gierung, und zwar in Baden-Württemberg, hat erkannt, dass hier die Verfahren beschleunigt werden müssen. Auch die AfD hat gefordert, hier eine eigene Stelle einzurichten. Denn dort hat man zum Beispiel ein Pilotprojekt gestartet, 30 zusätzliche Mitarbeiter abgestellt, um die Verfahrensbearbeitung zu beschleunigen und hier nicht aufnahmefähige – und wo von vornherein klar ist, dass sie nicht aufgenommen werden können – Flüchtlinge abzuschieben, um hier Steuergelder zu sparen. In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist überschrieben mit „Verantwortung des Landes für Flüchtlinge wahrnehmen – Bundesmittel zur Flüchtlingshilfe vollständig an Kommunen weiterreichen“.
Ich will vielleicht vorwegschicken, was unsere Koalition unter „Verantwortung des Landes für Flüchtlinge“ versteht. Wir stehen für eine an Menschenrechten orientierte Flüchtlingspolitik und das unterscheidet uns ganz sicher maßgeblich mindestens von dem letzten Redner hier vorn am Pult.
Ich füge noch hinzu: Die Würde des Menschen ist auch migrationspolitisch nicht zu relativieren. Das sagt uns nicht zuletzt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil und das sagt meines Erachtens auch sehr viel darüber, wie man Verantwortung für Flüchtlinge wahrnehmen kann und soll. Der Antrag heute ist in der Tat – Sabine Berninger hat es vorhin in ihrem Redebeitrag gesagt – in dieser Plenarsitzung schon einmal Gegenstand der Debatte gewesen, nämlich als wir über den Antrag zum KFA gesprochen haben. Schon dort ist das Thema von Ihnen – von der CDU-Fraktion – immer wieder vorgetragen worden. Und auch ich komme nicht umhin, diesen Ihren Antrag als das zu werten, was er ist, nämlich ein Schaufensterantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist schon ein Stück weit bitter, weil die Überschrift etwas suggeriert, was schlichtweg nicht der Realität entspricht. Dieser Antrag suggeriert ein mehr oder weniger unanständiges Verhalten, er suggeriert, das Land würde das Geld des Bundes
für andere Dinge nutzen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wir alle wissen, dass die Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung allein schon wegen der massiv gestiegenen Flüchtlingszahlen immens in die Höhe gegangen sind. Wir haben dementsprechend für das nächste Jahr fast 60 Millionen Euro mehr im Haushalt vorgesehen, um die Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Das Land steckt sich hier mitnichten etwas in die Tasche. Wir hätten gern mehr Geld für vieles, was wir noch verbessern würden und wo wir gerne die Standards anheben wollten. Aber wir sehen uns im Moment erst einmal vor die Pflichtaufgaben gestellt und müssen dann schauen, wo wir Gelder finden, um tatsächlich beispielsweise auch an der sozialen Betreuung noch das eine oder andere zu verändern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir gerade in diesem Bereich tatsächlich ziemlich miese Hinterlassenschaften zu verwalten haben, hat Sabine Berninger auch schon ausgeführt. Ich erinnere auch noch einmal an die Verordnung aus dem letzten Sommer, die dezentrale Unterbringung quasi wieder hinten anstellt. Wir sind da auf einem sehr guten Weg gewesen, das hatte auch der Gemeinde- und Städtebund ausgeführt, und Sie von der CDU haben einseitig den Ausbau von Gemeinschaftsunterbringung als förderwürdig erklärt, indem Sie die Rechtsverordnung auf den Weg gebracht haben, die Kommunen 7.500 Euro für die Schaffung eines Platzes in Gemeinschaftsunterbringungen zur Verfügung stellt. Der Minister hat es angekündigt, auf dem Flüchtlingsgipfel war es auch Thema: Wir tun im Moment alles dafür, um genau diese Verordnung auch für dezentrale Unterbringung zu öffnen, damit eben die Kommunen auch dezentral unterbringen können, denn das ist unser erklärtes Ziel, weil es der Würde der Menschen entspricht,
weil es Privatsphäre garantiert und weil es unserem Ansatz von menschenwürdiger Flüchtlingsunterbringung in der Tat sehr viel mehr entspricht.
Es gibt außerdem Überlegungen, auch die Mittel für die soziale Betreuung zu erhöhen. Im Moment haben wir einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 150 und jeder und jede, der oder die sich das vorstellen kann, weiß natürlich, dass man mit einer Betreuungsperson für 150 Betroffene, die mit ganz unterschiedlichen, mit multiplen Problemlagen hierher zu uns kommen, oftmals traumatisiert, geflohen vor Krieg, vor unbeschreibbarem Gräuel, vor Armut, dass dies natürlich nicht ausreicht. Da sind wir in den Haushaltsberatungen gerade dabei, auch dort einen Weg zu finden, um mehr Gelder dafür einzustellen. Aber wir alle stehen vor der Situation einer schwierigen Haushaltslage. Trotzdem unterscheidet uns ganz maßgeblich insbesondere von dem letz
ten Redner, dass wir niemals auf die Idee kommen würden zu sagen, Abschiebungen kämen vielleicht billiger, deswegen setzen wir auf eine Abschiebepolitik. Das war so ein bisschen das Credo Ihres Vortrags von der AfD. Im Gegenteil, wir haben uns sehr deutlich positioniert, auch in unserem Koalitionsvertrag, dass wir eine Evaluierung der Abschiebepraxis vornehmen wollen, weil wir ganz deutlich sagen: Wir tragen Verantwortung für diese Menschen. Abschiebungen ins Elend, Abschiebungen in Not, Abschiebungen in eine unsichere Situation, Abschiebungen in Länder, in denen diskriminiert wird. Genau das wird es mit uns nicht geben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dazu stehen wir auch.
Die vom Bund in Aussicht gestellten und bereits gewährten Finanzhilfen – das wissen auch alle – sind maximal ein Tropfen auf den heißen Stein. Angesichts der Flüchtlingszahlen sind die 13 Millionen Euro zusätzlich für 2015 sicherlich gut, weil wir sie haben, aber mehr eben auch nicht. Es gibt im Moment einen Antrag im Deutschen Bundestag vom 22. April 2015 unter der Überschrift „Für eine faire finanzielle Verantwortungsteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen“, eingebracht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil wir auch dort sagen, natürlich muss es mehr Verantwortung des Bundes auch bei der Flüchtlingsunterbringung geben. Wir haben im Moment die Debatte darum, wie die Flüchtlinge in Europa insgesamt gegebenenfalls anders verteilt werden und da wird sich die Bundesregierung nicht wegducken können. Thüringen tut das nicht, das ist eben schon gesagt worden. Wir finanzieren den Kommunen mehr als 95 Prozent ihrer Kosten für den Asylbereich, andere Bundesländer handeln da ganz anders.
Wir sagen aber auch, die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für Flüchtlinge muss weiter steigen und die einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1 Milliarde Euro an die Länder reicht hier bei Weitem nicht aus. Dass der Bund das bislang ablehnt, ist gerade für finanzschwache Kommunen problematisch. Hier aber so zu tun, als ob die Landesregierung sich um irgendeine der erforderlichen Zahlungen drückt, ist weder redlich noch der Realität entsprechend.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich im März 2015 in einem Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen zu Wort gemeldet und waren sich einig, dass es mehr finanzielle Hilfe vom Bund bei der Unterbringung und der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen geben muss. In Ihrem Punkt 3 im Antrag der CDU sagen Sie, dass der Landtag die durch die Bundesregierung beschlossene Aufstockung der Personalstellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Beschleunigung der Bearbeitung von Asylanträgen begrüßen soll. Natürlich begrü
ßen wir das. Das ist übrigens auch ein Punkt, den wir immer wieder angesprochen haben: Die Asylverfahren dauern in der Tat noch viel zu lange.
Jetzt aber mit dem Vorschlag zu kommen, wie er eben hier vorgetragen wurde, wir sollten doch die Asylbewerberinnen und Asylbewerber so lange in der Erstaufnahme belassen, bis über ihren Antrag entschieden wird, ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betroffenen,
weil sie nämlich nichts dafür können, dass die Bearbeitung der Anträge derzeit so lange dauert, wie sie dauert, weil das Recht auf Asyl ein individuelles Grundrecht ist, das für jede und jeden individuell geprüft werden muss. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und wenn sie einmal drei Monate lang in einer Gemeinschaftsunterbringung der Erstaufnahme zugebracht haben – Sie kennen Eisenberg alle, Sie kennen Suhl alle, Sie wissen dort um die Zustände, um die Umstände, unter denen die Menschen dort leben –, dann kann ich nur sagen, es ist gut, richtig und wichtig, dass diese Menschen dann tatsächlich in den Kommunen verteilt werden und dort menschenwürdig mit Raum für Privatsphäre etc. untergebracht werden.
Die Aufstockung der Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gut, reicht uns aber bei Weitem nicht aus. Wir wissen alle, dass wir zudem noch ganz andere Baustellen zu bewältigen haben. Bei der Sprachförderung von Asylsuchenden beispielsweise brauchen wir mehr als nur kurzfristige Hilfen. Wir müssen zudem endlich auch die Schlechterstellung der Flüchtlinge, was die medizinische Versorgung anbelangt, beenden. Es gibt den Vorschlag unsererseits für eine Gesundheitskarte und für die Überführung der Leistungen für Flüchtlinge ganz einfach ins SGB. Das würde im Übrigen auch diese ganze Parallelverwaltung sparen, wenn die Flüchtlinge und Asylsuchenden einfach ganz normal eine Chip-Karte bekämen und über eine Krankenkasse abgesichert wären. All das wird im Moment verhindert durch solch diskriminierende Gesetzgebung wie das Asylbewerberleistungsgesetz, für dessen Abschaffung wir auf Bundesebene schon lange streiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn eine Überschrift von einem Antrag aber heißt „Verantwortung des Landes für Flüchtlinge wahrnehmen“, dann heißt es für uns auch, gemeinsam und entschlossen Rassismus zu begegnen. Wenn wir uns erinnern an den Fall erst vorgestern, dass einem Asylsuchenden in Weimar auf offener Straße
das Jochbein gebrochen wurde, dann wissen wir, wie es den betroffenen Menschen hier geht, dann wissen wir, welche Angst sie durchleiden, dass sie tagtäglich immer wieder kontrolliert werden, beispielsweise auch von Polizei, dass sie Übergriffen ausgesetzt sind, dass sie kein ganz normales Leben führen können, dass sie keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben so, wie sie das haben sollten, dass sie den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt auch so noch nicht haben. All das wollen wir ändern, das wollen wir verbessern. Dabei sind schnellere Abschiebungen oder auch Abschiebelager ganz bestimmt nicht das, was wir unterstützen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Gegenteil.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon interessant, wie sich die Forderungen, die noch vor einem dreiviertel Jahr hier hießen, die Kommunen zu 100 Prozent in der Kostenerstattung bei Flüchtlingsangelegenheiten auszustatten, jetzt plötzlich wandeln in das Thema: 95 Prozent sind doch schon super, damit sind wir an der Spitze der Länder und das reicht aus.
Wenn Sie uns als CDU-Fraktion – und ich habe zum damaligen Zeitpunkt dieser Fraktion noch nicht angehört – schon an unsere Vergangenheit erinnern, dann erinnern Sie sich bitte auch an Ihre Vergangenheit und an Ihre Anträge, die Sie gestellt haben und tun Sie jetzt in dem Fall nicht so, als ob das, was vor einem dreiviertel Jahr noch sehr wichtig und 100 Prozent nachdrücklich zu fordern war, jetzt plötzlich so sang- und klanglos in der Schublade verschwindet.
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Bundesregierung stellt mit ihrem Gesetzentwurf in der Drucksache 18/4653, dem Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, in den kommenden Jahren jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Thüringen entfallen dabei pro Jahr 13 Millionen Euro. Die Länder haben dabei zugesagt, diese Gelder an die Kommunen weiterzureichen.
In der Begründung unseres Antrags steht, dass eine Zusage der Landesregierung über die vollständige Weiterreichung dieser 13 Millionen Euro an die Kommunen bisher aussteht. Die Präsidentin des Thüringer Landkreistags hatte sich bereits vor Wochen an den zuständigen Minister gewandt mit der Bitte um eine konkrete Zusage zur Weiterreichung eben dieser 13 Millionen Euro. In einem auf den 7. Mai datierten Antwortschreiben von Minister Lauinger auf diese Bitte wird im Ergebnis eine Weiterleitung dieser Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen abgelehnt. Der Minister erkennt zwar die grundsätzliche Verständigung zwischen Bund und Ländern zur Weiterreichung dieser Mittel an die Kommunen an, sieht aber keine unmittelbare Verpflichtung zur tatsächlichen Weiterreichung.
Herr Präsident, gestatten Sie, dass ich aus diesem Schreiben an den Thüringer Landkreistag kurz zitiere. Zitat von Minister Lauinger: „In Ziffer 5 der Verständigung wird festgelegt, dass in Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zusagen. Ein entsprechendes Bundesgesetz zur Umsetzung der Finanzierung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Meines Wissens enthält der Entwurf dieses Gesetzes keine Festlegung im Hinblick auf die Verwendung der vom Bund bereitgestellten Mittel, die über den Wortlaut vorgenannter Verständigung hinausgehen.“
Nun, meine Damen und Herren, ein Blick in den Gesetzentwurf in der Bundestagsdrucksache führt hier zu mehr Erkenntnisgewinn. In Teil B des Gesetzes heißt es dort zu eben diesem Artikel 5, den ich gerade über den Brief von Minister Lauinger zitiert habe, nach der detaillierten Auflistung von Regelungen über die Aufstockung der Bundesmittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017 – gestatten Sie, dass ich noch einmal zitiere aus diesem Gesetzentwurf –: „Im Ergebnis wird damit, über alle Länder betrachtet, das Volumen der Bundesbeteiligung in diesem Jahr um rund 500 Millionen Euro jährlich angehoben. Der Bund verbindet dies mit der Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet wird.“ Der Interpretationsspielraum dieser Regelung ist aus meiner Sicht nicht nur sehr übersichtlich, nein, diese Regelung ist eindeutig. Noch deutlicher kann man es kaum ins Gesetz hineinformulieren, es sei denn, man schreibt hinter „Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern“ in Klammern „Thüringen“ und dann nach „an die Kommunen“ in Klammern „alle“. Sich nun hier hinzustellen und zu sagen, das sei bei Thüringen ein Sonderfall und diese eindeutige Regelung gelte für Thüringen nicht, weil das Land den Kommunen bereits großzügiger unter die Arme greife als anderswo, greift vielmehr zu kurz. Die Kommunen haben in diesem Bereich das Recht auf eine angemessene finanzielle Ausstattung, wie es
die Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit auch selbst gefordert haben, und sie haben das Recht auf eine vollständige Weiterreichung zusätzlicher Mittel des Bundes, die ausschließlich dafür zur Verfügung gestellt werden. Sie, Herr Minister, versuchen nun, diese 13 Millionen Euro mit vielfältigen Argumentationshilfen in bereits geplante Leistungen einzurechnen. Eine Anrechnung beispielsweise auf die 15 Millionen Euro Investitionsmittel des Landes zur Schaffung neuer Gemeinschaftsunterkünfte – wir haben es gerade gehört – ist dabei aber ziemlich abwegig, da dieser Betrag bereits vor der Ankündigung der 13 Millionen Euro durch den Bund eingeplant war. Die Gelder würden somit nicht zusätzlich den Kommunen zur Verfügung gestellt, wie es die Intention des Bundesgesetzes ist, sondern sie ersetzen nur bereits geplante Ausgaben des Landes. Eine erhoffte und notwendige zusätzliche Entlastung der Kommunen bei der Frage der Unterbringung von Asylbewerbern bleibt aus.
Nun will ich noch kurz auf die beiden Vorredner aus den Koalitionsfraktionen reagieren. Das Thema „Einzelunterbringung ab 2016“ war eine schöne Ankündigung auf dem Flüchtlingsgipfel. Ich hoffe, dass es auch kommt. Nur, wenn es Ihnen als Koalitionsfraktionen und als Regierung tatsächlich ernst wäre mit der Einzelunterbringung und mit der Förderung für die Kommunen, hätten Sie bereits in diesem Jahr dort Mittel im Landeshaushalt einplanen und einstellen können, nur finden sich für 2015 gerade unter diesem Punkt außer den 15 Millionen Euro für zentrale Unterbringung keine eingestellten Kosten.
Also, deutlich hinter den eigenen Ansprüchen zurückgeblieben. Wenn Sie es ernst meinen würden, würden dort Gelder drinstehen. Angekündigt für 2016, wir schauen mal, was dann kommt, auch verbunden mit den neuen angekündigten Standards, die ebenfalls noch keiner so richtig fassen kann und die auch in der Planung sind. Frau Berninger!
trag, dem schwarz-roten, einleiten: „Die Landesregierung sorgt für eine gelingende Integration all derer, die dauerhaft hier leben wollen.“ Wie ist denn das umgesetzt worden in den letzten fünf Jahren?
Aus meiner Sicht hat sich die vorherige schwarz-rote Landesregierung um diesen Bereich sehr stark bemüht. Es ist nicht alles gelungen, aber dennoch hat man sich im Koalitionsvertrag dort ordentlich auf den Weg gemacht.