Protokoll der Sitzung vom 09.07.2015

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist an dieser Stelle überflüssig und – das muss ich an dieser Stelle auch sagen – falsch, fachlich einfach falsch.

Die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen der Haushaltsdebatte einen Initiativantrag in den Landtag eingebracht, in dem es um die zukünftige Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung über das Jahr 2015 hinaus geht. Wenn hier in diesem Antrag von einer finanziellen Bedarfslücke gesprochen wird, ergibt sich die Frage: Auf welcher Grundlage wurde diese finanzielle Bedarfslücke ermittelt?

Also wenn ich nach den Wünschen der Thüringer Krankenhausgesellschaft gehe, gab es jedes Jahr große Bedarfslücken. Ich muss aber an dieser Stelle sagen: Auch in den Legislaturperioden, in denen wir Opposition waren, haben wir die Krankenhausfinanzierung der Landesregierung nie infrage gestellt. Ich muss sagen, dass seit 1992 bis zum Jahr 2015 3,56 Milliarden Euro in die Krankenhäuser gesteckt wurden, das heißt, die Krankenhäuser wurden gefördert. Von diesen 3,5 Milliarden Euro waren 2,6 Milliarden Euro Einzelförderung, das heißt, es waren Investitionen, die in die Thüringer Krankenhäuser reingesteckt wurden, Investitionen, die getätigt wurden. Wir können heute von einer Krankenhauslandschaft in Thüringen sprechen, die eine hohe Qualität aufweist, die flächendeckend ist und die sich sehen lassen kann. Ich sage aber auch: Der Investitionsbedarf ging dann natürlich seit 2010 zurück, weil das dann der Zeitpunkt war, zu dem die Finanzierungsanforderungen zum größten Teil in der Krankenhauslandschaft, in den Thüringer Krankenhäusern abgeschlossen waren, womit wir jetzt eine gute Grundlage haben.

Die Aufgabe der Landesregierung und von uns ist es, dieses Niveau unserer Krankenhauslandschaft zu erhalten. Sie sagen in Ihrem Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die duale Finanzierung der Krankenhäuser beizubehalten. Da muss ich sagen: Das ist nicht Aufgabe der Thüringer Landesregierung, die kann das gar nicht, das ist nämlich Bundesgesetzgebung. Und die duale Finanzierung – sprich, dass das Land und die Krankenkassen gleichzeitig finanzieren, Investitionsförderung machen – läuft dieses Jahr aus. Das ist so, da können wir Wünsche haben, wie wir wollen. Auch wenn die Krankenkassen Bedarf anmelden oder Gesprächsbedarf zeigen, dass sie sich weiter an der Krankenhausfinanzierung beteiligen wollen, möchte ich hier zu bedenken geben, dass dann die Kassen auch das Mitspracherecht haben, was die Krankenhausplanung betrifft. Ob wir das hier alle wollen, stelle ich erst mal an dieser Stelle infrage.

Fakt ist eines, die Zahlen und Summen, von denen Sie sprechen, die eine Landesregierung aufbringen muss, sind realitätsfern, weil das weitere Finanzie

(Vizepräsidentin Jung)

rung der Krankenhäuser in der bisherigen Struktur ist.

(Beifall SPD)

Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, das geht so nicht mehr weiter. Die Krankenhausstruktur in Thüringen steht vor neuen Herausforderungen und es wird Veränderungen geben müssen. Deshalb steht auch die Thüringer Krankenhausplanung auf der Grundlage des in der letzten Legislatur verabschiedeten Thüringer Krankenhausgesetzes an. Die Krankenhausplanung müsste dieses Jahr beginnen und ich bin froh, dass die Landesregierung in Absprache mit den Krankenhäusern, mit der Krankenhausgesellschaft und in Absprache mit dem Krankenhausplanungsausschuss diese Planungsphase verlängert hat auf das Jahr 2016, weil es Veränderungen dahin gehend geben wird, dass ab 01.01.2016 ein Bundesgesetz, nämlich das Krankenhausstrukturgesetz, in Kraft treten wird. In diesem Gesetz werden ganz konkret Vorgaben gemacht werden, was Qualität in den Krankenhäusern betrifft. Mit dem Thüringer Krankenhausgesetz wurde in der letzten Legislatur das Wort „Qualitätskriterien“ ins Gesetz aufgenommen. Vor der Landesregierung steht die Aufgabe, dazu eine Richtlinie zu erarbeiten. Deshalb ist es folgerichtig, dass jetzt abgewartet wird, welche Vorgaben das Krankenhausstrukturgesetz macht, weil dort Qualitätskriterien auch durch den gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben werden und der gemeinsame Bundesausschuss dort Vorgaben machen wird. Es wäre im Prinzip doppelte Arbeit, wenn wir jetzt vorpreschen und dann aufgrund der Bundesgesetzgebung Änderungen vornehmen müssen. Fakt ist aber, die Krankenhauslandschaft in Thüringen muss so verändert werden, dass wir unserem Ziel im Koalitionsvertrag gerecht werden, dass keine Krankenhäuser in Thüringen geschlossen werden, dass wir die Krankenhäuser erhalten, aber wir müssen uns bewusst sein, dass sich die Krankenhäuser spezialisieren müssen, das heißt, nicht jedes Krankenhaus kann mehr alle Leistungen anbieten. Das müssen wir in die Krankenhausplanung aufnehmen. Beispielsweise müssen wir dann solche Strukturfragen klären: Wie groß muss eine Fachabteilung sein? Wie muss eine Fachabteilung ausgestattet sein? Mit wie vielen Fachärzten muss sie bestückt sein? Leid tut mir immer die ewige Bettendiskussion, es müssen Betten abgebaut werden und dergleichen mehr. Jeder, der sich in dem Bereich auskennt, weiß, es werden keine Bettenbelegungen mehr finanziert, sondern es werden Fälle finanziert, wie viele Operationen durchgeführt werden, wie viele Behandlungen durchgeführt werden. Wir brauchen Krankenhäuser, die hoch spezialisiert sind. Wir brauchen Krankenhäuser, die die Grund- und Regelversorgung anbieten und wenige Fachabteilungen. Die Krankenhäuser sollten strukturiert werden. Diese Struktur sollte regional strukturiert sein, damit

auch die Wege für die Patienten ziemlich kurz sind, aber wir trotzdem der Spezialisierung gerecht werden. Das geht allerdings nur mit den Akteuren, mit den Krankenhäusern selbst. Das geht nur mit den Kommunen. Das ist unsere Aufgabe, vor der wir stehen, der wird sich die Thüringer Landesregierung stellen und wir werden 2016 die Krankenhausplanung beginnen.

Ich möchte sowohl uns, aber auch die CDU auffordern, dass wir dort gemeinsam eine Krankenhausplanung machen, die über Legislaturen hinaus Bestand haben sollte und haben muss, weil das auch für die ländliche Entwicklung in unserem Land wichtig ist. Vielleicht können wir in dieser Diskussion auch mal darüber nachdenken, weil wir noch kommunale Krankenhäuser haben, über einen Verband, über einen Interessenverband, über einen kommunalen Krankenhausverband. Das möchte ich hier in die Diskussion einwerfen.

Eine letzte Bemerkung und das ist eine Bitte und eine Aufforderung an die Thüringer Landesregierung: Dieses Krankenhausstrukturgesetz des Bundes wird auch einen Krankenhausstrukturfonds entwickeln. Dieser Krankenhausstrukturfonds dient der Finanzierung der Umstrukturierung der Krankenhäuser, der Kosten, die mit der Umstrukturierung verbunden sind. Das ist für uns und für die Krankenhausplanung eine einmalige Chance, dass wir jetzt eine Krankenhausplanung beginnen können, die wir zum größten Teil sogar vom Bund finanziert bekommen. Das sollten wir nutzen. Das verlangt allerdings, und da möchte ich an die Landesregierung appellieren, dass wir im Doppelhaushalt 2016/2017 die Mittel für die Krankenhausfinanzierung so einstellen, dass wir Eigenmittel haben, um die Bundesmittel abzurufen, denn wir könnten es sonst niemandem erklären, wenn wir diese Bundesmittel nicht für unser Land nutzen würden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Zippel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kubitzki, es ehrt Sie, dass Sie diesen Antrag der AfD-Fraktion zum Anlass nehmen, so ausführlich über wesentliche Dinge zu sprechen. Kurz noch mal zu dem ganzen Thema Krankenhausplanung, wir sind natürlich als CDU-Fraktion auch sehr gespannt auf diese Thematik. Ich kann Ihnen zumindest an der Stelle erst einmal zusagen, dass die CDU-Fraktion mit der gesamten Kompetenz, der gesamten Erfahrung, die wir in dem Bereich haben, aktiv mitwirken wird. Wir

(Abg. Kubitzki)

werden da sicherlich auch einen guten Beitrag leisten. Ich bin gespannt, wie die ganze Diskussion jetzt in der nächsten Zeit laufen wird.

Zum AfD-Antrag nur ganz kurz: Das ist wieder so ein typischer AfD-Antrag, der uns hier vorgelegt wurde. Er wirkt für mich relativ kontextlos und auch kopflos. Zum einen klingt alles wunderbar, was da so dargestellt wird, aber irgendwie kann man manche Sachen nicht so richtig greifen. Das eine, was man greifen kann, sind die Finanzierungsvorschläge. Und sich alleine an denen festzuhalten, reicht eigentlich schon aus, um diesen Antrag beiseitezuwischen. Das, was Herr Kubitzki schon angesprochen hat, ist auch genau das, worauf man hier hinzuweisen hat, wenn Sie von Investitionsmitteln für Krankenhäuser sprechen, die von 50 auf 140 Millionen Euro zu steigen haben, ist nicht nur die Frage zu stellen, wo Sie diese Zahlen herhaben, sondern es ist nicht zuletzt auch die Frage zu stellen, wo Sie das Geld dafür herholen wollen. Ich wäre sogar noch bereit zu sagen, okay, es gibt in bestimmten Häusern durchaus einen Investitionsstau. Die 50 Millionen sind vielleicht nicht in Gänze ausreichend. Darüber kann man diskutieren, ohne Zweifel, aber 140 Millionen Euro, ich weiß nicht, was Sie da geritten hat. Ich will an der Stelle vielleicht mal einen Ihrer Fraktionskollegen zitieren, ich habe da noch so ein paar Zitate im Ohr von der letzten Plenarsitzung. Der Kollege Brandner aus der AfDFraktion sagte den schönen Satz: Altparteien sind Schuldenmacher-Parteien. Da frage ich mich, wie Sie das finanzieren wollen. Wenn wir die Schuldenmacherparteien sind, was sind Sie denn da an der Stelle? Da kann ich nur sagen: Neuparteien sind naive Parteien.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann es kurz machen, Sie sollten hier, gerade, wenn es um solche sensiblen Themen geht, auch mal auf die Weisheit und die Kompetenz der Altparteien hören – das muss Ihnen nicht immer nur schaden –, natürlich besonders auf die Kompetenz der CDU-Fraktion, darauf sei an der Stelle hingewiesen. Danke.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordnete Herold zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir feiern 70. Geburtstag dieses Jahr! Darauf müsst Ihr noch lange warten! Bis dahin seid Ihr zehn- mal aufgelöst!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Empore, das derzeitige Bild der Krankenhäuser in Thüringen kann und darf nicht in zu rosigen Farben gezeichnet werden. Wer das tut, verkennt die Probleme, vor denen der Freistaat steht. Die investiven Mittel der Krankenhausfinanzierung sind seit Jahren rückläufig. Betrugen diese Mittel im Jahr 2010 noch 140 Millionen Euro, so sanken sie in den vergangenen Jahren auf 50 Millionen Euro ab. Das Land zieht sich Schritt für Schritt aus seiner Verantwortung zurück. Ende 2014 sind die Mittel nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz ausgelaufen und damit fehlen auch die Fördermittel der Krankenkassen von etwa 200 Millionen Euro jährlich. Das Finanzministerium in Thüringen wird sich der Herausforderung stellen müssen, diese Mittel langfristig zu kompensieren. Dabei steht die Krankenhauslandschaft vor der Aufgabe, sich auf den demografischen Wandel vorzubereiten. Ein höherer Anteil älterer Menschen bei sinkender Bevölkerungsgesamtzahl führt bei den älteren Menschen, wie wir schon lange wissen, auch zu neuen Krankheitsbildern, zu chronischen Krankheitsbildern, an deren Ende oft Operationen stehen. Thüringen, Deutschland sowieso schon, vor allem Thüringen ist Vorreiter bei Operationen in vielen Bereichen, die in Krankenhäusern getätigt werden sollen, die sich auch auf diese neuen Herausforderungen einstellen müssen. Dies wird auf jeden Fall mit einer gesteigerten Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen verbunden sein. Und es ist von einer höheren Frequenz der Inanspruchnahme der Krankenhäuser auszugehen.

Thüringen steht dem ziemlich unvorbereitet gegenüber. Die Fortschreibung des Krankenhausplans wäre ein erster Schritt gewesen und eine zügige Überarbeitung hätte den Willen der Landesregierung gezeigt, die Probleme anzugehen. Sie aber verstecken sich vor der Problematik und geben dem Krankenhausgesetz keinen Vorrang. Auch wenn wir scheinbar noch Zeit haben, ist nicht einzusehen, warum die Frist für die Krankenhausplanung schon wieder um ein Jahr verlängert worden ist. Wir finden, es ist angemessen, die Krankenhausplanung so schnell wie möglich fortzuschreiben. Dass Sie aber jetzt noch ein ganzes Jahr warten möchten, zeigt, dass Sie es sich nicht zutrauen, das Problem der Krankenhausplanung entschlossen und tatkräftig anzugehen.

(Beifall AfD)

Es geht nicht darum, auf den Bund zu warten oder auf das Krankenhausstrukturgesetz; es geht darum, die Probleme der Krankenhauslandschaft in Thüringen jetzt anzupacken. Es geht mit jedem Jahr, das verstreicht, wertvolle Zeit verloren, die Zeit, die wir brauchen, um die Häuser zukunftsfest zu machen.

(Abg. Zippel)

Vor allem aber möchte ich Sie fragen: Wo ist die Ehrlichkeit Ihren Wahlbürgern gegenüber geblieben? Sie sagen, Sie wollen keine Änderungen im bestehenden System. Sie wollen überhaupt keine Änderungen, alles soll beim Alten bleiben. Nein. Können wir uns das leisten? Wenn Sie so Politik machen, sorgen Sie für Verdrossenheit, denn irgendwann werden Häuser geschlossen werden müssen, die den Investitionserfordernissen nicht mehr genügen. Sie wollen sozusagen beides. Sie wollen die politische Verantwortung für die Krankenhäuser haben, um damit Politik vor Ort zu machen, aber nicht dafür bezahlen. Das geht aber nicht. „Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass!“, das funktioniert nie. Eine ehrliche Politik würde das den Menschen auch so sagen. Nur, was machen Sie? Sie spielen auf Zeit. Gehen Sie bitte deshalb die Krankenhausplanung zügig an und zeigen Sie auf, wo und wie sich die Häuser spezialisieren können, wie viele Fachabteilungen sie brauchen, wie viele Ärzte sie vorhalten müssen. Vor allem geben Sie den Krankenhäusern damit endlich Planungssicherheit, damit die Kollegen vor Ort wissen, wie sie die Vorgaben der diversen Landesund Bundesgesetze umzusetzen haben.

(Beifall AfD)

Wir sollten mit vorschnellen und überzogenen Forderungen nach Schließung der Häuser vorsichtig umgehen. Die Landesregierung sollte hier einen Spagat machen, die sparsame Mittelverwendung ermöglichen, ohne Schließungen zu provozieren. Es müssen Zentren für planbare Operationen eingerichtet werden, kleinere Abteilungen mit größeren fusionieren. Die Häuser sollen eine flächendeckende Grundversorgung sicherstellen zusätzlich mit den jeweiligen Spezialabteilungen. Wir müssen die Häuser nicht schließen, aber neu strukturieren. Dafür sollte die Landesregierung praktikable Vorschläge machen. Sie sollten sich mit den verantwortlichen Akteuren so schnell wie möglich zusammensetzen und ein Konzept erarbeiten. Der demografische Wandel sollte in diesem Konzept einen ganz wesentlichen Faktor ausmachen, denn entsprechend der regionalen Entwicklung der Altersstruktur könnten so Schwerpunkte in der Versorgung gesetzt werden.

Das Krankenhausstrukturgesetz misst dem Faktor Qualität mehr Bedeutung bei. Aus dieser Vorgabe kann durch eine stärkere Spezialisierung angemessen dem notwendigen Wandel Rechnung getragen werden. Die einzelnen Kliniken könnten im Rahmen ihrer Spezialisierung ein größeres Fach- und Praxiswissen bündeln. Das Qualitätskriterium darf jedoch nicht genutzt werden, um die Krankenhäuser von der notwendigen Finanzierung abzuschneiden.

Wir halten ein entsprechendes Engagement der Landesregierung im Bundesrat hier für unerlässlich. Der demografische Wandel ist bereits im vollen

Gange. Er drückt sich vor allem in einer regional sehr unterschiedlichen Gewichtung aus, deswegen können wir auch nicht warten, sondern müssen jetzt alle Vorbereitungen für den Erhalt einer flächendeckenden und vor allem einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung treffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Wort, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, zum Antrag der Fraktion der Alternative für Deutschland „Finanzierung der Krankenhäuser in Thüringen zukünftig sichern“ ist seitens der Landesregierung Folgendes auszuführen:

Im Teil I des Antrags werden Fragen gestellt, zu denen die Landesregierung einen Bericht abgeben soll. Zum Ersten möchten Sie in der ersten Frage wissen, wie viel Prozent des tatsächlichen Finanzbedarfs der Krankenhäuser in Thüringen zum notwendigen Einsatz bzw. notwendiger Beschaffung medizinischer Geräte durch die vom Land bereitgestellten Mittel im Jahr 2013 gedeckt wurden. Dieser Bericht zu Punkt 1 kann nicht erstattet werden, da der Landesregierung die dafür notwendigen Daten nicht vorliegen und auch mit vertretbarem Aufwand nicht erhoben werden können.

Zweitens, zu der Frage, zu welchem Anteil die Krankenhäuser in Thüringen durchschnittlich belegt sind und wie der Mittelwert der drei am geringsten und der drei am stärksten ausgelasteten Krankenhäuser ist, kann ich mitteilen, dass die durchschnittliche Bettenauslastung 2013 82,46 Prozent betrug. Aktuelle Zahlen liegen der Landesregierung derzeit nicht vor, da diese erst in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres bekanntgegeben werden. Der Auslastungsdurchschnitt der drei Krankenhäuser mit der niedrigsten Auslastung betrug 65,63 Prozent und der Auslastungsdurchschnitt der drei Krankenhäuser mit der höchsten Auslastung 93,81 Prozent im Jahr 2013. Diese Angaben beziehen sich auf die festgelegten Planbetten ohne tagesklinische Plätze.

Zu drittens und viertens: Zu den Fragen, wie sich der Anteil der älteren Bevölkerung über 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung bis 2030 entwickeln wird, welche Folgen für Mehrfacherkrankungen und die Anzahl der daraus resultierenden Behandlungsfälle sich aus dieser Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung Thüringens ergeben sowie die sich daraus ergebenden möglichen Anforderungen an

(Abg. Herold)

die Struktur der Krankenhauslandschaft sowie das spezifische Angebot der Krankenhäuser kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 2030 wird die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung circa 35 Prozent umfassen, gegenwärtig sind es 24 Prozent. Über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Anzahl der Mehrfacherkrankungen und die Anzahl der daraus resultierenden Behandlungsfälle kann für den Zeithorizont bis 2030 keine Aussage getroffen werden, das wäre reine Spekulation.

Neben der Bevölkerungsentwicklung spielen für die Bedarfseinschätzung an Krankenhausleistungen auch andere Faktoren wie etwa der medizinischtechnische Fortschritt oder die Entwicklung der Angebotsstrukturen in potenziell krankenhausentlastenden Versorgungsbereichen, also hausund fachärztliche Versorgung, ambulante Operation, Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen eine Rolle. Daher können auch die Anforderungen an die Struktur der Krankenhauslandschaft sowie an das spezifische Angebot in Krankenhäusern nicht prognostiziert werden. Wie Sie wissen, verpflichtet uns § 4 Abs. 7 Thüringer Krankenhausgesetz, in zweijährlichen Abständen die Festlegungen der Planfeststellungsbescheide zu überprüfen. Hierdurch sind wir in der Lage, auf sich abzeichnende Veränderungen im stationären Versorgungsbereich zügig zu reagieren.

Im Teil II des Antrags fordern Sie die Landesregierung erstens auf, darauf hinzuwirken, dass die Finanzierungslücke zwischen den jährlich 140 Millionen Euro an bedarfsnotwendig geforderten Investitionsmitteln für die Thüringer Krankenhäuser und den jährlich bereitgestellten 50 Millionen Euro geschlossen wird. Hierzu ist grundsätzlich festzustellen – und das haben auch schon die Vorredner betont – dass die 140 Millionen Euro eine von der Thüringer Krankenhausgesellschaft genannte Zahl sind. Diese Zahl ist durch uns nicht überprüfbar. Daher kann ich keinerlei Aussagen dazu treffen, ob es sich wirklich um einen Refinanzierungsbedarf an notwendigen Investitionen handelt, die mit dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses korrespondieren. Eine Verpflichtung zur Refinanzierung einer ungeprüften und unüberprüfbaren Summe halte ich für nicht seriös und damit nicht vereinbar mit verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Geld der Steuerzahler, das Sie immer einfordern.

Zweitens sollen bei der Ausweitung der Pauschalförderung bis zum Jahr 2020 die Einzelfördermittel nicht anteilig reduziert werden: Zu dieser Forderung ist nur zu sagen, dass die Einzelfördermittel nicht anteilig reduziert werden. Die abnehmende Summe an Einzelfördermitteln ergibt sich aus dem Auslaufen der damit finanzierten Projekte. Thüringen schließt die grundhafte Sanierung der Thüringer Krankenhäuser mit den noch laufenden Projekten definitiv ab.

Drittens soll die Landesregierung zusammen mit den Krankenhäusern ein Konzept entwickeln, welches auf die Herausforderung zur Anpassung der Krankenhauslandschaft an die demografische Entwicklung reagiert und hierbei in Abstimmung mit den Krankenhäusern bei planbaren Eingriffen eine weitere Spezialisierung ermöglicht. Dieses ist Aufgabe der Krankenhausplanung, die – wie ich oben ausgeführt habe – kontinuierlich erfolgt.

Abschließend fordern Sie, dass die Landesregierung unter Beibehaltung der dualen Krankenhausfinanzierung mit den Krankenkassen, den Krankenhäusern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten in einen Dialog tritt, um ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, welches den Erhalt der Krankenhäuser sichert und zugleich die notwendigen Mittel bereithält, um den Krankenhäusern die Finanzierung notwendiger Investitionen zu ermöglichen.

Angesichts der klaren bundesgesetzlich geregelten Rechtslage sehe ich für solche Gespräche keinen Anlass. Mir ist auch nicht bekannt, dass zurzeit in Thüringen Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährdet sind. Im Übrigen verweise ich auf die Aussagen im Koalitionsvertrag, dass wir keine Krankenhäuser in Thüringen schließen wollen. Dazu steht die Thüringer Landesregierung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Übrigen ist es sowohl den Kommunen als auch den Kostenträgern unbenommen, Krankenhäuser finanziell zu unterstützen.

Schließlich soll sich die Landesregierung – Punkt III des Antrags – im Rahmen der Befassung mit dem Krankenhausstrukturgesetz im Bundesrat dafür einsetzen, dass einerseits das wichtige Kriterium Qualität als Grundlage für die Entscheidung der Krankenhausplanung eingeführt wird und andererseits die Planbarkeit und die Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Krankenhäuser gewährleistet bleibt. Im Übrigen war das ein Wunsch der Krankenhäuser ganz ausdrücklich, diese Planung der Krankenhausplanung tatsächlich auszuweiten, denn nur so beteiligen wir Krankenhäuser und so kann auch Transparenz bei der Entscheidung ermöglicht werden.