Protokoll der Sitzung vom 03.07.2019

29 und 30.

29 und 30 zusammen zu beraten. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die CDU-Fraktion und die Koalitionsfraktionen sowie Herr Abgeordneter Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Weitere Anmerkungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe auf meinem Zettel einen Punkt vergessen, und zwar aufgrund dessen, dass der Ausschuss am Freitag auch vorberaten muss, den TOP 17 am Donnerstag auf alle Fälle abzuarbeiten.

Sagen Sie es mir noch einmal?

TOP 17 „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“.

Auf alle Fälle.

Am Donnerstag.

Ja. Gut. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist das bestätigt.

Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe keine weiteren mehr. Dann verfahren wir so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37

Wahl eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7429 -

mit folgenden Hinweisen: Der Landtag hatte in seiner 25. Sitzung am 10. September 2015 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwan zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Vollendung des 68. Lebensjahrs tritt bei Herrn Prof. Dr. Schwan am 3. Oktober 2019 ein, sodass er dann als Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ausscheidet. Für die Wahl eines neuen Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt mit Wirkung vom 4. Oktober 2019 haben die Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/7429 vor.

Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, also mit 61 Stimmen. Dazu wird wie folgt verfahren: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder Ja, Nein oder Enthaltung angekreuzt werden.

Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Tischner, Kräuter und Kobelt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.

Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Bühl, Andreas; Dietzel, Birgit; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin.

Kurze Unterbrechung. Ich will noch bekannt geben: Herr Kräuter ist nicht anwesend, Frau Müller übernimmt als Wahlhelfer die Handlung.

Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; HennigWellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey Matthias; Heym, Michael, Höcke, Björn; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Thilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine.

Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rietschel, Klaus; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scheerschmidt, Claudia; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.

Konnten Sie alle Ihre Stimme abgeben? Gibt es Widerspruch? Ich sehe nicht. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle folgendes Wahlergebnis zur Wahl des Mitglieds mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs fest: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 80. Für den Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Herr Dr. Klaus Hinkel, stimmten 70 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 4 Abgeordnete und 6 Abgeordnete enthielten sich. Damit ist das Quorum von 61 Stimmen er

(Präsidentin Diezel)

reicht. Ich frage Herrn Dr. Klaus Hinkel: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Hinkel:

Ja, ich nehme sie an.

Vielen herzlichen Dank. Gratulation!

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 5 Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz ist vorgesehen, dass die gewählten Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten. Ich bitte dazu das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. Klaus Hinkel nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

Ich gebe die Ernennungsurkunde aus und verlese Ihnen dann den im Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diesen anschließend bekräftigen mit: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“. oder „Ich schwöre es“.

Zuerst die Ernennungsurkunde, die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde!“

Dr. Hinkel:

Ich schwöre es.

Danke schön. Ich gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Landtags, wünsche Ihnen immer eine glückliche Hand und alles Gute für den Freistaat Thüringen und Ihren Lebensweg.

(Beifall im Hause)

Dr. Hinkel:

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14 b, denn 14 a war abgesetzt. Ich verweise darauf, dass wir hier auch eine Neufassung in der Drucksache verteilt haben.

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7418 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Frau Becker. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gibt in diesem Hohen Haus Einvernehmen, dass es schlimm um unseren Wald bestellt ist. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün sind der Meinung, dass wir jetzt schnellstmöglich handeln müssen, um die Anstalt öffentlichen Rechts mit Geld auszustatten, damit sie für ihre hoheitlichen Aufgaben genügend Geld zur Verfügung hat. Deshalb haben wir uns entschlossen – sehr kurzfristig, das stimmt –, noch vor der Sommerpause dieses Gesetz einzubringen, um der Anstalt mehr Geld zu genehmigen. Da nur das Hohe Haus das kann, sind wir dazu gekommen, diesen Gesetzentwurf heute einzubringen.

Es gibt eine Neufassung, weil sich die Schadensereignisse täglich summieren und immer schlimmer werden. Das ist so, darüber brauchen wir nicht zu reden. Wir haben eine große Katastrophe in Thüringen, was unseren Wald betrifft. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen heute beschlossen, die Summen für die Anstalt noch mal hochzusetzen. Deshalb gibt es eine Neufassung. Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen, dass es heute die Möglichkeit gegeben hat, die Summen für 2019, fortwährend für 2020 und dann in den Folgejahren jeweils auf 4 Millionen Euro hochzusetzen. Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion können das mittragen. Ich weiß, dass Ihr Herz auch für den Thüringer Wald und für Thüringen, für das grüne Herz schlägt.

Ich bitte Sie alle um eine zügige Beratung, damit die Forstanstalt das Geld so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt bekommt, dass sie dann damit arbeiten kann und dass wir wenigstens die größten Schäden – wir werden es nicht endgültig retten können, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten, das wird in der Aussprache sicherlich auch noch mal eine Rolle spielen –, aber dass wir

(Präsidentin Diezel)

wenigstens alles versuchen, um die größten Schäden von unserem Wald abzuwenden und die Anstalt ausstatten, damit sie dazu auch in der Lage ist und auch Personal einstellen kann. Der Gesetzentwurf ist erst mal für die hoheitlichen Aufgaben gedacht. Die nächste Legislatur muss sicherlich auch darüber beraten, die Anstalt neu aufzustellen, die Gebiete der Verteilung noch mal zu überdenken und da auch Geld in die Hand zu nehmen, um andere Leistungen erbringen zu können wie in dem Privatwald. Aber das muss die nächste Legislaturperiode zeigen und da müssen Sie dann Entscheidungen treffen. Aber für diese Zeit – also für heute – bitte ich Sie, den Gesetzentwurf wohlwollend zu beraten und ihn dann auch am Freitag zu beschließen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Bevor ich die Aussprache eröffne noch der Hinweis: Dieser Tagesordnungspunkt ist auf Verlangen der Fraktion Die Linke in einfacher Redezeit, also normaler, nicht verkürzter Redezeit zu behandeln. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Primas von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eben habe ich den Vorabdruck bekommen, dieses Gesetz in Neufassung mit einer Verdopplung der Summen, das geht ruck, zuck.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Genau!)

Erstaunlich, kann ich da nur sagen! Und dann machen wir keine Ausschussüberweisung, sondern wir werden es gleich so beschließen – aber ich sage was dazu.

(Zwischenruf Abg. Kobelt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Borkenkäfer wartet nicht!)

Meine Damen und Herren, die Lage im Thüringer Forst ist so dramatisch wie seit 1947 nicht mehr. Darüber haben wir das letzte Mal schon gesprochen. Es handelt sich um eine Katastrophe für die Wälder und die Waldbesitzer, im wahrsten Wortsinn. Die langfristigen Schäden für die Wälder sind unabsehbar. Ich denke, es sollte in den letzten Wochen wirklich allen deutlich geworden sein, mit welcher dramatischen Situation wir uns auseinanderzusetzen haben.