Entgegen aller Verlautbarungen, die wir heute schon gehört haben und noch hören werden: Diese berechtigten Ängste wurden leider in der parlamentarischen Beratung überwiegend nicht beachtet. Die Ramelow-Regierung legt mit diesem Schulbelastungsgesetz Standards fest, die die Schulpraxis an den Rand der Leistungsfähigkeit führen werden.
Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen möchte ich nur noch drei weitere Kritikpunkte nennen, die unser Schulsystem erheblich verändern werden.
Der erste Wahnsinn, der hier geregelt werden soll, ist: Gemeinschaftsschulen können wie die Regelschulen zukünftig von der 5. bis zur 10. Klasse geführt werden. Sie verraten damit Ihre eigene Idee des längeren gemeinsamen Lernens.
Meine Damen und Herren, der zweite Wahnsinn: Eine echte Versetzungsentscheidung soll zukünftig erst am Ende der 4. Klasse erfolgen. Da in der 5. Klasse zur 6. Klasse hin das Sitzenbleiben ebenfalls nicht möglich ist, wird die Regel werden, dass Kinder in der 7. Klasse sitzen und nur zwei Versetzungsentscheidungen erlebt haben. Unser erfolgreiches Bildungssystem bleibt damit vollkommen auf der Strecke.
Der dritte Wahnsinn: Die Zurückstellung vom Schuleintritt soll nur aus medizinischen Gründen durch den Amtsarzt möglich sein.
Und das Landesverwaltungsamt teilt uns in seiner Stellungnahme mit: Aus schulärztlicher Sicht kann es sinnvoll sein, eine Zurückstellung auch dann anzunehmen, wenn es noch kein Krankheitsfall ist. Sie machen also mit Ihren Punkten zur Zurückstellung vom Unterricht die Kinder zum politischen Spielball.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der Debatte um die gescheiterte Gebietsreform gab es in diesem Hohen Haus keine derart vernichtende Kritik wie jene, die uns hier zum Schulbelastungsgesetz erreicht hat. Dass von Rot-Rot-Grün nicht einmal der Hinweis aufgegriffen wurde, dass in § 19 Abs. 2 Thüringer Kita-Gesetz, was ja auch mit verhandelt wird, auf § 8 Abs. 4 verwiesen wird, obwohl es diesen Paragrafen überhaupt nicht gibt, das zeugt von der Qualität Ihres Gesetzgebungsverfahrens.
Meine Damen und Herren, die vielen anderen Fehler, die da noch drinstecken, erspare ich mir. Sicherlich werden wir sowieso die eine oder andere Nachbesserung zu diesem Gesetz erleben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass diejenigen, die Schule täglich erleben und vor allem die Schule täglich leben, während des vergangenen halben Jahres erkannt haben, wer die Interessen der Thüringer Schulen vertritt. Rot-RotGrün ist es jedenfalls nicht.
Keine andere Fraktion im Thüringer Landtag hat in dieser Wahlperiode so viele bildungspolitische Vorschläge und Anträge auf den Tisch gelegt wie die CDU-Landtagsfraktion.
Meine Fraktion hat einen klaren Kompass für ein starkes, für ein leistungsorientiertes Schulsystem. Unsere Vorschläge können sich sehen lassen. Und wenn die Regierung Ramelow nicht liefert, kann die CDU dies gern tun.
Wir werden unseren Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen
und berufsbildenden Schulen nach dem Regierungswechsel eine ehrliche Perspektive geben, eine Perspektive, die Kinder, Pädagogen, Eltern und Schulträger ernst nimmt und diese nicht belastet. Eines ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion glasklar: Alle Belastungen, die heute beschlossen werden, müssen nach einem Regierungswechsel zurückgenommen werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende hier im Hohen Haus, ich begrüße insbesondere auch die Regelschule aus Eisenberg, Klasse 9.
Wir haben eben Herrn Tischner erlebt, der uns zum wiederholten Mal seine Zauberformeln präsentiert hat für etwas, wofür er selber Verantwortung trägt, zumindest seine Fraktion. Denn alle können sich noch gut daran erinnern, dass zwischen 2009 und 2014 2.500 Lehrer eingestellt werden sollten, 1.200 sind es geworden. Das kriegt man mit CDU, wenn man diese Partei wählt.
Wir wissen aus der Anhörung, anders als es Herr Tischner hier dargestellt hat – Sie waren leider im letzten Bildungsausschuss krankheitsbedingt nicht da, als wir die Anhörung ausgewertet haben, Kollege Tischner –, dass gerade die Lehrerverbände, also Thüringer Beamtenbund und GEW, unsere Änderungsvorschläge sehr positiv begrüßt haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, heute, am Tag des Lehrers, zu dem ich allen Pädagoginnen und Pädagogen recht herzlich gratulieren will,
beraten und beschließen wir das neue Schulgesetz. So wie es früher für mich selbstverständlich war, meiner Klassenlehrerin einen Blumenstrauß mitzubringen, so ist es heute für mich ein besonderes Anliegen, auch im Namen meiner Fraktion für die hervorragende Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen, auch denjenigen, die sich heute nicht mehr im Schuldienst befinden, Danke zu sagen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Cicero hat einmal gesagt: Wer nicht weiß, welchen Hafen er anstreben soll, dem ist kein Wind der richtige. – Mit dem heute als Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens legen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen ihren Kompass für die Schule der Zukunft in Thüringen an. Nun kann man zu den Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Thüringer Schulen notwendig sind, durchaus unterschiedlicher Meinung sein. In der Analyse der Probleme – das ist zumindest meine Wahrnehmung in den letzten fünf Jahren – waren wir eigentlich immer einer Meinung, Kollege Tischner.
Erstens: Es fällt definitiv zu viel Unterricht aus. Trotz Einstellungen in dieser Legislatur auf Rekordniveau, trotz besserer Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern und damit einer Attraktivität des Lehrerberufs, trotz Lehrergewinnungskampagne im Umfang von 600.000 Euro, trotz einer Versiebenfachung von Schulbauinvestitionen in dieser Legislatur kann das Problem nur strukturell, also durch Mindestklassengrößen, gelöst werden.
Zweitens: Die Umsetzung des seit 2003 geltenden Vorrangs eines Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Förderbedarf ist noch nicht flächendeckend gelungen und bedarf einer notwendigen Präzisierung im Gesetz.
Drittens: Schulen sind eben auch ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklung. Individuelle Wertschätzung und Beteiligungsmöglichkeiten im Schulalltag von Schülern, Eltern und Lehrern, Prävention vor Drogenmissbrauch und Mobbing sowie eine Neuausrichtung in der Berufsorientierung sind Aufgaben, vor denen Schulen heute zusätzlich zu ihrem Bildungsauftrag stehen, nicht, Kollege Tischner, weil es dann dieses Gesetz gibt, sondern weil es diese Aufgaben gibt.
Nachdem die Landesregierung dem Landtag ihren Gesetzentwurf zugeleitet hat und wir uns in einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörung mit den verschiedenen Sichten darauf beschäftigt haben, legte die Regierungskoalition einen 30-seitigen Änderungsantrag vor. Lassen Sie mich
dies hier noch mal betonen: Seitens der CDU und der AfD wurden keinerlei Änderungen zum Entwurf der Landesregierung eingebracht – null.
Es ist also davon auszugehen, dass entweder beide Fraktionen mit den vorgeschlagenen Schulgrößen des Entwurfs einverstanden waren
oder dass sich die parlamentarische Arbeit von CDU und AfD auf das Verfassen sinnfreier Pressemitteilungen beschränkt, die nicht in konkreten Anträgen zu einem der wichtigsten Landesgesetze führten.
Wer also am 27. Oktober CDU oder AfD wählt, wählt Konzeptlosigkeit beim Thema „Unterrichtsausfall“, Konzeptlosigkeit beim Thema „schulische Förderung eines jeden Kindes“