Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Download- und Transformationsdienste zu den Themen in den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie werden von den Landesverwaltungen und den Kommunen unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1088/2010 zum Stichtag 30.09.2015 implementiert und bereitgestellt?

2. Kann die Landesregierung die vollständige Bereitstellung von neu erhobenen oder weitgehend umstrukturierten Geodatensätzen zu den Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie aus den zuständigen Landesbehörden und Kommunen zum Stichtag 21. Oktober 2015 gemäß dem INSPIRE-Zeitplan unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 garantieren und wenn nicht, welche Gründe rechtfertigen einen weiteren zeitlichen Verzug der Bereitstellung?

3. Sollte aus Sicht der Landesregierung auf einen professionellen Dienstleister zur Konfiguration der einzelnen Datensätze zurückgegriffen werden, wenn gemäß der Drucksache 6/310 die fachbezogenen Bund-Länder-Arbeitsgremien eine terminge

(Abg. Dr. Pidde)

rechte Bereitstellung der Downloaddienste nicht gewährleisten können?

4. Werden die INSPIRE-bezogenen Downloaddienste durch Open-Source-Technologien eigenständig durch die Landesverwaltung konfiguriert und bereitgestellt und wenn nicht, wann erfolgte die öffentliche Ausschreibung und Bewertung von ITLeistungen zur termingerechten Fertigstellung der Betriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste gemäß dem INSPIRE-Zeitplan der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE)?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Abgeordneter Krumpe, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der zentrale Downloaddienst der Geodateninfrastruktur Thüringen ist unter der Internetseite www.geoproxy.geoportal-th.de zu erreichen. Es sind unter anderem die INSPIRE-Katasterparzellen und die Gebietsübersichten per Downloaddienst erreichbar. Digitale Orthofotos mit 2 Meter Auflösung sind unter der Internetseite www.geoproxy.geoportal-th.de/inspire-dl zu erhalten. Für INSPIRE sind Transformationsdienste lediglich zur internen Kommunikation der Datenbereitstellungskomponenten erforderlich und weisen keine Schnittstelle nach außen, so zum Beispiel für externe Nutzer, auf. Ein solcher Transformationsdienst ist bereits seit 2008 Bestandteil der zentralen technischen Geodatenbereitstellungskomponente der Geodateninfrastruktur Thüringen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung kann die Bereitstellung garantieren.

Zu Frage 3: Die Rolle eines Dienstleisters wird den hier gemeinten Anforderungen nicht gerecht. Es sind insbesondere national abgestimmte fachliche Vorgaben, die als Ausgangsbasis für eine Bereitstellung der Downloaddienste genutzt werden sollen.

Zu Frage 4: Ja, die Downloaddienste werden durch die geodatenhaltenden Stellen konfiguriert und über die seit dem Jahr 2008 produktive zentrale Komponente, den Geoproxy, bereitgestellt.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Krumpe, bitte.

Ich hätte eine Nachfrage zur Antwort auf Frage 1. Vor dem Hintergrund, dass die Landesverwaltung den Vollzug des Thüringer GDI-DE sicherzustellen hat – wie viele Kommunen im Land Thüringen werden noch im Jahr 2015 der Bereitstellung von Download- und Transformationsdiensten gemäß den INSPIRE-Durchführungsbestimmungen nachkommen?

Sehr geehrter Herr Krumpe, das muss ich nachliefern. Das kann ich jetzt so nicht sagen.

Eine weitere Nachfrage?

Eine noch. Welche INSPIRE-konformen Daten liefert ein Downloadservice, der noch nicht konfiguriert wurde, siehe Drucksache 6/310?

Auch das würde ich nachliefern.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 6/960.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ausstehende Landesförderung für den Erweiterungsbau am Saalfelder Erasmus-Reinhold-Gymnasium

Am 25. August 2015 berichtete die „Ostthüringer Zeitung“ über den geplanten Anbau am ErasmusReinhold-Gymnasium in Saalfeld-Gorndorf. 30 Schüler mehr als im vergangenen Schuljahr lernen seit Schuljahresbeginn 2015 hier. Der Anbau, der für Entlastung sorgen soll, verzögert sich. Baubeginn war eigentlich für Mitte September geplant.

Ein Antrag über 1,1 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm „ZukunftsSchulen“ wurde bereits im Dezember 2014 gestellt. Weiterhin beantragte das Landratsamt den vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Am 13. Juli 2015 wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vom Ministerium für Infrastruktur und Land

(Abg. Krumpe)

wirtschaft abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass das Investprogramm neu eingeführt werde und derzeit noch keine Aussagen zu den Förderbedingungen und Terminen gemacht werden könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die derzeitigen räumlichen Voraussetzungen am Erasmus-Reinhold-Gymnasium vor und wie wird die aktuelle Situation bewertet?

2. Für wann ist die angekündigte Einführung des neuen Investprogramms für Schulen vorgesehen?

3. Welche grundsätzlichen Änderungen der Förderbedingungen sind geplant und wie wird sich das auf den Fördermittelantrag zum Vorhaben ErasmusReinhold-Gymnasium auswirken?

4. Wann und in welcher Höhe kann der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit der Bewilligung der beantragten Landesfördermittel rechnen?

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kowalleck, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Am Erasmus-Reinhold-Gymnasium liegen nach Kenntnisstand der Landesregierung die folgenden räumlichen Voraussetzungen vor. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten insgesamt 498 Schüler in 22 Klassen das Gymnasium. Das Schulgebäude wurde 1977 in Typenbauweise errichtet. In den Jahren 2009 bis 2011 erhielt das Gebäude komplett neue Fenster sowie eine wärmegedämmte und neu gestaltete Fassade. Das Schulgebäude verfügt über 15 Unterrichtsräume, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, 4 Unterrichtsräume und Kursräume, die größer als 50 Quadratmeter sind, 10 Fachunterrichtsräume sowie eine Aula bzw. Musiksaal, eine Bibliothek und eine Cafeteria. Außerdem befinden sich am Schulstandort eine Schulsporthalle und eine teilsanierte Kleinsportanlage. Darüber hinaus nutzt die Schule eine circa 800 Meter entfernte Drei-Felder-Sporthalle. Der Landesregierung ist darüber hinaus lediglich durch die Anmeldung des Vorhabens für das Schulinvestitionsprogramm beim TMIL bekannt, dass es einen Platzbedarf aufgrund aufwachsender Schülerzahlen gibt. Eine Bewertung der aktuellen Situation ist daher nicht möglich.

Zu Frage 2: Die Einführung des neuen Schulinvestitionsprogramms ist in diesem Jahr vorgesehen.

Zu Frage 3: Da sich die Richtlinie derzeit in der hausinternen Abstimmung befindet und darauf folgend die Abstimmung mit den Ressorts und den betroffenen Verbänden vorgenommen wird, ist nicht auszuschließen, dass noch Änderungen am Richtlinienentwurf vorgenommen werden. Daher können die Kriterien der Fördermittelvergabe noch nicht abschließend benannt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Berücksichtigung der Belange der Inklusion, die Energieeffizienz sowie demografische Aspekte einzelne Kriterien für das Schulinvestitionsprogramm sein werden. Die Auswirkungen auf den Fördermittelantrag zum Vorhaben Erasmus-Reinhold-Gymnasium können noch nicht benannt werden.

Zu Frage 4: Erste Bewilligungen aus dem Schulinvestitionsprogramm sollen zum Jahresende des Jahres 2015 ausgesprochen werden. Ob der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als Schulträger des Erasmus-Reinhold-Gymnasiums eine Bewilligung erhält, steht derzeit nicht fest. Der Landkreis hat jedoch im Jahr 2015 eine für Investitionen an Schulgebäuden und Schulsporthallen zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 614.005,72 Euro aus meinem Hause erhalten. Zusätzlich erhielt er eine weitere Zuweisung vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales für den gleichen Zweck in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Maßnahmen, für die diese Mittel eingesetzt werden sollen, müssen bis zum 31. Dezember 2016 begonnen sein. Der Landkreis kann diese Mittel sofort und eigenverantwortlich für Schulbauvorhaben einsetzen.

Weitere Nachfragen? Herr Kowalleck.

Noch zwei Nachfragen, wenn Sie erlauben, Herr Präsident. Frau Ministerin, inwieweit ist Ihnen der aktuelle Artikel in der „Ostthüringer Zeitung“ vom letzten Samstag, dem 5. September „Schule auf dem Fluchtweg“ bekannt, indem auch noch mal auf die Situation in der Schule aufmerksam gemacht wird?

Ja, ist bekannt.

Ist Ihnen bekannt? In diesem Artikel wird noch mal darauf hingewiesen, dass auch der Landrat seit Mitte Juli auf einen Termin im Ministerium wartet. Inwieweit ist denn geplant, dass dann der Landrat

auch ins Gespräch mit Ihnen kommen kann? Gibt es denn da schon einen konkreten Termin mit Ihnen im Ministerium?

Da müsste ich in meinen Kalender schauen. Aber vielleicht als inhaltliche Antwort: Wenn ein Landrat bei mir nach einem Termin fragt, dann bekommt er den auch.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Keller. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Jetzt kommen wir zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Tischner in der Drucksache 6/970.

Aufbau einer Vertretungsreserve im Thüringer Schuldienst

Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags haben die Regierungsparteien den Aufbau einer Vertretungsreserve beschlossen. Mit Beginn des Schuljahrs 2015/2016 wurden nach Äußerungen der Landesregierung in diesem Sinne bis zu 100 befristete Einstellungen vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele befristete Einstellungen in den Thüringer Schuldienst wurden zum Schuljahresbeginn 2015/2016 tatsächlich vorgenommen (bitte aufge- schlüsselt nach Schulart)?