Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

An dieser Stelle verweise ich auf die Gebietsreform, die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof verworfen wurde

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wegen des fehlenden Protokolls!)

sowie auf das derzeitig gültige Gesetz zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge, das durch ein Gutachten des Gemeinde- und Städtebunds für verfassungswidrig erklärt worden ist. Ich lasse es bei dieser Benennung, denn das heutige Haushaltsgesetz reiht sich in diese Reihe hervorragend ein.

Wir halten die Vorgehensweise der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2020 ebenfalls für verfassungswidrig. Mein Kollege hat dazu bereits gesprochen. Dennoch will ich es noch mal ausdrücklich sagen: Aus unserer Sicht ist dies ein eklatanter Bruch der Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie und des Budgetrechts des neuen Landtags.

(Beifall CDU)

Noch nie hat eine Landesregierung zum Ende ihrer Legislatur wahlperiodenübergreifend einen so weitreichenden Haushalt für eine nachfolgende Landesregierung eingebracht.

Die Versäumnisse in der sicherheitspolitischen Ausrichtung offenbaren sich auch im vorgelegten Einzelplan 03 – Inneres und Kommunales –. Obwohl

(Minister Prof. Dr. Hoff)

circa 400 Millionen Euro für den kompletten Bereich der Polizei vorgesehen sind, ist dieser Betrag nicht ausreichend, um auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und auf die anstehenden Altersabgänge in den kommenden Jahren reagieren zu können. Gerade bei der Einstellung von 300 Anwärtern für den mittleren und gehobenen Polizeidienst ist zu erkennen, dass mit diesen nicht einmal die Anzahl der ausscheidenden Polizistinnen und Polizisten ersetzt werden kann. Einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Raymond Walk war zu entnehmen, dass derzeitig 869 Dienstposten in allen Bereichen der Polizei unbesetzt sind. Gerade in den Polizeiinspektionen bleibt somit jede fünfte Stelle unbesetzt. Im Koalitionsvertrag wurde angestrebt, alle Dienstposten in Haushaltsstellen zu überführen. Passiert ist das nicht. Unsere Forderung, die wir seit Jahren erheben, eine zusätzliche Ausbildungshundertschaft zu bilden, wurde nicht aufgegriffen. Mit Blick auf unsere Nachbarbundesländer, die in den vergangenen Jahren die Ist-Zahlen für Polizeianwärter um ein erhebliches Maß angehoben haben, ist solches hier in Thüringen nicht feststellbar. Gerade im Bereich des Verfassungsschutzes erfolgte in den letzten Jahren keine personelle Aufstockung, da eben dies der linke Koalitionspartner stetig verhindert hat. Dabei wissen wir, wie wichtig gerade der Verfassungsschutz bei der aktuellen Sicherheitslage und Terrorprävention ist.

Nach der Behördenumorganisation, der geschrumpften sogenannten Verwaltungsreform, schlägt das Landesverwaltungsamt nur mit 47 Millionen Euro zu Buche gegenüber 60,5 Millionen Euro in diesem Jahr. Die verbliebenen sechs Abteilungen wurden zu drei Abteilungsgruppen gebündelt und daneben zusätzlich die Abteilung „Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0“ eingerichtet, die vor allem für die Digitalisierung zuständig ist. Eine echte Verwaltungsreform sieht anders aus. Hier gab es lediglich Verschiebungen aus dem Innen- in das Umweltressort und einige kleinere Umstrukturierungen. Dabei sind gut vernetzte, funktionierende Verwaltungseinheiten auseinandergerissen worden. Der Vorteil unseres Landesverwaltungsamts besteht darin, als Bündelungsbehörde sämtliche Verwaltungsvorgänge schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Die Zukunft wird zeigen, ob diese neuen Abteilungen auch zukünftig leistungsfähig und effizient arbeiten können.

Völlig unklar ist uns auch, weshalb die zweite Stelle des Staatssekretärs mit sämtlichen persönlichen Referenten und Mitarbeitern im Ministerium verbleibt. Meiner Fraktion erschließt sich nicht, welche Aufgaben der Staatssekretär nach dem Wegfall der Gebietsreform zukünftig übernimmt.

Im Brand- und Katastrophenschutz sollen die Ausgaben von 20 Millionen Euro in diesem Jahr auf 33 Millionen Euro im Jahr 2020 steigen. Darunter fallen Finanzierungen für die Förderung von Fahrzeugbeschaffung, Feuerwehrhäuser, Umrüstung der Leitstellen auf digitale Leitstellen sowie die Verdopplung der Feuerwehrrente und Ersatz der Feuerwehruniformen. Diese Erhöhung begrüßen wir ausdrücklich, da sie zwingend notwendig ist und vor allem das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden befördert.

Nicht hinzunehmen ist jedoch die Situation an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. Bereits in dem letzten Haushaltsplan wurden zusätzliche Personalstellen geschaffen, die für Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden vorgesehen wurden. Die Einstellungen konnten bisher nicht erfolgen. Man hätte daher über die Möglichkeit nachdenken sollen, diese Stellen lukrativer zu gestalten, denn ein reduzierter Umfang der Lehrangebote ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Gerade im Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehr vollzieht sich ein Generationenwechsel. Junge Kameraden rücken nach und müssen zwingend geschult werden, um sicher in die Einsätze gehen zu können. Ich will auch das bauliche Problem der Schule nicht unerwähnt lassen. Hier hätte ich mir gewünscht, dass dies zur Chefsache erklärt wird und endlich der Bau der Übungshalle und die Neuausstattung und technische Überarbeitung der Unterkünfte für die Kameraden der Feuerwehr erfolgt.

(Beifall CDU)

Für Menschen, die sich in den Feuerwehrdienst stellen, die es ehrenamtlich tun, muss das Land optimale Ausbildungs- und Lernbedingungen schaffen. Dafür hat sich meine Fraktion stets eingesetzt.

Die CDU-Fraktion hat weitgehend auf Änderungsvorschläge hier in der Plenardebatte verzichtet. Dafür haben wir unsere Forderungen in Entschließungsanträgen formuliert, die auf eine Mittelfristige Finanzplanung abstellen. Aus Zeitgründen kann ich diese nicht vortragen, aber ich will zumindest einen Schwerpunkt benennen: die Schaffung neuer Stellen für die Polizei – Pakt für den Rechtsstaat. Hier stehen wir im Wort, in Thüringen 199 Polizisten neu einzustellen. Etatisiert im Haushalt sind lediglich 142.

Ein weiterer Schwerpunkt aus unserem Bereich ist die finanzielle Ausstattung der Kommunen – das Finanzausgleichsgesetz, Kapitel 17 20. Die Aussage zum Regierungsantritt war, eine bessere finanzielle, auskömmliche, verlässliche Ausstattung der Kommunen zu gewähren. Der vorgelegte Kommunale

Finanzausgleich belegt aber das Gegenteil, und das seit Jahren.

(Beifall CDU)

Seit Jahren der Rekordeinnahmen des Landes frage ich mich: Wo greift denn der Partnerschaftsgrundsatz zwischen Kommune und Land?

(Beifall CDU)

So wurde zu Beginn Ihrer Regierungszeit die FAGMasse einschließlich der Hilfspakete und des Garantiefonds um 200 Millionen Euro gekürzt. Nun lassen Sie sich feiern, weil die FAG-Masse um circa 100 Millionen Euro aufgestockt wird. Wer rechnen kann, erkennt immer noch eine Lücke, die hier entsteht, obwohl das Land im Geld schwimmt. Diese finanziellen Einschnitte können auch nicht durch zusätzliche Steuereinnahmen in den Kommunen ausgeglichen werden.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die kleinen Gemeinden werden platt gemacht!)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Die tatsächlichen Zahlen zeigen das Gegenteil!)

Neben den Reduzierungen des Einnahmenbereichs durch das Land verzeichnen die Kommunen deutliche Steigerungen im Jugend- und Sozialbereich.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Schauen Sie mal in den Pressespiegel, Frau Tasch!)

So schlagen Gesetzesänderungen wie zum Beispiel im Unterhaltsrecht, im Schulgesetz, im Bundesteilhabegesetz – um nur einige zu nennen – hier zu Buche. Nicht nur im Land greifen die ausgehandelten Tariferhöhungen für Beschäftigte und Anpassungen für Beamte, sondern auch in den Kommunen. Diese werden nicht abgebildet. Es sind immerhin jährlich um die 31 Millionen Euro an Mehrkosten. Gleiches gilt auch für den Mehrbelastungsausgleich, der erheblich unterfinanziert ist.

(Beifall CDU)

Deshalb fordern wir eine umfassende Prüfung und Anpassung des FAG. Die Einnahmen des Landes müssen sich im Partnerschaftsgrundsatz widerspiegeln. Die Investitionen in den Kommunen sind deutlich zurückgegangen. Auch hier fordern wir eine pauschalisierte Investitionsförderung, damit Kommunen die Möglichkeit haben, den angelaufenen Sanierungsstau abzubauen. Seit Jahren sind viele Gemeinden handlungsunfähig. Sie können mit Mühe und Not ihre Pflichtaufgaben erfüllen und stecken seit Jahren in Haushaltssicherungskonzepten. Einer der Gründe für die zahlreichen Gemeindefusionen in den letzten zwei Jahren besteht darin, mit

zusätzlichem Geld – Fusionsprämien, Strukturhilfe, Entschuldungshilfe – wieder auf die Beine zu kommen. Aber natürlich, wenn die Einnahmen der Schlüsselmasse für die Kommunen zurückgehen, was soll denn als Ergebnis herauskommen? Im derzeitigen Haushalt wurde die Hauptansatzstaffel für kleinere Kommunen zugunsten der größeren gekürzt. Soll das etwa die Gebietsreform durch die Hintertür werden?

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau das wollen sie!)

So macht man keine Politik für den ländlichen Raum. Und Sie wissen: Thüringen ist hauptsächlich ländlich geprägt.

(Beifall CDU)

Wir fordern hier die Entnahme aus dem Stabilisierungsfonds in Höhe von 5 Millionen Euro zugunsten der Ausfälle bei den kleineren Gemeinden. Im Übrigen: Das ist das Geld der Kommunen.

Weiterhin fordern wir deshalb 100 Millionen Euro frisches Geld für den Finanzausgleich. Das wird nicht nur die Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock reduzieren, sondern vor allem bei den Kommunen die Finanzen stabilisieren.

(Beifall CDU)

Solide Kommunalfinanzen sind eine Grundvoraussetzung für leistungsfähige und attraktive Dörfer, Städte und Landkreise. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Adams von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Gäste hier im Thüringer Landtag, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ehrlich, solide, belastbar, zukunftsfest und mutig – das gilt für den gesamten Haushalt und in besonderer Weise auch für den Einzelplan 03. Haushaltspolitik ist, das Machbare immer an dem Wünschenswerten fortzuentwickeln. Das haben wir getan.

Ich möchte mit den kommunalen Finanzen beginnen. Wir haben schon häufiger gehört, dass sich die kommunalen Finanzen positiv entwickelt haben. Eine Thüringer Zeitung hat es heute in Bildern dargestellt. Eine Grafik zeigt deutlich die Einnah

(Abg. Holbe)

men der Kommunen. Wir können sehen, dass die eigenen Einnahmen, Steuereinnahmen der Kommunen seit 2010 kontinuierlich steigen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir können erkennen, dass seit 2014 auch der Kommunale Finanzausgleich wieder steigt. Das ist ein Novum, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das ist gut und richtig investiertes Geld.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, am deutlichsten ist das auch in den Finanzabschlüssen unserer Kommunen und durch den Wert des Finanzierungsüberschusses der Kommunen dokumentiert. Der ergibt sich, wenn man alle Einnahmen der Kommunen gegen alle Ausgaben der Kommunen rechnet und dann einen Saldo bildet. Dieser Finanzierungsüberschuss lag im Jahr 2018 bei 321 Millionen Euro und war damit fast dreimal so hoch wie im Jahr 2014. Das ist eine gute Nachricht und zeigt, dass unsere Kommunen eine gute, solide Finanzierungsgrundlage haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist zu begrüßen und auch heute schon mehrfach gesagt worden, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden gestiegen sind. Zwei Zahlen dazu: Im Jahr 2014 hatten wir 1,357 Milliarden Euro und im Jahr 2018 hatten wir 1,785 Milliarden – also fast 1,8 Milliarden – Euro Steuereinnahmen. Obwohl das so hoch ist und obwohl wir schätzen können, dass wir im Jahr 2020 fast 1,9 Milliarden Euro eigene Steuereinnahmen der Kommunen haben werden, hat das Land seine Zuweisungen an die Kommunen noch einmal erhöht, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar von 2,3 Millionen Euro auf 2,429 Millionen Euro. Das ist ein wichtiger Beitrag, indem das Land, der Freistaat sagt: Wir unterstützen unsere Kommunen. Obwohl eigene, gute Einnahmen da sind, geht es weiter, auch mit der Förderung des Landes. Wir lassen die Kommunen an der guten Einnahmelage unseres Freistaats partizipieren.

(Beifall DIE LINKE)

Das führt zu sehr sinnvollen Maßnahmen. Wir können sehen, dass die Sachinvestitionen in den Kommunen von 2014 zu 2017, wofür wir den Abschluss schon fertig haben, von 565 Millionen Euro auf 667 Millionen Euro angestiegen sind. Ein weiterer erfreulicher Wert ist der Schuldenstand der Kommunen, der ist nämlich gesunken. Die Kommunen hatten im Jahr 2014 noch einen Schuldenstand von 2,1 Milliarden Euro. 2017 konnten wir feststellen, dass es nur noch 1,739 Milliarden Euro sind. Es ist