Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

Unsere Fraktion hat ihre Prioritäten für den Haushalt bereits im Januar während einer Klausur in Volkenroda festgelegt. Wir haben Vorschläge zum

Haushalt 2015 erarbeitet. Wir senken die Pro-KopfVerschuldung, tilgen mehr Schulden, verhelfen Gemeinden, Städten und Landkreisen durch eine kommunale Dividende zu ihrem guten Recht und setzen unsere Vorhaben, die wir in Volkenroda im Januar gefasst haben, eben auch in Beschlüssen um.

(Beifall CDU)

Wir halten damit Wort und wir zeigen, wie Konsolidieren und Gestalten wirklich gehen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Kraftvoll!)

Für unsere Vorschläge und die Gegenfinanzierungen haben wir 290 Änderungsanträge im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt.

Zur Kritik von den Koalitionsfraktionen kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Die Landesregierung ist in der Pflicht, den Haushalt aufzustellen und Sie tragen auch die Verantwortung.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und? Was ist Ihr Problem?)

Wir als CDU-Fraktion werden auch weiterhin den Finger in die Wunde legen. Mit unseren Änderungsanträgen zeigen wir wichtige Lösungen für die Menschen, für das Land Thüringen auf.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall CDU)

Sie müssen endlich begreifen, dass Sie in der Verantwortung sind. Sie können nicht die CDU vorschieben, wenn Sie Ihre Aufgaben in wesentlichen Dingen der Haushaltsaufstellung nicht erfüllen. Da sage ich auch ganz klar: Machen Sie endlich Ihre Arbeit und versprechen Sie den Menschen nichts, was Sie am Ende nicht halten, denn das hinterlässt nur Enttäuschungen in diesem Land. Das ist es nicht wert.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, erhöhen wollen wir die Schuldentilgung, und zwar von den durch die Regierungskoalition vorgesehenen 26,5 Millionen Euro auf 151 Millionen Euro. Maßstab nachhaltiger Finanzpolitik – das sagte ich – ist für uns auch die Pro-Kopf-Verschuldung in unserem Land. Mit unseren Vorschlägen sinkt sie weiter, statt wie bei RotRot-Grün zu steigen.

Die CDU-Fraktion hat auch Vorschläge für eine Änderung zum Haushaltsgesetz eingebracht. So soll sichergestellt werden, dass übersteigende Mittel grundsätzlich für die Schuldentilgung verwendet werden. Nur der Abbau der Schulden verschafft künftigen Landtagen und Generationen wirklich finanziellen Spielraum und hat auch im Haushaltsvollzug Priorität. Weiterhin haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass die Rechte des Parlaments gewahrt werden wie im Bereich der außer- und überplanmäßigen Ausgaben. In diesem Punkt sind sich

auch die Koalitionsfraktionen darüber einig, dass der Betrag für die dem Landtag vierteljährlich mitzuteilenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben wie in der Vergangenheit auf 50.000 Euro festgelegt wird.

Die Kreditermächtigung haben wir in unserem Änderungsantrag um den Betrag der zusätzlichen Schuldentilgung in Höhe von 124,5 Millionen Euro herabgesetzt. Bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen steht zu prüfen, ob die Gelegenheit für eine Schuldentilgung durch Nichterneuerung auslaufender Kredittitel besteht. Der ausdrückliche Bezug auf den bisher nur in der Gesetzesbegründung erwähnten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stellt diesen Anspruch des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber gegenüber der Landesregierung klar.

Für die besondere Bedeutung von öffentlich-privaten Partnerschaften bei Investitionen wird durch Verankerung im Haushaltsgesetz wie in den vorherigen Haushaltsgesetzen Rechtsklarheit geschaffen. Auch diesen Punkt wollen wir wieder im Haushaltsgesetz verankert sehen. Weiterhin sollen die Rechte des Parlaments durch die notwendige Einwilligung bei der Aufhebung von Sperren entsprechend der Regelung in der Vergangenheit gewahrt werden.

Zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe wollen wir das Finanzministerium wie in den Vorjahren ermächtigen, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu 500 Millionen Euro zu übernehmen.

Meine Damen und Herren, nach unseren Beschlüssen sollen die Kommunen mit 2,022 Milliarden Euro im Jahr 2015 genauso viele Zuschüsse erhalten wie im Jahr 2014. Wir stabilisieren damit die Landeszuweisungen an die Kommunen auf dem Vorjahresniveau. Das steht den Kommunen auch zu.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wichtiger ist, Strukturen zu verändern! Struk- turen ändern, nicht Fenster auf – Geld raus!)

Deshalb beantragen wir, dass die Kommunen 24 Millionen Euro zusätzlich als kommunale Dividende erhalten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 haben die kommunalen Spitzenverbände nochmals auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht. Den Kommunen wurde zunächst von der Landesregierung für 2015 eine finanzielle Nachbesserung beim Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von mindestens 135 Millionen Euro an frischem Landesgeld versprochen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist auch gekommen! Haben wir mit euren un- gedeckten Schecks bezahlen müssen!)

Dies hatte der Thüringische Landkreistag zusammen mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie dem Innenministerium und dem Finanzministerium ausgehandelt. Über die Ankündigung des Innenministers Herrn Dr. Poppenhäger haben wir an dieser Stelle schon oftmals gesprochen. Ich muss an dieser Stelle auch sagen: Wenn Sie Versprechungen machen, dann müssen Sie sie auch halten! Gerade gegenüber unseren Kommunen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Er hat sie eingehalten!)

(Beifall CDU)

Denn die Kommunen brauchen Verlässlichkeit auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen. Wir kritisieren weiterhin, dass die Verrechnungen von Bundes- und Landesmitteln von der Landesregierung nicht verbindlich und klar dargelegt werden. Die Kommunen sehen am Ende, dass sie in Summe vom Land weniger erhalten als 2014 und das bei steigenden Kosten. Die CDU-Fraktion hat sich 2013 dafür eingesetzt, eine Evaluation im Finanzausgleichsgesetz vorzusehen, weil für uns völlig klar war, dass wir mit dem geänderten Kommunalen Finanzausgleich Neuland betreten. Für die Übergangszeit haben wir mit einem kommunalen Hilfspaket und einem Garantiefonds dafür gesorgt, dass die Kommunen 2014 im letzten Jahr der schwarzroten Koalition 2,022 Milliarden Euro seitens des Landes zur Verfügung hatten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Hilfs- pakete helfen nie!)

Das hatte ich eben bereits erwähnt, auch in Bezug auf unsere kommunale Dividende. Der Thüringische Landkreistag fordert auch in seiner aktuellen Resolution für den Landeshaushalt 2016/2017 2 Milliarden Euro plus X. Von den Landkreisen werden insbesondere die steigenden Ausgaben im Personal- und Sozialbereich angeführt. Der Ausschussvorsitzende, Herr Reinholz, hatte in seiner Berichterstattung auch angemahnt, dass gesetzliche Evaluierungsund Dokumentationspflichten auch als Informationspflichten gegenüber dem Parlament gehandhabt werden. Ich habe meine Kritik schon angebracht: Das ist auch notwendig, um hier eine gute Beratung in den Gremien durchzuführen und ich bitte das auch entsprechend zu beachten.

So lag den Abgeordneten die kleine Revision nach § 3 Abs. 5 und 6 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes zur Beratung über den Kommunalen Finanzausgleich am 7. Mai noch nicht vor und wurde den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses erst am 28. Mai zugestellt.

Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände melden einen deutlichen Korrekturbedarf gerade beim Mehrbelastungsausgleich an. Der Mehrbelastungsausgleich muss zwingend dem tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen angepasst

werden. Im gemeinsamen Schreiben der Spitzenverbände zur mündlichen Anhörung wurde vor einigen Tagen nochmals deutlich, dass der durchschnittliche Finanzbedarf der Landkreise tatsächlich bei 85 Euro je Einwohner liegt. Es sollen aber nur 71 Euro je Einwohner im Jahr 2015 als Pauschale für die Landkreise ausgereicht werden. Die Steigerung des Mehrbelastungsausgleichs von 2014 auf 2015 soll somit nur 1 Million Euro betragen – also von 208 auf 209 Millionen Euro steigen. Das ist eben auch ein massiver Widerspruch zum tatsächlichen Finanzbedarf.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Falsch! Einfach falsch!)

Weitere Themen, die der Ausschussvorsitzende angesprochen hatte, die wir in der mündlichen Anhörung durchgenommen haben, waren die Grundsicherung im Alter und die Blindenhilfe. Ein wichtiges Thema waren auch wieder die Kosten der Kindergärten, die ein wichtiger, wesentlicher Faktor in den kommunalen Haushalten sind. Da muss man auch sagen, die Forderung nach der Weiterreichung der Betriebskostenbeteiligung an die Kindergartenträger ist dabei ein wichtiger Punkt. Hier stellt der Bund jährlich die 26 Millionen Euro zur Verfügung. Wir hatten an dieser Stelle auch schon die Diskussion, Frau Ministerin Klaubert, gerade zu Ihren Vorhaben im Koalitionsvertrag, was das beitragsfreie Kita-Jahr angeht, da hatten Sie zunächst gesagt und das steht auch im Koalitionsvertrag, das erste Kindergartenjahr soll frei werden. Jetzt heißt es zwischenzeitlich, das letzte, obwohl da schon annähernd 100 Prozent der Kinder im Kindergarten sind. Aber am Ende ist es wichtig, auch für die Kommunen, dass Sie sagen, woher Sie das Geld nehmen, mit dem Sie dieses beitragsfreie Kindergartenjahr bezahlen.

(Beifall CDU, AfD)

Lassen Sie die Kommunen nicht alleine auf den Kosten sitzen. Diese Diskussion dürfen Sie nicht aufmachen, hier stehen wir auch an der Seite der kommunalen Spitzenverbände.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie legen es auf die Elternbeiträge um!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, ja!)

Meine Damen und Herren, nach aktueller Prognose entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel auf Thüringen im Jahr 2015 über 12.000 Flüchtlinge und Asylsuchende. Angesichts der zu bewältigenden Zahl von Flüchtlingen stehen das Land und vor allem die Kommunen vor besonderen Herausforderungen. Von den für 2015 in Aussicht gestellten 500 Millionen Euro Bundesmittel entfiel auf Thüringen ein Anteil von rund 13 Millionen Euro. Wir ha

ben aktuell gehört, dass die Bundesregierung diesen Ansatz von 500 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro verdoppelt hat. Damit fällt auch der Anteil für Thüringen höher aus, er erhöht sich auf das Doppelte, auf 26 Millionen Euro. Unsere CDU-Fraktion hat im Haushalts- und Finanzausschuss beantragt, den Kommunen über eine kommunale Entlastungspauschale Bundesmittel in Höhe von 13 Millionen Euro nach dem alten Stand ungeschmälert zukommen zu lassen. Rot-Rot-Grün will die im Asylbereich den Kommunen zustehenden Mittel im Landeshaushalt selbst verrechnen. Das lehnen wir ab und reichen mit unserem Antrag

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hört, hört!)

die Bundesmittel als zusätzliche Entlastung vollständig an die Kommunen weiter.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich habe eben gesagt, mittlerweile gibt es einen neuen Stand – es ist heute ein wichtiger Termin in Berlin angesetzt –, die Ansätze sollen verdoppelt werden, das heißt, den Thüringer Kommunen stehen dann Bundesmittel in Höhe von 26 Millionen Euro zur Verfügung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre doch gut!)

Die CDU-Fraktion hat deshalb auch einen Änderungsantrag erarbeitet, der auf die aktuellen Zahlen eingeht. Dass Bundesmittel weitergereicht werden müssen, ist auch die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die wir an dieser Stelle ausdrücklich unterstützen. Wenn die Koalitionsfraktionen diesen Forderungen nicht zustimmen, führt das dazu, dass am Ende nicht die Kommunen, sondern dass am Ende das Land entlastet wird.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das Land hat schon bezahlt. Was wollt Ihr denn noch, wenn alles schon bezahlt ist?)

Auch hier ist wieder Ihr Koalitionsvertrag der Maßstab. Denn auf Seite 83 heißt es: Sofern der Bund die Kommunen finanziell entlastet, werden diese Entlastungen auch an die Kommunen weitergeleitet.