Die Pflicht zur Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags in gleichem Maße darf der Landesgesetzgeber den freien Schulen nicht auferlegen aus verschiedenen Gründen, von denen ich drei nennen möchte. Erstens: Die freien Schulen haben grundsätzlich die Freiheit zu entscheiden, ob sie eine Schule errichten und wo deren Standort sein soll. Sie können sich ihre Schüler im Gegensatz zu den staatlichen Schulen grundsätzlich frei auswählen. Der öffentliche Bildungsauftrag hingegen, wie er in der Landesverfassung und im Grundgesetz formuliert ist, legt der staatlichen Schulverwaltung die Pflicht auf, ein flächendeckendes Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen Bildungsmöglichkeiten eröffnet.
Zweitens: Die staatlichen Schulen halten in ihren Bildungsgängen Prüfungen ab und erteilen Zeugnisse mit den daran anknüpfenden Berechtigungen. Das müsste dann gleichermaßen auch für die freien Schulen gelten. Die freien Schulen erhalten allerdings erst mit der Anerkennung das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen, die die gleichen Berechtigungen verleihen wie die der staatlichen Schulen. So sieht es das Gesetz über die freien Schulen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 vor, welches morgen dem Parlament zur Beschlussfassung vorliegt. Deshalb können staatlich genehmigte Ersatzschulen den staatlichen Bildungsauftrag nicht in gleichem Maße erfüllen wie die staatlichen Schulen.
Drittens: Staatliche Schulen sind zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet. Freie Schulen
dürfen sich eine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung geben. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wird von der Landesregierung abgelehnt.
Das war das Statement der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Frau Abgeordneter Muhsal.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Tischner, ich möchte nur noch einmal kurz auf Sie eingehen, weil ich Ihre Bemerkung über mich als ziemlich weit unter der Gürtellinie empfunden habe.
Nein, erst einmal stimmt es nicht, Sie haben gelogen. Ich habe mich sehr wohl beteiligt, auch wenn Sie das vielleicht nicht bemerkt haben. Sie können das dann gern nachschauen.
Im Übrigen frage ich mich, ob Sie den Sinn einer Anhörung vielleicht nicht verstanden haben. Die Anhörung hat den Sinn, dass man denen zuhört, die etwas zu sagen haben in der Anhörung als Anzuhörende.
Mir ist in der Tat auch schon aufgefallen, dass alle Fraktionen außer der AfD-Fraktion nicht nur den Plenarsaal, sondern auch Anhörungen, Ausschüsse und alles mögliche dazu nutzen, sich möglichst ausgiebig selbst darzustellen und da haben Sie in der Tat recht – das habe ich nicht getan. Danke schön.
So, damit scheint der Redebedarf aus dem Plenum erschöpft zu sein. Ich schließe die Aussprache. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Ich frage noch mal nach: Ist das korrekt seitens der einbringenden Fraktion? Keine Reaktion?
Dann stimmen wir über diesen Antrag auf Überweisung ab. Wer diesem seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Gegenstimmen aus allen anderen Fraktionen einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass um 19.00 Uhr der parlamentarische Abend beim Landessportbund im Haus des Sports in der Werner-Seelenbinder-Straße stattfindet. Sie sind herzlich eingeladen.