Protokoll der Sitzung vom 11.09.2019

Wir haben bis zur letzten Minute über dieses Transparenzgesetz diskutiert. Auch deswegen liegen Ihnen heute noch mal unterschiedliche Anträge dazu vor. Ich will auch noch mal auf das eingehen, was Kollege Kellner angeführt hat. In der Anhörung ist ziemlich deutlich geworden, dass die Kommunen das jetzige Informationsfreiheitsgesetz, ganz konkret in § 11 Abs. 2 Satz 2, schlicht und ergreifend ignorieren. Herr Henke von der AfD hat gerade behauptet, sie müssten jetzt erst mit dem Transparenzgesetz prüfen, was veröffentlichungswürdig ist und was nicht. Das ist falsch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das müssen sie auch jetzt schon nach dem Informationsfreiheitsgesetz, doch wie die Anhörung zum Transparenzgesetz gezeigt hat, tun sie das einfach nicht. Und das ist ein Problem. Das Transparenzgesetz macht nämlich jetzt eins: Es klärt noch mal viel deutlicher, worum es eigentlich geht. Das macht es für die Kommunen eindeutiger. Und es klärt auch vor allen Dingen, wie sie das prüfen sollen. Das ist ein entscheidender Vorsprung, das heißt, das Transparenzgesetz ist deutlich klarer und hat keinen Mehraufwand im Vergleich zum bestehenden Informationsfreiheitsgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben viele Punkte in den vorliegenden Anträgen weiterentwickelt. Wir erweitern zum Beispiel die Transparenz- und Veröffentlichungspflichten und das Zugangsrecht. So sind Verträge der Daseinsvorsorge, also alles das, was mit Abwasser zu tun hat, was Friedhöfe betrifft etc. pp., ebenso umfasst wie Studien und Gutachten. Sie können also jetzt als Bürgerinnen und Bürger auch unkompliziert in Studien und Gutachten Einsicht nehmen, die dazu beigetragen haben, dass ein Gemeinderat, eine Landesregierung – oder wer auch immer in der Verwaltung – zu einem Ergebnis gekommen ist und eine Entscheidung getroffen hat.

Verwaltungsvorschriften inklusive Dienstanweisungen und Richtlinien sind einsehbar, der Datenschutzbeauftragte wird stärker eingebunden und wir weisen offene Formate als Grundkriterium aus.

(Abg. Henke)

Es bleiben viele Anmerkungen auch der Expertinnen und Experten aus der Anhörung, die wir zum jetzigen Zeitpunkt im Transparenzgesetz nicht realisieren können. Das ist kein Beinbruch, denn ich glaube tatsächlich, dass das Transparenzgesetz die Verwaltung durchaus sehr verändern wird. Wir müssen dann schauen, wie wir damit umgehen. Auch gerade deswegen haben wir dort eine Evaluationsklausel drin, damit wir zeitnah schauen können, was wir tatsächlich noch verändern müssen. Ich glaube, wir müssen dieses Transparenzgesetz auf jeden Fall in der nächsten Legislatur – das wird auch ein Wunsch meiner Fraktion sein –, noch mal anfassen, aber dann können wir vielleicht auch noch mal auf einer anderen Datenbasis arbeiten und schauen, was es in der Verwaltung tatsächlich bewirkt hat.

Eine Sache, für die ich auf jeden Fall auch in der nächsten Legislatur kämpfen werde: Momentan ist es so, dass man für abschlägige Bescheide – also dann, wenn die Behörde eine Anfrage bekommt, ob man eine bestimmte Sache transparent machen kann und die Behörde das prüft und feststellt, dass man das nicht kann – dann trotzdem eventuell dafür bezahlen muss. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss da unbedingt wieder raus. Momentan ist es drin. Da sind wir übrigens einen Schritt auf die Verwaltung zugegangen und haben gesagt, okay, das ist für euch Mehraufwand, also muss dafür auch bezahlt werden. Aber darüber müssen wir tatsächlich noch mal diskutieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist jetzt mit einer Sozialklausel, das heißt, diejenigen, die sich das nicht leisten können, haben trotzdem auch die Möglichkeit, darauf zuzugreifen. Aber das ist schon wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass wir dieses Transparenzgesetz noch in dieser Legislatur auf den Tisch bekommen haben, dass wir es verabschiedet haben. Ich freue mich, es in der nächsten Legislatur in einer rot-rot-grünen Landesregierung auch besser zu machen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll denn das Transparenzportal?

Jetzt haben wir hier so Schreckensbilder aufgemalt bekommen, dass die arme Verwaltung vollkommen überlastet ist, weil sie künftig noch Transparenzportalvorschriften beachten muss und da Sachen reinstellen soll. Aber ich sage Ihnen mal eines: Am schlimmsten ist doch, dass wir es nicht schaffen, der Verwaltung die Arbeit zu erleichtern, indem wir es zulassen, dass sich weiterhin Bürger in die Amtsstuben reinstellen müssen, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei ihrer Arbeit sind. Die haben viel zu tun, und dann steht da einer und sagt, jetzt hätte ich aber gern mal von Ihnen das, das und das gewusst. Dann sagt der Kollege, ich muss erst mal gucken, wo das steht, ich weiß gar nicht, vielleicht gehen sie lieber zu der Kollegin, das dauert aber jetzt ein bisschen. Der wird in seiner normalen Arbeit unterbrochen und der ist sauer und hier oben. Kollege Kuschel, du drohst immer damit, wenn du nicht mehr im Landtag bist, dann hast du schon ungefähr 500 Anfragen an die Behörden fertig.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nur an den Innenminister! Erst mal nur an den In- nenminister!)

An den Innenminister allein? Aber das ist dann auch eine Behörde.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nur für den Anfang, da kommen noch welche hin- zu!)

Das Transparenzregister kann verhindern, dass Herr Kuschel dann 500-mal irgendwo aufschlägt, den Arbeitsablauf stört und sagt, ich möchte das jetzt hier gern rausgesucht haben, denn dann kann man Herrn Kuschel sagen, das ist doch im Transparenzportal drin, das weißt du doch, guck doch mal rein. Klick. „EinKLICK, EinBLICK“, das ist das Motiv, das steht als Überschrift auf dem Transparenzportal in Rheinland-Pfalz. Das können Sie sich gern im Internet alle mal anschauen. Ich habe es schon bei der ersten Lesung gesagt: tpp.rlp.de. Das ist das Transparenzportal von Rheinland-Pfalz. Da begrüßt einen die Ministerpräsidentin, indem sie sagt, Offenheit und Mitwirken, das sei ihr eine große Verpflichtung

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist eine der Letzten ihrer Art!)

und sie freue sich über diese Transparenz. Dann sind die Sachen dort eingestellt und man kann sich diese heraussuchen, ohne die Verwaltung zu belästigen. Natürlich ist es schon jetzt Gesetz – darauf wurde schon hingewiesen –, dass bestimmte Dinge geprüft werden müssen, dass sie im Internet oder im Gemeindeblatt oder sonstwo veröffentlicht werden sollen. Ich muss sie mir mühselig auf verschie

(Abg. Henfling)

denen Plattformen raussuchen – und dann habe ich nur noch eine. Der Mehraufwand, zu schauen, was veröffentlichungspflichtig ist, bestand bisher schon. Der neue Aufwand für die Verwaltung ist eigentlich im Idealfall dann auch nur ein Klick. Wenn nämlich irgendetwas fertiggestellt wird, was veröffentlichungswürdig oder veröffentlichungspflichtig ist, dann klicke ich auf meinem PC, wo ich das Ganze sowieso erarbeitet habe, noch mal auf „Kopie an Bürger“. So wie wir das alle tagtäglich machen, wenn wir irgendwo E-Mails hinschicken, dann denken wir, wen könnte das noch interessieren. „Kopie an“ haben Sie immer in jeder Spalte. So kann auch die Verwaltung bei einem Verwaltungsakt, bei einem Vertrag, bei bestimmten Dingen, die künftig möglichst einfach einsehbar sein sollen, „Kopie an Bürger“ anklicken, dann ist es im Transparenzportal. Da finden Sie das unter einer Überschrift, ohne dass Sie in der Amtsstube irgendjemandem auf den Senkel gehen müssen. Dass das die Arbeit für die Verwaltung nicht erschwert, sondern erleichtert, das haben wir in Hamburg gesehen. Das ist bisher das zweite Land, das schon ein Transparenzportal hat – schon sehr lange. Die haben dieses Transparenzportal auch schon das erste Mal evaluiert, also geschaut, was hat geklappt oder was nicht. Was sie da festgestellt haben, war, dass es in ungefähr drei Jahren neben Millionen Zugriffen insgesamt 630.000 Zugriffe aus Behörden gegeben hat, weil sich die Behörden auch untereinander die Arbeit erleichtert haben, indem sie in dieses Transparenzportal reinschauen konnten. Deswegen ist es eigentlich überhaupt kein Teufelswerk, sondern einfach mal was nettes Neues, was die Arbeit für alle erleichtert. Natürlich ist es erst mal ein Schrecken. Da kommt ein Gesetz, das betrifft irgendwie die Verwaltung, und da schrickt man zusammen, und denkt: Oh Mist, was muss ich jetzt da schon wieder Neues machen? Womit nerven uns jetzt schon wieder die Gesetzgeber und die Parlamentarier? Wir haben wirklich genug zu tun.

Aber ich wiederhole noch mal das, was ich am Anfang gesagt habe: Ich glaube, wenn wir das eingeführt haben, wird sich die Aufregung schnell legen, und alle werden merken, es profitieren alle davon, auch die Verwaltung, weil es im Grunde einfacher wird, das Transparenzbegehren zu erfüllen. Der einzige Grund, den man noch dagegen haben könnte, wäre, dass man sagt, man möchte nicht, dass Bürger bestimmte Sachen kennen. Das ist aber dann total – würde ich mal sagen – ewig gestrig. Wir sind Dienstleister hier im Parlament, die Verwaltungen sind es auch, die Bürger bezahlen uns hier im Parlament, die Bürger bezahlen auch ihre Verwaltung, und das Ergebnis, was dort erarbeitet wird – es sind ja auch gute Dinge –, das kann

dann auch öffentlich zugänglich sein, natürlich im Rahmen bestimmter Grenzen, und dann freut sich jeder. EinKLICK, EinBLICK. Wie gesagt, es entlastet nicht nur die Bürgerinnen und Bürger vom umständlichen Auskunftsersuchen, im umständlichen Herausfinden, wo, was, wie, wer ist denn da mein Ansprechpartner, sondern es entlastet auch die Verwaltung selbst. Deswegen freue ich mich auf das Transparenzregister. Und ich denke, viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land tun das auch.

Wenn Sie diese Seiten einmal anklicken, die ich Ihnen genannt habe, dann werden Sie sehen, wie schick das Ganze ist. Deswegen wollen wir das auch in Thüringen und deswegen machen wir das heute hier mit unserem Gesetz. Herzlichen Dank an alle, die da zustimmen. Sie tun wirklich etwas für unsere Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Gibt es seitens der Abgeordneten noch Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Für die Landesregierung, bitte schön, Herr Staatssekretär Götze.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Es will kei- ner mehr reden? Ach doch! Zwei Staatsse- kretäre ersetzen einen Minister!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung im Januar dieses Jahres – meine Vorredner sagten es bereits – wurde der Gesetzentwurf intensiv und sehr ausführlich im Plenum und im zuständigen Innenausschuss diskutiert. Es hat eine umfangreiche mündliche und schriftliche Anhörung stattgefunden, in der die Anzuhörenden zu allen rechtlichen, aber auch tatsächlichen Aspekten des Gesetzentwurfs mit Nachdruck und sehr vehement ihre jeweiligen Positionen zu Gehör gebracht haben. Bei dieser intensiven Auseinandersetzung verwundert es nicht weiter, dass zu vielen Aspekten des Gesetzentwurfs unterschiedliche, mitunter auch sehr gegensätzliche Ansichten vorgebracht wurden. So bestand zwar grundsätzlich Einigkeit, dass die Stärkung der Transparenz von Verwaltungshandeln wichtig und richtig ist. Wie und in welchem Maß dies aber konkret erreicht werden soll, war hingegen oft leidenschaftlich umstritten.

Ohne die ausführlich diskutierten Fragestellungen und Diskussionen im Ausschuss noch einmal in al

(Abg. Marx)

ler Tiefe zu wiederholen, möchte ich doch die wesentlichen Pole noch einmal kurz benennen, um zu zeigen, in welchem Spannungsfeld ein Thüringer Transparenzgesetz für Ausgleich zwischen den verschiedenen Positionen sorgen muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gesetzentwurf denjenigen, die in ihrer Arbeit den Schwerpunkt auf die Optimierung des Transparenzgedankens legen und hier stets wichtige Impulse geben, zum Teil nicht weit genug ging. Gerade die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der IHKs und des Thüringer Beamtenbunds – das wurde hier bereits erwähnt – hat aber auch unterstrichen, dass ein Mehr an Transparenz stets auch mit einem Mehr an Aufwand einhergeht.

(Beifall CDU)

Ob das allerdings ein neuer Aufwand ist im Vergleich zum Informationsfreiheitsgesetz, das haben wir auch sehr intensiv diskutiert.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das war treffend bemerkt, Herr Staatssekretär!)

Da muss man feststellen, ein neuer Aufwand ist es in der Tat in weiten Bereichen nicht. Dies – wenn man den Aufwand betrachtet – betrifft sowohl den Aufwand der Verwaltung allgemein wie auch konkret für die Mitarbeiter, die sich mit Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten sowie Anträgen nach § 9 ff. befassen. In diesem Spannungsfeld muss ein angemessener Ausgleich aller Interessen gefunden werden, um die Akzeptanz der gesetzlichen Regelungen sowohl in der Gesellschaft als auch in den Verwaltungen abzusichern. Dies muss und wird der vorliegende Gesetzentwurf zukünftig leisten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, das Ergebnis dieser intensiven Beratungen kann sich durchaus sehen lassen. Das gilt sowohl für den Gesetzentwurf der Landesregierung, der vom Innenausschuss weitgehend bestätigt wurde, als auch für die Änderungen, die die Regierungsfraktionen im Ergebnis eines langen und intensiven Abwägungsprozesses letztlich zur Weiterentwicklung des Entwurfs eingebracht haben. Ich möchte hier besonders auf die zusätzliche gesetzliche Regelung zur Gebührenobergrenze verweisen, die auch in der Anhörung einen Knackpunkt darstellte und die in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses aufgenommen wurde. Gleiches gilt für die weiteren Änderungen, welche die Regierungsfraktionen nunmehr in einem ergänzenden Änderungsantrag vorgelegt haben. Hier sind unter anderem Klarstellungen zum Gesetzeszweck, aber auch zu Verträgen der Daseinsvorsorge vorgesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem heute vorliegenden Gesetz geht der Freistaat einen weiteren großen Schritt im Bereich der Transparenzgesetzgebung. Die nächste große Herausforderung wird es nun sein, das Gesetz mit Leben zu erfüllen. Ich danke für die intensiven Diskussionen, auch den Mitarbeitern der Ministerien für die intensiven Arbeiten, die zu leisten waren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs, bei der Begleitung des Anhörungsverfahrens und bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen im Plenum. Dann beende ich die Debatte und wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/7700. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der AfD und Abgeordneter Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/7661 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Die Fraktionen der CDU, der AfD und Abgeordneter Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6684 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der AfD und Abgeordneter Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, der möge sich bitte jetzt von

(Staatssekretär Götze)

den Plätzen erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU, AfD und Abgeordneter Rietschel. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 46

Aktuelle Stunde

Die Fraktionen haben insgesamt drei Anträge zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten zum Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann durch einen fraktionslosen Abgeordneten auf die beantragten Themen zur Aktuellen Stunde aufgeteilt werden. Hat die Landesregierung in einer ersten Wortmeldung eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in der Aussprache zu einem Thema in Anspruch genommen bzw. ergreift sie erneut das Wort, so erhält jede Fraktion jeweils 2 Minuten Verlängerungszeit. Gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt die Präsidentin die Reihenfolge der Redner. Zwischenfragen sind nicht zulässig.