Wenn ich zunächst einmal die Gelegenheit hätte, die Fragestellung zu formulieren. Einen kleinen Augenblick, ich muss dann noch mal Rücksprache nehmen, ob in diesem Fall – da es sich um ein Verfassungsorgan handelt – namentliche Abstimmung geschäftsordnungsmäßig zulässig ist. Falls das der Fall ist, werden wir dann so verfahren. Zunächst einmal möchte ich die Fragestellung zum Antrag in Drucksache 6/834 formulieren: Wer stimmt gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen der Ernennung von Frau Abteilungsdirektorin Dr. Annette Schuwirth als weiteres Kollegiumsmitglied des Thüringer Rechnungshofs durch den Ministerpräsidenten zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Stimmenthaltungen? Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Damit hat sich dann auch der Antrag nach namentlicher Abstimmung erledigt. Bei Einstimmigkeit ist es relativ einfach feststellbar, Herr Abgeordneter Brandner.
Wie gesagt, Herr Abgeordneter Brandner, ich frage Sie noch mal: Bestehen Sie angesichts des einstimmigen Abstimmungsergebnisses auf namentlicher Abstimmung?
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihren Stimmkarte abzugeben? Es gibt keinen Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung.
Ich verkünde das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Es wurden 80 Stimmen abgegeben. Es waren alle 80 Stimmen gültig und man konnte nur grün sehen, also 80 Jastimmen. Damit ist der Antrag angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 6/835. Ich frage noch mal vorsichtshalber zurück: Wird auch da namentliche Abstimmung beantragt?
Bitte? Ja, ich weiß doch. Ich muss trotzdem die Frage formulieren, Herr Kollege Blechschmidt, weil der Name dessen, der gewählt oder bestimmt werden soll, auch im Protokoll auftauchen sollte.
Noch einmal: Wer stimmt gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen der Ernennung von Herrn Leitenden Ministerialrat Detlef Bücken-Thielmeyer als weiteres Kollegiumsmitglied des Thüringer Rechnungshofs durch den Ministerpräsidenten zu? Zur Beantwortung dieser Frage bitte ich die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimmkarten abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis der Abstimmung. Diesmal haben 85 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Alle 85 waren gültig und alle 85 haben mit Ja votiert (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Deshalb ist auch dieser Antrag in der Drucksache 6/835 angenommen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 21 a und b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12 in seinen Teilen
a) Landesarbeitsmarktprogramm evaluieren – Langzeitarbeitslose nachhaltig unterstützen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/691
Langzeitarbeitslosen am Erwerbsleben in Thüringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/825
Sehr geehrte Mitglieder des Thüringer Landtags, die CDU-Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Evaluierung des Landesarbeitsmarktprogramms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“. Das Arbeitsmarktprogramm hat in den vergangenen fünf Jahren einiges an Wirkung gezeigt. So sind in den ersten drei Jahren circa 12.000 Arbeitslose betreut worden. Mit dem Programm, welches Jugendliche ohne verwertbaren oder abgeschlossenen Berufsabschluss, Mitglieder von Familien in Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehende als Zielgruppe hatte, wurde damals ein wirksames Instrument zur Integration für die Betroffenen geschaffen. Mithilfe des Programms konnten in diesem Rahmen circa 4.000 Betroffene wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in Ausbildung gebracht werden, circa 2.900 auf den ersten Markt und circa 1.600 fanden über einen Lohnkostenzuschuss Arbeit. Das war nach drei Jahren LAP. Die einzige Evaluierung des Programms gab es 2013. Aber in den letzten zwei Jahren war der Arbeitsmarkt auf einem guten Weg mit weiter sinkenden Arbeitslosenzahlen. So haben wir in Thüringen im Monat Juni eine Arbeitslosenquote von 7,1 Prozent, das sind circa 83.000 Arbeitslose. Davon sind 57.000 Leistungsempfänger nach SGB II. Vor fünf Jahren bei der Auflage des Landesarbeitsmarktprogrammes hatten wir eine Arbeitslosigkeit von circa 9,6 Prozent. Das waren 113.000 Arbeitslose und davon waren 74.000 Leistungsempfänger nach SGB II. Das sind circa 17.000 der Berechtigten im SGB II weniger als 2010 zu Beginn des Programms. Schon diese Zahlen zeigen, dass die Evaluierung notwendig und richtig ist.
Weiterhin sind circa 2.500 Langzeitarbeitslose im I. Quartal 2015 als Abgang von Langzeitarbeitslosen im Vergleich der letzten drei Jahre zu verzeichnen. Im Vergleich zum Landesarbeitsmarktprogramm von circa 12.000 Betreuten sind dies rund 28 Prozent, die auch ohne dieses Programm wieder in Arbeit gekommen sind.
Wir stellen – das möchte ich hier sagen und betonen – eine Förderung von Langzeitarbeitslosen nicht infrage. Nein, sie ist weiter notwendig. Bei circa 31.000 Langzeitarbeitslosen aber möchten und
fordern wir, dass aktuelle und laufende Programme wie das Landesarbeitsmarktprogramm geprüft und ausgewertet werden.
Auch Sie fordern dies in Ihrem Antrag in Drucksache 6/825 zu TOP 12 b der Tagesordnung, Absatz 3 Satz 2 der Begründung, ich zitiere: „Dabei sind die vorhandenen Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu nutzen und nachhaltig auszugestalten.“ Aus diesem Grund möchten wir die Evaluierung, um die Auswirkungen des Langzeitarbeitsmarktprogramms zu beleuchten und zu hinterfragen. Bei der Betrachtung sollte es auch zu einer wissenschaftlichen Beurteilung des Programms hinsichtlich der Effektivität kommen, bevor der Gesetzgeber mit anderen Instanzen neue Programme zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen auf den Weg bringt.
Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ seine Wirkung in den letzten fünf Jahren gebracht und dazu beigetragen hat, dass ein Teil von circa 17.000 Menschen aus SGB II wieder den Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat. Deswegen fordern wir von der Landesregierung, bis zum 31. Oktober 2015 einen Zwischenbericht zur Evaluierung und bis zum 31. Januar 2016 einen Abschlussbericht zum Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ vorzulegen. Danke.
Wird aus den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Leukefeld, bitte schön.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe wenige Gäste auf der Besuchertribüne, ich freue mich, dass ich namens der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unseren Antrag, der heute zur Behandlung vorliegt, einbringen darf. „Öffentlich geförderte Beschäftigung und Teilhabe der Langzeitarbeitslosen am Erwerbsleben in Thüringen“ heißt er.
Wir haben gerade schon einige Zahlen gehört, Herr Abgeordneter Thamm. Es gibt über 30.000 Langzeitarbeitslose, darauf wird später noch näher einzugehen sein, die bisher keine Chance hatten. Deswegen waren und sind wir der Auffassung, dass es hier gesonderte öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen, ein Programm geben soll. Das ist eines der Kernprojekte des Koalitionsvertrags. Dort heißt es, ich darf kurz zitieren: „Die Koalition will Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehre
ren Vermittlungshemmnissen aktiv Möglichkeiten der Teilhabe am Erwerbsleben erschließen. Daher setzen wir uns auf Bundes- und Landesebene für einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt ein.“ Nun, nachdem jetzt der Landeshaushalt beschlossen ist und, wie wir wissen, dort 2 Millionen Euro für dieses Programm für dieses Jahr eingestellt wurden, möchten wir – und das ist Ziel unseres Antrags – der Landesregierung und der zuständigen Ministerin die Gelegenheit geben, über die Inhalte und die geplante Umsetzung dieses neuen Programms zu sprechen. Das steht natürlich im Kontext mit den anderen Instrumenten von Beschäftigungsförderung, auch mit dem Landesarbeitsmarktprogramm. Es geht darum, hier zu berichten und uns die Eckpunkte dieses Programms vorzustellen. Wir wollen gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, noch mal unsere Kriterien hier deutlich zu machen – deswegen sind die ja aufgeschrieben: Freiwilligkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens mit Mindestlohn, öffentliche Daseinsvorsorge und gemeinwohlorientierte Arbeit als Zielrichtung, enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreisen, mit Trägern von Maßnahmen und natürlich auch mit den Jobcentern. Wir wollen, dass das Programm öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht wird, und – es ist richtig – auch wir wollen eine begleitende Evaluation des Programms und wollen auch, dass ein Umsetzungsbeirat zur Begleitung eingerichtet wird.
Wir möchten drittens darauf aufmerksam machen, dass der Passiv-Aktiv-Transfer, der nur über den Bund funktionieren kann und derzeit abgelehnt wird, tatsächlich weiter gefordert wird und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass wir zu dieser Methode kommen. Und wir wollen gern, dass im II. Quartal des übernächsten Jahres hier über die Umsetzung berichtet wird.
So weit die Einbringung und dann kommen wir ja noch zu einer hoffentlich interessanten Diskussion. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu erstatten. Deshalb erteile ich das Wort Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Ich möchte zunächst voranstellen, dass der weitere Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen eine zentrale
Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung ist und die Koalitionsvereinbarung neben weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel die öffentlich geförderte Beschäftigung, dafür ausdrücklich auch die Weiterführung des Landesarbeitsmarktprogramms vorsieht.
Ich möchte deshalb auf die beiden vorliegenden Anträge insgesamt eingehen und Ihnen in diesem Zusammenhang einige aktuelle Informationen zu Integrationserfolgen und zur Zielstellung des Landesarbeitsmarktprogramms, aber insbesondere auch zu unserer Förderstrategie und zum neuen Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung geben.
Aus der Überschrift des Antrags der CDU-Fraktion entnehme ich, dass eine nachhaltige Unterstützung von Langzeitarbeitslosen auch dort nicht grundsätzlich abgelehnt wird und wir uns insofern einig sind, dass es zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um die Langzeitarbeitslosigkeit in Thüringen zu senken.