Aus meiner Sicht hat sich die vorherige schwarz-rote Landesregierung um diesen Bereich sehr stark bemüht. Es ist nicht alles gelungen, aber dennoch hat man sich im Koalitionsvertrag dort ordentlich auf den Weg gemacht.
Die Ansprüche, die die SPD in diesem Bereich formuliert hat, können Sie ja jetzt noch zügiger und noch schneller umsetzen, meine Damen und Herren.
Von einer sogenannten Überkompensation, wie auch schon mehrfach in der Presse die Rede war, kann hier keine Rede sein, wenn die 13 Millionen Euro zusätzlich an die Kommunen weitergereicht werden. Denn mit den 13 Millionen Euro erreichen wir nur annähernd eine Kompensation und einen Faktor, der nur zum Abbau von Nachteilen führt. Die befürchtete Überkompensation durch die Weitergabe der 13 Millionen Euro an die Kommunen findet weder theoretisch noch faktisch statt. Denn zum einen decken die vom Land gewährten Kostenerstattungen nach der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung bei Weitem nicht die in den Kommunen anfallenden Kosten, auch wenn wir in Thüringen unter allen Bundesländern einen vorderen Platz bei dieser Kostenerstattung einnehmen. So fehlen den Landkreisen und kreisfreien Städten pro Jahr und Kommune zum Teil weit über 100.000 Euro, nach den bisherigen Zahlen. Nach dem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2014 werden sich diese Beträge noch einmal steigern.
Zum anderen ist der Aufwuchs im Bereich der Personal- und Sachkosten, der durch die Administrierung des Asylbewerberleistungs- und des Aufenthaltsgesetzes entsteht, nicht adäquat gegenfinanziert. Das hatten wir heute bei einem vorhergehenden Punkt im Plenum schon mal. Die Kosten, die hier im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs nach dem Kommunalen Finanzausgleich erstattet werden, beziehen sich auf einen Basiszeitpunkt 2013. Das hat der Innenminister heute auch schon sehr schön erklärt. Seit 2013 wurden nur die Steigerungen des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Im Jahr 2013 hatten die Kommunen jedoch nur 3.000 Flüchtlinge aufzunehmen, im Jahr 2015 werden es nach den neuesten Zahlen et
Wenn sich ganz offensichtlich der Verbraucherpreisindex in den letzten zwei Jahren nicht vervierfacht hat, dann klafft an dieser Stelle eine weitere große Lücke bei den Kommunen. Diese ominösen 7,8 Millionen Euro mehr – wie es in der Pressemitteilung aus der Staatskanzlei hieß –, die angeblich dort irgendwo aufgetaucht sind – konnte auch der Beitrag von Kollegen Höhn vorhin nicht wirklich erhellen, wie das Ganze richtig funktionieren soll.
Allein diese Lücke reicht aus, um bedenkenlos die Weitergabe der 13 Millionen Euro zusätzlicher Bundesmittel an die Kommunen zu rechtfertigen, wie es das Bundesgesetz auch vorsieht. Das Thema der Kostenerstattung nach der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung für die Kommunen hat aber auch noch an einer ganz anderen Stelle Aktualität. Das hat Herr Kuschel vorhin aber auch nur ganz kurz angerissen.
Sie als Regierung planen weiterhin mit Zahlen von 8.000 Personen für dieses Jahr, obwohl der Bund bereits seit Anfang Mai von über 12.000 Antragstellern für Thüringen ausgeht. Die bisher im Entwurf des Landeshaushalts für den Bereich Migration eingeplanten 58 Millionen Euro mehr sind notwendig, aber sie sind eben kein zusätzliches Geschenk an die Kommunen. Hier werden lediglich Kosten erstattet, die aufgrund der ansteigenden Asylbewerberzahlen parallel mitgestiegen sind.
ist der gesamte Bereich zum jetzigen Zeitpunkt bereits unterfinanziert. Das müssen Sie sich ganz deutlich sagen lassen. Die Finanzministerin hat es im Haushaltsausschuss auch bestätigt. Hier klafft eine Lücke von derzeit 20 Millionen Euro bei der Kostenerstattung für die Kommunen. Es ist mir völlig unverständlich, wie Sie sehenden Auges in eine solche Unterdeckung hineinlaufen können, obwohl der Haushalt noch nicht einmal bestätigt und beschlossen ist. Aber vielleicht kommen da gerade die 13 Millionen Euro vom Bund recht, um da entsprechende Lücken zu schließen, meine Damen und Herren.
Sie sehen also, die undurchsichtige Einpreisung der 13 Millionen Euro in den Mehrbelastungsausgleich oder in die bereits eingeplanten Erstattungen sind argumentativ nicht durchzuhalten. Aber diesen Taschenspielertrick haben Sie bereits beim sogenannten kommunalen Hilfspaket mehr als überstrapaziert, indem Sie einfach jede zusätzliche Bundesleistung eingerechnet haben, ohne dass es zu einer tatsächlichen zusätzlichen Leistung gekommen wäre. Das lassen wir Ihnen auch in diesem Fall nicht ohne Widerstand durchgehen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen, Sie möchten am liebsten alle Asylbewerber zu Neubürgern machen, wie es Herr Ministerpräsident Ramelow angekündigt hat.
Das lehnen wir aus gutem Grund ab. Denn Sie vermischen hier an dieser Stelle, wenn Sie alle Asylbewerber zu Neubürgern machen wollen, das Thema „Grundrecht auf Asyl“ und das Thema „Zuwanderung“ miteinander.
Das sind zwei völlig verschiede Dinge. Herr Adams, das sind auch für Sie zwei völlig verschiedene Dinge, denn Zuwanderung ist an Bedingungen geknüpft, Asyl ist ein ganz anderes Grundrecht.
Nein, die wir nicht diktieren wollen, sondern die in einem vernünftigen Dialog entsprechend ausgehandelt werden können.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jeder, der zu uns kommt, soll wie- der weggehen – das ist Ihr Weg!)
Nein, nur jeder, der ein Anrecht auf Asyl hat in diesem Land, was klar definiert ist, Herr Adams, bekommt hier solidarisch Asyl in Deutschland. Aber jeder, der nach einem Verfahren abgelehnt wurde als Asylbewerber und den gesamten Rechtsweg beschritten hat und dann endgültig abgelehnt ist, der muss auch in sein Heimatland zurückkehren.
Wer zu uns als Einwanderer kommen möchte und hierher zuwandern möchte, der kann das über einen ganz anderen Weg tun als über das Thema „Asyl“. Das müssen wir den Leuten auch ganz klar sagen: Das Ticket „Asyl“ ist kein Ticket zur Zuwanderung, auch nicht in Thüringen.
Wenn es Ihnen, meine Damen und Herren, mit diesem abwegigen Wunsch aber wirklich ernst wäre, würden Sie zunächst bei den Kommunen dafür sorgen, dass diese angemessen finanziell ausgestattet sind, um alle Asylbewerber auch angemessen unterzubringen und zu betreuen. Der schamlose Griff in den Geldbeutel, den Ihnen der Bund
weiterreicht, in die Hand drückt und den Sie nur unangetastet weiterreichen sollen an die Kommunen, offenbart aber, wie erst bei Ihnen dieses Thema wirklich ernst genommen wird. Die Kommunen haben ein Recht auf diese 13 Millionen Euro,
Es ist lediglich ein Beitrag zur Abfederung der zusätzlichen Lasten, die unbestritten da sind. Ich werbe deshalb um Zustimmung für unseren Antrag und bitte Sie, Ihrer Verantwortung für die Kommunen nachzukommen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Vielleicht einmal kurz vorweg: Ich möchte, dass jeder Mensch, der nach Deutschland, der nach Thüringen kommt, hier offen willkommen geheißen wird und solange bleiben kann, wie er Schutz braucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die steigende Anzahl von Flüchtlingen, mit der wir uns gerade auseinandersetzen müssen, ist ohne Frage eine Herausforderung. Deswegen ist es auch gut, dass wir uns hier im Plenum, aber auch im zuständigen Fachausschuss regelmäßig mit dem Thema beschäftigen. Viele von uns tun das auch auf kommunaler Ebene, um auch dort zu zeigen, dass wir da sind, wo Flüchtlingspolitik umgesetzt wird. Das macht noch mal ganz deutlich, dass die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen ist. Auch deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – Ihr Abgeordneter Herrgott hat es gerade gesagt –, Sie kennen die Grundlagen, nach denen die Kosten an die Kommunen erstattet werden. Das sind das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz und die entsprechenden Verordnungen. Wir haben hier auch schon gehört, dass Thüringen mit einer Deckung von 95 Prozent weit mehr abdeckt, als andere Länder das tun. Jetzt können wir sicherlich darüber reden, wie wir zu den 100 Prozent kommen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landkreistag oder der Gemeinde- und Städtebund mit einer Spitzabrechnung in dem Bereich besonders zufrieden wären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im Jahr 2015 haben wir deutlich mehr Mittel eingestellt, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Für die Flüchtlingsunterbringung sind es allein 43 Millionen Euro, die zur Unterbringung und Versorgung zur Verfügung gestellt werden, 15 Millionen Euro zusätzlich über die Investitionspauschale, mit der Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden und damit ein weit größerer Teil als für die Landesaufgaben, die da auch anfallen, zur Verfügung gestellt wird, und auch deutlich mehr als die 13 Millionen Euro, die der Bund uns zur Verfügung gestellt hat. Das ist kein Geschenk für die Kommunen, sondern das sind Mittel, mit denen wir die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort umsetzen möchten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zur Ehrlichkeit gehört es auch, dass Sie nicht einer Umsetzung und einer Änderung dieser Grundlagen, auf denen wir diese Mittel vergeben – an denen waren Sie nicht nur beteiligt, sondern Ihre Innenminister haben die federführend umgesetzt –, wenn Sie also so unzufrieden damit sind, wie das gerade läuft, dann hätten Sie die letzten 25 Jahre Gelegenheit gehabt, das auch zu realisieren. Aber das wollten Sie gar nicht.