht – geleistet worden ist. Und selbstverständlich auch Danke an die Staatskanzlei und an Sie, Herr Staatssekretär Höhn, die die Geduld in diesem Prozess nicht verloren haben.
Ich habe es, glaube ich, jetzt das eine oder andere Mal auch diplomatisch formuliert. Und ich verhehle auch nicht, dass mich manche – und da gucke ich mal zu Herrn Walk – über die Zeitung geführte Debatte nach einer Stadtratssitzung doch manchmal erschreckt hat. Da hätte ich mir das direkte Gespräch schon viel früher gewünscht. Auch wir als Linken-Fraktion haben uns sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag häufig zusammengefunden und
haben miteinander über den Zukunftsvertrag, der uns vorgelegt worden ist, diskutiert und debattiert. Und da kann man auch sagen: Ja, es war nicht immer alles Friede, Freude, Eierkuchen und wir hatten auch nicht immer Spaß aneinander, aber der Wille zur Fusion war bei beiden immer gegeben.
Nachdem nun im Dezember letzten Jahres die Fusion von Eisenach und Wartburgkreis am Stadtrat in Eisenach gescheitert war und die Koalitionsfraktionen ihr Gesetz im Dezember 2018 – wie Frau Scheerschmidt ja schon erläutert hat – zurückgezogen hatten, könnte man etwas sarkastisch beginnen und sagen: Neues Spiel, neues Glück. Aber nein, dafür ist dieses Vorhaben zu wichtig und für unsere gemeinsame Wartburgregion steht viel zu viel auf dem Spiel. Ich bin froh, dass sich in den Wochen nach dem Stadtratsbeschluss die Kräfte der Vernunft und des Fortschritts vor Ort durchgesetzt haben. Ich möchte noch mal allen ehrenamtlichen Stadt- und Kreistagsmitgliedern danken, aber auch – wie ich es eben schon gesagt habe – der Oberbürgermeisterin Wolf wie auch Landrat Krebs meinen, unseren Respekt aussprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem jetzt hier zu beratenden Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach wird eine starke Region mit außerordentlich guten Entwicklungschancen entstehen. Sowohl die Aufgabenerfüllung der Stadt als auch des Landkreises wird gestärkt. Wie vorhin schon erzählt: Nachdem im Dezember letzten Jahres das Vorhaben knapp durch den Stadtrat in Eisenach gestoppt worden ist – daran waren Sie ja auch beteiligt, Herr Walk –, haben sich nunmehr alle beteiligten Seiten auf einen Konsens verständigen können, um somit dieses zukunftsweisende Projekt auf den Weg zu bringen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ich finde, es war von Anfang an schon gut, Herr Walk. Aber bei Ihnen ging es immer wieder von vorne los, wenn es mal diese Position nicht war, dann war es wieder die Kreisstadtfrage, und das – das habe ich eben gesagt – hat viele Ehrenamtliche wirklich Nerven gekostet und ich bin wirklich dankbar, dass die nicht aufgegeben haben.
Und ich weiß aus internen Gesprächen, auch gerade mit Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion, dass
die auch manchmal an ihrer CDU-Stadtfraktion gescheitert sind, dass die nicht mehr wussten, wo ist jetzt hinten und vorne, wie soll es jetzt weitergehen, was will uns eigentlich die Eisenacher CDU sagen. Also das war kein gutes Beispiel von Demokratie, das war eher Verhinderungsdemokratie, was da manchmal gefahren worden ist.
Das Ziel dieser Fusion sollte nun auch allen bekannt sein. Wir möchten die Schaffung von Gebietskörperschaften, die ihre Aufgaben auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen mit umfassender Leistungs- und Verwaltungskraft auf der Grundlage möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen erfüllen können. Es sollen leistungs- und verwaltungsstarke Gebietskörperschaften geschaffen werden, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen, und die gleichzeitig ein dauerhaft tragfähiges Fundament für die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger abbilden. Diesen Zielvorstellungen wird die von der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis angestrebte freiwillige Neugliederungsmaßnahme, die Eingliederung der Stadt in den Wartburgkreis unter Aufgabe ihrer Kreisfreiheit, gerecht.
Die fehlende Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach ist kein Vorwurf an die Akteure vor Ort, das wissen wir. Eisenach hat überdurchschnittliche Steuereinnahmen, hat eine unterdurchschnittliche Verschuldung und trotzdem ein Defizit, und das ist im Ausgabenbereich angesiedelt, da – na klar – die Stadt Eisenach einerseits Stadt und andererseits gleichzeitig auch Landkreis in einem ist. Der Stadt Eisenach fehlt eben die solidarische Finanzierung des Fehlbetrags über die Kreisumlage, die auch noch leistungsabhängig von den kreisangehörigen Gemeinden getragen wird. Deshalb muss die kreisfreie Stadt aus ihrem eigenen Steueraufkommen Teile des Defizits für Landkreisaufgaben finanzieren. Jetzt hat die Stadt mit 43.000 Einwohnern zu Recht erkannt, selbst wenn zukünftig Eingemeindungen hinzukommen, ist eben die Wahrnehmung von Landkreisaufgaben, gerade was den Sozialbereich betrifft, effizient zu gestalten, zumal Eisenach wie ein Schwamm eben auch Leistungsbezieher im sozialen Transfersystem anzieht. Das ist nicht gegen die Leistungsbezieher, aber es kostet halt auch viel, viel Geld. Deswegen ist es doch vernünftig, dass dann künftig auch solidarisch leistungskraftabhängig alle kreisangehörigen Gemeinden in Eisenach bestimmte Dinge mitfinanzieren. Die damit verbundene Vergrößerung des Wartburgkreises ermöglicht eine Bündelung der vorhandenen Kräfte sowie eine effektivere und effizientere Nutzung der
vorhandenen Ressourcen. Die Vergrößerung wird gewährleisten, dass dem Landkreis auch unter veränderten Rahmenbedingungen ausreichend Handlungsspielräume zur Verfügung stehen, um eine sachgerechte Erfüllung aller Aufgaben sicherzustellen und gleichzeitig den steigenden Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Durch die Einkreisung wird die Leistungs- und Verwaltungskraft dieser Stadt auch selbst gestärkt sowie ein großräumiger Interessen- und Lastenausgleich zwischen diesen Städten und den sie umgebenden Landkreisen ermöglicht. Ausdrücklich möchte ich jetzt auch noch einmal deutlich unterstreichen: Der Freistaat fördert diese Neugliederungsmaßnahme mit 46 Millionen Euro. Da kann man schon mal deutlich sagen, dass dies nicht selbstverständlich ist. Zudem haben sowohl Minister Prof. Hoff als auch Staatssekretär Höhn in den letzten Wochen und Monaten den Prozess persönlich und häufig begleitet. Auch dafür geht ein kräftiges Dankeschön an alle.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Stadt Eisenach als große Kreisstadt eingestuft wird und die Tatsache, dass Bad Salzungen Kreisstadt bleibt. Damit ist ein guter Interessenausgleich in der Region geschaffen und eine gleichwertige Entwicklung der beiden wunderbaren Städte – das kann man auch mal sagen – im Wartburgkreis gewährleistet. Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr mit der Verabschiedung – dann später des Gesetzes – auch ein Signal an andere Regionen, liebe Ina, in unserem Land gesendet wird, damit auch diese sich auf den Weg zur Schaffung zukunftsfester Strukturen machen. Das können Sie – auch getrost du – als Wink mit dem Zaunpfahl in die Richtung der Stadt Suhl verstehen. Der Prozess im Wartburgkreis und in Eisenach hat bewiesen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, wenn auch manchmal ein längerer. Ich hoffe auf eine zügige Beratung im Innen- und Kommunalausschuss als federführendem Ausschuss, aber das Gesetz soll auch an den Justizausschuss überwiesen werden, damit wir dann im September im Landtag abschließend beraten und beschließen können. Dann wäre es doch schön – und da schaue ich noch einmal hoch auf die Tribüne –, wenn wir, wie es so bei einer Hochzeit üblich ist – vielleicht ist es eine Liebesheirat später, vielleicht auch nur eine Vernunftehe –, aber vielleicht doch ein großes Fest machen könnten, wo wir die Regionen zusammenbringen, die Menschen miteinander bekannt machen. Das würde mich persönlich sehr freuen – und Herr Walk, das wäre doch der Kracher, wenn wir dann auf diesem Fest auch noch tanzen würden und das gebührend feiern. Also, las
sen Sie uns gemeinsam zügig im Ausschuss diesen Gesetzentwurf angehen, damit wir dann im September was zum Tanzen haben. Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Grundprinzip der parlamentarischen Demokratie ist, dass ein Parlament möglichst viele gesellschaftliche Gruppen angemessen repräsentiert. Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie in Thüringen, denn Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, der die Quotierung der Landeslisten aller Parteien zur Landtagswahl zum Ziel hat.
In der Thüringer Verfassung steht geschrieben: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu si
chern.“ – Artikel 2 Abs. 2. Dieser wichtige Baustein zur Beseitigung bestehender gesellschaftlicher Diskriminierungen und einer starken Selbstvertretung dieser unserer Personengruppen ist urdemokratisches Prinzip; denn wie heißt es so schön? Nicht über uns und nicht ohne uns.
Im Grundgesetz steht auch dazu geschrieben: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2. Aber trotz dieser Vorgaben ist die tatsächliche gleichberechtigte, das heißt, paritätische Vertretung von Frauen in den Parlamenten immer noch nicht erreicht. Das wirkt sich auch auf den Inhalt mancher politischen Entscheidung aus.
Ich will mal zitieren: „Die Fachkompetenz und die politischen Themen der Frauen sind besonders wichtig in einer demokratischen Partei, um das breit gefächerte Spektrum an Themen und Inhalten vollumfänglich abdecken zu können.“ Das schrieb der CDU-Landesvorsitzende Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht, in einem Brief an seine Frauenunion.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf einladen zu einer breit gefächerten Diskussion. Machen Sie mit, bringen Sie Ihre Ideen und vor allem bringen Sie sich da mit ein, hin zu einem Weg zu mehr Parität auch im Thüringer Parlament! Vielen Dank.
Dass dieser Gesetzentwurf für Spannung oder für Diskussionsfreude sorgt, das haben wir uns gedacht, aber dass so eine Partei am Anfang schon ihr Frauenbild deutlich zur Kenntnis bringt, das hat mich noch mal erschreckt. Ja, man sieht es an Ihrer Partei, Herr Höcke, Stadtratsliste der AfD Erfurt, ich glaube, 14 Kandidierende, davon eine Frau ganz weit hinten. Das zeigt doch, wie notwendig es ist, dass wir Frauen stärker in die Parlamente oder Parteien dazu bringen sollten,
dieses stärker anzugehen.
Noch mal etwas zur Thüringer Verfassung: Darin steht – ich wiederhole es gern noch mal –: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.“ Das ist Auftrag an uns alle. Dass nun nicht jeder eine Clara Zetkin wird, das weiß ich auch, aber das Parlament soll sich mit der Gleichberechtigung der Frauen auch in dieser Legislatur beschäftigen und da ist das Paritätsgesetz ein Einstieg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bekanntermaßen sind so ziemlich die Hälfte der Erdbevölkerung, also auch der Bevölkerung in Thüringen, Frauen. Durch Abwanderung kann sich das manchmal zeitweise verschieben. Das haben wir alle erlebt. So gab es eine Zeit lang auch in Regionen in Thüringen einen leichten Männerüberschuss, da uns die jungen, qualifizierten Frauen verlassen haben. Dass Frauen immer noch in unserer Gesellschaft benachteiligt sind, brauche ich wenige Tage
nach dem jährlichen Equal Pay Day – den Sie alle verfolgt haben, das habe ich eben mitbekommen – nicht weiter zu vertiefen. In vielen Gremien, auch hier in Aufsichtsräten und Einrichtungen, sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Das hat dann nicht nur seine Ursache in familienunfreundlichen Arbeitsabläufen.
Für den Thüringer Landtag sieht die Frauenrepräsentanz ganz gut aus – über 40 Prozent. Dann könnte man provokant sagen: Wozu brauchen wir es dann? Wir brauchen es, weil es im Moment daran liegt, dass wir drei wunderbare Parteien im Thüringer Landtag vertreten haben, die diese Listenaufstellung schon paritätisch besetzen. Daran liegt das und nicht daran, dass Frauen aus Ihren Reihen irgendwie einen vorderen Listenplatz bekommen haben.
Nach Artikel 2 der Thüringer Verfassung – das habe ich eben schon gesagt –, der in diesem Punkt einer langjährigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und von Verfassungsgerichten folgt, dürfen Frauenfördermaßnahmen ergriffen werden, solange noch eine gesellschaftliche Diskriminierung bzw. Schlechterstellung von Frauen besteht. Das ist die verfassungsrechtliche Begründung für eine gesetzliche Quotierung. Gesellschaftspolitisch soll sie ein Hebel sein – auch bei Parteien, die der Gleichstellung von Frauen bisher nicht so offen gegenüberstehen. Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht unserer Fraktion ein wichtiger Einstieg; das hat auch Herr Adams eben schon mal gesagt. Und ja, langfristig sollten und müssen wir vielleicht auch über eine Quotierung der Wahlkreismandate nachdenken.
Das wäre dann eine ganz große Lösung. Doch jeder Reformweg beginnt mit vielen kleinen einzelnen Schritten. Natürlich ist es eine berechtigte Frage, ob nicht auch Quoten für andere Bevölkerungsgruppen wie Migrantinnen oder behinderte Menschen ins Auge gefasst werden müssen, wenn es um die Beseitigung von sozialer Diskriminierung und von Unterrepräsentanz geht. Außerdem müssen wir auch über eine Schutzklausel für Parteien zur verfassungsrechtlichen Prüfung diskutieren, die aus programmatischen Gründen nicht quotieren wollen, weil es vielleicht reine Frauen- oder reine Männerparteien sind. Aber – wie eben schon erwähnt – es ist als ein erster Baustein und Instrument für mehr Geschlechterparität geformt, nicht aber als fundamental feministisches gesetzliches Zwangswerkzeug. Das würde in solcher Zuspitzung auch zum verfassungsrechtlichen Crash führen.
Uns als Linke-Fraktion ist bewusst, dass die Quotierung – wie gesagt – ein kleiner Schritt der Emanzipation ist, aber kein Allheilmittel, schon gar nicht das alleinige. Für eine emanzipierte und emanzipatorische Gesellschaft braucht es viele unterschiedliche Schritte. Und es geht bei einer solchen um möglichst große Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der auf einzelne Personen zielenden Gesellschaft, nicht nur um die Emanzipation im Verhältnis der Frauen zu den Männern. Doch – wie gesagt – der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein und er sollte und muss in den Ausschüssen diskutiert werden, auch mit einer öffentlichen Anhörung. Daher beantrage ich die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss als federführenden Ausschuss, an den Gleichstellungsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Ich will zum Schluss noch mal sagen: Wir haben alle die Festlichkeiten zu „100 Jahre Weimarer Verfassung“ erleben dürfen, wir haben die Feierlichkeiten im Deutschen Bundestag dazu verfolgen können. Dort hat die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth aufgerufen: Ja, wir brauchen ein Paritätsgesetz. Von daher lade ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, gern zur Diskussion dazu ein und ich würde mich über Ihre Vorschläge richtig freuen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnetenkollegen und ‑kolleginnen! Liebe Frau Astrid Rothe-Beinlich, ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie schon einiges erwähnt haben, was den Justizvollzug betrifft, weil wir einen sicheren Justizvollzug und tolle Beamtinnen und Beamte haben, die dort arbeiten und jeden Tag dafür sorgen, dass es den Gefangenen auch gut geht, und die diese Arbeit mit
Hochachtung erfüllen. Also das sollte uns zuerst einmal deutlich werden.
Zum wiederholten Male und innerhalb so kurzer Zeit – das ist wie in so einer Endlosschleife – beschäftigt die CDU-Fraktion das Plenum mit diesem Thema, insbesondere mit dem Teilthema „Personal und Sicherheit“. Werte Damen und Herren der CDU, es wäre sehr, sehr schön gewesen, wenn Sie sich in Ihrer Regierungszeit so intensiv und leidenschaftlich damit auseinandergesetzt hätten.
Da müssen Sie nicht „och“ machen. Hätten Sie damals schon gearbeitet, hätten wir die Probleme jetzt nicht.
Das ist so. Sie haben uns ein Portfolio an Baustellen in so vielen Bereichen hinterlassen, dass es gut ist, dass wir noch weitere fünf Jahre nach der Landtagswahl regieren können.
Im Augenblick sind die Gefangenenzahlen rückläufig und der Personalschlüssel im Justizvollzug ist okay. Durch den Haushalt 2018/2019 wurde noch ein extra Sicherheitspaket für den Justizvollzug aufgelegt, das nun umgesetzt wird. Im kommenden Haushalt 2020 wird die Arbeit an dieser Baustelle fortgesetzt.
Ich begrüße Sie, Herr Fiedler. Schön, dass Sie wieder im Hause sind.
Eine Baustelle, die auch von der CDU so hinterlassen wurde – vielleicht können wir mal für Ruhe sorgen?
Danke Ihnen, Frau Präsidentin!
Also eine Baustelle, die auch von der CDU so hinterlassen wurde, weil es eben kein umfassendes Sicherheitskonzept für den Justizvollzug gab. Auch hier haben wir eine Masse an Nachholbedarf vorgefunden, Näheres wird sicherlich auch der Justizminister gleich erwähnen.
Jetzt kommen wir mal auf die Versäumnisse der CDU-Politik zulasten des Thüringer Justizvollzugs zurück: Eines der schwerwiegendsten Versäumnisse der CDU-Landesregierung war – und hören Sie gut zu –, für den Justizvollzug einen Personalabbaupfad festzulegen, den faktischen Ausstieg aus der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern eingeschlossen, und der ist an der Realität völlig vorbei. Damals gab es schon die Entwicklungen und Notwendigkeiten, die gezeigt haben, dass das äußerst falsch ist. Und Ihnen war doch schon damals klar, dass wegen der Altersstruktur der Bediensteten – und das wurde auch schon gesagt, die machen echt einen klasse Job – in einigen Jahren eine massive Pensionswelle in einem kurzen Zeitraum ansteht. Sie sehen, es geht also hier um die Sicherung von Personalersatz und nicht um Personalabbau, den wir erst einmal betreiben. Und Ihnen war auch damals schon bewusst, dass wir wegen der speziellen Arbeitsanforderungen im Justizvollzug das Personal selbst ausbilden müssen, denn man findet es eben nicht einfach auf der Straße und es wächst auch nicht auf den Bäumen.
Mit Ihrem Abbaupfad haben Sie das einfach verhindert und trotzdem sind Sie – auch Sie, Herr Scherer – entgegen von Warnungen der Fachleute aus der Anwärterausbildung ausgestiegen und dann ganz, ganz minimal wieder eingestiegen. Das sind in Sachen Personal fast gleichzeitig zwei sehr grundsätzlich und zeitlich weitreichende falsche Weichenstellungen, und die wirken bis heute nach.
Und hinsichtlich der Frage Personalentwicklung ist noch Folgendes zu beachten: Die konkreten Planungen für das Personalentwicklungskonzept im Thüringer Justizvollzug hängen untrennbar mit der Frage zusammen, was aus der geplanten gemeinsamen JVA in Zwickau wird. Im Moment stoppt die Sache nicht nur, weil unter den damals sehr intransparenten Bedingungen ein äußerst schwieriger Bauplatz – Stichwort: Altlasten – ausgesucht wurde. Dabei will ich nur mal sagen, es hatte auch in Thüringen gute Bauplätze gegeben, aber die wurden von der CDU-Landesregierung früh aus dem Rennen geworfen. Nun entwickelt sich hinsichtlich der neuen JVA Zwickau immer mehr konzeptionelle und finanzielle Unsicherheit, konzeptionell, da Thü
ringen nicht wie geplant die JVA Hohenleuben schließen kann und wider Erwarten gegebenenfalls für ihren Weiterbetrieb ertüchtigen muss.
Schade. Ich hätte Ihre Verfehlungen gern noch weiter aufgezeigt, denn Sie sind schuld an dem,
was wir gerade vorfinden. Danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Umgang mit erfolgreichen Einwohneranträgen in kommunalen Gremien
Der Einwohnerantrag nach § 16 der Thüringer Kommunalordnung und den §§ 7 bis 10 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid hat zum Ziel, den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag mit der Diskussion einer bestimmten Thematik zu befassen. Der Einwohnerantrag als Instrument der direkten Beteiligung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern einer Kommune ab dem 14. Lebensjahr und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen. Es ist in Einzelfällen in jüngster Zeit in Kommunen zu Diskussionen gekommen, wie in der Praxis korrekt mit der Beratung von erfolgreichen Einwohneranträgen umgegangen werden soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche funktionalen, inhaltlichen bzw. logistischen und rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen dem Beratungsverfahren in Kommunalgremien zu Einwohneranträgen einerseits und Bürgerbegehren andererseits?
2. Inwiefern kann es unter Berücksichtigung der zu Frage 1 genannten Unterschiede zwischen Einwohneranträgen und Bürgerbegehren direkte Änderungsanträge zum jeweiligen Einwohnerantrag geben?
3. Welche Fakten und Argumente sprechen dafür, dass die Kommunalgremien zwar über die Diskussion des Einwohnerantrags hinaus Konsequenzen ziehen dürfen, dies aber mit neuen eigenständigen Anträgen und Beschlüssen tun müssen?
4. Wie viele Einwohneranträge wurden seit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beantragt, für zulässig erklärt, beraten und/oder teilweise abgeschlossen?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass ein Gemeinderat zu einem Einwohnerantrag einen Änderungsantrag machen kann und diesen dann auch mit diesen Änderungen, wo darüber „Änderung zum Einwohnerantrag“ steht, beschließen kann? War das Ihre Aussage?
Ich meinte jetzt diesen Einwohnerantrag. Einen speziellen Fall gab es – wenn ich die zweite Nachfrage stellen darf, sehr geehrte Frau Präsidentin – im Stadtrat Jena. Dort war eine Initiative, die hat einen Einwohnerantrag eingebracht. Erstens wurde
er nicht innerhalb einer Zeit von zwei Monaten, wie es im Gesetz geregelt ist – da würden Sie mir vielleicht auch zustimmen –, bearbeitet, sondern der Stadtrat der Stadt Jena hat einen Änderungsantrag zu einem Einwohnerantrag und nicht zu einem Bürgerbegehren gemacht. Daher die Frage: War das zulässig?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, der hier in der Drucksache vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen ist ein wichtiger Gewinn an Demokratie für Thüringen und ein wichtiger Gewinn an Selbstbestimmtheit für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Mit diesem Gesetzentwurf wird sowohl im Kommunalwahlgesetz als auch im Landeswahlgesetz der Ausschluss von Menschen in vollständiger gesetzlicher Betreuung und auch von Menschen, die sich in angeordneter Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung befinden, abgeschafft.
In Artikel 46 Abs. 1 der Thüringer Verfassung heißt es: „Wahlen nach Artikel 49 Abs. 1 und Abstimmungen nach Artikel 82 Abs. 6 dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.“ Das Kriterium „allgemein“ bezieht sich auf den demokratischen Grundsatz, dass alle Menschen, die von staatlichem Handeln betroffen sind – das heißt auch von parlamentarischen Entscheidungen –, dieses Parlament mitwählen dürfen sollen. „Gleich“ bedeutet: Alle Wählerinnen und Wähler müssen in gleicher Weise ihr Wahlrecht ausüben können. Vor
allem muss jede Stimme bei der Wahl den gleichen Wert, das gleiche Stimmgewicht haben.
Von diesen für einen demokratischen Rechtsstaat ganz zentralen und unverzichtbaren Grundsätzen darf es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte nur in ganz begrenzten und sehr gut begründeten Ausnahmefällen Abweichungen geben. So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2010 entschieden, dass pauschalierte Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind. Bei den beiden nun gestrichenen Wahlrechtsausschlüssen handelt es sich um solche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte monierte pauschalierte Wahlrechtsausschlüsse.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird daher konsequenterweise nicht der Wahlrechtsausschluss im Einzelfall abgeschafft, der durch einen konkreten Richterspruch erfolgt. Entstanden ist der Wahlrechtsausschluss gegen Personen, die für alle ihre Angelegenheiten unter Betreuung stehen, durch die Einschätzung, diesen Personen fehle es generell an Einsichtsfähigkeit. Sie könnten daher auch keinen politischen Willen formulieren und keine Wahlentscheidung treffen. Bei genauerem Hinsehen erweist sich dieses Pauschalurteil zu dieser Personengruppe als grundsätzlich falsch. Auch wer mit vielem in seinem Leben nicht zurechtkommt, kann trotzdem eine politische Meinung haben.
Und provokant gesagt: Auch bei vielen Leuten, auch solchen, die als nicht behindert gelten, kann man streng genommen an der Einsichtsfähigkeit bezüglich ihrer Wahlentscheidung zweifeln, aber niemand würde ihr Wahlrecht infrage stellen. Wenn dem so ist, dann gibt es auch keinen Grund, Menschen in sogenannter Vollbetreuung das Wahlrecht zu versagen.
Ebenso deutlich stellt sich die Problematik für die zweite betroffene Gruppe dar, die nun in das Wahlrecht einbezogen wird: Menschen, die auf Anordnung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind. Auch bei dieser Personengruppe verbietet sich das oben genannte Pauschalurteil zum Ausschluss aus dem Wahlrecht. Auch diese Personen können grundsätzlich ihre politische Meinung kundtun.
Darüber hinaus gesteht auch die UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Regelungen – hier vor allem Artikel 29 – behinderten Menschen das gleiche Wahlrecht zu, wie es nicht behinderte Personen ausüben können. Nicht zuletzt und vor allem ergibt sich die Notwendigkeit der Abschaffung der beiden Wahlrechtsausschlüsse in § 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 14 Thüringer Landeswahlgesetz aus dem in Artikel 2 Abs. 4 der Thürin
ger Verfassung verankerten Nachteilsausgleichsgebot zugunsten von behinderten Menschen.
Mit der weiteren Öffnung des Wahlrechts bekommen die betroffenen Personen aber nicht nur das aktive Wahlrecht zum Parlament, weil das aktive Wahlrecht in Thüringen auch Anknüpfungspunkt für das Stimmrecht bei der direkten Demokratie ist. Auch bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden können sich die Betroffenen nun bei der direkten Demokratie aktiv beteiligen.
Wir beantragen als rot-rot-grüne Koalition, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Gleichstellungsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – jeweils mitberatend – zu überweisen. Im Innenausschuss soll es zum Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung geben. Dort werden dann auch Verbände zu Wort kommen, die schon seit Jahrzehnten die Abschaffung dieser Wahlrechtsausschlüsse fordern. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, also Herr Malsch, lesen Sie noch mal die Protokolle von der Kreistagssitzung durch. Machen Sie das und dann können wir hier noch mal reden.
Als das Thema „Kaltennordheim“ und der damit verbundene Kreiswechsel das erste Mal im Kreistag thematisiert worden sind, habe ich klar und deutlich gesagt: Ja, Kaltennordheim gehört in den Wartburgkreis und die Rhön gehört zusammen und
das Beste ist der Wartburgkreis. Das habe ich laut und deutlich gesagt und dazu stehe ich auch heute noch. Aber man muss auch ehrlich sein, ich habe den Bürgermeister und den Stadtrat aufgefordert: Nehmen Sie den Teil aus dem Gesetzentwurf raus, ziehen Sie es zurück, machen Sie die Bürgerbefragung, lassen Sie das zu. Das habe ich alles gesagt. Und da stehe ich heute auch hier und damit kann ich guten Gewissens leben.
Was ich aber nicht gemacht habe, ist, wirklich vor Ort zu gehen und mit den Menschen zu reden. Ich habe meinen Kollegen Kuschel in die Region geholt, ich habe mit ihm dort Veranstaltungen durchgeführt, wir haben nach Alternativen gesucht, weil es mir eine Herzensangelegenheit war. Dadurch kam dann erst mal diese erfüllende Gemeinde mit ins Spiel, nur leider wurde das vor Ort nicht gewollt. Da hätten wir dann Möglichkeiten gehabt. Ich habe meine Fraktion bis fast vor fünf Wochen genervt: Nehmt diesen Teil aus dem Gesetzentwurf raus! Wir haben uns heftig gezofft. Aber noch einmal, was ich bis dato wirklich nicht gemacht habe – und das war ein Irrtum und auch ein Fehler: Ich bin nicht zu den Menschen gegangen und habe gefragt: Was wollt ihr denn eigentlich? Da bin ich jetzt bei der AfD. Die AfD behauptet, sie hätte irgendwie mit den Leuten dort gesprochen. Ja, es gab mal eine Veranstaltung vor einer Woche, drei Leute waren, glaube ich, dort. Was Sie aber nicht gemacht haben, ist, von Tür zu Tür zu gehen, zu klingeln und zu fragen, Leute, wo wollt ihr denn leben? Wie wollt ihr leben und wie wollt ihr eure Region gemeinsam gestalten? Das haben Sie alle hier im Rund nicht gemacht. Wir haben es getan. Und ich bin froh, dass auch Kreistagskollegen von hier mit dabei waren, damit die das nämlich auch bezeugen können.
Den Leuten ist dieser Landkreis völlig egal. Die haben sich zurückgesetzt gefühlt. Sie haben gesagt, da waren wir immer der letzte, jetzt sind wir zumindest mal der erste Teil in einem Landkreis. Die Kirchenkreise arbeiten schon kreisübergreifend. Das ist denen egal. Die haben gesagt, uns ist es doch wichtiger, wir können den Kindergarten finanzieren, nächstes Jahr steht die 1.200-Jahr-Feier an, unser Sportplatz muss dringend saniert werden. Das ist den Leuten vor Ort wichtig, nicht der Landkreiswechsel.
Das muss man auch mal ganz deutlich sagen. Ja, ich habe mich in meiner ersten Analyse von Demonstranten beeinflussen lassen, von 20 immer wiederkehrenden Demonstranten. Teilweise waren die auch vom Landratsamt mit involviert, die arbeiten im Landratsamt. Natürlich tut es mir als Kreistagsmitglied weh, dass wir die Region nicht mehr
gemeinsam entwickeln können. Ich hätte es gern gemacht. Aber leider kam da auch von der CDU viel zu wenig. Ich hätte mir im jetzigen Kreistagshaushalt gewünscht, dass durch Ihren Landrat irgendein Signal an die Kommunen gegeben worden wäre – null. Man hat noch nicht mal ein Angebot gemacht und gesagt: Hey, lieber Stadtrat, das und das sind Investitionen, die können wir gemeinsam auf den Weg bringen – nichts. Der Stadtrat Kaltennordheim hat dreimal Beschlüsse gefasst und dreimal haben sie immer mit der gleichen Stimmenmehrheit dafür votiert: Wir bleiben bei unserem Beschluss, wir wollen die Region zusammenbinden und da ist uns der Kreiswechsel in dem Moment echt egal.
Liebe CDU-Mitglieder, die auch Mitglieder im Kreistag des Wartburgkreises sind, Sie können jetzt hier in der Öffentlichkeit großartige polemische Reden halten, das dürfen Sie, im Innenausschuss waren Sie nicht ein Mal zu diesem Thema da, Sie waren nicht ein Mal in der Region vor Ort, Herr Malsch, nach Ihrer großen Pressemitteilung. Das alles haben Sie versäumt. Von daher kann ich nur appellieren, nicht nur immer zu gucken, wo die Verwaltung ist, wer Ihr Landrat ist …
Nein, danke, Herr Malsch hatte heute genug Redezeit.
Nein, Sie hatten genug Redezeit. Gehen Sie einfach raus an die Haustüren und reden Sie mit den Menschen und dann werden Sie erfahren, wie Unterschriften zustande gekommen sind, wie Druck auf die Menschen ausgeübt worden ist. Wie älteren Damen vorgefertigte Briefe überreicht worden sind: Entweder du unterschreibst oder du lässt es bleiben oder wir setzen dich unter Druck. Es flogen Fäuste bei Ortsteilbürgermeistern, die nur gesagt haben, okay, das ist ein gangbarer Weg, so können wir uns die Ausgliederung aus der Stadt Kaltennordheim vorstellen. Es wurde Müll vor die Haustür des Bürgermeisters geschmissen. Das alles ist von Ihnen mit unterstützt worden. Ich bin in den letzten Monaten beschimpft worden. Ich bin heute wieder in der Zeitung beleidigt worden, ich bin gestern in der Zeitung beleidigt worden. Soll ich Ihnen was ganz ehrlich sagen? Mir ist es wichtig, dass die Menschen, die dort vor Ort leben, sich einig sind, dass sie das wollen, und das sind sie.
Und glauben Sie nicht alles, was Sie irgendwo bei Facebook lesen, Herr Möller. Gehen Sie mal lieber
zu den Menschen und thematisieren Sie das nicht nur hier in der Öffentlichkeit.
Ansonsten kann ich nur sagen: Wer dem Gesetz heute nicht zustimmt, der war nicht bei den Menschen, hat nicht geredet. Und für die Region: Ich tue es einfach, auch wenn ich mir als Kreistagsmitglied natürlich gewünscht hätte: Ja, wir hätten es bei uns behalten können. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, der vorliegende AfD-Antrag zur Änderung der Wahlordnung ist mal wieder plakatives Schaulaufen, wie es bei allen Anträgen der AfD der Fall ist. Wenn es der AfD mit dem Schutz der Privatsphäre wirklich so wichtig gewesen wäre, dann hätte sie sich schon viel früher melden können – hat sie aber nicht gemacht. Hinzu kommt, je mehr man an einen Wahltermin heranrückt, desto rechtlich problematischer wird es, wahlrechtliche Vorschriften zu ändern. Dabei gelten – das bekommt die Öffentlichkeit meist so nicht mit – erhebliche Vorlaufzeiten, denn die Parteien und Listen, die die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen – auch Einzelkandidaten, die Unterstützerunterschriften sammeln – sowie die Verwaltung müssen für die Logistik und die Einhaltung bestimmter Fristen sehr lange vor dem Wahltermin anfangen. Im Grundsatz gilt: In ein laufendes Wahlvorbereitungsverfahren darf nicht mehr mit Änderungen eingegriffen werden. Außerdem ist auch Fakt: Die Landesregierung arbeitet schon an der Frage der Anpassung der Wahlordnung. Bei dieser Anpassung ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis viel Auslegungs- und Umsetzungsspielraum lässt. Dass dem mit dem Auslegungs- und Anwendungsspielraum tatsächlich so ist, zeigen nicht nur die medienwirksamen Fälle von Namen auf Klingelschildern an Wohnungen. Jetzt in der allerersten Anwendungsphase ist vieles aber noch ungeklärt.
Es bestehen noch große Unsicherheiten und man sollte auch nicht völlig überziehen. Es geht darum, Datenschutz wirksam, aber gleichzeitig praktikabel für den Lebensalltag umzusetzen. Bei der Veröffentlichung von Daten zu den Wahlbewerberinnen sind verschiedene, zum Teil gegenläufige, Interessen abzuwägen, zum einen das Interesse der Bewerberinnen auf Schutz der Privatsphäre, nicht nur ihrer eigenen, sondern gegebenenfalls auch der ihrer Angehörigen. An dieser Stelle kommt aber mit Blick auf das bisherige Agieren gegenüber politischen Mitkonkurrenten aus anderen politischen Parteien die Frage auf: Geht es der AfD generell um den Schutz der Privatsphäre oder nur egoistisch um die ihre? Denn aus der Vergangenheit sind Vorkommnisse bekannt, bei denen sich Akteure der AfD nicht als Vorkämpfer des Daten- und Privatschutzes hervorgetan haben. Man hörte keine Unterstützung der AfD in Sachen Privatsphärenschutz, als ein populistischer Rechtsaußen-Mob vor dem Haus einer Grünen-Kollegin seine Hasstiraden gegen einen Moscheebau, gegen den Islam und gegen Menschen, die für Toleranz und Religionsfreiheit eintreten, in übelster Weise öffentlich von sich gab. Und auch meine Kollegin Katharina König-Preuss hat eben noch mal deutlich gemacht, die AfD wollte zweimal vor ihrem Haus aufmarschieren.
Ja, und da hat die Versammlungsbehörde in Jena gerade noch einwirken können, dass das nicht geklappt hat.
Zum anderen müssen sich Wahlbewerberinnen auch klarmachen: Mit ihrer Kandidatur machen sie sich zu Personen des öffentlichen Lebens. Das heißt, die Wählerinnen haben einen Anspruch auf Information und auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Bewerberinnen.
Allerdings gilt auch in diesem Zusammenhang das Prinzip der Datensparsamkeit. Das heißt, nur solche Daten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, sollen erhoben und veröffentlicht werden. Zur Kontaktaufnahme mit den Bürgerinnen könnte mit Blick auf die Entwicklungen in der Kommunikationslandschaft zukünftig vielleicht eine Mailadresse statt der Wohnadresse als Anknüpfungspunkt dienen. Mit Blick auf die Stellung als Person des öffentlichen Lebens hätte aber sogar die bisherige Datenpraxis in der Wahlordnung etwas für sich. Zumindest bei Landes- bzw. Kommunalwahlleitern müssen auch zukünftig alle Daten der Bewerberinnen hinterlegt werden, denn die Bewerberinnen müssen ja als Personen eindeutig identifizierbar sein.
Und da will ich mal das Beispiel von mir nehmen: Bei mir im Ort wohnen mehrere Anja Müller – schöner Name, auch ein Sammelbegriff – man muss sich eindeutig identifizieren können.
Hinsichtlich der veröffentlichten Daten nach den Wahlordnungen sollte der verantwortungsvollen Abwägung aller beteiligten Interessen und Bedürfnisse lieber etwas länger Zeit eingeräumt werden. Das ist besser, als wenn es später Probleme in der praktischen Anwendung gibt.
Im Zusammenhang mit der Anpassung der Wahlordnung muss in diesen Abwägungsprozess vor allem die aktuelle Entwicklung um die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf jeden Fall mit einbezogen werden.
Wir als Koalitionsfraktionen werden dieses Thema weiter aufmerksam und kritisch begleiten, vor allem den laufenden Arbeitsprozess in der Landesregierung. Der vorliegende plakative und aktionistische AfD-Antrag hilft dabei nicht wirklich weiter, zumal man der AfD mit Recht vorhalten kann, dass die AfD Thüringen entgegen ihrer Behauptung erst sehr kurzfristig das Thema entdeckt hat, nämlich dann, als diese Anträge unter den AfD-Fraktionen in den Landtagen als gemeinsame Aktion ausgerufen wurden.
Deshalb werden wir als Koalitionsfraktionen auch diesen vorliegenden Antrag ablehnen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Mitglieder hier im Thüringer Landtag, wir haben heute viel über die Fusion des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach gehört und wir haben auch viel über die Entscheidung im Stadtrat Eisenach und das Prozedere debattiert. Ich möchte aber an dieser Stelle noch mal ein dickes Dankeschön an die ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzenden im Kreistag richten.
Die haben teilweise acht bis neun Stunden mit der Landesregierung, mit dem Landrat, mit der Oberbürgermeisterin, mit vielen anderen Beteiligten zusammengesessen, um einen Zukunftsvertrag auf den Weg zu bringen, der eine ganz große Mehrheit im Kreistag gefunden hat. Ich glaube, das können mir meine Kollegen aus dem Kreistag, aus den Reihen der CDU, Herr Malsch und Herr Grob, bestätigen.
Es war der Wunsch des Kreistags, dass die Wahlen zu den nächsten Kreistagswahlen im Jahr 2019 im
Mai möglichst nur einmal stattfinden sollen. Es ist kein Zwang dahinter und auch kein Zeitdruck, sondern die Regierungsfraktionen nehmen diesen Wunsch auf. Vielleicht mag das in Eisenach als Druck ankommen, aber eigentlich wollen wir damit zeigen, ja, wir wollen die Leute aus der Region nur einmal wählen lassen, weil es sinnvoll ist. Das war immer auch die Aussage von Landrat Krebs, der übrigens eine sehr starke Rolle in diesem Fusionsprozess gespielt hat. Das darf man nicht unterschätzen,
und der auch eine sehr verbindende Rolle eingenommen hat. Das dürfen wir nicht unterschätzen und das muss hier auch gesagt werden.
Aber lieber Herr Fiedler, jetzt muss ich Ihnen doch noch mal etwas sagen, was Sie eben gesagt haben. Wie haben Sie gesagt – ich zitiere –: „Heute zählt Demokratie!“ Ja, die Demokratie zählt. Das haben der Wartburgkreis, der Kreistag des Wartburgkreises, und auch die Stadträte am Dienstag in Eisenach eindeutig gesagt.
Denn die Stadträte in Eisenach haben aufgefordert, dass dieser Gesetzgebungsprozess heute eingeleitet wird. Wo ist denn da der Zwang? Ich sehe hier keinen! Und deswegen bleibe ich dabei: Ja, heute zählt die Demokratie!
Jetzt noch etwas zu dem, was Sie eben aus dem Innenausschuss berichtet haben. Soweit ich mich erinnern kann, war ich ja auch mit in dieser Sitzung und Sie haben ja gar nicht gegen diesen Abendtermin gestimmt – im Gegenteil, Sie haben für heute in dieser Sitzung – wenn ich mich recht erinnere – sogar noch einen eigenen Tagesordnungspunkt auf die Sitzung setzen lassen.
Also ich verstehe nicht – und da bin ich wieder dabei: Ja, heute zählt die Demokratie!
Frau Scheerschmidt, ich verstehe Ihre Äußerungen, Ihre Emotionalität. Ich gestehe, ich habe diesen Text, der heute in der Zeitung steht, gestern Abend gelesen. Ich habe die Nacht kaum geschlafen und habe gedacht: Was passiert denn jetzt hier gerade? Ich glaube, wir sollten uns von dieser Emotionalität, die da auch mit reingebracht wird, nicht leiten lassen. Ich werde – und das Angebot mache ich Ihnen – diesen Bürgerbeteiligungsprozess, den Sie ja auch einfordern, mit begleiten und wir werden gemeinsam sehen, wie das in der Region läuft. Den
noch werbe ich auch für die Wartburgregion, aus der ich komme, in der ich gern lebe, und die beiden Kollegen der CDU sicherlich auch. Ich werde das kritisch beäugen, aber ich werbe dafür, dass wir den Weg, diesen Gesetzentwurf betreffend, heute gehen, und bitte um größtmögliche Zustimmung. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende CDU-Antrag verlangt einen demokratiefreundlicheren Wahltermin. Davon einmal abgesehen, dass dieses Wort „demokratiefreundlich“ eine nette Wortschöpfung ist, tauchen nach der Lektüre des Antrags ziemlich viele Fragezeichen auf.
Und, ganz ehrlich, wir haben uns die Frage gestellt: Was wollen uns die Autorinnen und Autoren damit sagen? Ist das alles nur eine populistische Show
oder aber eine Verzweiflungstat aus Angst
vor den Wahlen, Wahlkampf, Wählerinnen und Wählern oder aber auch beides?
Dass die CDU offensichtlich eine Vorliebe für Sommertermine hat, so kurz nach den langen Sommerferien, darf ruhig zu Beginn gesagt werden. Zu CDU-Regierungszeiten fand die Landtagswahl eben auch schon mal am 30. August 2009 statt, gerade mal zwei Wochen nach Ende der Sommerferien. Das heißt wiederum ganz praktisch: Nur innerhalb der zwei Wochen vor dem Wahltermin gab es einigermaßen Chancen, möglichst viele Wählerinnen und Wähler noch einmal in einem Wahlkampf mit Inhalten anzusprechen. In den sechs Ferienwochen davor waren die meisten Thüringer im Urlaub und die Menschen, die in Thüringen geblieben waren, waren mehr auf Sommer, Sonne eingestellt, also eher, als auf Wahlkampf und Wahl.
Und, ganz ehrlich, das möchte ich den Menschen auch nicht verdenken. Doch um Inhalte in einem Wahlkampf nach sechswöchiger faktischer Unterbrechung bei den Menschen zu aktivieren, sind zwei Wochen definitiv zu kurz. Der von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verlangte September-Termin hat in Thüringen Vorläufer. Wenn man sich die Wahltermine für den Landtag seit 1990 anschaut, gibt es aber – und das Aber mache ich mal ganz, ganz groß – in dieser Liste auch Wahltermine im Oktober, so wie es das zuständige Innenministerium nun auch für 2019 festgelegt hat.
Die erste Wahl zum Thüringer Landtag fand am 14. Oktober 1990 statt, dann folgte der 16. Oktober 1994, die Wahl zum 3. Thüringer Landtag fand am 12. September 1999 statt, die 4. Landtagswahl fiel auf den 13. Juni 2004, der 5. wurde am 30. August 2009 gewählt und die Wahl zum aktuellen Landtag fand am 14. September 2014 statt.
Jetzt könnte man ganz platt die Rechnung aufmachen: An beiden Oktoberterminen lag die Wahlbeteiligung noch bei über 70 Prozent. Aber am ersten September-Termin 1999 sackte die Wahlbeteiligung mit 59,9 Prozent unter die 60-Prozent-Marke
und fiel dann über die Jahre bis zum 14. September 2014 mit 52,7 Prozent signifikant ab, der bisher traurigste Tiefstand bei den Landtagswahlen in Thüringen. Aber die Höhe der Wahlbeteiligung ist ein wichtiger Parameter für die demokratische Verortung und Legitimation einer Wahl. Würde man einen vereinfachten Schluss aus den Wahlterminen in Bezug auf die Wahlbeteiligung ziehen, spräche angesichts dieser Fakten alles für einen OktoberTermin.
Doch so einfach machen wir es uns dann doch nicht. Denn eines ist doch nun wirklich klar, werte Abgeordnete der CDU-Fraktion: Die deutlich sinkende Wahlbeteiligung seit 1990 hat ihre Ursachen nicht in der zeitlichen Festlegung eines Wahltermins und auch das Wetter kann Wahlen und die Wahlbeteiligung nicht wirklich entscheidend beeinflussen. Die tatsächlichen Gründe für die einbrechende Wahlbeteiligung haben wir hier immer wieder intensiv debattiert und auch in den Beratungen zum Thüringen-Monitor kritisch aufgearbeitet. Doch anstatt wie Sie die Schlussfolgerungen zu ziehen, ein Wahltermin sei schuld, handeln wir ganz praktisch und versuchen, mit der Ausweitung der demokratischen Beteiligung dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Und ja, die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist zur besten in Deutschland ausgebaut, das Wahlalter für die kommunale Ebene ist auf 16 Jahre gesenkt, und wir hätten das zeit
gleich auch gern für die Landesebene gemacht. Aber die CDU hat die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit bisher verweigert.