Protokoll der Sitzung vom 13.09.2019

An der Aufzählung der Änderungsbedarfe allein wird deutlich, dass nicht nur die ursprüngliche Än

(Abg. Korschewsky)

derung des Sportfördergesetzes im Jahr 2018, sondern auch die erneute Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen nicht ausreichend durchdacht wurde. Auf diese Probleme wurde auch seitens der Fachleute im Rahmen der Anhörung hingewiesen. Daraufhin änderten die Koalitionsfraktionen ihren eigenen Gesetzentwurf noch einmal. So viel zum Verfahren.

Schauen wir noch einmal inhaltlich auf die einzelnen Änderungen, so wie sie uns heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vorliegen und hier heute zur Abstimmung kommen.

Erstens ist zur Regelung des Einzelfalls in Bezug auf die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in Jena Folgendes anzumerken: Diese Problematik hätte den Koalitionsfraktionen bereits bei der Verabschiedung der großen Novelle des Sportfördergesetzes im Jahr 2018 eigentlich bekannt sein können, denn noch bevor die Koalitionsfraktionen das Sportfördergesetz in dieser Legislaturperiode geändert haben, hatten die Stadt Jena und die FSU Jena bereits eine entsprechende Nutzungsvereinbarung getroffen. Diese Tatsache und die daraus resultierenden Probleme bei der Änderung des Sportfördergesetzes wurden von den Koalitionsfraktionen im damaligen Gesetzgebungsverfahren aber schlicht nicht beachtet.

Zweitens: Die Regelung von Ausnahmen von der unentgeltlichen Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger, die Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, steht im grundsätzlichen Widerspruch zur damaligen Intention der Koalitionsfraktionen, den Zusatz „in der Regel“ bei der unentgeltlichen Nutzung zu streichen und generell eine unentgeltliche Nutzung festzuschreiben. Auch eine entsprechende Rechtsverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die Näheres zur Entgeltfreiheit regeln sollte, fehlt bislang.

Gleichzeitig bleiben auch bei dieser Gesetzesnovelle noch Probleme ungeklärt, die bereits bei der Novelle 2018 bestanden. Hier möchte ich noch einmal ausdrücklich auf die Nutzung der Hallen- und Freibäder für die Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebe durch anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen verweisen. Diese Frage ist nach wie vor nicht geklärt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion steht auf der Seite des Sports, das wissen Sie, deshalb werden wir den Änderungen im Sportfördergesetz nicht entgegenstehen und enthalten uns bei der heutigen Abstimmung. Nicht dass Sie

wieder sagen, das ist keine Meinung dazu. Wir sind für den Sport, aber gegen diese Entscheidung.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie mit Nein stim- men!)

Das lasse ich mir von Ihnen nicht sagen, Herr Adams.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder einen Änderungsantrag einbringen!)

Deshalb werden wir den Änderungen des Sportfördergesetzes nicht entgegenstehen und enthalten uns bei dieser Abstimmung. Das habe ich Ihnen gesagt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist es richtig oder falsch?)

Dennoch wird auch die heutige Novelle die sportpolitischen und handwerklichen Fehler nicht beheben, die bei der Novelle des Sportfördergesetzes im Jahr 2018 gemacht wurden.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Macht doch mal einen Vorschlag!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es schon ein paar Mal angesprochen und ich habe eigentlich geglaubt, es würde vielleicht noch die Chance dazu geben, bevor die Legislatur zu Ende ist – gestatten Sie mir abschließend noch eine kurze persönliche Bemerkung: Ich wünsche mir, dass wir in der nächsten Legislaturperiode im Sinne des Sports wieder zu mehr Konsens in der Sportpolitik finden. Der Freundeskreis Sport war der richtige Ort, die Sportpolitik fraktionsübergreifend und gemeinsam mit den Akteuren zu diskutieren, um zu praktikablen und tragfähigen Lösungen für den Sport zu kommen. Es wäre ein Rückschritt, wenn diese Möglichkeit künftig wegfallen würde. In diesem Sinne sage ich Ihnen ein „Sport frei“. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wo sind denn die anderen Sportfreunde Ihrer Fraktion?)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir setzen die Aussprache fort und das Wort hat Abgeordneter Korschewsky von der Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Manfred Grob, ich sage heute an dieser

(Abg. Grob)

Stelle auch trotzdem wieder: Es ist ein guter Tag für den Thüringer Sport,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil ich glaube, dass die Regierungskoalition mit diesem Änderungsantrag und auch mit dem Eingehen auf die Veränderungswünsche der Sportfachverbände – dazu komme ich noch – nämlich etwas macht, um dem Thüringer Sport und vor allem dem Thüringer Nachwuchssport und hier in ganz besonderem Maße dem Thüringer Nachwuchsleistungssport Sicherheit zu geben, um im Thüringer Sportland auch in Zukunft junge Nachwuchsathletinnen und -athleten auf den Sportgymnasien zu fördern, die uns dann auch bei Welt-, Europameisterschaften etc. vertreten sollen. Ich glaube, wir müssen hier einen ganz großen Unterschied machen. Ich gebe gerne zu, dass wir auch hier weiter nachgedacht haben und in den Gesprächen und im Nachgang zur Verabschiedung des Sportfördergesetzes noch einmal zu der Erkenntnis gekommen sind, dass es natürlich zwischen dem Pflichtsport in den Schulen und damit auch in den Sportgymnasien und dem Vereinssport einen großen Unterschied gibt. Dem Vereinssport haben wir in der ersten Lesung mit dem Sportfördergesetz schon die Kostenfreiheit gesichert an dieser Stelle. Es gibt hier kein zusätzliches Geld, was jetzt neu eingestellt werden muss. Es ist eine Präzisierung. Es ist eine Schärfung des Sportfördergesetzes, welches wir im vergangenen Jahr beschlossen haben. Dass die finanziellen Mittel, die nicht im Sportministerium, sondern im Bildungsministerium zur Verfügung standen und stehen, dem Thüringer Sport auch zur Verfügung gestellt werden können, das ist der Hintergrund dieser Schärfung durch diese Gesetzesnovelle, die wir hier an dieser Stelle noch einmal vorgenommen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich muss hier an dieser Stelle noch mal sagen: Mir war es sehr wichtig, dass wir noch einmal eine Anhörung dazu durchgeführt haben. Jeder, der sich die Ergebnisse der Anhörung genau angeschaut hat, wird gesehen haben, dass sich die Sportfachverbände einem Votum des Landessportbundes zu 100 Prozent angeschlossen haben. Wir sind dann dem Votum des Landessportbundes, noch mal eine Schärfung vorzunehmen und ganz klar und deutlich zu sagen, dass nicht die Sportfachverbände oder die Sportschulen Geld bezahlen müssen – die Sportlerinnen und Sportler –, sondern dass das sowohl für die Sportgymnasien, als auch für die Sportfachverbände im Nachwuchsleistungssport vom Land finanziert wird, gefolgt. Lieber Manfred, das betrifft im Übrigen auch den Schwimmverband. Damit werden natürlich auch im Nachwuchsleistungssport des Schwimmverbands diese Trai

ningsstunden in den Schwimmhallen, die für den Nachwuchs gebraucht werden – ich sage bewusst Nachwuchsleistungssport –, abgesichert sein. Ich glaube, das ist an dieser Stelle auch noch mal eine ganz wichtige Verbesserung. Gerade die Frage des Nachwuchsleistungssports ist für mich eine wichtige Frage, die wir hier noch mal zusätzlich geschärft haben. Sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringer Landkreistag haben diese Veränderung, die wir jetzt vorschlagen, nicht mit einer Ablehnung versehen. Sie haben gesagt, das ist ein richtiger Weg. Sie sind allerdings in ihren Stellungnahmen leider wieder auf den Urschleim aus dem Sportfördergesetz des vergangenen Jahres zurückgefallen. Ich wünsche mir sehr, dass wir mit dem Sportfördergesetz, mit den jetzt noch gemachten Änderungen und der sicherlich – da gebe ich Ihnen vollkommen recht – nun dringend notwendigen Richtlinie zur Umsetzung des Sportfördergesetzes, einen Markstein für den Thüringer Sport setzen, der in der Bundesrepublik seinesgleichen sucht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin froh darüber, dass wir das in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Ich hoffe sehr, dass damit dem Thüringer Sport sehr gedient ist. In diesem Sinne wünsche ich allen Sportlerinnen und Sportlern in Zukunft viel Erfolg im Breitensport, im Nachwuchssport, im Nachwuchsleistungssport und natürlich auch im Leistungssport. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Höcke das Wort.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Die Flüchtlinge sind schuld!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Leider ist es so, dass ich mein Redemanuskript zur ersten Lesung praktisch heute noch mal hätte rezitieren können. Wenig hat sich getan und vieles ist leider weiterhin ungeklärt. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, man hat der Forderung des Landessportbundes, die Formulierung in § 15 zu korrigieren, Rechnung getragen. Die Betriebskostennutzungsentgelte oder Gebühren, die die öffentlichen Träger nun gegenüber den Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes sowie den Sportfachverbänden zur Förderung des Nachwuchsleistungssports geltend machen können, werden durch das Land Thüringen getragen. Das Land

(Abg. Korschewsky)

Thüringen wird in die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der Sportstätten zwischen dem öffentlichen Träger und dem Sportfachverband einbezogen und es wird sichergestellt, dass Sportfachverbände nicht in finanzielle Vorleistungen gehen müssen. Das findet nicht nur den Zuspruch der Verbände, sondern auch den Zuspruch der AfD‑Fraktion.

(Beifall AfD)

Jedoch bleiben Fragen offen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird ganz allgemein von Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes gesprochen – eine aus unserer Sicht durchaus unscharfe Formulierung, denn Spezialgymnasien gibt es in Thüringen, wie Sie sicherlich alle wissen, nun mal auch für Sprachen, Musik und andere Bereiche.

Ferner ist dubios, warum ausschließlich bei der Friedrich‑Schiller-Universität Jena eine Ausnahmeregelung getroffen wurde; die „Lex Jena“ wurde ja schon vom Kollegen Grob angesprochen. In den das Gesetz begründenden Unterlagen wird nach wie vor nicht ausgeführt, warum durch die Universität ein Entgelt an die Stadt Jena für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikhalle zu entrichten ist. Den schriftlichen Stellungnahmen zufolge scheint über dieses besagte Nutzungsentgelt keineswegs Einigung zu herrschen. Während die Stadt Jena die in § 15 Abs. 2 vorgenommene Regelung ausnahmslos begrüßt und auf eine schnellstmögliche Umsetzung hofft, ergibt sich für die Universität Jena weiterhin Gesprächsbedarf. Aus ihrer Sicht geht es nur um die Beteiligung an den jährlichen Betriebskosten entsprechend ihrer Nutzungsanteile, nicht aber um die Entrichtung weiterer Entgelte oder Gebühren.

Hier, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, bleibt der Gesetzentwurf unscharf, auch mit Blick darauf, auf welcher Grundlage diese Nutzungsentgelte erhoben werden sollen.

(Beifall AfD)

Offen bleibt auch, wie die öffentlichen Träger die Höhe der Nutzungsentgelte oder Gebühren in den Fällen, in denen die Nutzung der Sportstätten von besonderem Landesinteresse ist, festlegen werden. Hoffen wir, dass eine einschlägige Rechtsverordnung hier bald Klarheit schafft.

Klarheit, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist, worauf Vereine und Gemeinden seit Verabschiedung des neuen Sportfördergesetzes im Dezember vergebens hoffen. Denn Unklarheit besteht auch dahin gehend, was von der Unentgeltlichkeit insgesamt umfasst wird – eine Frage, die gerade für kleinere Vereine mit wenigen durchschnittsverdienenden Mitgliedern durchaus existenzbedrohend

sein kann. Rot-Rot-Grün hat hier leider keine eindeutige Rechtslage geschaffen, der Gesetzestext bleibt interpretationsbedürftig bzw. gibt Anlass für Interpretationsspielräume. Was ist zum Beispiel in Turnhallen, in denen münzbetriebene Duschautomaten hängen? Müssen Kommunen Vereinsmitgliedern nun Duschmarken für solche Anlagen kostenlos zur Verfügung stellen, weil in Turnhallen ohne Duschautomaten Vereinsmitglieder das Wasser einfach so aufdrehen, also kostenfrei nutzen können? Problematisch ist auch die unentgeltliche Nutzung von kostenintensiven Sportanlagen wie Eisschnelllaufbahnen, Eishockeyhallen oder Bobbahnen durch anerkannte Sportorganisationen für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb.

Die Zahlung der Landespauschale, um die Einnahmenreduzierung der öffentlichen Träger zu kompensieren, habe ich hier an dieser Stelle auch schon mehrfach infrage gestellt. Neben dem äußerst kritisch zu betrachtenden Vergabeprinzip – ich erinnere, dass das anhand der Einwohnerzahl geschehen soll – basiert auch die Höhe der Pauschale auf keinerlei Evidenz. Man hat die Höhe seinerzeit weder begründet, noch basiert sie auf prüfbaren Unterlagen oder Nachweisen der Landkreise oder kreisfreien Städte.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Rot-Rot-Grün hat es versäumt, die Gelegenheit zu nutzen, wenn schon noch mal nachgebessert werden muss, die Korrekturen gründlich und an den richtigen Stellen vorzunehmen. Die dringend benötige Richtlinie zur Aufteilung der Landesmittel auf die Landkreise und ihre Gemeinden ist auch noch nicht da und hätte schon lange da sein können und da sein müssen.

(Beifall AfD)

Ersteres, was ich abschließend erwähnte – also die Unklarheit im Gesetzestext –, möchte ich gern als Nachlässigkeit beschreiben. Letzteres ist in meinen Augen Pflichtvergessenheit. Gut, dass Rot-RotGrün am 27.10. dieses Jahres dann Geschichte ist. „Sport frei“ – „Sport frei“ für den Thüringer Sport. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Jetzt spricht zu uns Frau Abgeordnete Pelke von der SPD‑Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Höcke: Ich frage mich jetzt wirklich, haben Sie es denn so nötig, dass Sie diese demokratische Platt

(Abg. Höcke)

form immer für Wahlkampfpopulismus nutzen müssen? Das können Sie doch draußen machen. Sie sind doch viel unterwegs, machen Sie das doch da.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Da hört doch keiner zu!)

Aber ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie bei jedem Tagesordnungspunkt in irgendeine Wahlkampfkiste greifen und hier Populismus verbreiten. Es ärgert mich deshalb ganz besonders, weil ich Sie, verehrter Herr Höcke, im Bildungs- und Sportausschuss nie gesehen habe, wenn es um dieses Thema ging. Nie!