setzentwurfs sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens, er ist unnötig, und zweitens, er ist scheinheilig. Genau aus diesen beiden Gründen werden wir die Novelle heute auch endgültig ablehnen.
Lassen Sie mich das kurz mit Blick auf den ersten Punkt begründen. Der AfD-Gesetzentwurf trägt den Untertitel „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“. Diese Transparenz gibt es aber längst, sie muss gar nicht erst hergestellt werden. Meine Kollegen von den anderen demokratischen Fraktionen und ich haben in der Plenardebatte im Juli bei der ersten Lesung auf die entsprechenden Rechtsvorschriften hingewiesen und sie ausführlich erläutert. Ich will das jetzt gar nicht alles im Detail wiederholen, sondern lediglich schlagwortartig folgende Hinweise geben: Bundesrechtlich definiert ist das Transparenzgebot in § 24 Abs. 7 des Parteiengesetzes, wonach die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten auch ihre Medienbeteiligungen offenzulegen haben. Diese Rechenschaftsberichte sind zudem ohne Weiteres von jedermann einsehbar. Man findet sie mühelos im Internet. In unserem Landesrecht ist ein § 8 des Thüringer Pressegesetzes einschlägig, in dem eine Offenlegungspflicht für die Medienunternehmen verankert ist. § 8 legt fest, dass die Thüringer Zeitungsverlage regelmäßig zu Beginn eines Quartals in ihren Printmedien die Beteiligungsverhältnisse in ihrem jeweiligen Unternehmen veröffentlichen müssen.
Die von der AfD konstruierte mangelhafte gesetzliche Klarheit im Hinblick auf Medienbeteiligungen politischer Parteien existiert also in Wirklichkeit nicht. Es gibt hier eindeutige Rechtsvorschriften, an die sich die demokratischen Parteien auch halten. Wer es dagegen mit der Transparenz nicht so genau nimmt, das ist die AfD selbst. Und damit bin ich beim zweiten Punkt meiner Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, der Scheinheiligkeit der Antragstellerin.
Meine Damen und Herren, auch dies ist bereits in der ersten Plenardebatte benannt worden, daher ebenfalls nur kurz: Es sind nicht die demokratischen Parteien, die gefälschte Rechenschaftsberichte abgegeben haben. Es ist die AfD. Das ist die Partei, die gegen das Parteiengesetz verstößt, die nicht deklarierte Spenden einsammelt und zu einem nicht unwesentlichen Teil illegal aus dem Ausland finanziert wird.
Die AfD ist es, deren Geraer Fraktionsvorsitzender ein „Wochenblatt“ herausgibt, in dem platteste Parteipropaganda betrieben wird.
Und es ist die AfD, deren Thüringer Landesvorsitzender – der gerade nicht anwesend ist – bis heute nicht widerlegen kann, unter dem Pseudonym Landolf Ladig in einer NPD-Postille Hetze verbreitet zu haben.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, mein Kollege Höcke hat es in der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs unserer Fraktion unmittelbar vor der Sommerpause getan. Ich möchte die verkürzte Redezeit noch einmal dafür nutzen, unsere Motivation als AfD-Fraktion für die Einbringung dieses Gesetzes zu schildern.
Das Grundgesetz erteilt in seinem Artikel 21 Abs. 1 den Parteien den Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Für die heute hier zu beratende Sache ist insbesondere die Tatsache interessant, dass Parteien diese Aufgabe unter anderem dadurch wahrnehmen, dass sie im politischen Wettbewerb stets versuchen, auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, etwa indem sie eigene Zeitungen oder sonstige Veröffentlichungen herausgeben und auf diese Weise ihre politischen Inhalte öffentlich kommunizieren. Darüber hinaus steht es politischen Parteien selbstverständlich frei, sich an Unternehmen zu beteiligen, darunter natürlich auch an Medienunternehmen. Hier wurde in der ersten Lesung mit einigen Nebelkerzen um sich geworfen und – Herr Pidde hat es ja auch gerade wieder – es wurde uns unterstellt, unser Anliegen sei es, dieses Recht der Parteien in irgendeiner Form einzudämmen. Dem ist nicht so. Das möchte ich hier ausdrücklich festgestellt haben.
Dass die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen immer wieder kritisch hinterfragt wird und wiederholt Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen, bei der Gesetzgebung in Bund und Ländern und von Verfassungsgerichtsentscheidungen ist, wissen Sie. Wir haben die Diskussion nicht erfunden, sind auch nicht die Ersten, die hier Handlungsbedarf erkennen und Vorschläge zur Debatte stellen, wie wir als Gesetzgeber dazu beitragen können, in dieser Sache für größere Transparenz zu sorgen. Fakt ist nämlich, dass für die Masse der Leser oftmals nicht erkennbar ist, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer Partei ist.
In diesem Zusammenhang ist es ausgesprochen kurios, dass viele Redner bei der ersten Lesung immer wieder betonen, dass eine Beteiligung von Parteien an Medien- und Druckerzeugnissen völlig unproblematisch ist und überhaupt nichts Besonderes sei. Andererseits wurde uns auch immer vorgeworfen, mit dieser Transparenzregelung Journalisten und Medien stigmatisieren zu wollen. Wie passt das eigentlich zusammen? Wenn das alles so unproblematisch ist, wie Sie es hier immer dargestellt haben, wieso ist es dann ein Problem, offen und ehrlich dazu zu stehen, dass Partei X oder Y eben doch ein Wörtchen mitzureden hat, wenn es um die Besetzung der Chefredaktion geht?
Die wenigen sachlichen Anmerkungen zu unserem Gesetzentwurf etwa von Herrn Wucherpfennig von der CDU wiesen zu Recht darauf hin, dass bereits jetzt die Pflicht existiert, wonach Parteien ihre finanziellen Beteiligungen an Unternehmen aufzulisten und die Hauptprodukte der entsprechenden Medienunternehmen zu benennen haben. Aber das ist eben der Punkt. Es müssen nur die Hauptprodukte angegeben werden, also bei Weitem nicht alle Presseerzeugnisse. Wenn im Rechenschaftsbericht dann auch noch Beteiligung an Mediendienstleistern oder Zentralredaktionen auftauchen, die wiederum ohne entsprechende Kennzeichnung Inhalte an Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stellen, ist es selbst dem Leser mit einer überdurchschnittlichen Motivation, sich über die Eigentumsverhältnisse seiner lokalen und regionalen Tageszeitung zu informieren, schlicht unmöglich, tatsächlich festzustellen, ob eine Partei dahintersteckt.
Deshalb fordern wir eine Ausweitung der bisher im Landespressegesetz vorgesehenen Offenlegungspflicht im Impressum, um diesem Transparenzdefizit entgegenzuwirken. Hier setzt dieses Gesetz
meiner Fraktion an. Wir schlagen eine gesetzliche Regelung vor, die die Offenlegungspflicht im Thüringer Pressegesetz ergänzt und sicherstellt, dass Medienkonsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Publikationen oder Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar und mittelbar politische Parteien beteiligt sind. Wir denken, dass diese Frage eine wichtige ist und dass sie uns in den nächsten Jahren sicherlich noch einmal beschäftigen wird.
Die jetzigen Mehrheitsverhältnisse hier im Hohen Hause lassen es leider nicht zu, dass wir darüber hinaus mit den Betroffenen, mit Fachleuten ins Gespräch kommen. Selbst die Ausschussüberweisung dieses Gesetzes wurde von den sich so bezeichnenden demokratischen Fraktionen abgelehnt. Aber die Zeiten ändern sich so allmählich und glücklicherweise hat der Thüringer Wähler in Kürze wieder die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung des Landtags Einfluss zu nehmen. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: „Das hat eine demokratische Fraktion abgelehnt“, sa- gen Sie es noch mal, ich höre das so gern.)
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in der Plenarsitzung am 4. Juli habe ich mich bereits ausführlich ablehnend zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geäußert.
1. Der Entwurf suggeriert, dass es bezüglich der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen keine Transparenz gebe und es erst der AfD bedarf, diese herzustellen. Dem ist allerdings nicht so. Diesbezüglich verweise ich verfassungsrechtlich auf Artikel 21 Grundgesetz und einfachgesetzlich auf § 24 des Parteiengesetzes.
2. Den Medienkonsumenten wird mit dem Antrag pauschal Unkenntnis und nicht selbstbestimmtes Handeln unterstellt, was eindeutig ein nicht belastbares Vorurteil ist.
3. Den Medienunternehmen mit Parteibeteiligung wird per se eine parteipolitische Einflussnahme auf die Inhalte und deren politische Abhängigkeit un
terstellt. Nach der Mainzer Langzeitstudie aus dem Herbst 2018 liegt das Vertrauen in die Medien allgemein zwar nur bei 44 Prozent, demgegenüber beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei 65 Prozent und den Regionalzeitungen bei 63 Prozent.
4. Das Ansinnen der AfD, bestimmte Printmedien parteipolitisch pauschal abzustempeln, ist ein Angriff auf den Pressekodex und vor allem auf die journalistische Unabhängigkeit.
Aus den genannten Gründen ist die Gesetzesinitiative somit überflüssig und wird von der CDU-Fraktion abgelehnt. Vielen Dank.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/7284 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDUFraktion.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pensionsfondsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7411 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7681 -