Volksvertreter Politik für Thüringen zu machen, investieren Sie lieber Hunderte Millionen in die Aufnahme von Wirtschaftsmigranten, die keinen Asylgrund haben. Wo bei den freien Schulen um jeden Cent geknapst wird, fließt das Geld für illegale Einwanderer, die mehrheitlich aus kulturfremden Kreisen kommen und weder integrationswillig noch integrationsfähig sind, in Strömen.
Die Alternative für Deutschland steht für eine Politik aus dem Volk heraus und wir halten das, was wir vor der Wahl gesagt haben.
Vor der Wahl haben wir gesagt, ich zitiere aus unserem Wahlprogramm: „Schulen in freier Trägerschaft fördern die Qualität und Vielfalt unserer Bildungslandschaft.“
Also weiter: „Wir wollen die Privatschulfreiheit stärken und setzen uns daher für die weitgehende personelle und finanzielle Gleichstellung ihrer Ausstattung mit der Ausstattung staatlicher Bildungseinrichtungen ein. Damit wird auch gewährleistet, dass Kinder aus finanzschwachen Familien vom Angebot der privaten Schulen profitieren können.“ Was in unserem Wahlprogramm steht, ist genau das, was wir in unserem Änderungsantrag umsetzen wollen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in seiner jetzigen Form sowie den Entschließungsantrag werden wir ablehnen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort. Den Wortaustausch mit „ekelhaft“ habe ich nicht verstanden, will ich nur sagen, aber wir lesen das noch mal nach.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte wirklich auf eine sachliche Debatte gehofft. Es kann ja nur besser werden nach dem letzten Redebeitrag.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Träger der freien Schulen, natürlich auch liebe Lehrerinnen und Lehrer an den staatlichen Schulen! Wir haben Jahre intensiver Diskussionen über die freien Schulen und das Verhältnis der freien und der staatlichen Schulen hinter uns. Die Vergessenheit von Herrn Tischner ist schon bezeichnend. Herr Tischner, Sie waren in der letzten Legislatur hier zwar nicht selbst Abgeordneter, Sie sollten aber wissen, was Ihre Fraktion in den letzten Jahren und in der letzten Legislatur getan hat.
Da kann man sich als Neuer auch nicht verstecken, da kann man nicht so tun, als ob man damit überhaupt nichts zu tun hätte – so wie Sie das hier am Pult getan haben. Herr Tischner, übernehmen Sie Verantwortung dafür, und zwar nicht nur, indem Sie sagen, die böse SPD hat uns in der Koalition zu arg geknechtet.
Sie waren der stärkere Partner, Sie haben sich nicht durchgesetzt. Sie haben es nicht einmal versucht,
Wir haben allerdings auch heftig gerungen – das habe ich hier auch schon mal ganz offen gesagt. Ich glaube, der Unterschied zwischen dieser Koalition und der Vorgängerkoalition ist, dass wir in der Tat auch um Dinge streiten – aber das gemeinsam – und dann auch zu einem guten Ergebnis kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte mich zunächst ausdrücklich bei allen bedanken, die an den freien Schulen – denn um die geht es heute, das mindert selbstverständlich nicht die wunderbare Arbeit, die auch an den staatlichen Schulen geleistet wird – tagtäglich eine so gute Arbeit leisten, wie sie es tun.
10 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen freie Schulen, weil sie sich frei dafür entschieden haben. Seit über 25 Jahren, seit der friedlichen Revolution, gehören die freien Schulen
glücklicherweise in Thüringen zu unserem pluralen Schulwesen und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage – und davon bin ich überzeugt: Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen, denn mit dem neuen Gesetz können die freien Schulen endlich dank der darin vorgeschlagenen Änderungen die Finanzhilfe verlässlich für die nächsten Jahre planen. Das war nicht so in den letzten Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss ich auch der CDU an dieser Stelle noch einmal sagen.
Allein im Jahr 2015 erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 12,4 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr und mit dem Gesetz wird ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungen von 1,9 Prozent verankert. Diese sind nicht irgendwie gegriffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern sie sind berechnet, sie sind transparent und nachvollziehbar. Genau das erfüllt im Übrigen die Forderung des Verfassungsgerichtshofs.
Wir müssen uns überhaupt nichts vormachen. Unsere Fraktion hat in der letzten Legislatur drei Jahre lang eine Normenkontrolle vor unserem Thüringer Verfassungsgericht vertreten, was ja soeben neu gewählt wurde. Wir waren damit erfolgreich. Wir hätten uns allerdings gewünscht – das sage ich hier auch noch einmal ganz offen, das ist auch kein Geheimnis –, dass das Verfassungsgericht konkrete Angaben dazu macht, was auskömmliche Finanzierung bedeutet. Das hat das Verfassungsgericht leider nicht getan, das hat es an die Politik zurückgespielt. Wir haben dafür zu sorgen, ein transparentes Gesetz vorzulegen, das machen wir mit transparenten Berechnungsmodellen, das haben Sie heute hier auf dem Tisch. Über die Höhe mussten wir allerdings diskutieren, die Bedarfe mussten wir uns genau anschauen. Dabei mussten wir den Realitäten Rechnung tragen – und auch das haben wir getan. Wir haben mit dem Gesetz die Genehmigungspflichten für Lehrkräfte und Schulleitung abgebaut und die Verwendungsnachweisführung vereinfacht. Wer die Verwendungsnachweise kennt, die freie Schulen schon jetzt erbringen müssen, das sind etwa 15 Seiten, die ausgefüllt werden – da weiß jeder und jede hinterher ganz genau, wofür jeder einzelne Cent verwendet wird. So viel Bürokratie, wie wir den freien Schulen bislang zugemutet haben, war zu viel. Hier war eine Vereinfachung schlichtweg nötig. Auch die haben wir vorgelegt.
Mit dem Gesetzentwurf hält nach den Kürzungen der letzten Legislatur – das müssen Sie sich leider auch noch mal anhören, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auch von der CDU, der Vorgängerregierung – endlich ein Paradigmenwechsel Einzug, der deutlich macht, dass es uns von Rot-Rot-Grün, und zwar insgesamt, um faire Chancen für freie Schulen geht und wir die Vielfalt in der Thüringer Bildungslandschaft verlässlich fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da können Sie jetzt auch ein bisschen murren, ich weiß, das ist immer unerfreulich, wenn man selbst etwas vorgelegt hat, aber ich werde auch auf den Gesetzentwurf der CDU noch einmal eingehen. Wir alle wissen, es gab intensive Diskussionen und Beratungen. Ich habe das vorhin als Berichterstatterin schon einmal ganz formal ausführen dürfen. Wir hatten ein schriftliches Anhörungsverfahren, an dem sich alle Schulen beteiligen konnten. Es haben auch einige davon Gebrauch gemacht, nicht so viele, muss man ehrlich sagen, aber immerhin einige. Wir hatten ein Online-Diskussionsverfahren, wo wir uns sicherlich noch mehr Beteiligung gewünscht hätten. Wir hatten eine achtstündige mündliche Anhörung im Ausschuss und haben uns dort auch noch von Änderungen überzeugen lassen. Das zeigt, dass Rot-Rot-Grün mitnichten irgendein Gesetz einfach durchwinkt und – wie uns gern vorgeworfen wird – einen ideologischen Plan – oder was auch immer – verfolgt, sondern wir haben uns sehr genau angehört und angeschaut, was uns berichtet wurde, übrigens auch bei dem Frühstück bei der Parität, Herr Tischner, wo wir Sie vermisst haben.
Sie waren die Woche vorher schon da – wir waren auch die Jahre vorher immer dort, das unterscheidet uns, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir jedenfalls haben uns beispielsweise von der Forderung überzeugen lassen, den Finanzhilfezeitraum auf das Kalenderjahr zu beziehen. Es gab ja die Idee in dem Gesetzentwurf, das Schuljahr als Ausgangslage zu nutzen. Vielen freien Trägern, die nicht nur Schulen betreiben, sondern beispielsweise auch Einrichtungen der Altenhilfe, auch Kindertagesstätten etc., war es sehr wichtig zu sagen: Wir wollen eine einheitliche Abrechnungsmethode, auch einen einheitlichen Abrechnungszeitraum. Deswegen haben wir gesagt, klar, wenn uns die Träger das antragen, wenn ihnen das wichtig ist, dann ändern wir das selbstverständlich. Das finden Sie in unserem Änderungsantrag und das kommt auch und gerade den kleinen Schulträgern zugute. Das war uns wichtig. Außerdem haben wir eine feste Quote für Fortbildungen für Lehrkräfte an den freien Schulen gesetzlich verankert. 10 Prozent, ich sagte es vorhin, der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen in Thüringen Schulen in freier Trägerschaft. Deswegen haben wir gesagt, 10 Prozent der Fortbildungsplätze des ThILLM sollen nun auch freien Schulen offenstehen. Das ist keine starre Größe, das ist eine Mindestgröße, die wir damit gewährleisten. Wenn es mehr Anmeldungen gibt und weniger beispielsweise aus dem staatlichen Bereich, kann man hier auch flexibel vorgehen. Auch das gewährleisten wir. All das war vorher so leider nicht möglich unter der CDU, möchte ich
Außerdem haben wir die Anregung aufgenommen, den im Gesetz verankerten Lehrerbegriff, beispielsweise für Lehrkräfte an Berufsschulen ohne klassische Lehrerausbildung, weiter zu öffnen. Ich will das auch noch einmal kurz erklären. Gerade an den Berufsschulen findet eine sehr praxisnahe Ausbildung statt, was wir wertzuschätzen wissen. Es lehren nicht unbedingt nur ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, sondern das sind Menschen aus der Praxis, die eine Qualifikation erworben haben, um auch lehren zu können. Hier haben wir Vereinfachungen eingeführt. Sie haben es nicht gemacht, Herr Grob, Sie hätten es machen können, Sie hatten 25 Jahre lang die Chance und haben sie vertan. Wir haben es – wie gesagt – geändert. Deswegen ein Änderungsantrag, den auch die Mehrheit des Ausschusses wiederum mitgetragen hat. Da haben Sie von der CDU ja auch nicht dagegen gestimmt, das weiß ich durchaus auch zu schätzen, dass das vonseiten der Opposition offenkundig Anerkennung gefunden hat.
Jetzt zum Entschließungsantrag, der hier auch schon Thema war, den wir zum Gesetz eingereicht haben. In unserem Entschließungsantrag sind wir nämlich insbesondere auf die Probleme im Bereich der Pflegeberufe eingegangen. Wir wissen um die schwierige Situation in den Pflegeberufen. Allerdings, das will ich hier ganz deutlich sagen, lässt sich das Problem der fehlenden Auszubildenden in der Pflege und in den Sozialberufen nicht über das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft lösen. Das wäre eine Illusion. Wir alle wissen, wir haben den demografischen Wandel. Wir haben insgesamt die Schwierigkeit – gestern gab es eine Aktuelle Stunde dazu –, Auszubildende in vielen Bereichen zu finden. Jetzt zu meinen, man könnte hier über das Gesetz über freie Schulen eine Steuerung an einer Stelle vornehmen und das Problem lösen, dies ist so leider nicht möglich. Da nehmen wir schlichtweg die Realität zur Kenntnis.
Trotzdem wissen wir, dass der Fachkräftebedarf in der Pflege groß ist; bis 2020 braucht es nach Angaben der LIGA über 3.500 neue Pflegekräfte in Thüringen und es werden nicht genügend Fachkräfte ausgebildet, obgleich genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Ich will an der Stelle auch noch mal auf ein Problem hinweisen, nämlich dass Pflegeberufe immer noch viel zu wenig Anerkennung finden, auch bei der Bezahlung. Die Bezahlung ist schlecht. Es wird eine hohe körperliche Anstrengung gefordert.
Das muss man an der Stelle einfach noch mal deutlich sagen. Dieses Problem ist aber kein Problem, was wir in einem Gesetz für freie Schulen regeln können. Da wird mir auch Herr Tischner sicherlich recht geben. Zudem ist die vom Bund angekündigte Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen – das ist eine Ankündigung vom Bund, muss ich noch mal sagen, eine, die der Bund natürlich auch finanzieren muss – nicht umgesetzt. Und uns vorzuwerfen, wir würden etwas auf den Bund abschieben, was ganz klar eine Bundesaufgabe ist, ist mindestens scheinheilig, vielleicht wissen Sie es aber auch einfach nicht besser, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Gesetzesverfahren ließ sich aufgrund der neu eingeführten Systematik der Festbeträge je Schüler, das heißt, eine Zusammenfassung nach Schularten und Dauer der Ausbildung, auch keine Anpassung für einzelne Ausbildungsgänge vornehmen. Wir haben das lange diskutiert, ob man das herausgreifen kann. Das würde aber der gesamten Systematik widersprechen. Mit dem Entschließungsantrag tragen wir allerdings dem Gesamtproblem Rechnung. So halten wir an den Zielen und Festlegungen des Thüringer Pflegepakts fest, denn den haben wir hier auch schon umgehend beraten, insbesondere an der Umsetzung qualitativ hochwertiger Pflege und der Umsetzung der Kriterien der guten Arbeit in diesem Beschäftigungsfeld. Insbesondere muss dabei die Qualität und Ausbildungssituation verstärkt in den Blick genommen werden. Dass der Bund die Ausbildung in den Pflegeberufen über einen Fonds finanzieren will, begrüßen wir ebenso wie die beabsichtigte Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen. Aber auch hier gilt: Wer bestellt, bezahlt. Deswegen sind die entstehenden Kosten – so ist das schlichtweg – durch den Bund zu übernehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Tischner, Sie haben ihn ja hier so großartig gelobt: Er ist abgelehnt worden von der Mehrheit in den Ausschüssen. Aus dem Gesetzentwurf lässt sich auch nicht entnehmen, dass die CDU auch nur annähernd zu ihrer Verantwortung bezüglich der Kürzung in der Vergangenheit stehen würde. Den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen.
Lesen Sie die Protokolle von 2010. Herr Grob hat erklärt, die Schulen seien auskömmlich finanziert mit dem damaligen Kürzungsgesetz, was Sie alle – alle! – mit beschlossen haben.
Inhaltlich bleibt Ihr jetziger Gesetzentwurf – den Gefallen, zu Ihrem Entwurf zu sprechen, tue ich Ih