Wie ist derzeit die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose? Etwa 30.000 Menschen in Thüringen sind derzeit langzeitarbeitslos und mehr als die Hälfte davon schon länger als zwei Jahre. Der Anteil an den Arbeitslosen insgesamt liegt bei gut 36 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr sind heute fast 3.000 Personen weniger langzeitarbeitslos. Dieser Rückgang ist erfreulich, ist aber hauptsächlich der demografischen Entwicklung geschuldet. Es gibt daher weiteren Handlungsbedarf, dem wir durch die bestehende Förderstruktur und die neue Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit entsprechen. Hierbei geht es darum, dass gemeinwohlorientierte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose, die absehbar keine Aussicht auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben, gefördert wird. Damit erhalten diese Menschen ein Stück Perspektive und soziale Teilhabe zurück. Insofern ist dies ein eigenständiger Förderansatz für Menschen, denen auf diese Weise ganz individuell geholfen werden kann.
Das Landesarbeitsmarktprogramm wiederum ermöglicht demgegenüber durch die 24 regionalen Integrationsprojekte eine Integrationsbegleitung vorrangig in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung und Qualifizierung. Es ergänzt, erweitert und unterstützt damit die Arbeit der Jobcenter seit vielen Jahren sehr wirksam und erfolgreich. Die Programme überschneiden sich nicht, sondern sie ergänzen sich. Das sehen im Übrigen auch die Jobcenter so, mit denen wir die neue Programmstruktur bereits mehrfach besprochen und abgestimmt haben.
Aber nun zurück zu den Ergebnissen des Landesarbeitsmarktprogramms: Mit Stand 2014 gab es 16.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Projekten, davon über 3.000 unter 25 Jahren. Das ist die kumulierte Zahl seit Programmstart im Jahr
2010. Der aktuelle Teilnehmerbestand in den Projekten liegt bei 2.750 Menschen. Bisher konnten mit dieser Unterstützung über 4.800 Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, von denen 2.200 unbefristet eingestellt wurden. 1.500 wurden in geförderte Beschäftigung aufgenommen und 830 in Ausbildung und im dualen System oder in schulischen Maßnahmen. Ich denke, diese Zahlen können sich sehen lassen und belegen den Erfolg. Dieser Erfolg wurde im Übrigen auch bereits 2013 evaluiert durch die Rambøll Management Consulting GmbH und damit bestätigt. Die Bewertung fiel insgesamt sehr positiv aus. Dem Programm wurden sehr gute Integrationsergebnisse bescheinigt und es wurde als wertvolle Ergänzung der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen eingeschätzt. Ich sehe insofern derzeit keine Veranlassung, eine erneute Evaluierung nur dieses einen Programms, wie im CDU-Antrag gefordert, in Auftrag zu geben.
Noch mal zurück zur Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die wir gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit konzipiert haben. Wir werden zeitnah die neue Richtlinie zur öffentlich geförderten Beschäftigung und gemeinwohlorientierten Arbeit in Kraft setzen. Die Eckpunkte des Programms möchte ich noch mal zusammengefasst kurz darstellen, da der Antrag der Regierungsfraktionen im ersten Teil die Landesregierung um Berichterstattung zu den Inhalten und zur Umsetzung bittet.
Die Eckpunkte zur Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wurden am 22. April 2015 von Herrn Senius, dem Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und mir als gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Die gemeinsame Vorstellung erfolgte anlässlich des Besuchs des Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, Herrn Weise, bei Herrn Ministerpräsidenten Ramelow. Damit wurde von Herrn Weise das neue und zusätzliche Engagement der Thüringer Landesregierung zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ausdrücklich begrüßt.
1. Ergänzende Zuschüsse durch das Land zu den von den Jobcentern geförderten Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II. Das bedeutet eine Aufstockung des Zuschusses um weitere 25 Prozent bei gemeinwohlorientierten zusätzlichen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei Kommunen, in Sozialeinrichtungen oder bei anderen Trägern.
2. Die Erweiterung des Programms Soziale Teilhabe durch Landesförderung um mindestens 150 Plätze, insbesondere bei den Jobcentern, die bei der Bundesförderung nicht zum Zug kommen.
zwei bis drei Thüringer Regionen unter Nutzung der freien Förderung nach § 16 f SGB II und von Zuschüssen vom Land sowie unter Beteiligung der Kommunen und von Beschäftigungsträgern, also Modellprojekte im Sinne des Passiv-Aktiv-Transfers.
4. Gemeinwohlarbeit als freiwillige Beschäftigungsmöglichkeit für ältere Langzeitarbeitslose mit ALG II durch anrechnungsfreien Hinzuverdienst. Hier werden keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse begründet. Es geht um sinnvolle Beschäftigung und soziale Teilhabe. Die geförderten Arbeitsplätze sollen zwei bis drei Jahre laufen und als Brücke zur Rente dienen.
Für das Jahr 2015 streben wir auf der Basis dieser vier Säulen die Förderung von 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie weiteren 500 Beschäftigungsmöglichkeiten an. Das bedeutet, wir eröffnen 1.000 Menschen einen Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit beginnend ab 2015. Ich finde, das ist eine sehr gute Botschaft.
Die neue Förderrichtlinie haben wir bereits im Wesentlichen mit den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt. Nun treten wir in die Abstimmung mit dem Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik ein. Den Richtlinienentwurf haben wir am Mittwoch an den Landesbeirat geschickt. Am 4. Juni 2015 wurde das Programm bereits auf der Grundlage des Eckpunktepapiers im Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik diskutiert, in dem im Übrigen auch Kommunen, die freie Wohlfahrtspflege, die Wirtschafts- und Sozialpartner und etliche weitere Akteure vertreten sind. Eine regionale Beteiligung zur Auswahl der Projekte und Arbeitsplätze soll im Zuge der Umsetzung des Programms sichergestellt werden.
Zum zweiten Teil des Antrags der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen kann ich Ihnen mitteilen, dass im Richtlinienentwurf die Freiwilligkeit der Teilnahme für Langzeitarbeitslose verankert ist, die Kommunen, die freie Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen, insbesondere über den Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik, beteiligt werden und wir auch eine Evaluierung des Programms ab 2016 vorstellen. Hier kann im Übrigen auch der Aspekt der Synergie zum Landesarbeitsmarktprogramm einbezogen werden, sodass wir dann eine ganzheitliche Betrachtung der Förderstruktur haben, also LAP und das neue Programm für öffentlich geförderte gemeinwohlorientierte Beschäftigung durch eine Evaluierung erreichen. Das sage ich besonders noch mal im Hinblick auf den Antrag der CDU.
wird, das ist meines Erachtens selbstverständlich. Abgesehen davon hat es sich durch die fachlichen Beteiligungsprozesse bereits herumgesprochen, dass eine entsprechende Förderstruktur aufgebaut wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte gern noch auf die anderen Punkte des Antrags der Regierungsfraktionen eingehen. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Einführung eines sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers auf Bundesebene einsetzen. Ich halte es für wichtig, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Dies geht entweder auf gesetzlicher Grundlage im SGB II oder zumindest durch eine haushaltsrechtliche Deckungsfähigkeit der Titel für Arbeitslosengeld II und des Eingliederungstitels nach SGB II. Derzeit gibt es hierzu auf Bundesebene aufgrund der politischen Konstellationen leider keine positive Bewegung. Wir bleiben aber trotzdem am Thema. Politische Einsichten und Konstellationen können sich auch ändern. Wir wollen dies ändern.
Im Übrigen gibt es zur Notwendigkeit eines sozialen Arbeitsmarkts und der Finanzierung aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Transfers einen länderübergreifenden Konsens. Das Gros der Länder sieht diese Notwendigkeit genauso wie wir. Hierzu soll für den Herbst ein Antrag der ASMK vorbereitet werden, der eine gezieltere und passgenaue Betreuungsindikation von langzeitarbeitslosen Menschen fordert und für die Menschen, die absehbar nicht in Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, auch einen sozialen Arbeitsmarkt vorsieht. Ich werde – wie im Antrag vorgesehen – gern im II. Quartal 2017 über die Umsetzung des Programms und die Situation von Langzeitarbeitslosen in Thüringen berichten.
Es bleibt festzuhalten, der weitere Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine prioritäre Aufgabe der Landesregierung, der wir uns mit guten und abgestimmten Konzepten stellen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich gebe den Hinweis, dass gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung die Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer – also doppelter – Redezeit behandelt werden. Das heißt, mit der Redezeit zu Tagesordnungspunkt 12 a steht insgesamt die dreifache Redezeit zur Verfügung.
mer I des Antrags der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen wünscht. Ich sehe die Meldung von den Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, die AfD nickt auch. Jetzt kam auch die Meldung von Bündnis 90/Die Grünen. Also auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich nun die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II bis IV des Antrags der Fraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie zum Antrag der CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Ministerin, ich brauche weder die doppelte noch die dreifache Redezeit. Das Thema ist klar. Langzeitarbeitslose nachhaltig unterstützen, Sie sagten es, Frau Ministerin, so steht es seit fünf Jahren in unserem Landesarbeitsmarktprogramm, welches den Titel trägt: „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“. Dass wir uns mit dem bedauerlicherweise gleichbleibend hohen Sockel der Langzeitarbeitslosigkeit in unserem Land beschäftigen müssen, darf ich als Konsens über alle Parteigrenzen hinaus festhalten. Wir alle kennen die Schlagzeilen des Arbeitsmarkts: „Arbeitslosigkeit sinkt auf Rekordtief“; So viele Erwerbstätige wie nie“ oder „ifo-Geschäftsklimaindex“ erneut gestiegen. Solche oder ähnliche Meldungen vermitteln allzu leicht den Eindruck, dass wir uns in einer heilen und stabilen Wirtschaftswelt bewegen und nähren zugleich den Mythos, wer sich um eine Arbeit bemüht, der findet sie auch. Mitmenschen, die in solchen Zeiten ohne Arbeit sind, haben es doppelt schwer. Sie sind nicht nur materiell ausgegrenzt, sondern empfinden sich auch als abgewertete Randgruppe unserer Gesellschaft. Die Lehre der freien und sozialen Marktwirtschaft, die sich gerade nicht nur auf die soziale Komponente reduzieren lässt, wird leider nicht nur durch die Boulevard-Presse oder reißerische Artikel von großen Tageszeitungen, sondern auch durch manche seriösen Leitmedien oder Talkrunden sehr vereinfacht dargestellt. Das dadurch entstehende Denkmodell lautet: Da die Arbeitslosenquote in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen ist, finden scheinbar alle, die auch wirklich wollen, einen Arbeitsplatz. Die Langzeitarbeitslosen, in der Regel als Hartz-IVler abgestempelt, wollen ja gar nicht arbeiten. Und dies hängt damit zusammen, dass die Sozialleistungen für Arbeitslose einfach zu hoch sind. Leider, meine Damen und Herren, ist der Nährboden für diese vereinfachte, aber völlig falsche Darstellung der Wirklichkeit an manchen Stammtischen und gelegentlich in sozial bessergestellten Kreisen weiter verbreitet, als man vermuten darf. Auf meiner Tour durch Arbeitsamt, Jobcenter, private Arbeitsvermittler und Bildungsträger
hatte ich unterschiedliche Erlebnisse und bin auf verschiedene Aussagen gestoßen. Wie gesagt, ich war nicht in den Chef-Etagen, ich war unter den Menschen, die in den Wartezimmern saßen, und habe mir die Kommentare angehört und das, was die Menschen vorzutragen hatten.
Hier müssen wir uns in die Augen sehen und Tatsachen akzeptieren. Ich kann nicht in Abrede stellen, dass es erwerbslose Mitmenschen gibt, die nicht arbeiten wollen und auch Mittel und Wege finden, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben, genauso wie es in den Betrieben Beschäftigte gibt, die die Arbeit nicht erfunden haben und denen es auch täglich gelingt, ihr aus dem Weg zu gehen, allerdings immer auch auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen. Doch, und dies erkläre ich mit allem Nachdruck, der Mythos, dass die meisten Langzeitarbeitslosen nicht arbeiten wollen, ist eine durchaus durch nichts bewiesene Behauptung.
Und es gibt nach meiner Kenntnis auch keinerlei belastbare Belege dafür, dass es angeblich eine Frage des Willens oder der eigenen Anstrengung ist, ob ein Langzeitarbeitsloser einen Arbeitsplatz findet oder nicht. Im Gegenteil, meine Damen und Herren, die Zahlen des Thüringer Arbeitsmarkts vom Mai dieses Jahres belegen, dass tatsächlich nur ein Bruchteil der Langzeitarbeitslosen in Thüringen die Chance hat, einen Arbeitsplatz zu finden. Aktuell sprechen wir, und das haben wir jetzt in den Beiträgen gehört, es wird immer so etwa von 30.000/31.000/32.000 Langzeitarbeitslosen geredet. Dem stehen von der Wirtschaft gemeldete 18.000 offene Stellen gegenüber. Von diesen könnten vielleicht sofort 16.000 besetzt werden. Doch so einfach ist die Lebenswirklichkeit wiederum nicht. So zeigt zum Beispiel der Besuch bei der Arbeitsagentur das tatsächliche Bild. Es werden gesucht in Land-, Forst-, Tierwirtschaft 243 Mitarbeiter; Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 8.111 Mitarbeiter; Bau/Architektur 1.620; Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 2.240 Mitarbeiter; Soziales und Gesundheit 2.111. Das sind nur einige, aber die meist gemeldeten Stellen. Wie gesagt: gemeldete Stellen. Viele Firmen suchen auch per Annonce oder öffentlichen Aushängen Arbeitskräfte. Bevor ich jetzt aufhöre, Sie weiter mit der aktuellen Arbeitsmarktstatistik zu nerven, die längst alle kennen, erlaube ich mir einen Hinweis auf den größten Arbeitskräftebedarf unseres Landes. Das
ist der Bereich der Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Hier sind diese besagten 8.111 offenen Stellen gemeldet. Und jetzt, sage ich Ihnen, wird die Arbeitsvermittlerin aktiv. Der Bewerber, den sie vermitteln wollte, kommt zurück mit der niederschlagenden Information, dass man bereits einem noch besser Qualifizierten den Zuschlag gegeben habe. Ein anderes Mal kommt er zurück mit der Information, dass ein Bewerber aus einem anderen Bundesland bevorzugt wurde.
Meine Damen und Herren, es ist unschwer erkennbar, dass die Arbeitsplatzvermittlung für Langzeitarbeitslose ein Problem ist, welches sich nicht von allein lösen wird. Begleitende Maßnahmen durch die Gesellschaft sind zwingend nötig, um diesen Sockel aufzubrechen. Aber welche? In Vorbereitung dieses Antrags habe ich mich mit dem seit Mai 2010 durch die damalige Große Koalition aufgelegten LAP auseinandergesetzt. Wir können uns alle noch an Herrn Machnigs Reden erinnern. Ich gestehe – also ich persönlich –, dass ich diesem Programm auch heute noch kritisch gegenüberstehe. Wie schon erwähnt, in Gesprächen mit Jobcentern, dem Paritätischen und anderen Trägern, insbesondere den Bildungsträgern, die mit dem LAP befasst sind, wurde unter anderem das Programm TIZIAN lobend erwähnt. Und jetzt kommt der Moment, wo man sich in die Augen schauen muss: Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der in einer Maßnahme befindlichen Bürger aufgrund ihrer Lebensbiografie, das heißt ihrer Erlebnisse im Alltag, dringend beschult werden muss, um wenigstens einen Fuß in die Tür des Arbeitslebens zu bekommen. Ich betone: Der Schwerpunkt aller Aussagen liegt auf „beschult“. Dabei ist es unbedingt erforderlich, vermehrt Fachkräfte einzusetzen, welche die Vermittlungshemmnisse erkennen und gezielt auf sie einwirken.
Es ist auch nicht von der Hand zu weisen – und jetzt schauen wir uns wieder in die Augen –, dass viele Langzeitarbeitslose eine medizinische und sozialpsychiatrische Betreuung benötigen. Es muss auch gesagt werden können, dass ein nicht geringer Teil gar nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit am ersten Arbeitsmarkt nachzugehen, auch keiner Arbeit oder Beschäftigung in einem Programm öffentlich geförderter Beschäftigung und gemeinwohlorientierter Arbeit. Falls Sie mir das nicht glauben, lade ich Sie gern mal auf das Lindenbühl nach Mühlhausen ein. Da fahre ich fast jeden Tag vorbei. Zweite Bank links. Jeden Tag. Früh um 9.00, um 10.00, um 12.00, um 14.00, um 18.00 Uhr finden sich da immer wieder Menschen, auf die das zutrifft, dass sie nicht mehr in der Lage sind, gefördert zu werden. Da müssen wir uns was einfallen lassen, ganz besonders und ganz dringend.
Mit dem LAP konnten 2.900 Mitbürger, die länger als ein Jahr arbeitslos waren – ich finde übrigens das Wort „Kunden“ schrecklich, das man immer in den Jobcentern findet,
das sind Mitbürger – innerhalb von drei Jahren auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, darunter – das hat mein Kollege schon gesagt – vornehmlich Jugendliche ohne Berufsabschluss, Mitglieder aus Familien aus Bedarfsgemeinschaften und alleinstehende Arbeitslose. Sie alle wurden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zurückgeführt. Arbeit und Teilhabe an der Gesellschaft gehören zur Würde eines Menschen genauso wie die Pflicht der Gemeinschaft, im Sinne der Solidarität für die sozial schwächeren Mitglieder Sorge zu tragen. Das heißt aber nicht unbedingt in einem künstlich geschaffenen Arbeitsmarkt.
Die Zahl der Vermittlungen sagt uns, dass nachjustiert werden muss. Das heißt, die Vermittlungszahl ist Grund genug, das LAP zu evaluieren. Die am LAP beteiligten Träger hoffen, dass alle Maßnahmen eine nachhaltige Beschäftigung der Betroffenen am ersten Arbeitsmarkt sichern. Die Gespräche mündeten aber auch in der Aussage, dass es keinen Sinn macht, einen künstlichen Arbeitsmarkt zu schaffen. Es steht außer Zweifel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die CDU-Fraktion dem gemeinsamen Ziel verpflichtet ist – das sagte auch schon die Ministerin, sie hat es auch gemerkt –, den Langzeitarbeitslosen unseres Landes einen Weg zurück in das Arbeitsleben zu ebnen. Deshalb sollten wir die Wirksamkeit des bereits bestehenden Landesarbeitsmarktprogramms zunächst gründlich hinterfragen, einer sachgerechten sowie gründlichen Auswertung unterziehen und die Schwächen – und die hat das Programm – aber auch die Stärken zu evaluieren. Erst nach Vorlage von verlässlichen Kennzahlen sollten wir über Art und Umfang eines weiteren Programms entscheiden.