Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben unsere Datenbank in Auftrag gegeben, die Ende dieses Jahres, Mitte nächsten Jahres an die Last gehen wird. Das heißt: Wir werden mit diesem Datenpool, mit modernsten Möglichkeiten Thüringen an die Spitze der Tourismusländer bringen. Wir haben unsere Tourismusstrategie, wir haben unsere finanzielle Ausstattung in den letzten Jahren vorangebracht. Und das zeigt Wirkung. Sowohl große Unternehmen, wie das Family-Hotel in Oberhof, aber auch kleine Investitionen, die wir immer wieder in den Innovationspreisen im Tourismus auszeichnen dürfen, belegen, dass wir Schritt für Schritt herankommen. Und wenn wir mit großer Wahrscheinlichkeit im Jahr 2019 die magische Grenze von 10 Millionen Übernachtungen reißen werden, wenn wir in der Qualität zulegen, dann können wir auch sagen: Das Tourismusland Thüringen ist hervorragend aufgestellt.
Schließlich und am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz etwas zum Export und zu den drohenden Wolken: Meine Damen und Herren, wir sind in der Exportquote noch nicht gut genug. Aber jeder, der sich mit Wirtschaft beschäftigt, weiß, dass viele Artikel, die von Zulieferern an die großen Unternehmen in Westdeutschland geliefert werden, eigentlich zur Exportquote hinzugeschlagen werden müssten. Und auch hier gibt es große Unterschiede. Wenn ich zum Beispiel den SaaleOrla-Kreis sehe mit einer Investitionsquote von 43/45 Prozent – weit über dem Bundesdurchschnitt –, dann belegt das, dass wir auch im ländlichen Raum exportfähig sind. Wir werden es nicht zulassen, dass das Modell, das uns Wirtschaftsinstitute immer wieder vorschreiben wollen, in Thüringen zum Tragen kommt, nämlich dass wir nur die sogenannten Leuchttürme fördern. Wir fördern auch alles das, was an Stärken im ländlichen Raum ist. Das ist rot-rot-grüne Wirtschaftspolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wirtschaftspolitik ist für mich, einerseits für die Unternehmerschaft und anderseits dafür zu sorgen, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gut geht. Wir brauchen Fachkräfte, wir müssen sie gut bezahlen und da ist das Vergabegesetz ein Ansatzpunkt, öffentliche Aufträge des Landes an Mindestlöhne zu binden. Aber, meine Damen und Herren, es ist auch wichtig, dass wir Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Dazu, meine Damen und Herren, brauchen wir ein offenes Thüringen. Wer Thüringen abschotten will, wer den Streit, die Auseinandersetzung zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hier sind, und denen, die
kommen sollen, schürt, der leistet Thüringen einen Bärendienst und der sorgt dafür, dass wir in der Frage der ausländischen Fachkräfte nicht vorankommen.
Wir haben eine gute Bilanz, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben gut gewirtschaftet und ich darf mich zum Schluss sehr herzlich bei den Unternehmerinnen und Unternehmern und vor allen Dingen auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedanken und bei all denen, die in der Regierung und im Landtag die Rahmenbedingungen gesetzt haben, die dazu geführt haben, dass wir so gut dastehen.
Wir wollen diese Politik fortsetzen, sie tut Thüringen gut, sie tut den Menschen in Thüringen gut und deshalb, meine Damen und Herren: Wir sollten so weitermachen und vorankommen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Durch Ihre Rede ist es wieder möglich, die Redezeit für die Abgeordneten zu erhöhen. Wir haben für alle Fraktionen noch eine Redezeit von 8 Minuten übrig. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache.
Es gibt einen Antrag seitens der AfD-Fraktion auf Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion.
Wer ist dagegen? Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? 1 Enthaltung von Herrn Abgeordneten Helmerich. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6963 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/7638 -
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. ScheringerWright aus dem Ausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir beraten heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes – Schaffung eines forstwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft, wie schon im Titel ausgeführt, ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht. Genauso wichtig ist jedoch, dass in diesem Gesetzentwurf wieder eingeführt wird, dass Kommunen bzw. Gemeinderäte und Bürgermeister nicht einfach kommunalen Wald verkaufen können, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz des Waldes.
Zudem wurden im Gesetzentwurf Klarstellungen für die Nutzung der Waldwege erreicht und auch Regelungen für Aufforstung, angepasst an den Klimawandel, festgelegt.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 61. Sitzung am 29. März 2019, in seiner 62. Sitzung am 2. Mai 2019, in seiner 63. Sitzung am 6. Juni 2019, in seiner 64. Sitzung am 12. Juni 2019, in seiner 65. Sitzung am 27. Juni 2019, in seiner 66. Sitzung am 4. Juli 2019 und in seiner 67. Sitzung am 29. August 2019 beraten. Es wurde ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt – und zwar in der 62. Sitzung des Ausschusses am 2. Mai 2019. Die Anzuhörenden im mündlichen Verfahren waren der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V., ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, der Gemeindeund Städtebund, der Thüringische Landkreistag e. V., die Thüringer Landgesellschaft, der Forstunternehmer-Verband Thüringen e. V., Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen e. V.,
die Notarkammer Thüringen, der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V., der Bündnis für Wald und Wild e. V., der BUND Landesverband Thüringen, der NABU Landesverband Thüringen, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald-Landesverband Thüringen, der Ilmenauer Radsportclub e. V. und der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft e. V.
Zudem hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten noch ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen in den Vorlagen 6/5532 und 6/5663 – Neufassung –, 6/5716, 6/5773 und 6/5801 durchgeführt. In diesem schriftlichen Verfahren waren die Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst befragt, die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft, Landesgruppe Thüringen e. V., der Thüringer Reit- und Fahrverband, der ADFC LV Thüringen, die Thüringer Tourismus GmbH, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die IG BAU-Bezirksverband Erfurt, Dr. Andreas Niepagen, Geschäftsstelle des Thüringer Forstvereins, der Landesjagdverband Thüringen e. V., der Thüringer Bauernverband e. V., die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. und der Bund Deutscher Forstleute-Landesverband Thüringen. Fakultativ wurden im schriftlichen Verfahren noch der Thüringer Motorsport Bund e. V. und Albert Spitzer angehört.
Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 GO. Der nun zur Verabschiedung vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieser sehr ausführlichen Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Bevor wir in die Aussprache eintreten, noch der Hinweis: Diese Aussprache führen wir auf Verlangen der SPD-Fraktion in einfacher Redezeit durch. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Primas von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Wald ist für mich, wenn ich drei Tage Plenum hinter mir habe, ein Zufluchtsort.
funktion und der integrierte Naturschutz. Nachhaltige Forstwirtschaft sichert diese Funktionen. Unsere Wälder können maßgeblich zum Schutz des Klimas beitragen, da sie den größten Teil des CO2 binden. Darüber hinaus leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Natur- und Artenschutz, dienen der Erholung und sind für den Tourismus des Landes das grüne Gold Thüringens. Der Zustand des Waldes, sehr ernst zu nehmende Hinweise auf die fatalen Wirkungen von Windkraftanlagen im Wald auf den Artenschutz, aber auch die Kontroversen über den Artenreichtum und die Nachhaltigkeit von bewirtschafteten und stillgelegten Waldflächen weisen auf Zielkonflikte hin.
Zielkonflikte, die in einer offenen, von ideologischen Dogmen möglichst frei zu haltenden politischen und gesellschaftlichen Debatte zu klären sind.
Einig waren mit mir einige in der Sache, im Ziel. Aber gelöst ist bei der katastrophalen Situation in den Wäldern noch lange nichts: Die Forstanstalt wartet weiter auf Personal, die Waldbesitzer warten weiter dringend auf die nötige finanzielle Hilfe, der Wald wartet weiter auf Rettung, meine Damen und Herren.
Wir reden über ein Gesetz in Zeiten, in denen Thüringens Wälder unter Trockenheit und Borkenkäfer massiv leiden. Da kann man doch von einem solchen Gesetz erwarten, dass es Lösungen aufzeigt, wie wir die Situation in der Zukunft besser beherrschen können.
Aber nein, wir reden über ein Gesetz, das diese Situation noch verschlimmern wird. Ganz dramatisch zeigt sich das bei den Änderungen der Regelung zum Betreten des Waldes, § 6. Rot-Rot-Grün öffnet jetzt mit dem Gesetz den Wald für nahezu alle Freizeitbeschäftigungen. Der Wald wird zur totalen Inanspruchnahme auch durch kommerzielle Reiterei, Kremserfahrten und Fahrradfahrer freigegeben.
In einer Zeit, in der jederzeit Bäume umstürzen, Äste herunterbrechen können, lassen Sie nun jedermann in den Wald. Meine Damen und Herren, Fakt ist: Schäden an Waldwegen werden hingenommen, der Beunruhigung des Wildes wird Tür und Tor geöffnet, Verbiss- und Schälschäden werden zuneh
Damit komme ich gleich zu Nummer 5 ihres Gesetzentwurfs: Der Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel soll künftig gesetzliche Aufgabe der Waldbesitzer werden – wohlgemerkt, nicht nur Aufgabe der Forstanstalt, sondern aller Waldbesitzarten. Wir sind uns ja über die Bedeutung des Waldumbaus einig. Was aber hier passieren soll, ist reine Symbolpolitik nach dem Motto: Waldumbau wird verpflichtend und vielleicht gibt das Land die erforderlichen Mittel dazu.
„Zur Finanzierung dieser Aufgabe stellt das Land angemessene […] Mittel nach Maßgabe des Haushalts zur Verfügung.“ Wir wissen doch alle, was das heißt. Meine Damen und Herren, was ist denn Maßgabe des Haushalts 2020,
(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ja, wenn wir 600 Millionen für Straßenausbau- beiträge zahlen müssen!)