Ich will zum Ende noch einmal die unabhängige Kommission zitieren, das halte ich eigentlich für eine sehr wichtige Aussage, die wir uns vielleicht noch einmal alle, auch wenn wir später noch einmal darüber diskutieren sollten, vor Augen halten: „Angesichts all dessen hält die Kommission es für unabdingbar, dass der Status der Abgeordneten öffentlich sichtbar eine entsprechende Wertschätzung seitens der Gesellschaft erfährt. Zu diesem Status gehören eine Vergütung und eine Versorgung, die das parlamentarische Mandat im Vergleich zu anderen bedeutenden Funktionen in Staat und Gesellschaft wenigstens gleichwertig erscheinen und nicht zurückfallen lassen. Sie müssen den beschriebenen Besonderheiten dieses Amtes und der Tatsache gerecht werden, dass die Leistung der Abgeordneten … nicht etwas Selbstverständliches und allenfalls Hinzunehmendes darstellt. Denn letztlich ist es das Verdienst der Abgeordneten, dass Parlamente Institutionen ohne Alternative sind, wenn es darum geht, mit demokratischem Anspruch Dreierlei zu erfüllen: die wachsende Vielfalt gesellschaftlicher Interessen aufzunehmen, diese am Gemeinwohl orientiert zum Ausgleich zu bringen und dabei die anstehenden Probleme angemessen zu lösen.“ Jetzt nur noch einen Satz: „Nur wenn sich diese Leistung des Bundestages im Status seiner Abgeordneten widerspiegelt, wird es auch künftig gelingen, das parlamentarische Mandat attraktiv für alle Mitbürger zu gestalten, auf deren Bereitschaft zu diesem Dienst die Demokratie für ihre dauernde Leistungsfähigkeit und Legitimität angewiesen ist.“ So viel, Herr Brandner, zu der von Ihnen beanstandeten Höhe. Dem Grundsatz, den ich eben vorgelesen habe, wird die derzeitige Thüringer Regelung gerecht. Sie legt für jeden sichtbar offen, auf welcher Grundlage die Entschädigung berechnet ist. Es besteht kein vernünftiger Grund, diese Regelung, die von den Thüringern in einer
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr viel gesagt worden, deswegen habe ich nur ein paar handschriftliche Anmerkungen. Es ist in der Tat so, die Rechtsprechung hat das auch ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitige Regelung mit der Anpassung an die allgemeine Gehalts- und Tarifentwicklung der Diäten durchaus transparent ist, absolut angemessen. Es ist auch schon gesagt worden, andere Bundesländer und auch der Bundestag selbst haben sich unsere Regelungen zum Vorbild genommen, um jetzt auch entsprechend zu agieren. Die Linken haben das in der Vergangenheit kritisch gesehen. Aber jetzt wollen wir hier um 20 vor sechs auch mal ein bisschen ehrlich miteinander sein. Eure Aktion 54 bedeutet nicht, dass Ihr seit 1997 eure Diäten eingefroren habt. So ist es nicht, sondern ihr nehmt praktisch immer zeitversetzt die Erhöhung mit, ihr schaltet euch sozusagen immer einen Gang zurück und die Differenz zwischen der letzten Erhöhung und der neusten Erhöhung wird in einen Fonds eingezahlt, aber auch nicht von allen von euch. Das verteilt ihr dann
der Geschäftsführer nickt. Das muss man nur mal klarstellen, weil immer der falsche Eindruck dann doch entsteht, ihr würdet praktisch seit 1997 alles in die sozialen Bereiche investieren. Das macht ihr nicht, müsst ihr auch nicht. Das wäre auch unangemessen aus meiner Sicht. Also, wie gesagt, ihr seid immer nur ein Jahr zeitversetzt dran und das ist alles. Ja, und auch okay, wenn ihr das so weitermachen wollt. Aber das ist es auch, nicht mehr.
Knut Korschewsky, zu dem Vorschlag, jetzt die Aufwandspauschale abzuschaffen und mit Betriebskosten zu arbeiten: Das muss man sich auch mal genauer angucken. Was bedeutet das denn? Betriebskosten würde bedeuten, dass man steuermindernd seine Ausgaben für das Wahlkreisbüro, für alles, was man macht, für die Festchen, für seine Mitarbeiter, dass man das alles sozusagen steuer
mindernd geltend machen könnte? Da würde dann eine Steuer vielleicht von null rauskommen, aber auch entsprechend nichts übrig bleiben, weil ich dann alles auch noch ausgegeben habe. Das heißt, wir müssten die Grunddiät noch einmal wieder erheblich erhöhen und wir hätten dann das Problem, dass Finanzbeamte darüber entscheiden, regional unterschiedlich, je nach dem, bei welchem Finanzamt der jeweilige Abgeordnete beheimatet ist: Was ist denn jetzt eigentlich angemessen für die Mandatsausübung und was nicht? Wer setzt denn hier zum Beispiel ein großes Auto als Betriebskosten ab – das macht man ja als Selbstständiger –, wer fährt mit dem Fahrrad? Also, wenn ich allein ein Auto abschreibe, so wie das ein Anwalt macht, dann würde ich schon erheblich über die ganzen Kosten kommen, die im Moment in dieser steuerfreien Aufwandspauschale beheimatet sind. Wir hätten dann auch das Problem, dass das eine Finanzamt so, das andere das vielleicht anders beurteilt. Wir haben einen riesigen Verwaltungsaufwand und deswegen ist diese steuerfreie Aufwandspauschale, die ja auch nicht irgendwie aus dem Himmel gegriffen ist, auch eine sinnvolle Regelung, die, wenn man sie mit der Preisentwicklung indexiert, aus unserer Sicht auch komplett nachvollziehbar und transparent ist. Wir müssen uns also nicht, um als vermeintlich sparsam dazustehen, eine Riesenbürokratie an die Backe binden, die am Ende sogar viel teurer werden dürfte. Denn wenn jetzt jeder von Ihnen und von euch wirklich seine Kosten aufschreibt, dann ist das am Ende wesentlich mehr als das, was uns in der steuerfreien Aufwandspauschale zugemessen wird. Dann haben wir dem Land kein Geld erspart,
sondern eigentlich haben wir das Land mehr Geld gekostet. Wir sind alle Idealisten, wir machen den Job trotzdem sehr gern hier. Wenn es wirklich darum ginge – und den Eindruck versucht ja der Antragsteller zu erwecken –, dass man sich hier irgendwie Geld in die Tasche schaufelt, also wenn es wirklich so ist, dass Leute, die dumm und faul sind, einen Job im Landtag anstreben, um das Geld nachgeschmissen zu kriegen, dann müssten es bei den Landtagswahlen ja immer 100.000 Bewerber sein. Es sind viel weniger, weil diejenigen, die sich ernsthaft damit beschäftigen, wissen, dass wir hier eine angemessene und gute Arbeit machen. Dafür muss man dann letztlich angemessen bezahlt werden.
Zur Attraktivität des Jobs hat der Kollege Scherer auch schon einiges gesagt. Also ich komme aus einem Berufsstand, für den die Verdienstmöglichkeiten als Landtagsabgeordnete nicht der finanzielle Aufstieg sind – das möchte ich auch mal anmerken –, und von daher habe ich persönlich keinen Grund, an dieser isolierten Regelung hier irgendetwas zu ändern, wie das jetzt die AfD möchte.
Nichtsdestotrotz haben wir uns vereinbart und das machen wir gern, sozusagen die Nebenregelungen noch einmal genau in Augenschein zu nehmen, was Altersversorgung angeht, und zu der Tatsache, wann setzt die ein, haben wir ja auch vom Rechnungshof einen guten Bericht mit Anregungen bekommen. Das wollen wir selbstverständlich ansehen, ob das nicht eine unangemessene Privilegierung gegenüber der Restbevölkerung ist. Aber die Grundvergütung und die steuerfreie Aufwandspauschale hier irgendwie als unangemessen hinzustellen und den Modus der Ermittlung, also dafür habe ich ehrlich gesagt kein Verständnis. Alle Alternativen sind nicht besser und deswegen, wie ich anfangs schon sagte und andere Kollegen auch, kommen ja nun viele andere Länder genau auf unser Modell zurück, das unser Verfassungsgerichtshof klar als verfassungsmäßig, als transparent qualifiziert hat. In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag keine Folge leisten.
Ja, meine Damen und Herren, Frau Marx, ich habe die Aufwandsentschädigung nicht als unangemessen dargestellt. Ich habe gesagt, es wäre mehr als auskömmlich, aber „unangemessen“ habe ich nicht gesagt. Und Sie haben recht, der Job macht mir zumindest hier so viel Spaß, ich würde auch auf die Diäten verzichten, allein nur weil ich immer so einen Spaß habe, hier zu sitzen und Ihren Worten zu lauschen. Aber auch das steht ja in den Gesetzen, darauf verzichten darf ich gar nicht,
Frau Marx, Sie haben relativ kurz geredet, ich bedanke mich dafür. Ich hoffe, Sie geben mir so ein bisschen Redezeit ab, dann kann ich umso länger reden, denn ich muss Herrn Scherer enttäuschen. Herr Scherer, es ist nicht alles gesagt zu diesem Thema.
Ich wundere mich schon, wie Sie mit Ihrem Hintergrund hemdsärmlich hier bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung und unser Grundgesetz einfach so beiseite wischen und sagen, dass unser Verfassungsgericht in Thüringen sagt – bestückt von Ihnen mit den dortigen Richtern –: Das ist alles
gerade so noch in Ordnung und das ist noch vertretbar. Also so eine krude Argumentation hätte ich von Ihnen nicht erwartet.
Ja, ja, das war ja noch kruder. Der Herr Ramelow ist leider weg – vorhin sagte er, man müsste nicht jeden Quatsch kommentieren.
Herr Korschewsky, ich muss trotzdem noch zwei, drei Sätze zu Ihnen sagen. Also mit dem, womit Sie sich hier hingestellt haben, da wären Sie, glaube ich, sogar beim unfähigsten Lehrer Ihrer Parteihochschule durchgefallen. Mit so einer „Argumentation“ sich hier hinzustellen, zu sagen: „Eigentlich sind wir ja schon seit 15 Jahren dafür, aber deshalb stimmen wir jetzt dagegen“, das müssen Sie den Leuten mal erklären, was Sie damit eigentlich wollen.
Da kommen rechtspopulistische Vorschläge, Sie haben 15 Jahre dasselbe gepredigt – und was war das denn dann? Hatten Sie Rechtspopulisten in Ihren Reihen? Frau Nitzpon? Die kenne ich nicht. Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn sich da so faschistische Umtriebe bei Ihnen in der Partei abgespielt haben sollten, die Sie dann 15 Jahre gar nicht gemerkt haben. Das müssen Sie den Leuten mal erklären, wie Sie denen 15 Jahre lang was erzählen und wenn Sie das ändern können, machen Sie das nicht. Das ist die klassische Art eines Politikers, der nicht glaubwürdig ist.
Meine Damen und Herren, mit diesem auch verfassungsändernden Gesetzentwurf wollen wir, dass die automatische Anpassung – also stets Erhöhung – der Entschädigungen, auch Diäten genannt, ab sofort gestoppt wird, eingefroren wird, und danach, da haben Sie mir nicht zugehört, Herr Korschewsky, wird darüber geredet, wie man das vernünftig gestalten kann. Erst mal bringen wir hier die Notbremse rein.
Entschädigung, meine Damen und Herren, ist schon ein eigenartiges Wort in dieser Beziehung. Oder empfindet in diesem Hause irgendjemand sein eigenes Hiersein für sich als Schaden, also als materiellen oder immateriellen Nachteil, den er durch ein Ereignis erlitten hat? Ich sehe keinen, der Ja gesagt hat, also habe ich recht. Dass es sich beim Einzug in den Landtag um ein schädigendes Ereignis handeln soll, erscheint mir auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ja stets heftige Rangeleien und Kämpfe im Vorfeld von Listen- und Kandidatenaufstellungen – ja bitte?
Ich mache es gern am Ende, weil ich nicht weiß, wie es sich zeitlich auswirkt, aber immer wieder gern.
Dass es sich um ein schädigendes Ereignis halten soll, kann man kaum glauben, denn sonst wären ja die Kämpfe und Rangeleien im Vorfeld von Listenund Kandidatenaufstellungen, Sie bei den Grünen kennen das ja auch ganz besonders, nicht erklärbar. Wer kämpft schon dafür, wissentlich einen Schaden zu erleiden?
Dieser gar nicht vorhandene Schaden, meine Damen und Herren, wird durch Entschädigungen und eine in die Verfassung geschriebene Entschädigungserhöhungsklausel noch versüßt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Wir greifen hier aus Überzeugung ein Wahlkampfversprechen auf und wollen diesem Selbstbedienungsmechanismus ein Ende bereiten. Das derzeitige Prozedere ist nicht geeignet, angemessene Diäten festzusetzen. Statt mit Medien, Steuerzahlern und Bürgern eine öffentliche Debatte zu führen, werden die Diäten automatisch jedes Jahr angepasst und das heißt seit jeher, erhöht. In diesem Jahr ist die Erhöhung um den höchsten Betrag in diesem Jahrtausend erfolgt, das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Unser Gesetzentwurf wird dieses Problem, das Sie auf der linken Seite vor über 15 Jahren bereits erkannt, benannt aber nicht beseitigt haben, lösen. Und Sie können dann auch nach der zweiten Lesung und der Annahme unseres Gesetzes Ihren Verein auflösen. Die derzeitige Höhe von Grund- und Aufwandsentschädigungen wird auf hohem Niveau festgeschrieben. Zukünftige Anpassungen bedürfen ab sofort eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit allem Drum und Dran, vor allem mit öffentlicher Debatte. Unser Entwurf müsste und sollte eigentlich hier im Haus auf eine große Mehrheit stoßen, wenn Sie, vor allem auf der linken Seite, wahrhaftige und wahrheitsliebende und Versprechen haltende Politiker wären und sein sollten. Wir werden sehen.
Sie haben mit einigen erfolglosen Initiativen in den letzten Jahren versucht, diese automatische Diätenerhöhung abzuschaffen. Am 8. Mai 2003 sprach sich Ihre Fraktion vehement für den Vorschlag aus, diesen Automatismus abzuschaffen. Ich zitiere, Herr Korschewsky, vielleicht lassen Sie es sich dann mal auf der Ohrmuschel zergehen: „Der Thüringer Landtag muss sich künftig endlich seiner Verantwortung stellen und nach öffentlicher Debatte im Plenum in Form der Änderung des Abgeord
netengesetzes über eine Veränderung der Diäten entscheiden oder es eben sein lassen.“ So Frau Nitzpon am 8. Mai – historisches Datum – 2003. Heute ist endlich für Sie – links – der Tag gekommen, an dem Sie, zumal in Regierungsverantwortung, Ihren vielen Worten konkrete Taten folgen lassen und Ihre Zusagen und Versprechen einlösen können. Sie können nun dem Ihnen anhaftenden Eindruck, dass Sie stets und ausschließlich ideologisch fehlgeleitet agieren und agitieren, ein Ende bereiten, indem Sie das jetzt halten, was Sie seit 15 Jahren versprechen.
Bis jetzt orientiert sich die Veränderung der Grunddiäten an der Einkommensentwicklung, die der steuerfreien Aufwandsentschädigung an der Preisentwicklung im Freistaat Thüringen. Das geht transparent, Herr Scherer, wie folgt: Das Landesamt für Statistik ermittelt einen Index aus Verdiensten, Tarifverträgen, Beamtenbesoldung und ALG II und einen Index zur Preisentwicklung. Auf Grundlage des so wie auch immer Errechneten unterrichtet dann der Präsident des Landtags die Abgeordneten in einer Drucksache über die Anpassung der Entschädigung. Die Bürger sollen dann durch eine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt informiert werden, aber das kennt und liest sowieso keiner. Zuletzt gab die Drucksache 6/681 Auskunft über die Erhöhung der Diäten. Es gibt nun seit Anfang des Jahres 5.200 Euro brutto und zwischen 1.900 und 2.700 Euro netto. Besondere Abgeordnete wie die aus dem Landtagsvorstand und die vorhin genannten erhalten deutlich mehr. Soweit die weitgehend intransparenten Termini technici, die man wie folgt zusammenfassen kann: Das Parlament – also wir – verstecken unsere automatischen jährlich wiederkehrenden Diätenerhöhungen in einem Dschungel aus Drucksachen, Gesetz- und Verordnungsblatt und Indizes. Das Parlament entzieht sich somit der öffentlichen Debatte und drückt sich davor, über den Wert seiner Arbeit – den man ja hier sehen kann, oder? –
Rechenschaft abzulegen. In dem Zusammenhang gibt es gleich zwei kritikwürdige Sachverhalte, nämlich zum einen die automatische Anpassung überhaupt.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Brandner hat jetzt das Wort und ich bitte einfach, den Geräuschpegel in diesem Raum zu senken.
Wir kommen gerade zum Wert der parlamentarischen Arbeit, meine Damen und Herren. Ich hatte gesagt, zwei kritikwürdige Punkte: automatische Anpassung und dass es ohne Debatte erfolgt. Nirgendwo sonst, meine Damen und Herren, gibt es so etwas. Will ein normaler Arbeitnehmer mehr Geld, muss er dies begründen, verhandeln, immer öfter auch erstreiken.