Und deswegen, meine Damen und Herren, wenn wir über K+S reden, will ich deutlich sagen, auch im Wahlkampf des vergangenen Jahres habe ich mit der IG Bergbau, Chemie und Energie immer wieder den Kontakt gehalten, wenn es um die Arbeitsplätze in Thüringen geht. In den letzten Stunden und Tagen – ich habe mit Herrn Mohring mehrfach telefoniert – habe ich ununterbrochen mit der IG BCE darüber geredet, mit dem Vorstand von K+S geredet und mit der Hessischen Landesregierung. Kollegin Siegesmund hat mit den zuständigen Kollegen von Hessen telefoniert, ich habe mit Volker Bouffier, als er aus Asien zurückkam, sofort telefoniert, weil wir uns strategisch ausrichten müssen. Und deswegen: Ja, Umweltstandards darf man nicht zum Nulltarif anbieten und man kann nicht dafür sorgen, dass wir jetzt so tun, als hätten wir nicht noch einen Konflikt. Wenn ich mit dem Vorstand von K+S rede, dann weiß der auch, dass wir sie gerade wieder verklagt haben, also dass wir jetzt die Klageerwiderung eingeleitet haben und dass wir – das mag ja Herrn Höcke nicht bekannt sein – zurzeit 24 Millionen Euro im Jahr aus Landesmitteln an K+S zahlen und wir der Meinung sind, dass wir es zu Unrecht zahlen. Eine Klage ist gerade verloren gegangen, wir gehen ins Rechtsmittel, aber unabhängig von dieser juristischen Betrachtung, was uns im Moment von der Geschäftspolitik des Vorstands von K+S trennt, muss man doch auf das
Gemeinschaftliche und auf das Regionale achten. Wenn wir also über K+S als produzierenden Betrieb reden, der in der Bundesrepublik an der Börse angesiedelt ist und seinen Sitz in Deutschland hat – es geht nicht darum, ob Kanadier, Russen, Chinesen oder wo immer der Mehrheitsgesellschafter herkommt –, dann reden wir im Moment über ein Unternehmen, das hier seinen Sitz hat und in der Region verankert ist. Wenn wir über dieses Unternehmen reden, müssen wir über 4.000 Beschäftigte am Standort Werra reden. Davon sind es allein 1.500 Beschäftige, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Wir reden von 400 Auszubildenden, davon ein Drittel direkt Thüringer junge Leute. Wir reden vom Verbundwerk Werra. Darüber ist zu reden – Dagmar Becker hat darauf hingewiesen –, das ist das berühmte Rollloch Unterbreizbach-Hattorf, die Frage, welche Salze an welcher Stelle abgebaut werden. Eine Gefahr, die besteht, ist relativ schnell, dass man Unterbreizbach einfach abschaltet und sagt, das Ganze kann man auch unter Tage durch das berühmte Rollloch nach Hessen hinüberschaffen. Dann hätten wir als Thüringer den ersten großen Verlust an aktiven Arbeitsplätzen auf Thüringer Boden. Die Frage kann uns allen nicht egal sein. Die Frage, ob dieser Mensch in einem Betrieb arbeitet, der in Thüringen ansässig ist, ist mir als Ministerpräsident eben nicht egal, sondern es ist eine entscheidende Frage, dass wir mit diesem Unternehmen darüber reden, dass dieses Unternehmen produzierend weiter am Standort bleiben muss, und es ist auch unser Gesprächspartner, wenn wir nicht einer Meinung sind. Herr Mohring hat vom Vier-Phasen-Plan gesprochen. Der findet nicht unsere jubelnde Zustimmung, weil es immer noch die Erdverpressung ist, bei der wir sagen: Es wäre besser, wir würden die Erdverpressung in eine Rohstoffgewinnung wandeln. Deswegen gibt es im Moment Gespräche zwischen Kollegin Siegesmund, dem Kollegen Tiefensee und mir, ob wir das K-UTEC-Verfahren nicht gemeinsam als Forschungsauftrag in Gang bringen, ob wir nicht gemeinsam mit dem Unternehmen reden, und darüber habe ich auch mit Volker Bouffier geredet, zu sagen: Lasst uns doch mal über eine Zukunftsperspektive reden – nicht über die Frage: Wird weiter unter die Erde verpresst oder wird eine lange Leitung gebaut und die lange Leitung kostet 1 Milliarde und die soll der Steuerzahler zahlen? Nein. Vielleicht sollten wir mal darüber reden, ob wir ein paar Hundert Millionen in Gang setzen, gemeinsam, um ein neues Zentrum in Gang zu bringen, um aus Laugen wieder Rohstoffe zu machen und vielleicht die eine oder andere Halde wieder rückabzubauen und in Rohstoff zu verwandeln.
am Markt im Moment negativ bewertet werden, noch mit einleiten können, dann hätten wir einen doppelten Effekt. Dann würden wir nämlich ein Kraftwerk bauen, das nicht Geld kostet, sondern ein Kraftwerk, das Geld verdient oder zumindest den Rohstoffpreis attraktiv macht. Darüber wollen wir aber mit einem Partner reden, der mit uns redet. Wenn es aber darum geht, Marktbereinigung zu machen, redet gar keiner mit uns. Deswegen bin ich der CDU-Fraktion ausdrücklich dankbar, auch dass die größte Opposition sagt: Das ist keine Frage von Regierung und Opposition, sondern das ist eine Frage der gemeinsamen Verantwortung. Und es ist auch die Verantwortung von Hessen und Thüringen gemeinsam. Das ändert nichts daran, dass unsere Klage gegen den Konzern K+S trotzdem bleibt. Da sage ich auch – da ist es uns auch egal, wem es dann gehört –, der hat mit unserer Klage zu rechnen und wir werden uns juristisch auch mit dem auseinandersetzen. Alle Auflagen, die zu erfüllen sind, werden wir gegen jeden durchsetzen. Das war also keine Drohung, sondern einfach nur eine Feststellung, dass jeder die Verantwortung für die Region hat. Deswegen wollte ich einfach sagen: Wir müssen uns zusammentun, um Thüringer Interessen an der Seite der Arbeitnehmer aus Thüringen auch zu formulieren, aber auch, um darauf hinzuweisen, allein die Lohnsteuer im Jahr 2012 im Verbundwerk Werra betrug 37 Millionen Euro. Die Gewerbesteuer des Verbundwerks betrug 43 Millionen Euro. Allein die Grundsteuerzahlungen sind immer noch 300.000 Euro. Die Frage, ob die bei uns vereinnahmt werden oder nicht, ist eine zentrale Frage und ist eine virulente Frage für uns, die von existenzieller Bedeutung für die ganze Region ist. Wenn wir dann bei der Frage, wie bewerten wir den Bestandsschutz, noch mal eine Zukunftsperspektive öffnen und sagen, lasst uns die Laugen in Rohstoffe wandeln, lasst uns vorhandene Lagerstätten mit diesem Unternehmen auch gemeinsam wieder aktivieren. Warum sollte denn nicht ein gemeinsames Abbauen verschiedene Bergwerke – oder ehemalige Bergwerke waren da im Angebot, es hat ja am Ende keinen Zuschlag gegeben. Warum sollten wir in der Region nicht reden, da ist noch genügend weißes Gold unter Tage. Das müssten wir aber verbinden und sagen, mit dem heutigen Stand der Technik müssen wir in die Zukunft investieren.
Wir können nicht rückwärtsgewandt so weitermachen, wie jahrzehntelang der Raubbau gegen die Natur betrieben worden ist.
Konkurrenten vom Markt zu kaufen, die teuren Gruben in Deutschland zu schließen und dann den Marktpreis nach oben zu treiben, dann haben wir niemanden mehr, der bei uns abbaut, dann haben wir keinen Partner. Deswegen ist es uns nicht ganz egal, was da passiert.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bittere ist, da wird schon Monopoly gespielt. Und das Wort „Monopol“ spielt da eine große Rolle. Ich würde mir wünschen, dass wir, Hessen und Thüringen gemeinsam – und da ist es auch hilfreich, mit der CDU zu kooperieren –, auf die Bundesebene zugehen und sagen: Seht euch das mal unter Monopolbildungsgesichtspunkten an, was da passiert. Es ist eben nicht egal, was da passiert.
Meine Damen und Herren, es geht am Ende auch um Düngemittelpreise, es geht um die Frage der Marktfähigkeit. Interessanterweise, selbst wenn die Gestehungsproduktion in Kanada und in China und in Russland deutlich anders und preiswerter ist als bei uns, produziert K+S immer noch renditeorientiert. Nicht so, dass man jetzt sagt, der marktwirtschaftliche Wert an der Börse wäre ideal gewesen. Da hat der Vorstand sich auch mal an die eigene Nase zu fassen. Dass der niedrige Marktkurs derzeit so lange bestand, hat auch etwas damit zu tun, dass ein Vorstand sich nach seiner eigenen Verantwortung fragen muss. Es ist nicht die Frage der Politik, sondern die Frage des Vorstands: Wie hast du selbst deine Kurspflege betrieben? Das macht es ja erst so interessant. Dann kommen Kurssprünge von 40 Prozent. Da sage ich, gegen diese Form von „Monopoly“ haben jedenfalls wir als Landesregierung erheblich etwas. Dieses „Monopoly“ wird auf dem Rücken von Thüringer Menschen gespielt und wird mit der Thüringer Umwelt und der Thüringer Region gespielt. Deswegen sagen wir ganz deutlich, diejenigen, die sich zusammenschließen wollen, um dafür zu sorgen, dass wir mit Kali und dem Rohstoff Kali dauerhaft in der gesamten Region – da meine ich Harz und Werra – unsere Hausaufgaben machen, da werden wir – und das kündige ich an – uns auch noch um den Altlastenfreistellungsvertrag kümmern und wir werden uns auch um den Fusionsvertrag kümmern. Wir haben eine eigene IMAG, Interministerielle Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig mit diesen Fragen auseinandersetzt. Ich verspreche jedem, das wird uns die ganze Legislatur begleiten. Wir werden an dieser Stelle auch Vergangenheitsbetrachtung machen, aber nicht um Historie aufzuarbeiten, sondern um den Bund wieder ins Boot zu holen, damit er die Verantwortung übernimmt, vor der er sich bis heute drückt, nämlich die bergrechtliche Absicherung von nassen Gruben und anderen Geschichten,
wo man bei Wismut gesagt hat, das ist 100 Prozent Bund, und bei Kali hat man gesagt, na ja, die Thüringer haben sich halt übertölpeln lassen, die sollen das mal bezahlen. Das kann ich aber schlecht K+S anlasten. Das ist das Verhältnis Land Thüringen zu Bund. Das ist unsere Hausaufgabe. Deswegen sage ich, diesen Teil der historischen Betrachtung werden wir weiter bearbeiten. Aber den, der uns mit dem aktivierten Unternehmen und dem aktiven Unternehmen verbindet, bei dem sage ich: Wer in der Region platziert ist, ist auch empfindlich für das, was die Menschen in der Region denken, fühlen, sehen und auch einbringen. Wer in einer Region der Brotgeber ist, mit dem sollten wir an einem Tisch sitzen und darüber reden, dass er auch in Zukunft Brotgeber ist. Deswegen: Ja, Herr Mohring, auch wir als Regierung sind gern bereit, mit der Opposition CDU zusammenzuarbeiten. Die rot-rot-grüne Landesregierung und die Parlamentarier werden – wie in der Vergangenheit auch, als wir einstimmige Beschlüsse im Landtag gefasst haben, als es um die Offenlegung der Geheimverträge ging – auch in diesem Sinne sagen: Wir werden gemeinsam agieren, dass wir „Monopoly“ auf dem Rücken des Werks in Unterbreizbach nicht zulassen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich fraktionslos, Abg. Gentele fraktionslos)
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Die Redezeit der Fraktionen hat sich noch einmal um eineinhalb Minuten verlängert. Ich sehe aber keine – doch, eine weitere Wortmeldung, Herr Brandner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe aufmerksam gelauscht und muss sagen: Herr Ramelow, ich bin etwas verwundert, dass Sie sich hier hinstellen – genau wie auch die anderen Abgeordneten Ihrer Einheitsfraktion und der CDU – und einer protektionistischen Abschottungspolitik das Wort reden. Das wundert mich sehr. Sie sind doch sonst so weltoffen und tolerant gegenüber jedem. Sie betreiben hier ausländerdiskriminierende Wirtschaftspolitik. Das muss Ihnen mal ganz klar gesagt werden!
Lassen Sie doch einfach den Markt machen, was der Markt will, dann wird schon alles gut. Aber diskriminieren Sie nicht Ausländer nur deshalb, weil sie Ausländer sind, das verstehe ich nicht.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde damit schließe.
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/348 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/844
Das Wort hat Abgeordneter Bühl aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Herr Bühl.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz soll den Beschäftigten in Thüringen gegenüber ihrem Arbeitgeber zukünftig ein Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen anerkannter Träger auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung eingeräumt werden. Der oben genannte Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung sieht unter anderem vor, den Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, innerhalb eines Kalenderjahrs grundsätzlich an fünf Arbeitstagen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zu gewähren.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 10. Plenarsitzung am 10. März 2015 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss überwiesen. Als mitberatende Ausschüsse fungierten der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Nach Maßgabe des Beschlusses des
Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom 30. April 2015 wurde der Gesetzentwurf am 5. Mai 2015 zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums des Thüringer Landtags gestellt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat zudem in seiner 4. Sitzung am 21. April für den 26. Mai beschlossen, eine mündliche Anhörung von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Im Online-Forum gingen insgesamt 121 Beiträge zu 16 Fragen ein. Zu der wesentlichen Frage, wie die Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes bewertet wird, gingen 30 Beiträge ein. Davon sprechen sich neun Beiträge für die geplante Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes aus. Zur Begründung wurde hier angeführt, dass bereits in 12 von 16 Bundesländern ein solches Gesetz existiert. Zudem trage das Gesetz zu einer Steigerung der außerberuflichen Weiterbildung bei und wirke der Wahl- und Politikverdrossenheit entgegen. Von gesellschaftlich aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche ihren Horizont erweitern und sich sprachlich weiterbilden, profitiere auch die Wirtschaft – so die Aussage dieser Beiträge.
Mit 21 Beiträgen äußerte sich allerdings die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer kritisch zur geplanten Einführung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Hierbei kristallisierten sich zwei Hauptargumente heraus, wobei der größte Kritikpunkt die Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen ist. In auffallend vielen Beiträgen wird zudem von einer drohenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit gesprochen. Durch Drosselung der Produktivität durch eine Steigerung der Lohnkosten aufgrund von Überstunden der verbleibenden Mitarbeiter und Fehltagen sei eine unverhältnismäßig hohe Benachteiligung von Thüringer Unternehmen zu befürchten.
Darüber hinaus wurde mehrfach angemerkt, dass das Gesetz in unzulässiger Weise in die Entscheidungshoheit und in die betriebsinternen Abläufe eingreife. Es gehe ausschließlich zulasten der Unternehmen. In diesem Zusammenhang sprachen zwei Beiträge von einer Enteignung. Weiterhin wurde mit dem Missbrauch von Bildungsmaßnahmen sowie der versteckten Erweiterung des Urlaubsanspruchs argumentiert. Vier Beiträge gehen in diesem Zusammenhang darauf ein, dass betriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bereits fester Bestandteil in der Personalentwicklung von Unternehmen sind.
Ein ähnliches Bild zeigte sich in der mündlichen Anhörung vom 26. Mai 2015, bei der die kommunalen Spitzenverbände, Interessenvertreter der Wirtschaft, einzelne Unternehmer sowie Vertreter der Gewerkschaften und von Bildungsträgern gehört wurden. Gewerkschaften und Bildungsträger begrüßten das Gesetz grundsätzlich und forderten die
Die Vertreter der Wirtschaft und der Kommunen lehnten das Gesetz ab. Die kommunalen Vertreter führten aus, dass es keinerlei Kostenschätzungen über die finanziellen Auswirkungen gäbe. Die Vertreter der Wirtschaft machten deutlich, dass sie es ablehnten, dass die Arbeitgeber allein für das neue Gesetz bezahlen sollen. Das Bildungsfreistellungsgesetz – so hieß es in mehreren Stellungnahmen – widerspreche dem Wesen der sozialen Marktwirtschaft. Erneut hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung am 9. Juni 2015 und in seiner 9. Sitzung am 30. Juni 2015 beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit den vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen.
Die Fraktionen der CDU und der AfD lehnten den Gesetzentwurf ab. Gründe hierfür seien unter anderem die mangelnde Einbeziehung beruflicher Weiterbildung in den Gesetzentwurf sowie die Einführung bei Firmen mit fünf Arbeitnehmern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Ich eröffne damit die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste und Besucher, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, nach einigen Jahren der intensiven öffentlichen Debatte und auch der Debatte hier im Landtag stehen wir heute kurz vor der Verabschiedung eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Wir verabschieden damit eines der zentralen Projekte des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags und werden damit auch etwas beschließen, was unter der CDU-geführten Regierung noch gescheitert ist und was wir nun gemeinsam mit SPD und Grünen endlich auf den Weg bringen können.
Mit dieser Entscheidung haben dann ab dem 1. Januar 2016 ganz offiziell nur noch die Länder Sachsen und Bayern kein ähnliches Gesetz vorzuweisen. Auch das zeigt, dass dieses Gesetz bei mittlerweile dann 14 vorliegenden Bildungsfreistellungsgesetzen längst überfällig war – als klares Zeichen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Freistaat, damit wir ihnen die Möglichkeit bieten können, Freistellungen zu beantragen, um sich weiterbilden und eben auch bilden zu können.
Wie vielleicht auch die einen oder anderen hier im Saal heute in der „Thüringischen Landeszeitung“ lesen konnten, ist dieser Vorstoß der Thüringer rotrot-grünen Landesregierung eben auch in der Bevölkerung eher positiv bewertet, denn die Zahlen der Insa-Umfrage belegen,
dass ganz klar gesagt wird, es wird überwiegend als positiv, als gut bewertet. An dieser Stelle sei noch eines hervorzuheben: Je jünger die volljährigen Befragten in der Umfrage waren, desto höher war auch die Zustimmung. Auch das ist für uns noch mal ein Zeichen dafür, dass wir hier zum einen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Auszubildende eine wichtige Möglichkeit schaffen und bieten. Der Leitgedanke dieses Gesetzentwurfs ist es, eine bessere Möglichkeit für das lebenslange Lernen zu schaffen. Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich nicht nur im Beruf fachlich weiterzubilden, sondern auch, sich gesellschaftspolitisch zu informieren, damit sie auch Kenntnisse zur Ausübung beispielsweise ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten erwerben können. Die Beschäftigten haben dabei, wenn sie den Wunsch auf Weiterbildung hegen, dann auch die Möglichkeit, dies unter der Fortzahlung ihrer Bezüge entsprechend zu tun.