Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

(Beifall CDU)

Tatsächlich sei aber die KFA-Masse von 2,16 Milliarden Euro im Jahr 2011 um über

300 Millionen Euro auf 1,83 Milliarden Euro gekürzt worden.

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hält allgemein eine Kostenfolgenabschätzung aller Gesetze für notwendig, wie er am Beispiel der Finanzierung der Kindertagesbetreuung illustriert hat.

Der Thüringische Landkreistag bemängelte ebenfalls die unzureichende Finanzausstattung, wofür er vor allem zwei Gründe anführte: zum einen die Personalkostensteigerungen und zum anderen die Kostensteigerungen in den sozialen Leistungsbereichen.

In Bezug auf den Mehrbelastungsausgleich sprach der Thüringische Landkreistag insbesondere die Thematik der Flüchtlinge und Asylbewerber an und die hierfür vom Bund bereitgestellten 13 Millionen Euro, die an die Landkreise weitergeleitet werden müssten.

(Beifall CDU)

Wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Mehrbelastungsausgleich sind aus Sicht des Thüringischen Landkreistags zudem die Grundsicherung im Alter und die Blindenhilfe. Im Ergebnis ist der Thüringische Landkreistag der Ansicht, dass der Mehrbelastungsausgleich im Sinne des Konnexitätsprinzips geändert werden müsse, um die Pauschalen für die Landkreise zu erhöhen und damit den tatsächlichen Finanzbedarf bei den Aufgabenerfüllungen abzudecken.

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass sich die Leistungen des Landes außerhalb der Finanzausgleichsmasse, wie sie dem Haushalts- und Finanzausschuss von der Landesregierung mit Stand vom 9. Juni 2015 mitgeteilt wurden, auf eine Gesamtsumme von knapp 858 Millionen Euro belaufen. Darunter befinden sich unter anderem Zuschüsse an Theater, Orchester, Mittel für die örtliche Jugendförderung, Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen und für den kommunalen Straßenbau sowie Zuweisungen aufgrund des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes, um nur einige wesentliche Beispiele zu nennen. Diese Übersicht lag uns zur abschließenden Beratung vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Freitag knapp 400 Änderungsanträge aller Fraktionen vor, von denen rund 70 Anträge zum Haushaltsplan und ein Antrag zum Haushaltsgesetz angenommen wurden.

Die Regierungsfraktionen brachten etwa 70 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf ein, die Umschichtungen im Haushalt in Höhe von knapp 7 Millionen Euro vorsehen. So wurde beispielsweise gefordert, dem Aufgabenzuwachs bei den Landesbeauftragten durch Schaffung neuer Stellen Rech

nung zu tragen, und zwar durch zwei neue Stellen beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und eine neue Stelle beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, wodurch dem dem Einzelplan 01 beigefügten Voranschlag gemäß § 29 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung teilweise Rechnung getragen wurde.

Weitere Änderungsanträge zielten auf eine stärkere Unterstützung der Thüringer Feuerwehren durch Gelder für die Konzeption einer Mitgliederkampagne für freiwillige Feuerwehren und in Form von Zuweisungen für Investitionen in Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte ab.

Gut 100.000 Euro mehr sollten nach dem Willen der Regierungsfraktionen die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bekommen.

Ebenso sollten die Landkreise und kreisfreien Städte mit 500.000 Euro mehr bei der Betreuung und der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen unterstützt werden. Mit 100.000 Euro sollten Projekte im Rahmen der Entwicklung der digitalen Gesellschaft gefördert werden. Bezüglich des Radwegeausbaus sah der diesbezügliche Änderungsantrag der Regierungsfraktionen 500.000 Euro mehr als der Regierungsentwurf vor. Einsparungen vornehmen wollten die Regierungsfraktionen unter anderem beim Amt für Verfassungsschutz und bei den Zuschüssen für den Flughafen Erfurt.

Bezüglich des Thüringer Haushaltsgesetzes legten die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag vor, wonach der Betrag der dem Landtag vierteljährlich mitzuteilenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei 50.000 Euro belassen wird und nicht, wie von der Landesregierung gewollt, auf 100.000 Euro verdoppelt wird.

Die Fraktion der CDU beabsichtigte mit ihren 290, ein Volumen von 177,5 Millionen Euro umfassenden Änderungsanträgen in erster Linie eine gegenüber dem Regierungsentwurf stark erhöhte Schuldentilgung und höhere Mittelzuweisungen an die Gemeinden, insbesondere in Form einer sogenannten kommunalen Dividende.

Generell sah die CDU-Fraktion ein erhebliches Einsparpotenzial im Vergleich zum Regierungsentwurf schon allein aufgrund der späten Haushaltsvorlage, die zur Folge hat, dass nicht mehr alle im Entwurf veranschlagten Mittel im laufenden Haushaltsjahr noch sachgerecht ausgegeben werden können. Einsparmöglichkeiten ergeben sich nach Ansicht der CDU-Fraktion zudem durch die Rücknahme von Stellenmehrungen insbesondere im Leitungsbereich der Ministerien, die durch die Neustrukturierung der Ressorts im Zuge des Regierungswechsels eingetreten sind. So könnten zum Beispiel

nach Meinung der CDU-Fraktion allein beim Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei insgesamt 860.000 Euro durch Stellenabbau eingespart werden.

Im Einzelnen beinhalteten die Änderungsanträge der CDU-Fraktion unter anderem folgende Forderungen: Die Zuwendungen für die Investitionen im Bereich Elektromobilität sollen mit dem langfristigen Ziel ihrer gänzlichen Einstellung gekürzt werden. Entsprechend soll bei den Ausgaben für Maßnahmen zur Energienutzung und Klimaanpassung gespart werden. Gleiches gilt für die Maßnahmen des Naturschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Ausgaben für die Maßnahmen der Arbeitsförderung, der sozialen Integration und der Armutsprävention werden in erheblichem Umfang als entbehrlich angesehen und sollen in Größenordnung von insgesamt 6,7 Millionen Euro gestrichen werden.

Demgegenüber hielt die CDU-Fraktion mit Blick auf die Steuerschätzung gemäß Bericht über die Ergebnisse der 146. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung für die Jahre 2015 bis 2019 des Thüringer Finanzministeriums vom 12. Mai 2015 die Steuereinnahmen im Haushaltsentwurf der Landesregierung für insgesamt deutlich zu niedrig angesetzt. Damit wurde eine Korrektur in Höhe des Saldos der Steuermehr- und Steuermindereinnahmen in Höhe von 59 Millionen Euro für notwendig angesehen. Diese 59 Millionen Euro sollen mit Einsparungen aus verschiedenen Titeln in Höhe von insgesamt 13 Millionen Euro und der Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 52,5 Millionen Euro zu einer gegenüber dem Regierungsentwurf um 124,5 Millionen Euro höheren Schuldentilgung verwendet werden, was einen Schuldentilgungsbetrag von insgesamt 151 Millionen Euro bedeuten würde.

Die Schulen in freier Trägerschaft sollen nach dem Willen der CDU-Fraktion in Umsetzung ihres Entwurfs eines Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft mit gut 10 Millionen Euro unterstützt werden. Dem aus ihrer Sicht ungünstigen Stellenpegel bei der Thüringer Polizei wollte die CDU-Fraktion durch eine Verschiebung von zunächst 500 Planstellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes in solche des gehobenen Polizeivollzugsdienstes begegnen. Diese Vorhaben wären für das Haushaltsjahr 2015 kostenneutral, weil eine endgültige Einweisung in die neuen Planstellen und eine Entlohnung aus dem höheren Amt jeweils erst nach erfolgreicher mehrjähriger Aufstiegsausbildung erfolgen würde.

(Beifall CDU)

Vor allem aber forderte die CDU-Fraktion, die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch verschiedene Maßnahmen grundlegend zu verbessern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mit ungedeckten Schecks!)

So sollten die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern durch eine kommunale Entlastungspauschale in Höhe von 13 Millionen Euro unterstützt werden. Zur Verbesserung der Abwasserinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum soll ein Landesförderprogramm aufgelegt werden. Schließlich sollten Einsparungen in den verschiedensten Haushaltstiteln, die sich auf einen Gesamtbetrag von 24 Millionen addieren, als kommunale Dividende der Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung dienen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Erst die Kommunen ruinieren, dann stabilisieren!)

Die CDU-Fraktion stellte bisher mehrere Änderungsanträge zum Thüringer Haushaltsgesetz, insbesondere um die Rechte des Haushalts- und Finanzausschusses zu erhalten,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Erst das Haus anbrennen und dann die Feuer- wehr rufen!)

und mit dem Ziel, dass etwaige im Laufe des Haushaltsjahres zu generierende Mehreinnahmen grundsätzlich für die Schuldentilgung verwendet werden.

Die AfD-Fraktion schließlich bezweckte mit ihren rund 40 Änderungsanträgen einerseits Einsparungen mit dem Ziel einer um 11,7 Millionen Euro höheren Schuldentilgung im Vergleich zum Regierungsentwurf.

So sah die AfD-Fraktion insbesondere Einsparpotenzial beim Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und bei den Ausgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern. Beispielsweise wird die Ausländerbeauftragte als ebenso entbehrlich angesehen wie die Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sowie die Ausländervereinsarbeit. Durch eine konsequente Anwendung und Umsetzung des Asylrechts und die damit verbundenen Abschiebungen könnten die Ansätze für die Unterkünfte von Asylbewerbern stark gesenkt werden. Gespart werden könne auch bei den Maßnahmen zur Integrationsförderung und bei den Rückführungshilfen. Gestrichen sehen möchte die AfDFraktion auch die beiden Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann und für das Zusammenleben der Generationen. Mehrausgaben fordert die AfD-Fraktion hingegen für die Ausstattung von Rettungsdiensten mit Digitalfunk. Die Zuschüsse an Sportvereine und Sportverbände sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion zum Auflegen von Sofortprogrammen für Gewaltprävention, Sozialförderung und Integration deutlich erhöht werden. Um der Überlastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren zu begegnen, sollen elf zusätzliche Richterstellen geschaffen werden. Zusätzliche Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden im Be

reich des Gesundheitswesens, so zum Beispiel für das Masernbekämpfungsprogramm und die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege sowie für die Finanzierung von Projekten zum Erhalt ambulanter Versorgungsstrukturen in Thüringen.

(Beifall AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2015 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/716 vorgesehenen Änderungen anzunehmen. Insbesondere ist im Vergleich zum Regierungsentwurf hinzuweisen auf die um 1,2 Millionen Euro erhöhte Zuweisung an die Gemeinden für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und -geräte, auf die um 500.000 Euro höhere Erstattung an Landkreise und kreisfreie Städte für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, auf die Erhöhung des Erziehungsgelds um 3,5 Millionen Euro und auf 500.000 Euro mehr für das Radwegenetz. Einsparungen sieht die Beschlussempfehlung gegenüber dem Regierungsentwurf beispielsweise bei den Zuschüssen für den Flughafen Erfurt in Höhe von 600.000 Euro und bei den Erstattungen an die Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen aus dem Zusatzversorgungssystem in Höhe von 4 Millionen Euro vor.

Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt vor, der Finanzministerin und dem Präsidenten des Landtags die im Einzelnen in den Beschlussempfehlungen enthaltenen redaktionellen Ermächtigungen zu erteilen und dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushalt 2015 zu übertragen, soweit sie der Einwilligung des Landtags bedürfen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 für den Freistaat Thüringen als auch den Bericht über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/717 und 6/718.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, sei gedankt für die Begleitung der gesamten Beratung und für die zahlreichen ergänzenden Zuarbeiten. Diesbezüglich gilt der Dank ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien. Mein Dank gilt Frau Cohrs vom Finanzministerium für die von ihr geleistete hervorragende technische Unterstützung. Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals nachdrücklich für die trotz des engen zeitlichen Kor

setts engagierte und kritische Kooperation. Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratung im gesamten Beratungsverlauf.

Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, seiner Stellvertreterin, Frau Christiane Ruffert, Herrn Volker Bieler und Herrn Michael Apel für die fachliche und rechtliche Begleitung. Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, dem Sachgebiet Protokollierung, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst.

Schließlich möchte ich auch unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für ihren Verdienst bei allen Beratungen und dem Erstellen der Änderungsanträge danken, namentlich Herrn Markus Steinmeier, Herrn Andreas Schuster, Herrn Stefan Schambach und Herrn Reimond Hoffmann und Frau Desislava Kämpfer.

(Beifall im Hause)

Und Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die umfangreiche Aufmerksamkeit und wünsche uns eine gute Beratung, vor allen Dingen eine sachliche Beratung. Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Und wir danken Ihnen, Herr Reinholz, für den umfangreichen Vortrag aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Wie im Ältestenrat festgelegt, beginnen wir mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt einschließlich Einzelplan 01 (Thüringer Land- tag), Einzelplan 11 (Thüringer Rechnungshof) und Einzelplan 12 (Thüringer Verfassungsge- richtshof).

Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen 48 Minuten für die CDU-Fraktion, 43 Minuten für Fraktion Die Linke, 31 Minuten für die SPD, AfD 28 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 27 Minuten. Wir beginnen mit Herrn Kowalleck von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von unserer Seite natürlich herzlichen Dank an den Ausschussvorsitzenden für den ausführlichen Bericht und einen herzlichen Dank natürlich auch an die Landtagsverwal

(Abg. Reinholz)

tung. Es war nicht immer einfach, gerade aufgrund des kurzen Beratungszeitraums, aber Sie haben sehr gute Arbeit geleistet.

(Beifall CDU, AfD)