Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die eingesetzten Personenschutzbeamten handeln auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sowie der Polizeidienstvorschrift „Personen und Objektschutz“. Bei repressiven Eingriffsmaßnahmen gilt darüber hinaus die Strafprozessordnung.

Zu Frage 2: Über die Art und Weise der polizeilichen Maßnahmen entscheidet der direkte Vorgesetzte nach vorheriger Lagebewertung. Im Einsatz selbst entscheidet der Beamte vor Ort nach pflichtgemäßem Ermessen und nach individueller Bewertung der konkreten Situation.

Zu Frage 3: Dienstrechtlich ist der jeweilige Vorgesetzte gegenüber den eingesetzten Beamten weisungsberechtigt. Die hoheitlichen Rechte aller anderen Aufgabenträger oder Grundrechte von Veranstaltern sind hiervon unbenommen.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche die Tätigkeit der Personenschutzbeamten erschwert oder unmöglich gemacht hätten. Weitergehende Maßnahmen sind insofern nicht erforderlich und im Übrigen verweise ich an dieser Stelle auch auf die Antwort zu Frage 2.

Vielen Dank.

(Abg. Kießling)

Nachfragen? Herr Kießling.

Eine kurze Nachfrage. Sie sagten gerade: die Grundrechte der Veranstalter gelten – das ist klar – und die Beamten entscheiden selbst nach Lage. Jetzt die Frage: Was hat ein höherrangiges Recht – die Grundrechte der Veranstalter oder die Entscheidung der Polizeibeamten vor Ort selbst? Was hat ein höherrangiges Recht?

Höherrangiges Recht an dieser Stelle kann ich nicht erkennen. Der Veranstalter hat ein Hausrecht. Bei der entsprechenden Veranstaltung, auf die Sie offenkundig mit Ihrer Frage abstellen, wurde das Hausrecht entsprechend auch wahrgenommen und es gab eine Entscheidung der Beamten vor Ort aufgrund der spezifischen Lagebeurteilung von ihnen selbst. Und insofern sind dann die Entscheidungen der jeweiligen Beamten am Ende zu respektieren.

Eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Dr. König.

Da ich auch bei der besagten Veranstaltung anwesend war, noch eine kurze Nachfrage. Hat der Landrat des Landkreises Eichsfeld rechtmäßig gehandelt in der vorliegenden Form?

Es ist jedenfalls kein unrechtmäßiges Handeln des Landrats an dieser Stelle erkennbar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage von heute. Herr Abgeordneter Dr. König, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/7439.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Hiermit stelle ich meine Mündliche Anfrage zu dem Thema:

Planungsstand Elektrifizierung der Bahnstrecke Leinefelde-Gotha

Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Leinefelde– Gotha ist am 6. November 2018 im Bundesverkehrswegeplan 2030 von der Kategorie „Potenzieller Bedarf“ in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ aufgestiegen. Bei diesem Projekt ist vorgesehen, durchgängig die Streckenklasse D4 bei einer Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde herzustellen. Des Weiteren ist die Elektrifizierung der Verbindungskurve Gotha mit 70 Kilometern pro Stunde und die Einrichtung von drei Kreuzungsbahnhöfen in Ballstädt, Mühlhausen und Silberhausen geplant. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Nutzung der Neigetechnik auf der genannten Strecke bis zum Jahr 2022 befristet ist, ist die schnelle Umsetzung des Projektes für den Personenverkehr zwischen Kassel beziehungsweise Göttingen und Erfurt enorm wichtig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke Leinefelde–Gotha?

2. Wann ist mit einer Realisierung beziehungsweise Fertigstellung des Projektes zu rechnen?

3. Welche Priorität besitzt die Elektrifizierung der Bahnstrecke Leinefelde–Gotha für die Landesregierung im Vergleich mit anderen Schienenprojekten in Thüringen?

4. Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Nutzung der Neigetechnik, die eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde ermöglicht, ab dem Jahr 2023 auf die Fahrtzeit der Strecke Leinefelde–Gotha?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung wurde die Planung für das Vorhaben noch nicht begonnen. Die hierfür erforderliche Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Fulda-Prozesses steht noch aus.

Zu Frage 2: Aufgrund des aktuellen Projektstandes kann die Landesregierung derzeit keinen belastbaren Realisierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt für das Vorhaben nennen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wünscht sich eine zügige Planung dieses Vorhabens des dringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans und wird sich mit Nachdruck für deren alsbaldigen Beginn einsetzen. Die Landesregierung sieht die Elektrifizierung der Strecke Gotha–Leinefelde im gleichen Kontext wie die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung. Es geht um den Einsatz von Dieselfahrzeugen durch die Bestellung nachhaltiger umweltfreundlicher Mobilität auf der Schiene ohne Fahrzeitverluste und einen wirksamen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes.

Zu Frage 4: Seitens der Landesregierung ist beabsichtigt, die Neigetechnik noch bis zum Jahr 2028 weiter zu nutzen. Mit dem anstehenden Vergabeverfahren zum Neigetechniknetz Thüringen werden dazu die vertraglichen Voraussetzungen geschaffen. Die aktuell genutzte Neigetechnik muss nach Ablauf der Restnutzungszeit in jedem Fall durch spurstarke elektrisch oder herkömmlich angetriebene Fahrzeuge ersetzt werden. Sollte die Elektrifizierung Gotha–Leinefelde nicht zeitgleich zur Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung zur Verfügung stehen, wird zu klären sein, ob der RE 1 in seiner derzeitigen Form bestellbar bleibt, da nicht durchgehend elektrisch gefahren werden kann.

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. König, bitte.

Ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar betrifft ja die Elektrifizierung der Strecke natürlich auch Abschnitte im Bereich Mühlhausen. Dort ist eine Ortsumfahrung geplant, wo auch bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Hat das auch Auswirkungen auf die Bauzeit und die Dauer der Elektrifizierungsbauarbeiten?

Es trifft zu, was Sie sagen, dass dort ein Zusammenhang besteht. Da wir hier in dem Bereich noch nicht mal im Planungsverlauf sind, kann ich Ihnen allerdings jetzt keine konkrete Antwort geben, ob es hier wegen der fehlenden Planungen zeitliche Verschiebungen gibt. Zu gegebenem Zeitpunkt werde ich natürlich darüber informieren.

Eine weitere Nachfrage? Bitte.

Ich muss trotzdem noch mal wegen des Zeitpunkts fragen. Gibt es da eine Perspektive, wann wieder in Verhandlungen eingestiegen wird, dass die Planung auf den Weg gebracht wird?

Die Verhandlungen dazu laufen, natürlich.

Also könnte man denken, dass vielleicht in diesem Jahr noch gestartet wird?

Für die Beantwortung der Frage würde ich gern noch mal in meiner Fachabteilung nachfragen.

Vielen Dank.

Gern.

Eine weitere Nachfrage hat Frau Abgeordnete Pfefferlein.

Vielen Dank. Ich habe noch mal eine Frage. Können Sie sagen, wie der Zeitplan ist von der Planung bis zur Umsetzung, wie lange das dauert? Können Sie darüber schon Auskunft erteilen, bis wann das fertiggestellt ist?

Da ich den Zeitpunkt nicht benennen kann, wann die Planungen abgeschlossen sind, kann ich Ihnen aber so viel sagen, dass natürlich, wenn die Planungen fertiggestellt sind, die normalen Prozesse eingeleitet werden, was öffentliche Beteiligungen usw. betrifft. Erfahrungsgemäß werden das sicher ein paar Jahre sein, die dazwischenliegen.

(Ministerin Keller)

Weitere Fragen gibt es nicht. Dann schließe ich damit den Tagesordnungspunkt der Fragestunde. Es sind dann auch alle Fragen für dieses Plenum abgearbeitet.

Ich rufe vereinbarungsgemäß jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6825 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/7433 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7449 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7453 -

ZWEITE BERATUNG

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Beratung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern übersetzt wird und über Monitor in den Raum F 004 übertragen wird sowie auch per Internet-Livestream bei „Plenum online“ verfolgt werden kann.

Das Wort hat jetzt zunächst Frau Abgeordnete Leukefeld aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung. Bitte.