Am 26. Januar 2017 hat der Thüringer Landtag mit breiter Mehrheit und nach sehr kontroversen Verhandlungen die Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierung“ eingerichtet. Damit wurde einem Auftrag infolge der Aufarbeitung der schrecklichen Geschehnisse des NSU mit breiter Mehrheit Rechnung getragen. Es sind aber nicht nur diese schlimmen Geschehnisse, die uns gemeinsam in der Kommission interessierten, sondern es ist insgesamt die Analyse der gesellschaftlichen und politischen Kultur in Thüringen in Zeiten wahrzunehmender Spannungen in der Gesellschaft gegenüber einzelnen gesellschaftlichen Gruppen und einzelnen Menschen.
Nach zweieinhalb Jahren intensivsten Anhörungen und Diskussionen kann grundsätzlich festgestellt werden, dass diese Analysen und Betrachtungen ein Gewinn sind. Sie sind zunächst ein Gewinn für die gesellschaftlichen Gruppen und einzelnen Menschen, denn die Kommission ermöglichte erstmals eine ernsthafte Befassung mit ihren Erfahrungen. Und diese Erfahrungen könnten ein Gewinn für unsere parlamentarische Demokratie darstellen, wenn es gelingen würde, politische Handlungsfelder zu skizzieren und Maßnahmen zu beschreiben, die nicht weiter pauschal stigmatisieren, sondern eine
Meine Damen und Herren, nach zweieinhalb Jahren intensiven und erkenntnisreichen Sitzungen liegt Ihnen heute der Abschlussbericht der Enquetekommission inklusive der drei Sondervoten im Umfang von 1.050 Seiten vor. Der von der Enquetekommission vorgelegte Abschlussbericht besteht aus drei Bänden. Band I umfasst den Arbeitsauftrag, die Zusammensetzung der Kommission und den Beratungsverlauf, eine Definition von Rassismus und Diskriminierung, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörungen zu Beobachtungspunkten und möglichen Maßnahmen aus dem Beratungsverlauf sowie die mehrheitlich beschlossenen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission. Der zweite Band liefert eine ergänzende Dokumentation der Phasen 1 und 2 des Arbeitsprogramms der Kommission, die bereits im Zwischenbericht der Enquetekommission abgebildet werden konnten. Der dritte Band umfasst die Sondervoten und spiegelt damit das facettenreiche Spektrum der politischen Perspektiven auf das Thema wider. Sondervoten liegen uns vor von der CDU-Landtagsfraktion, von der AfD-Landtagsfraktion sowie ein gemeinsames Sondervotum von vier Sachverständigen, die benannt wurden von den Koalitionsfraktionen, nämlich Herrn Aikins, Frau Güleç, Herrn Keskinkılıç und Herrn Yılmaz-Günay. Schon die Anzahl der Sondervoten zum Bericht der Enquetekommission zeigt, dass die Kommission hart in der Sache und intensiv am Detail gearbeitet und diskutiert hat. Angesichts der gesellschaftlichen und politischen Dimension des Gegenstands der Enquetekommission ist dies auch nicht verwunderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender der Enquetekommission möchte ich allen Beteiligten, allen voran den Sachverständigen und stellvertretenden sachverständigen Mitgliedern sowie den Abgeordneten und den über 200 betroffenen Anzuhörenden und Auskunftspersonen für die geleistete Arbeit, die Gespräche, die Informationen und die Diskussionen danken. Ohne deren vielschichtige Perspektiven, eingebrachte Erfahrungen und fachliche Expertise hätte sich die Kommission nicht in der gebotenen Weise mit unterschiedlichen Formen und Ursachen von Rassismus und Diskriminierung sowie deren Aufeinanderwirken auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie auseinandersetzen können.
Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Herzlichen Dank an Herrn Dr. Schröder und seine Kollegen vom Protokolldienst.
Herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung und die Referenten des Ausschusses, Frau Zetzsch, Frau Diller, Herrn Wittig sowie Herrn Dr. Burfeind und Herrn Riemann.
Es war mitunter eine große Herausforderung für die Verwaltung, die strengen Regeln unserer Geschäftsordnung mit der geisteswissenschaftlichen Arbeit dieser Kommission in Einklang zu bringen, die Verwaltung hat uns aber dabei hervorragend unterstützt.
Deshalb ebenfalls herzlichen Dank an das Sekretariat mit Frau Potapow und Frau Weser sowie an unsere Referentinnen und Referenten in den Fraktionen.
Um die Arbeitsintensität nochmals zu verdeutlichen, darf ich numerisch ausführen: In den 29 Sitzungen der Enquetekommission wurden insgesamt 103 Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen, Institutionen regional sowie überregional mündlich angehört sowie 154 schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen und ausgewertet. Gleichwohl gehört zur Ehrlichkeit, dass das Interesse der eingeladenen Anzuhörenden trotz telefonischer Nachfragen und möglicher Sondersitzungen deutlich besser hätte sein können. Von 197 mündlich Anzuhörenden haben letztlich 52 Prozent den Weg in den Thüringer Landtag gefunden. Noch dramatischer war es bei den schriftlich Anzuhörenden, hier haben von 425 Eingeladenen 36 Prozent die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt. Wenn nur 46 Prozent, also 174 von 374, der externen Eingeladenen ihr Recht auf Anhörung wahrnehmen, kann dies ein Signal dafür sein, dass die Betroffenheit und Relevanz von rassistischen und diskriminierenden Phänomenen nicht gespürt wird
oder vielfach auch nicht gegeben ist. Das ist nicht zu kritisieren, aber es gehört auch mit zum Bild über die Arbeit der Kommission dazu.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich grundsätzlich ausführen, dass Sinn und Zweck unseres deutschen Parlamentarismus erstens darin besteht, gesellschaftliche Debatten und Kontroversen abzubilden, und zweitens, Kompromisse und Lösungen
im Sinne des Gemeinwohls herzustellen. Dies ist das alltägliche Geschäft, was wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier in den Ausschüssen des Landtags leisten. In der Fachliteratur findet sich über die Enquetekommissionen zu lesen – ich zitiere aus einer Broschüre des Deutschen Bundestages –: „Manchmal reicht das Format der ‚normalen‘ Ausschüsse jedoch nicht aus, um die drängenden Fragen und Probleme der Republik angemessen zu beraten. Besonders dann, wenn das Thema nicht nur einen einzelnen politischen oder gesellschaftlichen Bereich berührt, sondern gleich mehrere. Deswegen hat das Parlament die Möglichkeit, einen besonderen Ausschuss, eine sogenannte Enquete-Kommission, einzusetzen, die sich über einen längeren Zeitraum intensiv, aber auch kontrovers mit einem Thema auseinandersetzen kann. Die Kommission soll alle verfügbaren Informationen zu einem Themenkomplex zusammentragen und daraus eine gemeinsame Position erarbeiten, die hoffentlich auch von der Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden kann.“ Im Fall unserer Enquetekommission wurden vielfältigste Informationen zusammengetragen. Es wurde intensiv beraten und Kontroversen wurden sehr deutlich.
Zur Arbeitsweise der Kommission: Der 6. Thüringer Landtag griff mit der Enquetekommission am 26. Januar 2017 eine Empfehlung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags auf. Entsprechend dem Auftrag im Einsetzungsbeschluss des Thüringer Landtags sammelte und verarbeitete die Kommission erstens Informationen von Betroffenen, von Experten und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir diskutierten kontrovers über die Definitionen von „Rassismus“ und „Diskriminierung“, analysierten die politische Kultur und stellten schließlich eine Situationsanalyse von Strategien gegen Rassismus in anderen Bundesländern zusammen. Sehr intensiv berieten wir über die Definitionen. Wir stritten uns auch über einzelne Schwerpunkte, aber insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, haben wir einen vernünftigen Abschlussbericht vorgelegt – einen Abschlussbericht, der uns am Ende vielleicht auch darauf hoffen lässt, dass wir in Zukunft in die Gesellschaft mehr Anstand und mehr Respekt hineintragen und somit im Grunde ein gutes, ein vernünftiges Zusammenleben ermöglichen können. Vielen Dank.
richts – auch an alle Mitglieder. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Berninger für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte sachverständige Kommissionsmitglieder, liebe Interessierte hier im Haus und am Livestream! Die Enquetekommission entstand aus der einstimmig formulierten Empfehlung des ersten Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses, demzufolge eine Enquetekommission Maßstäbe setzen und beispielsweise Vorschläge für die öffentliche Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entwickeln sollte. Die Kommission hat dies umgesetzt. Das Ergebnis liegt Ihnen mit dem Abschlussbericht vor.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn – dann habe ich es hinter mir – auf die Beteiligung der autoritär-nationalradikalen Fraktion hier im Thüringer Land zu sprechen kommen. Die AfD lehnte die Einsetzung der Enquetekommission ab, bezeichnete sie als den „Versuch, auf Steuerzahlerkosten Ihr Ideologieprojekt buntes Thüringen zu realisieren“, als „Gesinnungsschnüffelei“, als „institutionalisierten Kampf gegen staatstragende Bürgerlichkeit“. Nun wird es niemanden verwundern, dass die rechte Fraktion dabei geblieben ist. Man liest es direkt zu Beginn ihres sogenannten Sondervotums, mit dem sie unter anderem die wissenschaftlich längst widerlegte Existenz von Menschenrassen verteidigt. Sie bezieht sich in ihrem Pamphlet auf Rassismusdefinitionen unter anderem von 1947 und offenbart damit ganz genau ihren eigenen Rassismus. Sie versucht, jegliche wissenschaftliche und analytische Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung ins Lächerliche zu ziehen und zu diskreditieren, mit pseudointellektuellen Formulierungen ihre rassistische und wissenschaftsfeindliche Sichtweise zu propagieren. Auch wenn sie die Kosten beklagt, die durch die Arbeit der Kommission entstanden sind, so hat sie die für die Sitzungen zur Verfügung gestellten Getränke immer gern genossen, ohne tatsächlich Arbeit in die Kommission zu stecken oder auch nur aufzupassen oder sich an vereinbarte Fristen zu halten.
Sie nutzt jetzt die Ressourcen der Kommission und des Landtags für eine 92-seitige Veröffentlichung, in der sie alle rassistisch motivierten Fake News und Falschbehauptungen gegen Geflüchtete untergebracht hat, mit der sie seit Jahren Vorurteile und Ressentiments schürt und Stimmung gegen Ein
wanderung und Flüchtlingspolitik macht. Mehr ist zur „Mitarbeit“ der AfD-Fraktion in der Kommission nicht zu sagen oder vielleicht doch, dass es schon unangenehm genug war, diese Fraktion in der Kommission zu erleben und dass ihre Mitarbeit, Nichtmitarbeit dann doch das Unbehagen abmildern konnte, meistens – bis auf gelegentliche rassistische Ausfälle, wie zum Beispiel die Behauptung, Juden seien eben von Natur aus so, so sei das genetisch ererbt.
Meine Damen und Herren, die Kommission hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen und sie hat gut gearbeitet. Wir hätten noch ein bisschen mehr Zeit gebraucht, aber wir haben gut gearbeitet. Mit dem Zwischen- und dem Abschlussbericht liegen der Thüringer Öffentlichkeit nun grundlegende Dokumente für die gesellschaftliche und die staatliche Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung vor. Die Beratungen sind auch gut dokumentiert. Alle Anhörungen und fast alle Beratungen erfolgten in öffentlicher Sitzung. Fast alle Dokumente, Zuschriften, Sitzungsprotokolle stehen der Öffentlichkeit, Journalistinnen/Journalisten, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und sonstigen Interessierten zur Verfügung und können für die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung zurate gezogen werden.
In den Anhörungen mit mehr als 200 Vertreterinnen/Vertretern aus Zivilgesellschaft, staatlichen Einrichtungen und Interessenvertretungen von Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung wurden die Ursachen, die Erscheinungsformen und Auswirkungen von Rassismus und Diskriminierung von allen Seiten beleuchtet und diskutiert. Daraus entstanden sind nun, dem Einsetzungsauftrag folgend, konkrete Handlungsempfehlungen für die öffentliche Verwaltung, die Justiz, den Polizeibereich etc. zur Zurückdrängung von Rassismus und Diskriminierung auf administrativer Ebene.
Nachdem der Vorsitzende seinen Entwurf des Abschlussberichts ohne konkrete Handlungsempfehlungen der Kommission vorgelegt hatte, haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit einem Änderungsantrag den Teil D – Handlungsempfehlungen – vorgelegt, der die in den Beratungen der Kommission mit zahlreichen Expertinnen/Experten diskutierten Vorschläge für Maßnahmen zur Zurückdrängung in konkrete Empfehlungen fasst. Denn was wäre die zweieinhalb Jahre lange Arbeit der Kommission wert, wenn aus den Analysen nicht auch konkrete Schlussfolgerungen gezogen würden, die in Empfehlungen für Regierungshandeln münden? Nur die Hälfte, meinen wir.
Bereits mit den Beratungen zu den für die Arbeit der Kommission wichtigen Begriffsbestimmungen und dann dem Zwischenbericht und der Debatte um den Zwischenbericht wurden die Unterschiede zwischen der CDU und den Koalitionsfraktionen sichtbar. Die CDU leugnet institutionellen und strukturellen Rassismus und Diskriminierung. Sie ließ sich weder durch die Analyse der Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen von Rassismus und Diskriminierung, die wir von den sachverständigen Kommissionsmitgliedern erbeten hatten, umstimmen noch durch die Erfahrungsberichte von Rassismus betroffener Menschen. Nach wie vor hält die CDU Rassismus und Diskriminierung für individuelle Phänomene. Bereits im Sondervotum zum Zwischenbericht und wieder im Sondervotum zum Abschlussbericht der Kommission wird davon ausgegangen, rassistisches und diskriminierendes Handeln von oder in Institutionen sei ausschließlich Ausdruck illegitimen Denkens Einzelner – ungeachtet der Erkenntnisse inzwischen mehrerer NSU-Untersuchungsausschüsse, ungeachtet der zahlreichen Beispiele, die Anzuhörende der Kommission berichteten, ungeachtet vorhandener Studien und Evaluationen.
Meine Damen und Herren, es mutet wie die drei Affen an oder die verbreitete Auffassung: Was ich nicht sehe, das gibt es auch nicht. Das könnte aber auch schlicht wahltaktisch motiviert sein oder ideologisch. Dafür zumindest spricht die Weigerung, für gemeinsame Handlungsempfehlungen nach Kompromissen zu suchen. Wir haben das Angebot mehrfach gemacht und hätten auch welche finden können – vielleicht nicht bezüglich des Phänomens Racial Profiling oder der Polizeivertrauensstelle oder der Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus, sicherlich aber hinsichtlich etwa bildungspolitischer oder arbeitsmarktpolitischer Handlungsempfehlungen.
Allein es fehlte der Wille. Nicht einmal eine Antwort bekamen wir auf unsere Anfragen und Angebote. Stattdessen wartete die CDU-Fraktion mit einem eigenen Handlungsempfehlungsantrag auf, von dem sie wusste, dass kaum etwas darin für die Koalitionsfraktionen zustimmungsfähig war, so wie es dort formuliert worden ist, etwa die Diskreditierung von Betroffenenvertretungen als „private Interessengruppen“ oder dass mit „Auch dürfen nicht diejenigen, die meinen Opfer zu sein, selbst das Opferdasein definieren“ selbst epistemische Gewalt ausgeübt wird. Im Zwischenbericht ist epistemische Gewalt auf Seite 32 erläutert. Ich will das kurz zitieren: „Rassismuserfahrenen Gruppen werden ihre
Diskriminierungserfahrungen abgesprochen, rassistische Realitäten geleugnet, nivelliert, bagatellisiert, die Relevanz oder gar Existenz des Wissens und der kollektiven Erfahrungen von rassismuserfahrenen Gruppen verneint.“ Das genau macht die CDU.
Exemplarisch für diese wohl wahlkampftaktisch motivierte Darstellung der Kommission ist – neben der durch die CDU teilweise vollzogenen Kehrtwende in den Schlussfolgerungen, die noch im Sondervotum zum Zwischenbericht ganz anders formuliert waren, zum Beispiel hinsichtlich der Studie zu Diskriminierungs- und Viktimisierungserfahrungen oder der Einführung einer Justizverlaufsstatistik. Exemplarisch ist auch folgender Abschnitt im Sondervotum: Die CDU behauptet, Zitat: „Teile der den Koalitionsfraktionen angehörenden Mitglieder der Enquetekommission agierten, ob ihrer ideologischen und einem Absolutheitsanspruch unterworfenen Argumentation, zuletzt zum Teil eher als verlängerter Arm der linksextremen Antifa. Wissenschaftlich und sachlich fundierte Abwägungsprozesse – gerade hinsichtlich der Handlungsempfehlungen im Teil D – wurden dadurch unterbunden.“ Das ist absurd, meine Damen und Herren von der CDU.
Hier würde mich doch tatsächlich interessieren, Herr Tischner, Herr Wirkner und Frau Lieberknecht: Wer genau von den Mitgliedern der Enquetekommission ist denn gemeint? Wie genau äußerte sich denn dieser durch Sie behauptete angebliche Absolutheitsanspruch? Darin, dass wir unsere Maßnahmenvorschläge zur Debatte stellten, von anzuhörenden Expertinnen/Experten bewerten ließen und uns dann in den Handlungsempfehlungen in Teil D des Berichts auch noch nach der Debatte und vielen Zuschriften richteten? Wie genau unterbanden wir denn die sachlich fundierten Abwägungsprozesse? Wahrscheinlich indem wir nicht Ihren Formulierungen, Abwiegelungen, nicht dem „Was ich nicht erlebt habe, gibt es auch nicht“ zustimmten.
Ich persönlich finde es sehr schade und sehr bezeichnend, wie die CDU-Fraktionsvertreterinnen/ CDU-Fraktionsvertreter zum Abschluss in der Kommission agiert haben. Auch dass Sie, Herr Tischner, jetzt gerade eben anhand der prozentualen Beteiligung in den Anhörungsverfahren die Relevanz des Themas infrage stellen. Das finde ich infam.
gen Mitglieder Ihre Anträge zum Schluss gar nicht mehr mit abstimmten, sondern sich zurückgezogen haben? Sachverständige Kommissionsmitglieder, die sich sehr lange, sehr interessiert, sehr engagiert und konstruktiv an den Anhörungen, Analysen und Debatten beteiligt hatten und am Ende augenscheinlich nicht einmal Ihr Sondervotum mittragen, meine Damen und Herren der CDU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den im Abschlussbericht in Teil D vorliegenden Handlungsempfehlungen ist die Arbeit der Kommission nicht beendet. Eigentlich müsste die Kommission weiterarbeiten und die nach wie vor bestehenden Lücken füllen. Noch einige Themengebiete, zum Beispiel „Wohnen“ oder „Religion“, sind nicht abschließend und empfehlungsreif beraten. Und es beginnt jetzt hoffentlich schnell die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, die ebenfalls eine Begleitung auf parlamentarischer Ebene verdient und braucht. Ich kann für die Fraktion Die Linke versprechen: Die Linke wird auf deren Umsetzung drängen. Wir haben sie in unserem Landtagswahlprogramm verankert und werden die Ergebnisse der Enquete „Rassismus“ in Koalitionsverhandlungen einbringen. Wir wollen, dass die Arbeit der Enquetekommission fort- und ihre Ergebnisse umgesetzt werden. Ich hoffe, dass die Kommission einen Beitrag dazu leisten kann, dass nicht Abwehrreaktionen die Folge sind, wenn das Wort Rassismus gesagt wird, sondern Nachdenken, genaues Hinschauen und Handeln.
Bevor ich zum Schluss komme, gestatten Sie auch mir, Danke zu sagen: an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung,
die Kolleginnen/Kollegen Kommissionsmitglieder und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der demokratischen Fraktionen und ganz besonders an die Menschen aus der Zivilgesellschaft, die die Arbeit der Kommission verfolgt und begleitet haben. Und natürlich an die sachverständigen Mitglieder der Kommission, Herr Aikins, Frau Schellenberg und Frau Schmidtke, Iman Attia und Ozan Keskinkılıç, Ayşe Güleç und Koray Yılmaz-Günay – danke für eure Analyse, danke für eure Nachfragen, danke für eure Erfahrung und wissenschaftliche Expertise