Protokoll der Sitzung vom 11.09.2019

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Bürger- meister Thamm auch!)

Herr Bürgermeister Thamm war natürlich auch da. Ich habe ihn jetzt nur nicht gesehen; ich hätte das auch persönlich gemacht.

Wir haben eine Veranstaltung gemacht, um den Einsatzkräften, die dort am 24. April bei dem großen Waldbrand Außerordentliches geleistet haben, einfach auch mal persönlich zu danken. Und „persönlich“ meine ich auch so. Da waren, wie gesagt, die Landrätin, der Bürgermeister und der Innenminister vor Ort, um den Kameradinnen und Kameraden und anderen Rettungskräften tatsächlich mal die Hand zu schütteln für das, was sie getan haben. Wir haben auch ein Essen spendiert.

(Beifall CDU)

Das allein ist natürlich bei Weitem nicht genug, aber es kommt hier auch auf die Symbolik an, denn 95 Prozent der dort eingesetzten Kameradinnen und Kameraden, Helferinnen und Helfer waren ehrenamtlich Tätige.

Der zweite Vorgang, der mich beschäftigt hat, fand am Montag statt, als bei einem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr in Gera plötzlich der Hydrant zugedreht wurde. Wir alle haben das in den Medien mitverfolgt. Ich war dann am Donnerstag in der Feuerwehrschule und habe in der Brandsimulationsanlage mal selbst am eigenen Leib erfahren dürfen, was es heißt, wenn man in der Brandbekämpfung ist und plötzlich das Wasser ausgeht.

(Beifall DIE LINKE)

Das war für mich eine bedrückende Erfahrung, weil die Flammen in Sekundenbruchteilen wieder hochschlagen, eine Hitzewand auf einen zurollt, und wenn dann, sage ich mal, der Rückweg abgeschnitten ist, so bedeutet dieser Angriff im Grunde – nicht nur im Grunde, sondern ganz konkret – einen Angriff auf das Leben der eingesetzten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden.

(Beifall im Hause)

Sie können sich gewiss sein, die Polizei tut alles in ihrer Macht Stehende, um die Täter zu finden. Ich hoffe, dass sie auch hart bestraft werden.

(Beifall AfD)

Das ist kein Einzelfall, wie ich gerade eben gelesen habe. Wiederum in Gera ist heute Nacht bei einem Rettungswagen die Scheibe eingeschlagen worden und es wurde ein Sanitätskoffer entwendet. Das macht deutlich, was eigentlich zurzeit los ist in dieser Gesellschaft. Es ist Ausdruck eines Werteverfalls.

Liebe Abgeordnete, es ist unsere Aufgabe, hier dem deutlich entgegenzutreten und ein ganz deutliches Zeichen zu setzen, dass wir das nicht akzeptieren.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da stellt sich allerdings für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, warum es fast zwei Wochen gedauert hat, bis die AfD sich von einem AfD-Politiker distanziert hat, der in Weimar Polizisten angegriffen hat. Das ist genau das Gegenteil dessen, was ich eben gemeint habe, dass wir vonseiten der politischen Parteien ganz deutlich machen müssen, was geht und was nicht geht.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und Sie mussten erst aufgefordert werden, was zu machen. Es ist von Ihrer Seite erst mal nichts passiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das freiwillige und bürgerschaftliche Engagement hat in Thüringen eine lange Tradition und ist sinnstiftend für die Gemeinden im Freistaat. Im Freistaat Thüringen engagieren sich Hunderttausende Menschen ehrenamtlich in freiwilligen Feuerwehren, im Sportverein, im sozialen und im kulturellen Bereich. Ehrenamtliches Engagement ist in all diesen Bereichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich und eine wichtige Säule des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Ohne das Ehrenamt würde unsere heutige Gesellschaft nicht funktionieren und der Einsatz von abertausenden Ehrenamtlern an jedem Tag ist Voraussetzung für ein solidarisches, soziales und verantwortungsbewusstes Miteinander im Freistaat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade die freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum sind mitunter der letzte Faktor, der das Dorfleben, das Gemeinschaftsleben aufrechterhält und prägt. Viele engagieren sich also nicht nur in der Tätigkeit der Brandbekämpfung, sondern darüber hinaus, indem Feste organisiert und andere Dinge für die Gemeinschaft gemacht werden. Zugleich bilden natürlich die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Feuerwehren den Grundstein für das in Thüringen be

stehende Hilfeleistungssystem. Ohne freiwillige Helferinnen und Helfer bei Feuerwehren, Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen wäre es uns nicht möglich, ein flächendeckendes System zur nicht polizeilichen Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. Der Schutz der ehrenamtlich Tätigen, aber auch die Förderung des Ehrenamts im Allgemeinen ist somit eminent wichtig, um weiterhin eine Säule des Gemeinwohls und des Zusammenhalts der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu sein. Zur Untermauerung dessen plädiere ich dafür, die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung zu verankern.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist doch unser Antrag, hört hört!)

(Beifall CDU)

Dies würde zeigen, dass das Ehrenamt eine besondere Bedeutung erlangt, der Landesregierung die Wichtigkeit des Ehrenamts bewusst ist und es damit in besonderem Maße geschätzt wird. Die Verpflichtung des Landes, das Ehrenamt zu fördern und zu schützen, soll den Staat wie auch die Gemeinden stärker in die Pflicht nehmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die ehrenamtlich Tätigen zu fördern und zu unterstützen.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das Ehrenamt stärken und die Bevölkerung für bürgerschaftliches Engagement sensibilisieren wollen, muss das Ehrenamt als Staatsziel Bestandteil der Thüringer Verfassung werden.

(Beifall CDU)

Dies kann jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. In der Folge müssen weitere Schritte folgen. Wir müssen uns hinsetzen, Ideen entwickeln, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen, den Spitzenverbänden und den Aufgabenträgern abstimmen, um die Ehrenamtler auf vielfältige Art und Weise zu unterstützen und zu fördern.

Die in der Vergangenheit umgesetzten oder begonnenen Maßnahmen haben durchaus auch Wirkung gezeigt. Zahlreiche Beispiele finden sich im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. So hatten die freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2018 seit vielen Jahren erstmals wieder einen Zuwachs der Aktiven zu verzeichnen. 1.000 Kameradinnen und Kameraden sind im Vergleich zum Vorjahr mehr bei den Aktiven tätig.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Weil wir das Alter in der Jugendfeuerwehr auf sechs Jah- re runtergesetzt haben!)

Was noch viel erfreulicher ist, ist die Tatsache, dass auch bei den Jugendfeuerwehren ein Zuwachs zu verzeichnen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin mir sehr sicher, dass dazu umfangreiche Maßnahmen der Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode beigetragen haben.

(Beifall CDU)

Beispielhaft zu nennen an dieser Stelle: die Einführung der Feuerwehrrente, die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale von 20 auf 25 Euro, Zuwendungen zum Erwerb des Lkw-Führerscheins von derzeit 800 Euro. Was wir auch machen wollen – noch nicht umgesetzt, aber werden wir tun –, ist eine Verbesserung der Aufwandsentschädigung und des Verdienstausfalls der aktiven Kameradinnen und Kameraden.

(Beifall CDU)

Das Ganze wird begleitet durch umfangreiche Investitionen im Bereich des Brandschutzes. Noch nie in der Geschichte Thüringens wurde so viel investiert wie im letzten Jahr.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat darüber hinaus – und da reden wir nicht mehr nur von den Kameradinnen und Kameraden – im Dezember 2018 die Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder neu gefasst. Danach muss seit dem 1. Januar 2019 die Aufwandsentschädigung dieser ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger mindestens 50 Prozent der dort geregelten Höchstsätze betragen. Davon kann man natürlich nicht leben, aber es ist auch ein Beitrag der Wertschätzung.

(Beifall CDU)

Damit wird dem persönlichen Zeit- und Arbeitsaufwand der Bürgerinnen und Bürger für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten als Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglied angemessen Rechnung getragen. Das Innenministerium prüft darüber hinaus, ob durch eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige kommunale Wahlbeamte deren Engagement vor Ort in angemessener Form gewürdigt und unterstützt werden kann.

(Beifall CDU)

Das sind alles Dinge, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sich sehen lassen können, die Wirkung entfalten, doch wir dürfen in unseren Bemühungen an dieser Stelle nicht nachlassen. Die Festschreibung des Schutzes und der Förderung des

(Minister Maier)

Ehrenamtes in der Thüringer Landesverfassung wäre nunmehr ein weiterer folgerichtiger Schritt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. Nachdem der Minister die Redezeit von 10 Minuten leicht überschritten hat, würde dies weitere Redezeit für die Abgeordneten mit sich bringen. Wünscht jemand aus den Reihen der Abgeordneten erneut das Wort? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6744 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/7670 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, der in Drucksache 6/6744 heute zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes, wurde mit Datum vom 1. Februar 2019 in den Thüringer Landtag eingebracht. Am 28. Februar 2019 fand die erste Beratung hier im Plenum statt.

Einziger inhaltlicher Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Ergänzung des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes um einen neuen § 13a, in dem ein ausdrücklicher und detaillierter Auskunftsanspruch über mögliche Gefährdungen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher festgeschrieben wird. Es geht ganz konkret darum, im Vorfeld vermutlich schwieriger Vollstreckungsmaßnahmen Informationen zu möglichen Gefährdungslagen zu bekommen, so zum Beispiel zur Frage des Waffenbesit