Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

Und dann dient die Maßnahme der „Stärkung der Motivation“. Also wir motivieren jetzt unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, indem wir 200 Stellen anheben und dafür auch die Voraussetzungen geschaffen haben. Und dann nölen Sie noch, dass wir den Stellenabbau aussetzen. Das ist doch mehr als scheinheilig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, heute liegt uns der Landeshaushalt und mit diesem der Kommunale Finanzausgleich in Kapitel 17 20 für das Haushaltsjahr 2015 vor. Als wir in die Diskussion und die folgende erste Lesung eingestiegen sind, bemängelte die größte Oppositionspartei den späten Zeitpunkt. Später war es die Schnelligkeit, die auf Kritik gestoßen ist. Traditionell ist dabei der Kommunale Finanzausgleich ein stark diskutierter Abschnitt. Die Diskussion setzt bei grundsätzlichen Fragen wie dem Partnerschaftsgrundsatz ein. Nicht die Sache an sich wird dabei infrage gestellt, sondern die Höhe, die dabei angesetzt wird.

Im Jahre 2015 stehen dafür 1,853 Millionen Euro zu Buche. Die Berechnungsgrundlage, die eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen vorsieht, wird auf dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 getätigt. Schon dies führte auch in der Vergangenheit zu vielfältigen Diskussionen und gehört erneut in die Prüfung. Dies kann aber nur mit einer völligen Neuausrichtung des KFA geschehen. Für uns war es beim Einstieg in die Erarbeitung und Diskussion klar, dass dies in diesem Jahr nur ein Übergangs-KFA werden wird.

Festzustellen ist, dass die Finanzausgleichsmasse als größte Einzelposition gegenüber 2014 um 14,23 Millionen Euro steigt. Die interne Verteilung der Finanzausgleichsmasse richtet sich ebenfalls

nach den Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Auf dessen Grundlage steigt die Gesamtschlüsselmasse gegenüber 2014 um 12 Millionen Euro. Der Anteil für Gemeindeaufgaben beträgt 542,8 Millionen Euro und jener für die Kreisaufgaben 751,5 Millionen Euro. Die kreisfreien Städte erhalten aus beiden Schlüsselmassen eine Zuweisung. Insgesamt finden wir 310,8 Millionen Euro im Sonderlastenausgleich, dabei für die Position Kindertagesbetreuung 210,3 Millionen Euro und im Bereich Schule und Schülerbeförderung 100,6 Millionen Euro.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch die neue Landesregierung hat in vielfältiger Weise mit den Altlasten der letzten Regierung zu kämpfen. Durch die Verhinderung der Bildung von leistungsfähigen Strukturen auf der kommunalen Ebene ist man auch jetzt gezwungen, 16,8 Millionen Euro im Landesausgleichsstock sowie 48 Millionen Euro aus dem aufgestockten Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz zur Verfügung zu stellen. Weitere 10 Millionen Euro Garantiefondsmittel stehen bereit, um zu helfen. Der Rückgang der Garantiefondsmittel gegenüber 2014 ist der positiven Entwicklung der kommunalen Steuern geschuldet. Insgesamt stehen in dem Hilfspaket 102 Millionen Euro zur Verfügung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, in einer Vielzahl von Gesprächen, schriftlichen und mündlichen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände ist es zu einem regen Gedankenaustausch gekommen. Das von den Regierungsparteien eingebrachte Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde nach oben verändert. Wir hören nicht nur zu, sondern stellen auch nach sachlicher Diskussion Veränderungen dar. Wer sich aber der Hilfe für die Kommunen verweigert, obwohl er ursächlich für die Missstände mitverantwortlich ist und dies mit seinen Gegenstimmen im Hohen Haus dokumentiert, sollte sich in den folgenden Diskussionen an Sacharbeit orientieren. Wir wissen, dass wir mit dem Kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2015 keine ursächlichen Probleme der Thüringer Kommunen lösen. Wir steuern aber bereits jetzt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat auf eine auskömmliche Finanzierung in leistungsstarken Kommunen in den kommenden Jahren um.

Ich lade die kommunalen Spitzenverbände und alle kommunalen Mandatsträger sowie auch die Opposition im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu diesem spannenden Prozess ein und hoffe, dass es uns gelingt, im neuen Kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt unsere Kommunen endlich mal so zu finanzieren, wie es notwendig ist und es die alte Landesregierung in ihrer gesamten Legislaturperiode nie geschafft hat. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Marx)

Bevor ich jetzt dem Innenminister das Wort gebe, darf ich Sie darüber informieren, dass die Änderungsanträge zum Haushalt 2015 und zum Haushaltsgesetz 2015 sowie zwei weitere Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2015 in die Abgeordnetenfächer der Poststelle verteilt wurden. Den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen wurden die Änderungs- und Entschließungsanträge auf die Abgeordnetenplätze gelegt.

Herr Innenminister, es gibt noch eine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Wenn Sie die zulassen, dann würde ich Herrn Kollegen Fiedler

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt zulassen? Erst kommen wir!)

nein, die Landesregierung hat immer das Wort – auch das Wort geben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Fiedler, ich will Sie noch mal auf das verfassungsrechtliche Recht der Landesregierung hinweisen, hier das Wort zu ergreifen. Aber ich trete selbstverständlich das Wort an Sie ab.

Herr Kollege Fiedler hat das Wort.

Wie lange habe ich noch Zeit?

1 Minute.

1 Minute? Da muss ich mich aber beeilen. 1 Minute habe ich Zeit. Vielen Dank, Herr Minister. Die Landesregierung ist immer vorneweg, das ist mir vollkommen klar. Wir kontrollieren nur. Aber trotzdem will ich noch mal auf die Verbesserung des Stellenkegels bei der Thüringer Polizei eingehen. Denn das sind die Stellen, die Sie so lächerlich machen. Von 500 Planstellen des mittleren in den gehobenen Dienst. Deswegen will ich Ihnen das noch mal kurz nennen: 87 von A 9 nach A 12, 136 von A 9 nach A 11, 14 von A 8 nach A 11 und folgende, ich lasse das jetzt alles weg. Wer keine Ahnung hat und nicht weiß, dass wir in Thüringen eine dreigeteilte Laufbahn haben und dass es eine alte Forderung der Innenministerkonferenz ist, dass sich der

Stellenkegel verbessert, der sollte nicht hier vorgehen und solches Zeug erzählen.

Dann noch eins: Die ganze Frage, Herr Dittes, wenn ich Ihnen etwas glauben würde, dem Wolf im Schafspelz, seit über 20 Jahren wollen Sie den Verfassungsschutz abschaffen.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: End- lich!)

Jetzt tun Sie so, als ob Sie ihn erhalten wollen. Das können Sie erzählen, wem Sie wollen.

Beschwerdestelle, das ist die Vorstufe der Kennzeichnung der Polizei. Frau Kollegin Marx, Sie haben mehrfach schon gesagt, in der alten Regierung durften die sich nicht äußern. Das ist und bleibt nicht wahr. Dann legen Sie die Karten auf den Tisch und beweisen Sie das! So kann man eine alte Landesregierung nicht diskreditieren. Das finde ich unverfroren.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie- derholen Sie noch mal den Begriff „unverfro- ren“, der klingt so schön!)

Der Innenminister hat das Wort. Herr Poppenhäger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie noch mal über einige Einzelheiten des Einzelplans meines Hauses informieren. Zunächst einige Worte zum Kommunalen Finanzausgleich. Die Zuständigkeit hat ja – wie Sie alle wissen – in dieser Legislaturperiode in das Innenressort gewechselt. Die Wichtigkeit der Aufgabe wird auch durch den neuen Namen des Ressorts unterstrichen. Die Finanzausgleichsmasse bleibt wie bisher auch im Einzelplan 17, hier im Kapitel 17 20 veranschlagt. Für das Jahr 2016 sollen der KFA strukturell angepasst und auch das Thüringer Finanzausgleichsgesetz novelliert werden. Auch davon war bereits die Rede. Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2015 war auf Grundlage des nach § 3 Thüringer Finanzausgleichsgesetz verankerten Partnerschaftsgrundsatzes auf 1.853 Millionen Euro festzulegen. Der Partnerschaftsgrundsatz selbst beinhaltet eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen, wobei die Berechnungsbasis aus dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 gebildet wird. Für das Jahr 2015 bedeutet das, Herr Abgeordneter Fiedler, dass die Finanzausgleichsmasse gegenüber 2014 um 14,23 Millionen Euro steigt.

(Beifall DIE LINKE)

Die interne Verteilung der Finanzausgleichsmasse richtet sich ebenfalls nach den Regelungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Soweit die Bewirtschaftung, wie zum Beispiel für den Schullastenausgleich, anderen Fachressorts obliegt, waren deren Anmeldungen Grundlage für die Abstimmung der Ansätze. Die größte Einzelposition innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen die von meinem Ressort bewirtschafteten Schlüsselzuweisungen dar. Auch dazu wurde bereits richtig und sachlich zutreffend argumentiert. Die Gesamtschlüsselmasse beträgt nun insgesamt 1.314,3 Millionen Euro und ist ebenfalls gegenüber 2014 um 12 Millionen Euro gestiegen. Für den Mehrbelastungsausgleich sind 209,3 Millionen Euro veranschlagt. Von den insgesamt 310,8 Millionen Euro für die Sonderlastenausgleiche entfallen 210,3 Millionen Euro auf den wichtigen Bereich der Kindertagesbetreuung, 100,6 Millionen Euro sind für den ebenso wichtigen Aufgabenbereich Schule und Schülerbeförderung vorgesehen.

Im Landesausgleichsstock wurden 16,8 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen veranschlagt. Dieser Betrag wird insbesondere durch die Übertragung von Resten auf rund 30 Millionen Euro erhöht. Daneben stehen 2015 weitere 48 Millionen Euro aus dem aufgestockten Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz für ergänzende Bedarfszuweisungen zur Verfügung. Ich finde, bei diesen Summen darf man dies auch nicht kleinreden. Es handelt sich um 30 Millionen Euro, die mit dem Haushaltssicherungsprogrammgesetz 2014 für das Jahr 2015 bereitgestellt wurden, sowie 18 Millionen Euro aus dem Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015, das erst am 30. April dieses Jahres beschlossen wurde.

Insgesamt – auch das ist mehrfach richtigerweise gesagt worden – fließen den Kommunen aus dem Hilfspaket der neuen Landesregierung zusätzliche 102 Millionen Euro zu. Ich möchte Sie daher bitten, aufgrund auch dieser Ausführungen dem so beschriebenen Kommunalen Finanzausgleich zuzustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nun noch einiges zum Einzelplan 03 ausführen. Insgesamt werden hier Ausgaben in Höhe von 585,5 Millionen Euro ausgewiesen. Das ist eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Im Einzelplan 03 sind insgesamt 9.307 Stellen und Planstellen ausgebracht. Auf den Polizeivollzug entfallen davon 6.338 Planstellen, das sind genauso viele wie im Jahr 2014. Der Abbaupfad für die Polizei wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, für das Jahr 2015 damit zunächst ausgesetzt. Damit tragen wir auch dazu bei, dass Thüringen weiterhin eines der sichersten Länder bleibt. Ich will noch einmal zurückkommen auf die schon mehrfach freundlich begleiteten zwei Toilettenwagen für die Polizei, Herr Abgeordneter Fied

ler. Ich weiß, dass Sie viele Jahre dafür gestritten haben, dass das auch erfolgt, die Forderung der Polizeigewerkschaften zu erfüllen. Aber die Abgeordneten, die Sie angesprochen haben, insbesondere auch die Abgeordneten Dittes und Frau König, die haben nun wirklich als Teil der Koalition ein Herz für die Polizei bewiesen, was Sie so fordern.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Und haben an dieser Stelle etwas durchgesetzt.

(Heiterkeit CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Dittes … usw. Den kennt jeder Polizist.)

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: …, Herr Fiedler!)

Ja, und die Polizisten nehmen jetzt zur Kenntnis, Herr Abgeordneter Fiedler,

(Unruhe DIE LINKE)

dass diese Koalition in selbst einfach erscheinenden Dingen etwas voranbringt, was Sie nie zustande gebracht haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir kommen auch noch auf die Hebung der Stellen bei der Polizei zu sprechen, auf die Hebung der Stellen bei den Polizeibeamten. Da besteht auch Einigkeit, dass wir im Polizeibereich gut ausgebildete Polizeibeamte brauchen, und wir brauchen auch motivierte gut ausgebildete Polizeibeamte. Deshalb will ich auch sagen, die 200 Stellenhebungen, die wir jetzt in diesem Haushalt vornehmen, sind natürlich notwendige Voraussetzungen für Beförderungen, die erst erfolgen müssen. Insofern stimmt die Begründung in Ihrem Änderungsantrag, dass eine solche Maßnahme nicht unmittelbar wirksam wird. Sie braucht Zeit, sie muss umgesetzt werden. Aber das ist die Voraussetzung für Beförderung in vielen Bereichen. Diese 200 Stellenhebungen ermöglichen es uns nun, mir und den Verantwortlichen in meinem Haus, diesen Beförderungsstau im mittleren und im gehobenen Dienst, wie wir ihn vorgefunden haben, deutlich zu reduzieren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben noch … befördert!)

Ich will noch mal mit aller Schärfe sagen, Herr Fiedler, Ihre Fraktion verhöhnt letztlich mit ihren Änderungsanträgen nicht nur die betroffenen Polizisten, sondern auch die ehemaligen Innenminister der CDU. Weil, die haben sicherlich alle ebenso wie Sie für diese Stellenhebungen...