Dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf, Herr Kuschel, weil der Vorwurf des Rassismus gegen Mitglieder dieses Hauses nicht zulässig ist. Er beschädigt die Würde des Hauses.
Ich bitte da tatsächlich auch mal um etwas Mäßigung und Abrüstung. Dennoch war der andere Vorwurf genauso unangemessen und insofern ist auch der Ordnungsruf richtig. Ich darf Sie, Herr Brandner, darüber informieren, dass Handlungen des Präsidiums nicht zu kommentieren sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Gäste, dieser Haushaltsetat für das Jahr 2015 im Haushalt 08 – das heißt: Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – liegt uns in diesem Plenum zum Beschluss vor. Ich will Ihnen als Erstes sagen, dass ich froh bin, dass wir dies jetzt Mitte Juni tun können. Ich sage auch, dass wir engagiert an dem Haushalt 2016/2017 arbeiten.
Zuallererst möchte ich natürlich der Frau Ministerin Werner – stellvertretend für das ganze Ministerium – und natürlich auch dem Finanzministerium danken für ihre hervorragende Arbeit.
Gerade Vereine haben mich in den letzten Monaten angesprochen und nachgefragt, wie es mit den Landesgeldern aussieht. Ich musste sie auf den Sommer vertrösten. Aber ich konnte auch sagen, dass wir mit Hochdruck gearbeitet haben und dass es mit dem Doppelhaushalt in den nächsten zwei Jahren eine längerfristige Finanzierungssicherheit geben wird. Ein Punkt ist mir noch wichtig – meine Vorrednerinnen Frau Meißner und Frau Pelke haben es bereits gesagt –, dass – wenn der Haushalt beschlossen ist – die Mittel zeitnah zur Verfügung stehen und auch ausgezahlt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesamtausgaben des Arbeits- und Familienministeriums liegen bei 572,1 Millionen Euro, wobei Einnahmen in einer Höhe von 413,9 Millionen Euro eingeplant sind und damit der Zuschussbedarf bei 158,2 Millionen Euro liegt. Aber insgesamt hat sich das Saldo des Zuschussbedarfs gegenüber dem Vorjahr um circa 15 Millionen Euro verringert.
82 Prozent der Ausgaben dieses Einzelplans sind gesetzlich oder in sonstiger Weise fixiert, das heißt, es gibt nicht so viel Spielraum. Dennoch kann man sehen, wo die Schwerpunkte liegen: Stabilisierung und Erweiterung der Arbeitsmarktförderung für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängern, Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdiensts und Erhöhung der Mittel für die technische Ausstattung des Landesamts für Verbraucherschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zu den Änderungs- und Entschließungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen kommen. Dabei will ich besonders die Verschiebung der Mittel im Gesundheitsbereich thematisieren. Hier wurden Schwerpunkte auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Suchtprävention – besonders im Bereich Crystal Meth – gelegt, weil in diesen Bereichen aus unserer Sicht besonderer und akuter Behandlungsbedarf besteht. In dem Bereich Öffentlicher Gesundheitsdienst ist nicht nur die Abdeckung der Krisenintervention bei psychisch Kranken problematisch, sondern er ist gekennzeichnet durch einen grundsätzlichen Ärztemangel. Das wollen wir angehen.
Beim Thema Suchtprävention wollen wir als Koalition einen neuen Schwerpunkt setzen. Schon seit Längerem sind wir sehr besorgt über die vermehrte Ausbreitung der Droge Crystal Meth in Deutschland, insbesondere in Thüringen. Diese hochpotente Droge macht sehr schnell abhängig und kann zu Psychosen führen. Deshalb sind mehr Anstrengungen nötig, um besonders die Gruppe der Erstkonsumenten in den Fokus der Suchtberatungsstellen, Jugendsozialarbeit und Präventionsangebote zu
nehmen. Aber auch Angehörige und andere Regeldienste müssen besser informiert werden. Auch Sachsen und Bayern stellten schon zusätzliche Mittel in ihren Haushalten ein, um passende Präventionsangebote zu schaffen. Für Thüringen sind wir jetzt auf einem guten Weg.
Im Bereich Arbeit ist es uns wichtig, die Verpflichtungsermächtigung für das erprobte und weiterentwickelte Landesarbeitsmarktprogramm festzuschreiben. Beim Verbraucherschutz wollen wir die sogenannte Taskforce, von der schon im letzten Plenum die Rede war, sicherstellen. Hier soll mehr qualifiziertes Personal zur Stärkung der Veterinärüberwachung als Kontrolle von Betrieben ermöglicht werden. Außerdem soll ab 2016 die geplante Katzenschutzverordnung finanziell untersetzt werden. Die Mehraufwendungen für das Thüringer Landeserziehungsgeld ergeben sich aus der Verschiebung des Startpunkts des Gesetzes.
Außerdem liegt uns heute ein Entschließungsantrag zur Sicherung der Finanzierung der Thüringer Krankenhäuser vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Mittel aus dem geplanten Strukturfonds der Bundesregierung zur Krankenhausfinanzierung auch abgerufen werden können.
Ich bin sehr froh, dass es keine grundsätzlichen Kürzungen im Sozialetat gibt, da Kürzungen im Bereich Soziales sehr schnell einen Bumerangeffekt haben können. Wie auch im Bildungsbereich kostet so mancher eingesparte Euro in der Folge ein Vielfaches. Im Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist das nicht anders. Vielen Dank.
Frau Pfefferlein, vielen Dank. Das Wort hat nun die Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mein Dank gilt selbstverständlich dem Sozialministerium. Ich möchte noch einmal kurz etwas zum Thema Geschlechtergerechtigkeit sagen, weil das Thema für uns als Koalition ebenfalls eine große Rolle spielt. Entsprechend haben wir die Zuweisungen für die Frauenhäuser, für den Landesfrauenrat und auch für die Frauenzentren erhöht. Hier kommen wir endlich Tarifanpassungen nach, auf die lange gewartet werden musste. Ich denke, das ist ein gutes und wichtiges Signal.
Ich möchte allerdings auch noch einmal einen – ja, wie ich finde – problematischen Punkt ansprechen, nämlich mit Blick auf Änderungsanträge insbesondere aus der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten der AfD sind nämlich der Meinung, die Mittel für den Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau sämtlich zu streichen, da Gleichstellung genügend geregelt sei. Offenkundig ist Ihnen nicht präsent, dass es nach wie vor sowohl strukturelle Diskriminierung als auch sonst jede Menge Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt, die eben leider noch nicht als Gleichstellung zu bezeichnen sind. Ich will nur an die unterschiedlichen Löhne erinnern, dass Frauen nach wie vor weniger Geld für gleichwertige Arbeiten bekommen, die sie leisten, und auch an die fehlenden Aufstiegschancen für viele Frauen. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge selbstverständlich ab.
Für den Haushalt 2016/2017 haben wir uns zudem den Aufbau eines Frauenreferats vorgenommen. Ich hoffe da auf Ihre Unterstützung. Danke.
Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich der Ministerin, Frau Werner, das Wort erteile.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich möchte zunächst auch die Gelegenheit nutzen, mich sehr herzlich zu bedanken für die intensiven Beratungen sowohl in den Arbeitskreisen als auch in den Ausschüssen. Das hat uns, denke ich, alle ein ganzes Stück vorangebracht und die Änderungsanträge der Koalition zeigen das auch nachdrücklich. Die Beratungen waren auch nicht einfach angesichts der Fülle an Aufgaben, für die mein Ministerium steht. Ich denke, dass der Name des Ministeriums da auch ab und zu untertreibt. Die politischen Themen, die wir behandelt haben, reichen von Arbeitsmarkt und beruflichen Qualifizierungen über Sozialpolitik, das heißt insbesondere Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, Pflege, es geht um Gleichstellungspolitik, Familienpolitik, das ganze Thema der Gesundheitspolitik, von ambulanter Versorgung bis hin zu den Krankenhäusern. Gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz geht es auch um das Veterinärwesen, den gesundheitlichen und den technischen Verbraucherschutz und den Arbeitsschutz. Das heißt, diese Fülle an Aufgaben
Ich glaube, die besondere Herausforderung – und das hat Frau Pfefferlein benannt – besteht darin, dass wir im Sinne des Haushalts, der in Zahlen gegossene Politik darstellen soll, relativ wenig politischen Gestaltungsspielraum haben, weil viele Aufgaben schon zwingend vordefiniert sind, zum Beispiel durch bundesgesetzliche Leistungen. Von den Steigerungen im Haushaltsentwurf 08, den 45,5 Millionen Euro, entfallen knapp 39 Millionen Euro – also 80 Prozent – auf bundesgesetzliche Leistungen. Das spiegelt die Struktur des Einzelplans 08 auch insgesamt wider, weil 82 Prozent der Ausgaben im Aufgabenbudget auf Leistungen entfallen, die durch EU-Rechtsakte, Bundes- und Landesgesetze und auf andere Weise rechtlich fixiert sind.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhöhten sich die Ausgaben im Jahr 2015 lediglich um 5,6 Millionen Euro auf ein Volumen von circa 26 Millionen Euro. Das sind nur knapp 5 Prozent des Aufgabenbudgets des Ministeriums. In diesem Rahmen wollen wir Maßnahmen finanzieren, die präventiv sind, die nachhaltig sein sollen, die Teilhabe stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse hervorbringen sollen. Es geht darum, Menschen und auch Kommunen – das war ja gestern ein großes Thema – zu stärken, aber auch die Wirtschaft. Ich möchte deswegen beispielhaft einige Projekte hervorheben, die wir jetzt aus dem Landeshaushalt finanzieren wollen.
Zum einen – das wurde schon gesagt – stabilisieren wir das Landesarbeitsmarktprogramm auf dem bisherigen Niveau von 7,5 Millionen. Wir sind sehr froh, dass die Koalitionsarbeitskreise auch die Verpflichtungsermächtigung beim Änderungsantrag mit eingebracht haben. Das ist deswegen dringend erforderlich, weil wir laufende Projekte brauchen, die dauerhafter sind und dadurch Personalkontinuität und eine hohe Betreuungsdichte fördern können. Ich will dazu noch ein bisschen mehr sagen, weil in einem Änderungsantrag dieses Landesarbeitsmarktprogramm hinterfragt wird. Wir können sagen, dass wir in Thüringen eine vergleichsweise niedrige Arbeitslosenquote haben. Aber wir haben immer noch 90.000 Menschen in Thüringen, die arbeitslos sind. Eine hohe Zahl betrifft bestimmte Menschen, die von der Konjunktur nicht profitieren konnten: Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und Migranten, alleinerziehende Eltern oder junge Menschen ohne Abschluss oder mit anderen Hemmnissen. In diesem Sinne werden wir auch die Richtlinien des Landesarbeitsmarktprogramms überarbeiten. Wenn wir auf den Arbeitskräftebedarf schauen, den wir hier in Thüringen haben – immerhin gibt es eine Studie, die sagt, wir brauchen bis 2025 280.000 Arbeitskräfte, davon sind allein 70.000 Kräfte im Erweiterungsbedarf zu finden –,
müssen wir schauen, wie wir alle Potenziale, die wir hier in Thüringen haben, auch nutzen. Deswegen brauchen wir das Landesarbeitsmarktprogramm. Ich kann Ihnen auch sagen, Frau Meißner, mit uns am Tisch sitzen im Ministerium regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände, der IHKs, der Unternehmen, die sich genau darauf berufen, dass sie gern diese Menschen mit den Vermittlungshemmnissen einbeziehen wollen auf den ersten Arbeitsmarkt, aber dazu auch die entsprechende Förderung, Qualifizierung, Betreuung, Unterstützung benötigen. Dafür möchten wir dieses Landesarbeitsmarktprogramm nutzen. Ich denke, gegen einen Fachkräftemangel ist das ein ganz wichtiger Baustein.
Einen zweiten wichtigen Baustein haben Sie auch schon benannt, nämlich 2,2 Millionen Euro, die für einen Einstieg in Maßnahmen der öffentlich geförderten und gemeinwohlorientierten Beschäftigung stehen. Das ist ein beachtlicher Schritt und erstmals werden auch langzeitarbeitslose Menschen und ältere langzeitarbeitslose Menschen ganz gezielt in den Fokus genommen. Frau Stange hat dazu schon etwas gesagt, aber ich möchte auch noch mal betonen: Wir haben gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit festgestellt, dass Menschen, die von der Konjunktur nicht profitieren können – ein Drittel der Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose –, auf dem ersten Arbeitsmarkt keine realistischen Chancen mehr haben. Dort soll unser Programm ganz gezielt ansetzen. Wir sagen, das ist eine Win-win-Situation auch für die Kommunen, weil wir Arbeitslosigkeit nicht mehr finanzieren, sondern wichtige gesellschaftlich notwendige Arbeit in den Kommunen. Wir wollen auf der anderen Seite ausgegrenzten Menschen eine stärkere Teilhabe schaffen. Auch hier kann ich wieder sagen, dass die Nachfrage groß ist. Die Kommunen kommen und fragen an: Wann gibt es endlich diesen ÖBS? Wann schafft ihr endlich die gemeinwohlorientierte Arbeit? Wo können wir uns bewerben? Es kommen Vereine, die nach dem Programm fragen. Es sind betroffene Menschen, die sich tagtäglich in den Wahlkreisbüros melden. Und es sind – das ist auch besonders bedrückend – Eltern, die fragen, weil ihre Tochter beispielsweise Diabetes hat, es nicht geschafft hat, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und sich erhoffen, dass man diesen Menschen über diese gemeinwohlorientierte Arbeit, über diesen ÖBS tatsächlich helfen kann. Insofern sind wir sehr froh, dass wir im Jahr 2015 mit 1.000 Plätzen in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit starten können.
Ich möchte angesichts des Bedarfs, den wir in den letzten Wochen und Monaten festgestellt haben, noch mal sagen, dass ohne die Blockadehaltung der Bundesregierung, insbesondere vom CDU-Finanzminister Schäuble, im Hinblick auf eine bun
deseinheitliche Öffnung für einen Passiv-AktivTransfer einfach noch viel mehr möglich wäre und auf jeden Fall nötig wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen zudem den Ausbau der Thüringer Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren fortsetzen. Die Situation in den Familien ist heute sehr belastet, das wissen wir. Wir haben viele Ein-Eltern- und Ein-Kind-Familien, wir haben vererbte Armut, es gibt kaum noch Erfahrungen, von denen junge Eltern profitieren könnten. Das heißt, Eltern brauchen Lobby, sie brauchen Netzwerke und Beratung. Wir denken, dass wir über diese Eltern-Kind-Zentren diese niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangebote tatsächlich auch leisten können. Es ist deswegen nicht nur ein nachhaltiges Projekt, sondern auch wieder ein Projekt, das direkt den Kommunen zugutekommt, weil man natürlich langfristig durch Prävention auch unerwünschten Entwicklungen zuvorkommen kann, die später zu sehr hohen Folgekosten in den Ländern und Kommunen führen könnten. Weitere wichtige Maßnahmen des Haushalts sind Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts in Thüringen – im Übrigen auch eine Forderung, die wir aus den Kommunen bekommen haben. Wir sind sehr froh über den eingebrachten Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen.
Ich möchte deswegen auch noch mal Frau Herold widersprechen: Natürlich leisten wir genau in dem Bereich Zusätzliches, indem wir die Gesundheitsämter stützen, die ganz explizit kommunale Aufgaben wahrnehmen, im Sozialpsychiatrischen Dienst, in der Kinder- und Jugendgesundheit, aber auch in der Umwelt- und Hygienemedizin. Auf der anderen Seite fördern wir auch Maßnahmen des Erhalts der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum; auch diese haben wir angehoben.
Nicht zu vergessen ist – das hat Frau Pfefferlein auch schon angesprochen – das stärkere Engagement des Freistaats in der Arbeit gegen die Modedroge Crystal. Wir haben ein neues Konzept. Insbesondere soll dadurch die Vernetzung der Suchtberatungsstellen verbessert werden. Es sollen vorhandene präventive Angebote besser koordiniert, qualitativ gestärkt und ausgebaut werden. Auch hier haben uns die Regierungsfraktionen durch den Änderungsantrag sehr aktiv begleitet – herzlichen Dank dafür.
Ich könnte jetzt weitere Beispiele nennen, wie wir den nicht so großen Gestaltungsspielraum des Haushalts nutzen, um wichtige Aufgaben zu erfüllen und zentrale Anliegen des Koalitionsvertrags auch wirksam zu verfolgen. Frau Meißner, natürlich hätten auch wir viel mehr Wünsche. Wir sehen notwendige Aufgaben, die wir erfüllen müssen, aber der Haushalt 2015 ist eben ein Übergangshaushalt. Wir werden natürlich andere Aufgaben nicht aus
den Augen verlieren, müssen uns aber trotzdem mit den Forderungen von Haushaltskonsolidierung, Setzung von Schwerpunkten, Begrenzung von Ausgaben auseinandersetzen. Aber Frau Pelke und andere aus den Fraktionen haben schon genannt, welche Schwerpunkte wir im Haushalt 2016/2017 auch ins Auge gefasst haben.
Lassen Sie mich noch etwas zu den Personalausgaben des Ministeriums sagen. Aus unserer Sicht ist das nicht nur ein Kostenblock, der mit Stellenabbau zu tun hat oder mit sonstigen ausgabenbegrenzten Maßnahmen gesenkt werden muss. Für uns geht es um diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tag für Tag die von mir beschriebene und kontinuierlich anwachsende Fülle an Aufgaben bewältigen. Ich möchte an dieser Stelle auch meinem Ministerium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium ganz herzlich danksagen, die wirklich in den letzten aufgabenstarken Monaten sehr stark mitgezogen und dafür gesorgt haben, dass wir diesen Haushalt heute hier auch so vorlegen konnten.
Ich möchte gern noch etwas zu den Stellen sagen. Es sind keine dauerhaften Stellenmehrungen im Einzelplan 08 vorgesehen. Sie haben das richtig gesagt, Frau Meißner, das ist alles über die Ausbringung von befristeten Stellen oder durch die Verschiebung einzelner kw-Vermerke vorgenommen worden. Wichtig war für uns vor allem die personelle Verstärkung des Ministeriums im Bereich der ESF-Verwaltungsbehörde. Hier geht es darum, den Mittelabfluss in Brüssel tatsächlich auch sicherzustellen, da geht es um Millionen – das ist also notwendig. Zum Zweiten sind wir sehr froh, dass uns durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Hebung von zwei Stellen im TLV hilft, das wichtige Amt als Kontroll- und Fachaufsichtsbehörde personell zu stärken – im Übrigen auch wieder eine Forderung, die von Landrätinnen und Landräten, von Kommunen immer wieder an uns gestellt wurde.
Zusammenfassend möchte ich noch mal sagen, dass die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2015 für unser Ministerium immer noch Herausforderungen enthält. Zum Beispiel müssen wir auch eine Globale Minderausgabe im Haushaltsvollzug vollziehen, aber insgesamt, denke ich, ist es ein ausgewogenes Ergebnis. Wir haben die Haushaltsverhandlungen zu einem guten Ende aus unserer Sicht geführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage noch mal, ob es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 08 – Ministeri