Liebe Elke Holzapfel, der Alterspräsidentin herzlichen Dank für Ihr parlamentarisches Wirken im Bundestag und hier im Thüringer Landtag! Sie waren eine anerkannte Sozialpolitikerin, engagiert im Arbeitslosenparlament für die Fragen der Gleichberechtigung und vor allen Dingen auch für die internationale parlamentarische Zusammenarbeit mit Königsberg. Vielen Dank, liebe Elke Holzapfel, und alles erdenklich Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen!
Wir kommen weiter in unserer Redeliste, und zwar hat jetzt Frau Abgeordnete Leukefeld von der Fraktion Die Linke das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Seniorinnen und Senioren, es sitzt zwar keiner mehr auf den Zuschauerbänken – doch einer, dann für Sie ganz besonders einen Gruß –, aber am Livestream, da bin ich ganz sicher, weil auch Seniorinnen und Senioren heute digitale Technik in vielen Fällen beherrschen und auch über sie verfügen.
Sehr geehrte Frau Holzapfel, mit den „Alten“ ist aber auch in Zukunft zu rechnen und man braucht nicht unbedingt ein Mandat im Thüringer Landtag wie wir auch, um engagiert Politik machen zu können.
Insofern denke ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute beschließen werden, auch ein deutliches Zeichen ist für mehr Demokratie in Thüringen, für mehr Möglichkeiten und Beteiligungsrechte gerade auch von älteren Menschen. In Umsetzung des Koalitionsvertrags von Rot-RotGrün in Thüringen und auch im Ergebnis eines Prüfauftrags, wie die Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren ausgebaut werden kann, werden wir heute auch nach einer ausführlichen mündlichen Anhörung, die es gegeben hat, dieses Gesetz beschließen und entscheiden.
Es ist schon gesagt worden: Im Grunde genommen geht es um eine Doppelstrategie. Einmal ist es Ziel, älteren und alten Menschen zu ermöglichen, sich verstärkt in die Gesellschaft einzubringen und an Entscheidungsvorbereitungen und Entscheidungen teilzuhaben, und Ziel ist es zum anderen auch, mit
In der Anhörung wurde unter anderem viel Zustimmung geäußert, aber natürlich auch immer kritische Dinge, weil solche Dinge ja auch Prozesse sind, die gestaltet werden. Es ist auch so, dass dieser Gesetzentwurf unter aktiver Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren, insbesondere auch vom Landesseniorenrat, erarbeitet wurde.
Eins war mir aber durchaus etwas suspekt, weil in der Anhörung zum Beispiel durch den Vertreter des Landkreistags die Frage aufgeworfen wurde, ob es denn überhaupt notwendig sei, die Senioren besonders hinsichtlich Mitwirkung und Beteiligung zu stärken, schließlich ist das doch alles schon im Grundgesetz geregelt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin mitwirken kann. Klare Antwort: Ja, das muss Politik! Ich glaube, wer Frau Holzapfel zugehört hat – ich kann das nur unterstützen –, da sind bestimmte neue Entwicklungen, gerade auch demografische Entwicklungen, dass die jungen Alten heute ganz anders mitwirken können, als das jemals in der Geschichte möglich war. Und da ist eine ganz wichtige Frage: Warum also Seniorenbeteiligungsrechte stärken? Klar ist doch auch, dass wir hier nur den Rahmen beschließen können. Letztendlich hängt es natürlich von vielen Faktoren ab: in den Kommunen, vom Willen der Seniorinnen und Senioren, sich auch selbst einzubringen. Antworten hat unter anderem auch der Zweite Seniorenbericht, wie er uns seit wenigen Tagen vorliegt, gegeben. Wenn man sich das näher anschaut, dann wird zum Beispiel deutlich, dass auch über 75-Jährige durchaus Ansprüche haben an Beteiligung, an Mitwirkung, dass sie auch Ideen und Vorschläge haben und dass sie natürlich aus eigener Erfahrung ganz praktisch am ehesten spüren, wo die Säge klemmt. Deswegen ist es nicht nur ein Gebot der Zeit, älteren Menschen in der Gesellschaft die Mitwirkung stärker zu ermöglichen, sondern es ist auch die Frage, ihre besondere Lebenssituation zu betrachten, zu beeinflussen und Politik darauf auszurichten.
Wir leben ja durchaus auch in einer ganz aktuellen Zeit eines Generationswechsels, nicht nur in der Politik, wie wir das hier auch sicherlich bald im Thüringer Landtag erleben werden, sondern generell. Insofern, glaube ich, ist es richtig, die Stimme von älteren Menschen zu den verschiedensten Themen, nicht nur zu Gesundheit und Pflege, sondern auch zu Mobilität, zu Bildung und Kultur sowie zu vielen anderen Fragen, zu hören und ihre Erfahrung zu nutzen. Die Frage, dass Erfahrungen ein ganz wichtiges Moment sind, wenn man über Men
Richtig ist, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz aus dem Jahr 2012 evaluiert wurde, angereichert wurde. Und ich möchte mich ausdrücklich auch noch mal für die Vorschläge des Landesseniorenrats bedanken.
Zu den Forderungen habe ich mich ein bisschen gewundert, Frau Holzapfel, dass die Vertreter der CDU da solche Bedenkenträger waren. Natürlich wollen wir verstärken, dass es kommunale Seniorenbeiräte gibt, dass sie nicht nur sozusagen Ansprechpartner für ältere Menschen sind, sondern dass sie viel stärker auch beratend wirken können – Landräte, Bürgermeister, Ausschüsse, Verwaltung –, dass sie Stellungnahmen abgeben können und dass das verstärkt wird, was eigentlich auch schon praktiziert wird. Ergänzend zu dieser Regelung mit den Seniorenbeiräten ist es ins Ermessen der Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern und der Landkreise gestellt, ebenfalls Seniorenräte zu bilden. Ich finde, an der Stelle ist eine Empfehlung durchaus auch besser als eine Verordnung. Sie kritisieren das ja an anderen Stellen auch, wenn hier beschlossen wird, wie es zu praktizieren ist. Kommunale Seniorenbeiräte sind wichtig, weil sie als eigenständige, als partei- und konfessionell unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Senioren wirken. Neu ist, dass es ehrenamtliche Seniorenbeauftragte geben soll und dass diese zu wählen sind. Auch das ist, glaube ich, eine moderne und zukunftsweisende Regelung. Sie sollen die Arbeit der Beiräte unterstützen und können als sachkundige Bürger in die kommunalen Ausschüsse gewählt werden. Und wie wir wissen, wird das an vielen Orten auch schon praktiziert.
Neu im Gesetz wurde auch aufgenommen, dass die Behörden der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände die Tätigkeit der Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten unterstützen sollen. Das machen sie in vielen Fällen. Auch dafür danke schön. Aber Hauptamt soll Ehrenamt stärken. Es geht um ein gutes Zusammenwirken von beiden Partnern.
Neu geregelt wird im Gesetz die Förderung der Tätigkeit und Projekte der Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten, gerade auch im neuen Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, der gerade jetzt in den vor Ort stattfindenden Diskussionen und Beteiligungsprozessen auch die älteren Menschen, die Familien, die sich auch um ihre älteren Familienmitglieder kümmern, bewegen sollte, sich dort einzubringen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um vielleicht an der Stelle mal ein konkretes Beispiel zu benennen, wie unbürokratisch Hilfeleistungen jenseits von Markt und Staat in einem Modellprojekt entwickelt wurden. Wie Sie wissen, komme ich aus Suhl, dort gibt es dieses Modellprojekt, das heißt „Senioren helfen Senioren“. Das kann man mal googeln. Das ist ja jetzt keine Werbeveranstaltung, aber ich weiß, dass hier in den letzten Jahren ganz viel auf den Weg gebracht wurde. Dieser neue Verein – es hätte auch eine Seniorengenossenschaft sein können – hat in kürzester Zeit über 400 Mitglieder gewonnen. Es wurden im Jahr 2018 7.000 Stunden gegenseitige Hilfe geleistet. In diesem Jahr sind es schon 8.500 Stunden. Das ist eine Sache, die ich nur empfehlen kann.
Die Redezeit ist um? Schade. Ich hoffe, dass dieses Modellprojekt Wurzeln in ganz Thüringen schlägt, und bitte um die Zustimmung zum Gesetz. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht dessen, was die Vorrednerinnen – in dem Fall Frau Holzapfel und auch Frau Leukefeld – gesagt haben, bemühe ich mich, relativ kurz zu sprechen, weil wir uns, glaube ich, an vielen Punkten einig sind. Nicht ganz einig waren wir insbesondere bei dem, was Frau Holzapfel angesprochen hat, dass auf Initiative eines CDU-Antrags das neue Gesetz bereits 2021 evaluiert werden sollte. Wir haben uns dann auf einen Kompromiss im Jahr 2023 geeinigt. Ich glaube, das zeichnet auch den Ausschuss für Soziales aus, dass wir uns auch immer auf einen Kompromiss einigen konnten. Wir haben das im Übrigen auch begründet und gesagt, wir wollen erst mal das Gesetz wirken lassen. Es nützt ja
Ich freue mich, dass wir das Gesetz heute hier beraten. Es ist schon angesprochen worden: Das alte Gesetz wurde evaluiert. Daran anschließend gab es auch lange Beratungen mit Verbänden und Vereinen. Ich finde, es war eine sehr transparente Diskussion. Das Ministerium hat uns auch immer darüber informiert. Ich glaube, es war notwendig, dass diese intensiven Gespräche stattgefunden haben, sodass wir nun endlich dieses Gesetz verabschieden können.
Wir wollen mit dem Gesetz dazu beitragen, dass sich Menschen noch mehr in politische Entscheidungen einbringen, aber auch natürlich in gesellschaftspolitische Entscheidungen im Rahmen von Verbänden, von Beiräten, von Vereinen – wo auch immer. Wir wissen, dass das in vielen Teilen Thüringens schon sehr gut klappt. Das klappt auch in vielen Themenbereichen – Frau Holzapfel hat aufgelistet –, wo ältere Menschen sehr aktiv sind. Es klappt auch in den Städten und Gemeinden sehr gut, in denen es bereits Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte gibt.
Es ist auch schon gesagt worden, dass es nur in fünf Thüringer Städten bzw. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern noch keinen Seniorenbeirat gibt. Es gibt aber leider nur in 13 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Seniorenbeauftragte. Genau das ist von Ihnen, Frau Leukefeld, angesprochen worden. Dort wollen wir mit dem Gesetz Sorge dafür tragen, dass sich dies verbessert und dass wir das intensivieren. Wir wollen das ändern und wollen mehr Seniorenbeauftragte vor Ort haben.
Frau Holzapfel hat es schon gesagt: Menschen, die älter als 60 Jahre sind, sind die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Thüringen. Jetzt könnte man sagen, das ist auch gut so, weil sie Zeit mitbringen, sich einbringen, der menschliche Aspekt, was die Frage von Großeltern angeht, die notwendigerweise die Familie unterstützen, und was die Frage von anderen Tätigkeiten im Ehrenamt angeht, ob es Schöffentätigkeit ist usw. All das wissen wir und da können wir auch froh und dankbar sein und können – und da bin ich dankbar, dass das noch mal so deutlich gesagt worden ist – von der Erfahrung der älteren Menschen profitieren. Das sollten wir nicht ungenutzt lassen.
Wir wissen – und es ist gesagt worden –, dass viele Seniorinnen und Senioren auch bereits in politischen Gremien, in Stadträten und in anderen Bereichen mitarbeiten. Dass sie gewählt werden, hat etwas damit zu tun, dass sie möglicherweise auch
schon länger in diesen Gremien mitarbeiten, einen bestimmten Bekanntheitsgrad haben, dass sie Erfahrungen mitbringen und sich einbringen können. Jeder von uns weiß, dass Stadtratssitzungen und Ausschusssitzungen auch erstens in vielen Fällen hinter verschlossenen Türen stattfinden und es zweitens auch viele Vorgespräche mit den betroffenen Vereinen und Verbänden braucht. Da sind gerade auch die älteren Menschen ganz wichtig, die die Zeit mitbringen und die dann ihren Erfahrungsschatz mit einbringen können. Aber die Argumentation, dass ältere Menschen in Stadträten, Kreistagen und Gemeinderäten schon gut vertreten sind und wir deshalb kein gutes Seniorenmitwirkungsgesetz brauchen, lasse ich nicht gelten, weil wir auch trotz alledem Unterstützung brauchen. Nicht jeder möchte ein politisches Amt, manche haben auch Interesse daran, in bestimmten Beiräten mitzuarbeiten, wo noch Hindernisse und Hürden aufgebaut sind. Wir brauchen natürlich auch eine gute Landesseniorenvertretung insgesamt, also in den Kommunen vor Ort und natürlich auch auf Landesebene.
Wir haben nach der Anhörung vieles mit eingebracht und den Gesetzentwurf noch ergänzt. Wir wollen, dass die Menschen in großen Städten, in kleineren Städten und in Dörfern alle gute Lebensbedingungen vorfinden. Wir wollen, dass die Menschen von Beginn an an der Erreichung dieser guten Lebensbedingungen beteiligt werden. Deswegen ist es auch wichtig, dass die Generationen gemeinsam und gut miteinander arbeiten, und wir wollen natürlich gerade die Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren nicht ungenutzt lassen.
Ich glaube, mit diesem Gesetz gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Die Bedarfe, die vor Ort bestehen, werden auch mit dem Gesetz und durch das Gesetz noch besser erkannt und sie können entsprechend eingefordert und benannt werden. Genau deswegen wollen wir Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte. Wir wollen auch, dass die verschiedenen Regionen Thüringens im gleichen Maße im Landesseniorenrat repräsentiert werden und deswegen haben wir auch einen Passus in die Beschlussempfehlung aufgenommen, der bei der Mitgliederbesetzung auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Regionen abzielt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn auch dieses Gesetz heute eine breite Zustimmung finden würde. Den Termin der Evaluation hatte ich bereits genannt, auch der ist mit eingebunden worden. Ja, bitte stimmen Sie diesem Gesetz zu!
Das war jetzt der eine Part und vielleicht ist heute der Tag der Dankesworte. Nein, aber ich möchte noch zwei, drei ganz persönliche Worte als Aus
schussvorsitzende an Sie richten: Ich möchte mich ganz herzlich für eine wunderbare kollegiale und tolle Zusammenarbeit im Ausschuss für Soziales, Arbeit und – Frau Ministerin, helfen Sie mir – Familie bedanken.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Familie und Frauen!)
Ich will stellvertretend Herrn Zippel nennen, der als mein Stellvertreter auch in schwierigen Zeiten immer eingesprungen ist, als ich aus privaten Gründen Probleme terminlicher Art hatte. Insgesamt war die Zusammenarbeit in diesem Ausschuss sehr gut, weil sie inhaltlich durch ein gutes Miteinander geprägt war.
Ich möchte mich stellvertretend ganz herzlich beim Ministerium bedanken, stellvertretend bei Frau Ministerin Werner und Staatssekretärin Feierabend. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit. Und natürlich, last, but not least, dürfen wir die Landtagsverwaltung nicht vergessen, auch hier stellvertretend – und bitte geben Sie den Dank weiter – den Herren Burfeind und Riemann. Ich war stolz, die Vorsitzende sein zu dürfen, und mit so einem Team in diesem Ausschuss war es auch eine gute, eine schöne Arbeit und eine tolle Erfahrung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz und auf der Tribüne, mit dem heute hier zu beschließenden Gesetzentwurf wird vorgeblich das Ziel verfolgt, die Möglichkeiten älterer Menschen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu stärken und zu erweitern. Die Frage ist: Wird der hier vorliegende Entwurf diesem Ansinnen wirklich gerecht?
Gerade im höheren Lebensalter besteht der Wunsch nach Mitgestaltung. Die Möglichkeit, selbst Sorge zu tragen für andere und für sich selbst und das Lebensumfeld aktiv zu gestalten, ist gerade für Menschen im höheren Alter ein zentrales Daseinsmotiv. Es ist daher höchste Zeit für ein neues und differenzierteres Bild des Alters, denn wir werden noch gar zuhauf mit Stereotypen konfrontiert, die unsere Wahrnehmung des Alters prägen. Auf der einen Seite der jung gebliebene Best Ager in Medi
en und Werbung in Zeiten des demografischen Wandels, der uns stets lächelnd bei hochpreisigen Freizeitaktivitäten entgegentritt, und auf der anderen Seite – als anderes Extrem – der pflegebedürftige, kranke, vereinsamte und von Altersarmut heimgesuchte oder bedrohte Mensch, ein Versorgungsund Problemfall.
Beide Bilder verstellen den Blick auf die gesellschaftliche Realität, auf die Herausforderungen und auch auf die Potenziale des Alters. Die steigende Lebenserwartung hat längst mit sich gebracht, dass mit dem Renteneintritt, mit dem Wegfall der täglichen Pflichten in der Arbeitswelt eine vollwertige Lebensphase mit einer überwiegend höheren Leistungsbereitschaft und ‑fähigkeit beginnt. Deshalb brauchen wir ein moderneres Altersbild. Diese Sichtweise liegt dem hier vorliegenden Gesetzentwurf eindeutig nicht zugrunde. Das beginnt damit, dass alle diejenigen Menschen als Senioren definiert werden, die das 60. Lebensjahr erreicht haben.
In der Medizin sprechen wir bereits ab dem 50. Geburtstag vom Eintritt in das Senium. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man Menschen, die mit 58 krankheitshalber oder aus sozialen Gründen aus der Arbeitswelt heraustreten, von der Teilhabe ausschließt oder sie in die Warteschleife schickt und sagt: Du musst bis zu deinem 60. Geburtstag warten. Das finde ich auch nicht mehr zeitgemäß.
Es gibt als Nächstes die Kannbestimmung der §§ 3 und 4 zu kritisieren, wonach Mitglieder des Seniorenbeirats als sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderats bzw. die Seniorenbeauftragten in die Ausschüsse des Kreistags oder des Stadtrats berufen werden können. Im Rahmen der Anhörung ist darauf vermehrt Bezug genommen worden, aber das findet im Gesetzentwurf leider keine Berücksichtigung. Es handelt sich eben nur um Mitwirkung, aber nicht um echte Mitbestimmung.