Protokoll der Sitzung vom 28.05.2015

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Ende des Modellprojekts „Kulturagenten für kreative Schulen“ über dessen Nutzen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bühl, Ihre mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: „Kulturagenten für kreative Schulen“ ist ein länderübergreifendes Projekt, das seit 2011 läuft und an dem neben Thüringen die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beteiligt sind. Das Projekt wird gemeinsam von den beteiligten Ländern, der Mercator-Stiftung und der Kulturstiftung des Bundes finanziert. Die Stiftungen haben die Aufgabe der operativen Geschäftsführung für das gegenwärtige Programm, also für 2011 bis 2015, der Forum K&B GmbH übertragen.

Durch das Projekt soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Thüringen der Zugang zu Kunst und kultureller Bildung eröffnet werden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang zu Kunst und Kultur haben, eröffnen sich durch kreatives Denken und die Teilhabe an Kunst und Kultur neue Erfahrungs-, Entwicklungs- und Betätigungsmöglichkeiten in und außerhalb der Schule. Die aktive Partizipation an Kunst und Kultur fördert die Bildung und Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Grundlegend sind hierbei die Begegnung und Auseinandersetzung mit der Vielfalt der Thüringer Kultur und das eigene Erproben und Erfahren der Künste.

Zu Frage 1: Die Landesregierung wird sich auch im Zeitraum 2015 bis 2019 am länderübergreifenden Modellprojekt „Kulturagenten für kreative Schulen“ beteiligen. Die bisher von 30 Thüringer Schulen gemeinsam mit Thüringer Kulturagentinnen und Kulturagenten, zahlreichen Kulturinstitutionen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Partnern von Kommunen, Unternehmen und Vereinen entwickelten künstlerischen Projekte sollen künftig ausgebaut werden. Damit sollen in Thüringen bis 2019 und darüber hinaus neue Angebote zur kulturellen Bildung etabliert werden. Die bestehenden regionalen Netzwerke der Kulturagentinnen und Kulturagenten sind weiterzuentwickeln, um langfristig über das Projekt hinaus wirkende Kooperationen zwischen Schulen und Thüringer Kulturinstitutionen – wie beispielsweise Museen, Bibliotheken, Theater und Kulturzentren – etablieren zu können.

Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung plant für die zweite Modellphase den Einsatz von zehn Kulturagentinnen und Kulturagenten. Das bisher von der Forum K&B GmbH verantwortete Landesbüro soll künftig unter der Thüringer Federführung stehen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Fortentwicklung des Programms im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags für individuelle Förderung der Schüler gemäß § 2 des Thüringer Schulgesetzes geschaffen. Die Thüringer Lan

desregierung strebt an, dass künftig neben Regelschulen auch Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und Gymnasien am Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ aktiv mitwirken können. Eine Schlüsselrolle, auch mit Blick auf die personelle Ausstattung des Projekts, kommt der künftigen Fort- und Weiterbildung von Kulturbeauftragten und projekterfahrenen Lehrkräften zu. Hier ist die Erarbeitung eines fächerübergreifenden Fort- und Weiterbildungskonzepts vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Weiterentwicklung des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen“ soll an die bestehenden zehn regionalen Netzwerke der Kulturagenten anknüpfen. Es wird geplant, dass einerseits die Zahl der mitwirkenden Thüringer Schulen im Schulamtsbereich kontinuierlich zunimmt. Andererseits sollen künftig noch mehr regionale Partner aus Kulturinstitutionen, Vereinen und Unternehmen für Thüringer Kulturagenten-Projekte gewonnen werden. Dadurch kann die Vernetzung von Partnern der kulturellen Bildung in Thüringen auf lokaler und regionaler Ebene nachhaltig ausgebaut werden. Zugleich profitiert die Jugendarbeit vor Ort.

Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung geht nicht von einem Ende des Modellprogramms „Kulturagenten für kreative Schulen“ im Jahr 2015 aus. Vielmehr setzt die Thüringer Landesregierung alles daran, Voraussetzungen für die erfolgreiche Fortführung dieses länderübergreifenden Programms zu schaffen. Der bisherige Nutzen des Thüringer Kulturagenten-Programms offenbart sich in der Vielfalt der kreativen Kunst- und Kulturprojekte von 30 Thüringer Schulen und durch die Ergebnisse der engagierten Arbeit der zehn Kulturagentinnen und Kulturagenten. Die am Programm beteiligten Thüringer Schulen konnten ihr Schulprofil weiterentwickeln. Lehrerinnen und Lehrer nutzen gemeinsam mit Thüringer Kulturagentinnen und Kulturagenten neue künstlerische Vermittlungsstrategien im Unterricht. Dadurch wurden beispielhaft Impulse für Strukturen partizipativer Zusammenarbeit in Thüringer Schulen geschaffen, die im Interesse der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern durch kulturelle Bildung auch künftig auszubauen sind. Der Newsletter „Kulturagenten für kreative Schulen“ informiert umfassend und regelmäßig. Abrufbar sind die Informationen unter www.kulturagenten-programm.de/newsletter. Gern weise ich auch darauf hin, dass vom 3. Juni bis zum 16. August 2015 hier im Thüringer Landtag eine Fotoausstellung zum vierjährigen Wirken des Kulturagentenprogramms in Thüringen zu sehen ist. Ich empfehle den Besuch dieser Ausstellung. Dort wird der Nutzen des Projekts sichtbar.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Nachfrage, Herr Abgeordneter?

Erst einmal vielen Dank. Die Ausstellung werde ich besuchen. Ich bin vom Nutzen des Projekts bereits überzeugt. Mir geht es noch mal um die personelle Ausgestaltung. Es sind zehn Kulturagenten, fünf davon – wie ich weiß – sind Lehrer, die das auch mit voller Stelle aktuell machen. Wird das auch in Zukunft so sein, dass fünf Lehrer das in voller Stelle machen werden?

Es werden weiterhin fünf Lehrer/Lehrerinnen sein, aber nicht mehr mit voller Stelle, sondern erst einmal mit einer halben Stelle, 0,5 VZB.

Dann noch eine zweite Nachfrage: Ich hörte, dass es praktisch, wenn es zu dieser halben Stelle kommt, aber noch zusätzliche Angebote geben sollte. Ist das der Fall oder nicht?

Es gibt noch zusätzlich fünf 0,8 VZB für Künstler-/ Kulturagenten und es wird im Landesbüro eine VZB als Projektmanager geben, also das ist zusätzlich gedacht.

Damit ist der Fragebedarf erschöpft. Herzlichen Dank. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke, und die Frage hat die Drucksachennummer 6/596.

Evaluierung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom Juli 2012 sieht vor, diesen regelmäßig fortzuschreiben, unter Einbeziehung aller Ressorts der Landesregierung Fortschritte der bereits festgelegten Maßnahmen zu ermitteln und zu evaluieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur Evaluierung des Thüringer Maßnahmenplans und der Beauftragung einer externen Begutachtung?

2. Inwieweit werden die Vereine und Verbände, die die Maßnahmen in den neun Arbeitsgruppen mit erarbeitet haben, sowie weitere neue Vereine und Verbände im Bereich der Behindertenpolitik in die Evaluierung mit einbezogen bzw. befragt?

3. Wann werden die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen (bitte den Zeitpunkt für jede Arbeitsgruppe einzeln benennen)?

4. Wird es Änderungen innerhalb der Mitglieder der Arbeitsgruppen geben?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Stange, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 4 gern im Zusammenhang beantworten möchte:

Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 24. April 2012 durch das Kabinett beschlossen. Seitdem besitzt er landesweit Geltung. Die Landesregierung erklärte sich dazu bereit, die im Maßnahmenplan festgelegten 285 Vorhaben schnellstmöglich bzw. im Rahmen der jeweils vereinbarten Zeiträume umzusetzen. Eine externe Evaluation zum Ende der letzten Legislaturperiode – wie im Maßnahmenplan selbst formuliert – erfolgte entgegen der ehemaligen Planung nicht. Grund dafür war unter anderem das Inkrafttreten des Maßnahmenplans erst zwei Jahre vor Ende der Legislaturperiode. Im Kontext mit der Mittel- und Langfristigkeit einer Vielzahl der Maßnahmen sowie deren Komplexität wäre eine umfassende Evaluation letztlich nicht hinreichend aussagefähig gewesen. Stattdessen stellte das TMASGFF im Jahr 2014 eine Sachstandsanfrage innerhalb der Landesregierung, in welcher die Ressorts um Rückmeldungen zum Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen gebeten wurden.

In Auswertung der Antworten bleibt festzustellen, dass 35 Maßnahmen abgeschlossen wurden – das sind 12 Prozent –, 198 Maßnahmen derzeit umgesetzt werden – das sind 70 Prozent –, bei 26 Maßnahmen die Umsetzung noch nicht begonnen hat – das sind 9 Prozent –, für fünf Maßnahmen die Umsetzung nochmals geprüft werden muss – das sind 2 Prozent –, für 21 Maßnahmen keine Antworten aus den Ressorts eingegangen sind.

Um den Realisierungsprozess noch effektiver begleiten sowie kontinuierlich voranbringen zu können, aber auch um den aktuellen Umsetzungsstand aller Maßnahmen stets im Blick zu behalten, soll der Umsetzungsstand zukünftig regelmäßig im Rahmen einer standardisierten Abfrage bei den Ressorts der Landesregierung erhoben werden. Derzeit wird eine Evaluation des Maßnahmenplans

inhaltlich vorbereitet. Unter dem Vorbehalt der Bestätigung der hierfür beantragten Haushaltsmittel soll dies noch Ende des Jahres 2015 beginnen. In Anlehnung an die Verfahren in einigen anderen Bundesländern sollen insbesondere die Strukturierung des Maßnahmenplans, seine inhaltliche Rückbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention und der Umsetzungserfolg untersucht werden. Hieraus sollen nicht zuletzt Rückschlüsse auf die geplante Fortschreibung des Maßnahmenplans gezogen werden.

Zur Begleitung der Umsetzung und zur Kontrolle des aktuellen Umsetzungsstands aller Maßnahmen konstituierte sich bereits am 19. Juni 2013 unter Federführung des damaligen TMSFG eine interministerielle Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe besteht vorwiegend aus den ehemaligen Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Maßnahmenplans. Es wurde vereinbart, auch die Mitglieder der ehemaligen Arbeitsgruppen an diesem Prozess zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich geänderten Ressortzuschnitte wird die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe derzeit neu festgestellt, um auch künftig die wichtige Koordinations- und Multiplikationsfunktion der Arbeitsgruppen in den jeweiligen Ressorts sicherzustellen. Im Anschluss daran ist zeitnah ein Beratungstermin der Arbeitsgruppe vorgesehen, um die Sachstandsabfrage aus dem Jahr 2014 auszuwerten und den weiteren Prozess abzustimmen. Zielstellung ist, dass die einzelnen Arbeitsgruppen noch im Jahr 2015 ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und dabei sowohl über den Umsetzungsstand als auch über die Fortschreibung des Maßnahmenplans beraten. Inhaltlich fundierte Ausführungen zum Termin für die Arbeitsgruppensitzungen sowie deren personelle Besetzungen sind derzeit noch nicht möglich, da beide Punkte in den originären Verantwortungsbereich der Arbeitsgruppenleiter fallen. Grundsätzlich wird jedoch von einer gewissen personellen Kontinuität der Arbeitsgruppen ausgegangen. Im Rahmen der Arbeitsgruppen werden auch weiterhin interessierte Vereine und Verbände mitarbeiten können.

Um neben den vielen engagierten Mitgliedern der Arbeitsgruppen aus Vereinen, Verbänden und Interessenvertretungen eine noch größere Personenzahl aus der Zivilgesellschaft eine Partizipation am Evaluierungsund Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans zu ermöglichen, ist zudem die Durchführung mindestens einer Fachkonferenz vorgesehen. Danke.

Frau Stange, gibt es Nachfragen? Bitte schön.

Danke, Frau Ministerin, für die umfangreiche Antwort. Sie haben zu Beginn Ihrer Antwort auf meine Anfrage formuliert, dass soundso viele Maßnahmen abgeschlossen waren – ich glaube, 35 Maßnahmen sind abgeschlossen. Ist es möglich, dass Sie die einzelnen Maßnahmen konkret benennen? Wenn das nicht heute möglich ist, können Sie es vielleicht schriftlich nachreichen, sodass man es besser nachvollziehen kann, wie der ganz konkrete Maßnahmenabarbeitungsstand ist?

Die abgeschlossenen Maßnahmen?

Ist es möglich, die abgeschlossenen Maßnahmen zu benennen und auch die anderen?

Alle Maßnahmen finden sich ja im Maßnahmenplan. Was wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten, sind die, die sozusagen aus der Reihe sind, also diejenigen, die abgeschlossen sind, diejenigen, die vielleicht noch in Arbeit sind, bzw. die, bei denen wir noch mal über eine Überarbeitung nachdenken.

Sind Sie mit dieser Zusage zufrieden, Frau Abgeordnete?

Ich bin mit der Zusage zufrieden und würde eine zweite Frage stellen.

Dann halten wir das so fest. Bitte.

Sie haben erwähnt, dass es eine weitere Konferenz geben soll, um auch die breite Öffentlichkeit oder weitere Verbände mit einzubeziehen. Ist es denn vorab auch möglich, dass sich interessierte Verbände, die bis dato in die Erarbeitung des Maßnahmenplans nicht mit einbezogen wurden, an das zuständige Ministerium wenden und sagen, wir stünden bereit, um unsere Fachkompetenz mit einzubringen?

(Ministerin Werner)

Natürlich. Das habe ich ja auch gesagt, dass wir an weiteren interessierten Verbänden und Vereinen, die uns begleiten in diesem Prozess, interessiert sind. Die können sich natürlich gern an das Ministerium wenden.

Vielen Dank. Die nächste Frage in Drucksache 6/ 603 stellt Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion.

Danke, Herr Präsident.

Entlastung der Thüringer Polizei

Aus den Reihen der Thüringer Polizei mehren sich in letzter Zeit Stimmen, die eine Überlastung der Beamtinnen und Beamten konstatieren. So äußerte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in den Medien, dass „die Belastungsgrenze der Polizei längst erreicht ist“. Auch das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales hatte gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ eingeräumt, dass es bei der Polizei „in den vergangenen Wochen eine höhere Arbeitsbelastung als in vergleichbaren Zeiträumen der Vorjahre“ gegeben habe. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese Entwicklung gestoppt werden kann. Eine Möglichkeit bestünde in der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben. Diese Variante der Entlastung wird von den drei Regierungsfraktionen jedoch abgelehnt, obwohl laut Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Entlastung der Thüringer Polizei in Absprache mit den Gewerkschaften und Personalräten geplant sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der gegenwärtige Sachstand hinsichtlich der laut Koalitionsvertrag in Absprache mit den Gewerkschaften und Personalräten geplanten Maßnahmen zur Entlastung der Thüringer Polizei dar?

2. Bis wann ist mit einer Identifizierung und Bekanntgabe entsprechender Maßnahmen zur Entlastung der Thüringer Polizei zu rechnen?

3. Bis wann ist mit der Realisierung entsprechender Maßnahmen zu rechnen?