Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Von daher: Sie haben vollkommen recht, Frau Holbe, Datensparsamkeit ist ganz wichtig in Bezug auf Datensicherheit.

Zuletzt: Es gibt sehr gute, fitte Leute in Deutschland, die sich damit viel intensiver beschäftigen, als wir das tun. Frank Rieger – einigen vielleicht bekannt als einer der Akteure, der immer wieder jährlich beim Chaos Computer Club, also auf dem CCC-Kongress spricht –, hat in der FAZ einen sehr guten Kommentar veröffentlicht, zu dem, was jetzt im Bundestag passiert ist, zu dem Hacker-Angriff. Vor allem hat er darin geschrieben, was denn eigentlich notwendig wäre, anstelle des jetzt um sich greifenden Schreiens nach irgendwelchen Maßnahmen und nach insbesondere Ausweitung der Zuständigkeiten von Verfassungsschutzbehörden, von Sicherheitsbehörden und Ähnlichem mehr.

Da würde ich gern zitieren. Er sagte und schrieb unter anderem: „Wirklich wirksam wären [...] hohe Investitionen in langfristige, effektive Abwehrkonzepte. Der Kern des Problems ist und bleibt die schlechte Qualität der Software, auf der unsere digitale Welt beruht, und der Mangel an qualifiziertem Personal, um Systeme sicher zu konfigurieren, zu administrieren und zu warten. Was es jetzt deshalb braucht, ist ein umfangreiches Programm zur Förderung von sicheren Programmiersprachen, sicherer Software, von Ausbildungsprogrammen für Sicherheitsspezialisten und Gesetze für Haftungsregeln und Haftpflichtversicherungen für Software und IT-Systeme. Das taugt [...] nicht für Schlagzeilen und martialische Statements, ist aber langfristig der einzige Ausweg aus dem derzeitigen unhaltbaren Zustand der digitalen Hilflosigkeit.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, wenn wir hier in Thüringen reagieren und hier in Thüringen unsere Daten schützen wollen, sicher machen wollen, dann müssen wir verstehen, was es bedeutet, aus der digitalen Hilflosigkeit herauszukommen. Voraussetzung dafür wäre unter anderem, sich mit Open-Source-Software und Ähnlichem zu beschäftigen, was auch hier im Landtag leider viel zu selten erfolgt. Das würde aber auch bedeuten zu schauen, ob denn die personelle Ausstattung im Landesrechenzentrum noch dem entspricht, was wir benötigen, um insbesondere im Bereich der Landtagsverwaltung, im Bereich unserer Ministerien für entsprechende Sicherheit zu sorgen. Zumindest wir als Koalitionsfraktionen werden da auch schauen und uns in die Gespräche begeben.

Zuletzt, da es heute schon einen Ordnungsruf für meinen Kollegen Steffen Dittes gab – auch ich halte die AfD für rassistisch. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf, Frau Kollegin König.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten und damit erteile ich das Wort Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, „heise online“, ein Nachrichtenwebsitedienst aus dem Heise-Verlag, übrigens der meistbesuchte deutschsprachige Nachrichtenticker im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung – vorhin hat jemand gefragt, was „IT“ bedeutet, wir können es auch mit „elektronische Datenverarbeitung“ übersetzen, das versteht, glaube ich, auch hier im Raum noch jeder – hat am 15. Juni 2015 zu dem Trojaner-Angriff auf den Bundestag

(Abg. König)

berichtet: „Merkel-Mail“ eine leicht erkennbare Fälschung. Eine angeblich von der Bundeskanzlerin – man muss sich auch überlegen, wie viele das geöffnet haben, weil sie dachten, die Bundeskanzlerin schreibt ihnen endlich mal – verschickte Mail, man hat auf einen Link geklickt und so den Rechner infiziert. Der Trojaner auf dem Windows-System schickte alle nach dem 1. Mai 2015 angelegten Word-Dokumente an verschiedene Server in aller Welt.

Die Experten halten die Mail für eine leicht erkennbare Fälschung, da auch Laien eine „Angela Merkel“ mit der E-Mail-Adresse einer Gärtnerei unweit des G7-Gipfel-Schlosses Elmau und ein kryptisch formulierter Link hätten auffallen müssen. Über die Folgen dieser Infektion der parlamentarischen IT kursieren sehr unterschiedliche Einschätzungen. Unterdessen laufen die Ermittlungen weiter. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das BSI, ein externer Dienstleister und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind mit der Untersuchung des Angriffs beschäftigt. Genauere Informationen zu dem Angriff sind derzeit noch nicht zu erhalten.

Meine Damen und Herren, dieser Angriff auf den Deutschen Bundestag ist der Anlass, auch die Datensicherheit in Thüringen zu hinterfragen. Wäre ein solcher Angriff in Thüringen möglich? Ein klares Ja. Ein derartig ausgeführter Angriff ist nicht auszuschließen. Die Erfolgschancen hängen von verschiedenen Umständen ab, diese will ich kurz benennen. Zum einen: Werden die Systeme angegriffen, die den von der Landesverwaltung vorgeschriebenen BSI-Sicherheitsstandard einhalten? Zweite Frage ist: Ist die Systemanwendungs- und Antivirensoftware auf dem aktuellsten Stand? Und ein dritter Punkt ist: Treffen die E-Mails auf geschulte und sensible Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Das Thüringer Landesrechenzentrum, die IT-Mitarbeiter in den Dienststellen und die IT-Sicherheitsbeauftragten machen zwar eine sehr gute Arbeit, sodass Sicherheitsvorfälle selten sind, völlig ausgeschlossen sind sie aber nicht.

Ich will kurz ein paar Zahlen nennen, was wir an EMails, also an Datenverkehr, im Jahr zu bewältigen haben. Im letzten Jahr gingen über 13 Millionen EMails bei der Thüringer Landesverwaltung ein. Bereits auf einer ersten Sicherheitsstufe haben Sicherheitssysteme rund 6 Millionen E-Mails als virenbehaftet oder als Spam herausgefiltert und abgewiesen. In einer Minute werden bis zu 1.000 EMails als Spam erkannt. Diese E-Mails landen gar nicht erst im Postfach der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauen darauf, dass die Sicherheit des PC-Arbeitsplatzes durch das IT-Personal und das TLRZ gewährleistet wird. Schließlich, so heißt es oft, haben diese doch das nötige Wissen und die erforderlichen leistungsstarken Sicherheitssysteme etabliert,

um unsere Arbeitsplätze zu schützen. Diese Auffassung ist grundsätzlich auch richtig, doch zu jeder Technik gehören auch die Nutzer. Alleine mit der modernen Technik lässt sich Informations- und Datensicherheit in unserem Umfeld nicht realisieren. Eine aktive Mitarbeit, es haben viele der Rednerinnen und Redner darauf hingewiesen, aller Beschäftigten in den Behörden ist unverzichtbar. Die Erfahrung und verschiedene Untersuchungen bundesweit zeigen, dass die größte Gefahr für die Sicherheit der Daten und Informationen vom Fehlverhalten der eigenen Belegschaft ausgeht. Informationssicherheit in der Thüringer Landesverwaltung kann demnach nur erreicht werden, wenn alle Nutzerinnen und Nutzer sich als Teil des Sicherheitssystems verstehen und auf aktuelle Gefahren vorbereitet sind, denn vielfach sind es die kleinen Nachlässigkeiten und die Bequemlichkeit, die die Sicherheit des gesamten Systems und unserer Netze beeinträchtigen. Das Thüringer Finanzministerium hat die notwendigen Rahmenregelungen und Handlungsrichtlinien bereits erlassen und jeder kann sie im Intranet nachlesen. Ebenso gibt es Hinweise zum Passwortwechsel, der richtigen Dokumentenablage oder den Umgang mit mobilen Geräten. Parallel hierzu werden Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter durchgeführt, um die wachsende Bedeutung der Informationssicherheit bei der Tätigkeit in der Verwaltung und die Risiken der neuen vernetzten elektronischen Welt aufzuzeigen. Die letzte größere Veranstaltung dieser Art, die wir durchgeführt haben, mit im Übrigen kurzweiligem Live-Hacking, fand im Januar hier im Landtag statt, zu der Sie ja auch alle herzlich eingeladen waren und vielleicht war der eine oder die andere auch da.

Meine Damen und Herren, der bewusste Umgang mit den Gefahren der IT-Nutzung hilft dem Thüringer Landesrechenzentrum, dem TLRZ, und den Systembetreuern vor Ort, die Einstellungen und Konfigurationen für die technischen Sicherheitssysteme optimal vorzunehmen – nämlich so, dass diese nicht einschränkend auf die Bediensteten und ihre Arbeit wirken. Die Thüringer Landesregierung stellt die Sicherheit von sensiblen Daten in der Thüringer Landesverwaltung durch folgende Maßnahmen sicher: Erstens, die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach den Vorschriften des IT-Grundschutzes des BSI. Zweitens, die Ausbildung von IT-Sicherheitsbeauftragten für die Dienststellen. Drittens, Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Bund und Ländern im Bereich der Informationssicherheit und gegenseitige Warnungen. Viertens, der Aufbau und der Ausbau zentraler Sicherheitssysteme. Fünftens, der Betrieb eines abgesicherten Verbindungsnetzes zum Datenaustausch zwischen den Landesbehörden und den Landkreisen, dem TLRZ und dem Verbindungsnetz des Bundes. Sechstens, das habe ich schon erwähnt, die Sensibilisierung und die Fortbildung unserer Bediensteten.

(Ministerin Taubert)

Aber, meine Damen und Herren, auch Sie sind alle gefragt. Ich möchte auch Sie bitten, die Informationen, die aus der Aktuellen Stunde folgen, mitzunehmen und das Risiko einer vergleichbaren Infektion wie im Bundestag zu reduzieren.

Arbeiten Sie bewusst mit Ihrem Rechner! Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen gegeben werden, aber lesen Sie auch die Hinweise, die Ihnen der Rechner gibt und prüfen Sie eingehende Mails auf Plausibilität! Öffnen Sie bitte nur Anhänge und Links, wenn die umschreibenden Informationen zusammenpassen! Passen Sie im Übrigen besonders auf, wenn nachts eine E-Mail abgeschickt wurde! Das Risiko ist groß. Es gibt nur wenige, die nachts so intensiv arbeiten, dass Sie Ihnen eine E-Mail schreiben. Lesen Sie die Sicherheitsregeln! Die sogenannte Internetrichtlinie steht im Intranet des Freistaats unter „IT“ jederzeit zum Lesen bereit. Denken Sie bitte daran, die Sicherheitsregeln, die auch zu Einschränkungen führen können, sind nicht gegen Sie gerichtet, sondern sie sollen Sie unterstützen, die erforderlichen Sicherheitsstandards einzuhalten! Da Frau Marx von Versuch und Irrtum gesprochen hat – Sie merken, wir gehen nicht davon aus, dass Versuch und Irrtum, wie auch Karl Popper das mit dem kritischen Rationalismus dargestellt hat, für uns die Plattform für IT-Sicherheit ist, aber wir müssen einfach konstatieren, gerade Hacker sind uns oft einen ganzen Schritt voraus und wir müssen nachziehen. Das ist nicht ganz so einfach und ich höre mit Freude, dass alle das notwendige Geld dafür bereitstellen müssen. Das bedeutet, Menschen an der einen Stelle zu beschäftigen, Menschen an der anderen Stelle nicht zu beschäftigen. Darüber können wir uns später noch unterhalten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und alle Aktuellen Stunden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/219 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/711

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes: Durch Beschluss des Thüringer Landtags ist in der 6. Plenarsitzung vom 25. Februar 2015 der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 19. März 2015, in seiner 5. Sitzung am 25. März 2015 und in seiner 7. Sitzung am 21. Mai 2015 sowie in seiner 8. Sitzung am 11. Juni 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es bestand weiterhin die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen.

Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 12. Juni 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘ II. Artikel 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: ‚2. Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder die vor diesem Zeitpunkt bei der berechtigten Person aufgenommenen Kinder sind die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden.‘“ Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für diese Berichterstattung. Ich eröffne damit die Aussprache. Das Wort erhält Abgeordnete Margit Jung von der Fraktion Die Linke.

(Ministerin Taubert)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen daran erinnern, das Thüringer Landeserziehungsgeld wurde im Jahr 2006 durch die damalige allein geführte CDULandesregierung im Rahmen der sogenannten Familienoffensive eingeführt. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass es seitdem neben Befürwortern auch massive Proteste und wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse gibt, die gegen die Zahlung dieser sogenannten Herdprämie sprechen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sehr gut!)

Dennoch wurde diese finanzielle Leistung von Familien in Thüringen in Anspruch genommen, sodass es durchaus nachvollziehbar ist, dass es bezüglich der Rückgängigmachung und der Aufhebung des Erziehungsgelds zu Protesten und Widerständen kommt. Dieses zeigt sich in Form der abgegebenen Petition an den Landtag und in der Diskussion im Online-Forum des Thüringer Landtags.

Wir als Fraktion Die Linke haben die Petition für den Erhalt des Thüringer Erziehungsgelds zur Kenntnis genommen und diese wird im Petitionsausschuss beraten und behandelt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Vorher wer- den Tatsachen geschaffen!)

Die Petitionen und die Petenten können aber für sich nicht in Anspruch nehmen, noch Unberücksichtigtes in die Debatte einzubringen. Pro und Kontra zum Landeserziehungsgeld werden in Thüringen seit zehn Jahren diskutiert. Wir haben als Linke nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir, wenn wir in Verantwortung kommen, dieses Landeserziehungsgeld abschaffen wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus den schriftlichen Stellungnahmen wird aber auch deutlich, die freiwerdenden Finanzmittel in Strukturen zu investieren, die frühkindliche Bildung ermöglichen, wie vom Gemeinde- und Städtebund oder auch vom DGB dargelegt. Dieser Meinung schließen wir uns nach wie vor an und halten es für wesentlich sinnvoller, dass diese Gelder im Landeshaushalt für familien- und bildungspolitische Leistungen, für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten eingesetzt werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit der Einführung des einkommensunabhängigen Erziehungsgelds kritisieren wir als Linke-Fraktion, dass damit besonders Kinder aus ärmeren Familien erst später in den Genuss der frühkindlichen Bildungsangebote kommen. Ergebnisse der Bildungs

forschung belegen, schon in den ersten Lebensjahren werden bei Kindern die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungsteilhabe und Aufstiegschancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik, Kunst und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung können individuelle Fähigkeiten gefördert werden, besonderer Förderbedarf wird frühzeitig erkannt.

Die Studie des deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund zum Betreuungsgeld/dem Erziehungsgeld auf Bundesebene hat unsere Befürchtungen bestätigt. Dagegen gewinnt die frühkindliche Bildung große Beachtung. „Alle Bildungsprozesse der Grundschule, der Jugend, des Lebens wurzeln in den Bildungsprozessen der frühen Kindheit“, das sagt der Erziehungswissenschaftler Jörg Ramseger von der FU in Berlin. „Der benachteiligte Dreijährige“, führt er weiter aus, „ist schon im Kindergarten im Verzug, erst recht mit sechs in der Grundschule. Das Problem beginnt bereits in der ersten Lebenswoche und wächst im ersten Monat, im ersten Jahr.

(Unruhe CDU)

Nicht, weil das Kind arm ist, sondern weil seine Eltern sich ihm nicht zuwenden. Sie sprechen und singen nicht mit ihm, sie reimen und lachen nicht mit ihm.“

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Alle Eltern kümmern sich nicht, oder was?)

Frau Tasch, das habe ich nicht gesagt. Dann hören Sie mir bitte zu! Ich sprach von Eltern, von ärmeren Eltern oder von Eltern bildungsferner Schichten.

(Unruhe CDU)