Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

Und wenn Sie mit den Landräten und den Landkreisen reden, die diese haben, dann sagen die Ihnen: Gott sei Dank gibt es die,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Natürlich sa- gen die das, weil es nicht ihr Geld ist!)

weil wir nicht mehr entscheiden müssen, dass ein Beamter entscheiden muss, kriegt jetzt jemand einen Behandlungsschein oder nicht, der das gar nicht machen kann. So, wie es gelaufen ist, hat es tatsächlich viel, viel mehr Bürokratie bedeutet.

(Minister Lauinger)

Insgesamt ist das Integrationskonzept, das die Prämissen festlegt, die Grundlage dafür, dass in diesem Haushaltsentwurf 2020 wiederum 12,5 Millionen Euro für Integration vorgesehen sind. Mit diesem Budget wird es beispielsweise möglich sein, die am 31. Dezember 2019 auslaufende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auch im Jahre 2020 weiterzuführen.

Mithilfe der Richtlinie werden vielfältige Projekte und eine große Anzahl von Verbänden, Vereinen und anderen Organisationen bei der gesellschaftlichen Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen unterstützt. 2020 soll der Förderschwerpunkt wieder auf die Bereiche Begegnung durch Sport und andere gelegt werden – übrigens ein Bereich, wenn Sie sich da umschauen, der sehr, sehr erfolgreich zur Integration beiträgt. Darüber hinaus soll mithilfe des erst Anfang Mai 2019 gestarteten Landesprogramms Dolmetschen finanziert werden. Auch so ein Punkt, wo ich sage: Das hat nichts mit Ideologie zu tun. Es ist eine wahnsinnige Arbeitserleichterung für alle Institutionen, egal ob das Behörden, Beratungsstellen, Ärzte, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Verbraucherberatungsstellen oder welche auch immer sind, dass sie jetzt die Möglichkeit haben, sich tatsächlich, ohne dass ihnen Kosten entstehen, innerhalb von 5 Minuten bei einem Video-Dolmetscherdienst anzumelden und dann tatsächlich einen Übersetzungsdienst für 54 Sprachen bekommen. Wenn Sie sich mal die Mühe machen würden, mit den Institutionen zu reden. Diese sagen: „Es erleichtert uns die Arbeit so stark, dass wir die Möglichkeit haben. Wir können auf diese Video-Dolmetscher zugreifen und sind nicht darauf angewiesen, entweder Dolmetscher organisieren zu müssen, was oft zeitintensiv und auch teuer ist, oder uns durch irgendwelche Dritte irgendwie übersetzen lassen zu müssen.“ Dann ist das natürlich ein extrem wichtiges Programm. Ich bin ehrlich gesagt sehr, sehr stolz, dass Thüringen das als erstes Bundesland wirklich flächendeckend eingeführt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von daher an dieser Stelle noch mal mein Dank den regierungstragenden Fraktionen dafür, dass sie die im Haushalt hierfür vorgesehenen Mittel noch mal um 1,5 Millionen Euro aufgestockt haben. Ich glaube, damit haben wir eine gute Grundlage dafür geschaffen, das wirklich lange und schwierige und nicht immer einfache Projekt der Integration von Menschen aus anderen Ländern hier in Thüringen voranzutreiben. Im völligen Gegensatz zu Ihnen sa

ge ich: Wir als Landesregierung wollen dies, wir wollen Zuwanderung und wir wollen, dass sich Menschen aus anderen Ländern hier integrieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Letzte Bemerkung zum Thema „Verbraucherschutz“: Ja, es ist sehr, sehr wichtig, dass wir auch in diesem Bereich die Verbraucherinsolvenzberatung noch einmal aufgestockt haben. Alle Gespräche, die ich zu diesem Punkt hatte, haben gezeigt, dass es dafür einen tatsächlichen Bedarf gibt.

Auch auf das Projekt der Teilsubventionierung des Mittagessens wurde schon hingewiesen. Alle kennen das Problem der gesunden Ernährung der Thüringer Kinder in den Schulen und Kindertagesstätten. Das sollte eigentlich uns allen so am Herz liegen, dass wir alles dafür tun, dass diese Mittagsverpflegung in den Schulen tatsächlich so gut wie möglich ist, so regional wie möglich. Ich bin guter Dinge, dass es mit den Verbesserungen, die jetzt an diesem Programm vorgenommen worden sind, tatsächlich möglich sein wird, dies in Zukunft auch noch auszuweiten und mit den Verpflichtungsermächtigungen, die es dazu gibt, den Sorgen von Schulträgern Rechnung zu tragen, die gesagt haben, wenn wir jetzt umstellen, dann wollen wir schon die Sicherheit, dass es nicht nur ein Jahr läuft, sondern länger. Dafür haben wir mit diesem Haushaltsentwurf die Voraussetzungen geschaffen und dafür bin ich auch dankbar. Ich werbe natürlich wie meine Vorredner von Regierungsseite auch um Zustimmung für diesen Haushalt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Möller, AfD-Fraktion.

Zunächst muss ich Herrn Dr. Hartung widersprechen. Wer einen Blick in die Rahmenvereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenvertretern wirft, kann ganz schnell und sofort erkennen, dass der Leistungsanspruch dort in § 2 – Ziel – und in § 4 – Umfang des Leistungsanspruchs – definiert worden ist, und zwar im Sinne – das basiert zwar auf dem Asylbewerberleistungsgesetz – der Interpretation einer weitestgehenden Umsetzung auf Basis des SGB V. Raten Sie mal, was das SGB V ist! Das ist die gesetzliche Krankenversicherung. Das, was Herr Hartung gesagt hat, sind also schlicht und ergreifend Fake News.

(Minister Lauinger)

(Beifall AfD)

Zweitens, Herr Minister, zur Abschottung: Wir wollen uns nicht abschotten, wir wollen aber die richtigen Zuwanderer, die unserem Freistaat nützen. Keiner hat was gegen den Polen, der bei Amazon oder bei Zalando

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Drecksarbeiten kön- nen also Ausländer machen!)

oder sonst irgendwo arbeitet. Es hat keiner etwas gegen Vietnamesen, die hier arbeiten, überhaupt gegen keinen Menschen, der hier arbeitet.

Herr Harzer!

Aber, wir haben ein Riesenproblem damit, wenn die Zuwanderer in unser Sozialsystem gehen. Damit hat nämlich Thüringen überhaupt nichts gewonnen.

(Beifall AfD)

Genau das ist die Realität. Dagegen wenden wir uns und sind nicht für eine Totalabschottung. Nur, dass das noch mal klargestellt ist.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber eine grundgesetzwidrige Forderung, die Sie hier aufmachen!)

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Frau Abgeordneter Berninger von der Fraktion Die Linke.

Ich muss der rassistischen Dreckschleuder schon noch was entgegensetzen.

Frau Abgeordnete, dafür gibt es einen Ordnungsruf.

Was war das mit „Dreckschleuder“?

„Rassistische“ habe ich gesagt.

Ja.

Dem möchte ich etwas entgegensetzen: Die sogenannte Zuwanderung in die Sozialsysteme wird erstens dadurch befördert, dass es integrationsverhindernde Gesetzgebung gibt, die nämlich Integration dadurch verhindert, dass Geflüchteten beispielsweise der Zugang zum Erwerbsleben verunmöglicht wird oder große Hürden gesetzt werden.

Die rassistische Fraktion hier im Haus

(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Ordnungsruf!)

Sie erteilen keine Ordnungsrufe!

Frau Abgeordnete, ich bitte Sie nach dem ersten Ordnungsruf: Bleiben Sie sachlich!

Ich habe das Gefühl, das bin ich. – will natürlich schlechtreden, dass wir den Schwerpunkt unserer flüchtlingspolitischen Arbeit auf Integration und Angebote und Willkommenskultur legen. Aber genau das ist es, was Zuwanderung in Sozialsysteme verhindert,

(Beifall DIE LINKE)

dass wir von Anfang an den Menschen, die hier herkommen, Angebote zur Integration machen, zur Sprachförderung, zum Zugang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit etc. Ich kann einfach nicht mehr hören, wie hier gegen Menschen gehetzt wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich präzisiere das noch mal und konkretisiere es: Den Ordnungsruf gab es für den Ausdruck „Dreckschleuder“.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Danke für die Wiederholung, Frau Präsidentin!)

Herr Abgeordneter Dr. Hartung, bitte schön.

(Abg. Möller)

Ich muss noch mal nach vorn kommen, nach dem, was Herr Möller gerade gesagt hat. Herr Möller, Sie haben einfach keine Ahnung. Schauen Sie sich die Verträge noch mal an, die die KV abgeschlossen hat. Schauen Sie sich die Rundschreiben der KV an. Es ist dezidiert niedergelegt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist sogar so, dass die meisten Leistungen, die etwas aufwendiger sind, weiterhin genehmigungspflichtig sind. Die müssen immer noch genehmigt werden. Es ist nicht so, dass der Asylbewerber mit der eGK einen Zugang zum ganz normalen Gesundheitssystem hat. Den hat er nicht. Er hat einen Notfallzugang. Da wird Bürokratie abgebaut. Das, was Sie hier kundtun, ist eine Lüge. Herr Möller, es ist eine Lüge, es ist Hetze. Und das, was Sie sich zueignen können, können Sie daraus ableiten. Vielen Dank.