Und noch mal: Bei den Lehrern sind die Stellen geschaffen worden, bei den Polizeibeamten eben nicht. Das geht so nicht und muss, wie gesagt, nachgebessert werden. Natürlich kann man sagen, dass die Polizei erst ihren ODP ändern muss und dann die Stellen geschaffen werden. Aber hier und gestern bestand eben die Möglichkeit, Nägel mit Köpfen zu machen und für den mittleren Polizeivollzugsdienst eine spürbare materielle Verbesserung zu erreichen. Man kann nicht sagen: Theoretisch können alle Polizeibeamten des mittleren Dienstes bis zur A 9 aufsteigen, weil es keine Obergrenze mehr gibt, und dann praktisch nicht mehr A-9-Stellen als bisher vorhanden sind, im Stellenplan hinterlegt sind.
Das ist unseriös. Genau diese Art Politik zu machen führt dazu, dass Demotivation und innere Kündigung immer weiter um sich greifen. Es werden Illusionen geschaffen.
Ich erinnere auch noch mal an den Koalitionsvertrag, den kennen Sie ja. Der Stellenplan sollte an den ODP angepasst werden. Das heißt nichts anderes, als für jeden Dienstposten im Polizeivollzugsdienst eine gleichwertige Planstelle geschaffen werden sollte. Das war das Ziel. Nichts ist in den vergangenen fünf Jahren in der Sache passiert. Selten war eine Thüringer Regierung so weit weg von ihren Versprechungen wie diese.
Das ist schön, dann erklären Sie es uns nachher gern noch mal hier. Es ist eine reine Schaufensterpolitik, ohne dass für die Polizeibeamten etwas zählbar im Freistaat dabei herauskommt.
Wie gesagt, die AfD-Fraktion wird dem Gesetz trotzdem zustimmen, damit die Tariferhöhung zeitnah umgesetzt werden kann. Aber bei der Streichung der Stellenobergrenzen ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Und Sie können gern auch noch ausführen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im März haben wir den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst der Länder in den Landtag eingebracht. Uns ging es vor allem auch darum, eine schnelle und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten und Beamtinnen im Freistaat Thüringen zu ermöglichen.
Deshalb haben wir uns im Ausschuss auf einige kleinere Änderungen beispielsweise bei den Feuerwehrzulagen beschränkt, damit das Besoldungsgesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden kann. Dieses Ziel haben wir eingehalten und werden das Besoldungsgesetz somit heute auch verabschieden. Auch wenn einige Verbände in der Anhörung angeführt haben, dass ihnen der Umsetzungsprozess nicht schnell genug geht, so müssen wir die parlamentarischen Abläufe zur Kenntnis nehmen und danach sind wir mit Siebenmeilenstiefeln in Richtung Beratung/Ausschuss vorangegangen. Eine vorgezogene Verabschiedung wäre daher unter keinen Umständen möglich gewesen. Ich bin überzeugt, dass die Landesbeamtinnen mit der wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens gut leben können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass die zeitgleiche Übertragung mit den Angestellten in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit gewesen ist. Wir sind uns als Koalition weiterhin der hohen Verantwortung gegenüber den Beamtinnen bewusst, weshalb wir diesen Schritt, den wir bereits mit den Besoldungsanpassungen 2017 und 2018 gegangen sind, weitergehen werden. Es ist also keineswegs so, dass wir die zeit- und wirkungsgleiche Anpassung der Besoldungen aus wahltaktischen Gründen vollziehen, so wie es in der Vergangenheit durch andere Landesregierungen immer wieder geschehen ist. Wir setzen nur den Weg fort, den wir bereits in der Vergangenheit erfolgreich bestritten haben.
Ich möchte dabei erwähnen, dass wir den Beamtinnen mit der Verwaltungsstrukturreform doch auch Erhebliches abverlangt haben. Deshalb halte ich persönlich die Erhöhung der Besoldung um die besagten Prozentpunkte für mehr als gerechtfertigt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Bitte schön, Herr Abgeordneter Kräuter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Besucher auf der Besuchertribüne und im Livestream, um es vorwegzunehmen: Für mich ist das heute ein sehr guter Tag, für die Koalition ist es ein sehr guter Tag, für die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen ebenso. Erstmalig zweimal hintereinander wird der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf den genannten Personenkreis übertragen und das dank einer soliden Finanzpolitik. Frau Taubert, Sie haben das ja gestern schon mal ausgeführt, wie die Wirtschaftslage, die Finanzlage des Freistaats aussieht. Sicherlich haben einige Beschäftigte dieses Ergebnis so erwartet, aber ich habe das in der ersten Lesung gesagt, das Fraktionsgesetz, was es ja ist, wird den Landtag nicht so verlassen, wie wir es hineingebracht haben.
Da komme ich zum ersten Punkt. Wir haben in den Anhörungen feststellen müssen, dass es eine Kritik gab, dass dieses Gesetz zu lange braucht. Darauf will ich verweisen. Wir haben ein Fraktionsgesetz gemacht, um genau die Zeitabläufe zu verkürzen. Wir reden von der ersten Lesung am 29. März, wenn ich mich recht entsinne, und heute machen wir die zweite. Das ist ein Zeitablauf, der aus meiner Sicht vom Gesetzgebungsverfahren her das Mindeste ist. Wenn wir uns den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst anschauen, gehen mir die Bilder von der Warnstreikdemonstration in Jena nicht aus dem Kopf. Welcher Anstrengungen von Gewerkschaften, von Verbänden hat es bedürft, Menschen zu mobilisieren, um für die Beschäftigten, für sich selbst auf die Straße gehen und ihr Recht einzufordern! Ich würde mir wünschen, dass sich die Gewerkschaften, die Beschäftigten öfter zu solchen Demonstrationen zusammenschließen und ihre Meinung kundtun. Dabei eingeschlossen natürlich auch eine Meinungskundgabe, dass man irgendetwas gut findet. Und so gesehen wäre vielleicht heute eine Demonstration vor dem Thüringer Landtag von den Beamtinnen und Beamten des Freistaats ganz gut gewesen, die das gut finden, was wir hier machen. Und was wir hier machen, dazu will ich noch ausführen. Aber bevor ich dazu im Detail komme, möchte ich Ihnen noch eines auf den Weg geben: Für unser Fraktionsgesetz braucht die Koalition, brauchen die demokratischen Parteien die Stimmen der AfD nicht.
Wir haben uns heute angehört, wie die Fragestellung mit den Stellenobergrenzen erklärt worden ist. Dazu möchte ich Ihnen einiges sagen: Es ist richtig, dass wir heute beginnen, im mittleren Polizeivollzugsdienst die Stellenobergrenzen zu beerdigen, aber die haben eben nichts oder sehr wenig mit dem Stellenplan zu tun. Vielmehr ist es so, dass die übergroße Mehrzahl der Polizeibeschäftigten im mittleren Polizeidienst der Landespolizeidirektion Erfurt in der Besoldungsgruppe A 9 verwendet werden.
Das sind mehrere Tausend Beschäftigte. Und wenn wir jetzt mal schauen, wer denn in A 9 besoldet wird, dann ist dort eine richtig große Diskrepanz. Mein Anspruch ist: Wer einen Dienstposten innehat, der eine bestimmte Bewertung hat, hat den Anspruch auf die dazugehörige Besoldung. Wenn die aus faktischen Gründen nicht geleistet werden kann, dann müssen wir über eine andere Variante nachdenken.
Die nächste Frage, die sich im Zulagenwesen widerspiegelt, ist der Flickenteppich im Zulagenwesen bei uns in Thüringen. Ich will Ihnen das mal nahebringen: Der mittlere Vollzugsbeamte im Verfassungsschutz erhält eine Zulage von 174 Euro – eine sogenannte Vollzugszulage. Der Verfassungsschutzbeamte im gehobenen Dienst erhält eine Zulage von 215 Euro. Auf Arbeitsebene konnte mir niemand erklären, worauf sich diese Unterscheidung begründet. Vollzugsdienst leisten auch Polizeivollzugsbeamte. Beide Laufbahnen bekommen 145 Euro, hier gibt es also keine Trennung.
Dann kommen wir zu den anderen Fällen. Steuerprüfer im Außendienst erhalten eine Vollzugszulage im mittleren Dienst von 20 Euro und von 43 Euro. Angesichts dieses Gesetzes und angesichts der Debatte, ob wir denn nun das Tarifergebnis vollumfänglich übernehmen oder ob es bei der vollumfänglichen Übernahme verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die ich auch berücksichtigen möchte, kann man nur zum Ergebnis kommen, dass wir dieses Thema verfassungskonform auflösen, indem wir die Stellenzulage in der nächsten Legislatur vollumfänglich betrachten, die Vollzugszulage für alle Beschäftigten im Vollzugsdienst harmonisieren. Da schließe ich die Justizbeamten, die Feuerwehrbeamten, die Polizeivollzugsbeamten, die Verfassungsschutzbeamten und die Beamten der Steuerprüfung im Außendienst ein, denn Vollzugsdienst ist
Die Geschichten, die wir noch haben, die wir noch nicht so in der Tiefe angesprochen haben, wo ich noch einen Hinweis geben möchte: Wir haben eine Petition im Thüringer Landtag anhängig, die sich darum dreht, ob denn die Besoldung im öffentlichen Dienst verfassungsgemäß ist. Der Petent hat durch entsprechende Unterschriften die Voraussetzungen für die öffentliche Anhörung nach dem Petitionsrecht geschaffen und das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache ein Verfahren anhängig. Ich bin der Auffassung, wir sollten schnellstmöglich hier in Thüringen im Petitionsbereich dieses Verfahren aufrufen und den Beschluss des Petitionsausschusses, die Anhörung zu schieben, bis die Entscheidung des Bundesgerichts getroffen worden ist, aufheben, weil ich schon der Auffassung bin, dass ein Petent das Recht hat, angehört zu werden, und wir die Verpflichtung haben, uns mit dem Thema zu beschäftigen: Ist die Besoldung in Thüringen tatsächlich verfassungsgemäß?
Nichtsdestotrotz wollen wir heute dem Gesetz zur Zustimmung verhelfen, wollen wir heute, dass die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genauso behandelt werden wie die Tarifbeschäftigten, die den Abschluss erstritten haben. Demzufolge freue ich mich über die Zustimmung der demokratischen Parteien. Vielen Dank.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen der Abgeordneten. Frau Ministerin Taubert, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen in drei Schritten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zeitgleich und systemgerecht unter Berücksichtigung des prozentualen Gesamtvolumens der jeweiligen Tarifanpassung auf die Besoldung übertragen. Mit diesem Gesetz werden die Dienst- und Versorgungsbezüge für Thüringer Landes- und Kommunalbeamte, Richter und Versorgungsempfänger an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Damit wird der Gesetzesauftrag nach § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und § 4 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz erfüllt und die amtsange
messene Alimentation der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger sichergestellt. Mit der erfolgten Tarifanpassung und der Übertragung auf die Beamten wird ein deutlicher Schritt getan, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst in finanzieller Hinsicht zu stärken. Da ich nun mal Finanzministerin bin: Es kostet 300 Millionen Euro, natürlich auch in den folgenden Jahren.
Mit den vorliegenden Änderungsanträgen sollen die Bewertungsobergrenzen für den mittleren Polizeivollzugsdienst abgeschafft und der anspruchsberechtigte Personenkreis auf die Feuerwehrzulage erweitert werden. Ich kann zu dieser Position nur sagen: Es ist wirklich wichtig – Herr Kräuter hat es angesprochen –, nicht nur die Zulagen müssen betrachtet werden, sondern auch die einseitige Aufhebung bei der A 9 beim Polizeivollzugsdienst. Das hat zu viel Verärgerung in anderen Beamtengruppen geführt, das muss auch in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich auf den Tisch und muss angeschaut werden. Es kann nicht sein, dass sich nur die durchsetzen, die die größte Menge an Rufern haben – sage ich jetzt mal freundlich –, sondern es muss im Beamtenrecht nach wie vor gerecht zugehen. Das muss in der nächsten Legislaturperiode damit genauso auf den Schirm, wie Sie das für die Zulagen gesagt haben.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in diesem Plenum habe ich als Finanzministerin die Nach- und Auszahlung der erhöhten Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger mit den Juli-Bezügen unter Vorbehalt des Inkrafttretens dieses Gesetzes veranlasst. Damit erfolgt diese Zahlung zeitgleich mit der für die Tarifbeschäftigten.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Juni 2019 damit beschäftigt und die Empfehlung ausgesprochen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe mit Freude vernommen, dass die Fraktionen hier im Rund das auch tun wollen. Herzlichen Dank.
Danke schön. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich beginne die Abstimmung mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/7316. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthal
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6962 in der zweiten Neufassung in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig vom Hohen Haus angenommen, verbunden mit dem Dank an die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6045 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/7303 -
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6045, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, lautet: Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Ge
setzentwurf in seiner 49. Sitzung am 20. September 2018, in der 55. Sitzung am 6. Dezember 2018, in der 60. Sitzung am 2. Mai 2019, in der 61. Sitzung am 10. Mai 2019 sowie in der 62. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten und zwei schriftliche Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gemäß § 79 Geschäftsordnung durchgeführt. Die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.