Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

(Abg. Möller)

Die zweite Bemerkung, die ich gern machen möchte, ist auch eine persönliche Bemerkung zum Kollegen Dr. Pidde. Er war zwar in dieser Legislatur – das stimmt – nur relativ kurz Parlamentarischer Geschäftsführer, aber wir hatten ja trotzdem auch schon früher das Vergnügen als Parlamentarische Geschäftsführerin und Parlamentarischer Geschäftsführer zusammenzuarbeiten. Ich glaube, wir haben mit Dr. Werner Pidde tatsächlich eine absolut verlässliche, integre und menschlich immer sehr angenehme Person gehabt,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

mit der wir auch schwierige Fragen gut gemeinsam meistern konnten. Wir werden nicht nur unsere Frühstücke vermissen, die wir regelmäßig als Parlamentarische Geschäftsführer durchgeführt haben, sondern auch viele formale Debatten. Ich kann nur sagen: Danke und alles Gute, lieber Werner! Ich glaube, du warst und bist wirklich ein sehr guter Parlamentarischer Geschäftsführer, Kollege und auch Freund. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/7671 und ich bitte die Abgeordneten, die der Datenschutzordnung zustimmen wollen, das durch Handzeichen kundzutun. Wer ist dafür? Das sind, soweit ich das sehe, die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Ich frage noch mal nach Gegenstimmen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist das einstimmig so angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6959 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/7713 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7756 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7794 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Herrgott aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege Herrgott.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich berichte aus dem Ausschuss über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes.

Der Gesetzentwurf wurde in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen umfassend beraten.

Im federführenden Ausschuss hat ein erstes Anhörungsverfahren sowohl mündlich am 6. Juni 2019 als auch schriftlich stattgefunden. Es wurde ein ergänzendes weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen durchgeführt und es wurden 37 Anzuhörende im Rahmen der drei Anhörungsverfahren angeschrieben. Insgesamt gingen 31 Zuschriften zu den drei Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ein, einschließlich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.

Vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden folgende Änderungen mehrheitlich beschlossen bzw. zu folgenden Schwerpunkten beraten und entschieden:

Die Einschränkung des Betretungsrechts von Teilen der freien Natur für jedermann zum Schutz von Nist-, Brut-, Aufzucht-, Ernährungs- und Zufluchtsstätten des Wildes, die Zulassung von Verbotsausnahmen im Einvernehmen mit der unteren für Tierschutz und Tierseuchen zuständigen Behörde in § 29. In § 30 werden die in der Drucksache 6/6959 vorgesehenen Neufassungen der Absätze 2 und 3 mit den Regelungen zur Treib- und Drückjagd wieder gestrichen, sodass es diesbezüglich bei den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen verbleibt.

In § 33 wurde die erforderliche Zustimmung des für Jagd zuständigen Ausschusses des Landtags für die Liste der Tierarten aufgenommen, die dem

(Abg. Rothe-Beinlich)

Jagdrecht unterfallen, sofern eine Liste erweitert und Jagdzeiten festgelegt oder diese Liste eingeschränkt werden soll.

In den §§ 39 und 56 wurde die Duldung des Überjagens von Jagdhunden auf benachbarte Jagdbezirke bei einer Anzeige von nunmehr sieben Tagen im Voraus statt im Gesetzentwurf von 48 Stunden neu geregelt.

Des Weiteren wird in § 39 geregelt, dass für den Fall, dass eine angezeigte Jagd nicht stattfindet, dann eine zusätzliche Jagd angezeigt werden kann.

In § 42 wird die Entfernung für den Abschuss wildernder Haustiere vom nächsten bewohnten Gebäude wieder reduziert und das allgemeine Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Artikel 2 bleibt im Gesetzentwurf enthalten. Weiterhin ist zu nennen die Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung über Artikel 3 des Gesetzentwurfs durch Aufnahme der Nilgans als weitere Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, bei gleichzeitigem Verzicht einer Schonzeitenfestlegung für diese Tierart.

Der Antrag der Fraktion der CDU, dass der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beim Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung ein Gutachten zur Kompetenz der Länder beim Verbot bleihaltiger Munition, insbesondere im Jagdrecht, in Auftrag geben soll, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Wissenschaftliche Dienst wurde nunmehr seitens der CDU-Fraktion mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen des federführenden Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 5. September 2019 mehrheitlich angenommen. Die Protokolle der betreffenden öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen im federführenden Ausschuss sowie des mitberatenden Ausschusses liegen allen Mitgliedern des Thüringer Landtags vor.

Die Änderungsanträge der Fraktion der AfD wurden abgelehnt. Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss trotz Anwesenheit eines Abgeordneten kein Wort zur Begründung abgegeben.

Die Mehrheit der Änderungsanträge der Fraktion der CDU wurde ebenfalls abgelehnt.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden mehrheitlich angenommen. Die vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mehrheitlich beschlossenen Änderungen zu dem Gesetzentwurf sind der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/7713 zu entnehmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Primas, Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Jagd ist für mich Kulturgut, Jagd ist Brauchtum, Erlebnis der Natur, Ruhe, Erholung, Entspannung. Ich habe mich dieser Tage schon mal geäußert, habe gesagt: Wenn ich auf dem Hochsitz bin – es geht vielen, die zur Jagd gehen, wahrscheinlich ähnlich –, dann nimmt man Natur wahr.

(Beifall AfD)

Dann freut man sich über einen Schmetterling, über einen Vogel, den man beobachten kann, an den Blättern, wie sich ihre Färbung in den Jahreszeiten verändern. Ich habe auch gesagt: Wenn ich zwei Stunden auf dem Hochsitz sitze, dann ist der Kopf wieder frei. Da habe ich gleich einen Kommentar dazu bekommen. Dann habe ich gesagt, man darf ja hier nicht mal ein kleines Wörtchen sagen, ohne dass man von irgendeinem Idioten angepisst wird. Entschuldigung, wenn ich das so sage. Das ist unerträglich. Aber schauen Sie, genau das ist das. Schauen Sie, Sie sitzen auf dem Hochsitz, mir ist es so gegangen, da kommt ein kleiner Fuchs auf Sie zu,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lasst den kleinen Fuchs leben, bitte!)

und da nimmt man den ins Visier

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

doch das ist halt so –, dann geht der Fuchs auf einen Ast und fängt an zu schaukeln, zu wippen. So einen Fuchs kann man nicht totschießen, das geht überhaupt nicht. Verstehen Sie, was ich meine?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, danke!)

Das ist das Naturerlebnis, das dazu gehört. Das ist wirklich erlebte Natur, die man dort hat. Schade, dass das nicht alle so sehen.

Für andere ist die Jagd vor allem eines: totschießen, Wild vernichten, den Schädling Wild bekämpfen, der Jäger als Schädlingsbekämpfer. Solchen Leuten leisten Sie mit Ihrem Gesetz Vorschub, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die CDUFraktion hat immer deutlich gemacht, dass – wenn

(Abg. Herrgott)

überhaupt – das bewährte Jagdgesetz nur geändert werden soll, wenn diese Änderung fachlich sauber und vor allem wissensbasiert und praxisorientiert erfolgt. Diese Anforderung erfüllt der Gesetzentwurf nicht.

(Beifall CDU)

Eigentlich erfüllt dieser Gesetzentwurf gar keine Anforderung, außer vielleicht eine: Wir haben das Jagdgesetz geändert. Solche Schlagzeilen reichen vor allem den grünen Politikern, um vorzugaukeln, sie hätten Politik gemacht. Hauptsache die Schlagzeile!

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen erneut zu versichern, dass wir die Änderung des Jagdgesetzes ablehnen. Dies gilt insbesondere dort, wo Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtheit nicht gewahrt sind. Ich komme dann im Einzelnen noch einmal darauf zurück.

Meine Damen und Herren, immerhin hat die Koalition an einigen Punkten ein Einsehen gehabt, Schalldämpfer nenne ich mal hier, Nilgans, Hegegemeinschaften. Wir brauchen eine Stärkung statt einer Schwächung der Hegegemeinschaft.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das ist rich- tig!)

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, nun hat uns Herr Kobelt im Ausschuss vorgeworfen, wir würden gar keine Kompromisse machen wollen und würden einfach nur dagegenstimmen. So hat er es gesagt. Es war übrigens eine öffentliche Sitzung, deswegen kann ich das sagen. Falsch, Herr Kobelt. Wie viel Kompromissbereitschaft glauben Sie denn, ist auf sieben Seiten Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss weggestimmt haben, dokumentiert? Und deshalb stellen wir den Änderungsantrag heute hier erneut. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, dann ist der ganze ideologische Unfug aus Ihrem Gesetz eliminiert und der Kompromiss ist fertig.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich muss aber auch mal hinüber zur Alternative schauen. Sie wollten doch, dass wir das Gesetz in voller Redezeit behandeln. Wollten Sie nachholen, was Sie im Ausschuss versäumt haben?