Protokoll der Sitzung vom 30.09.2015

Nun zu dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, wie es offiziell heißt, ich muss es auch eher als Asylverschärfung bezeichnen.

(Heiterkeit AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kompromiss, wie ihn manche nennen – ich frage mich, ob man mit Menschenrechten Kompromisse machen kann, ich bin überzeugt, dass das nicht sein darf, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dieser Gesetzentwurf jedenfalls enthält in der Tat ein paar positive Punkte, das will ich auch anerkennen. Ein paar positive Punkte dahin gehend, dass eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden soll, auch wenn sie nur eine Notversorgung bereitstellen wird, dass Bund und Länder finanziell entlastet werden und die Länder einen monatlichen Pauschalbetrag und damit mehr Mittel erhalten. Trotzdem schleicht sich bei mir ein Stück weit der Verdacht ein, dass hier die Zustimmung der Länder genau auf diesem Wege erkauft wird. Und das finde ich schäbig bei so einer Grundsatzfrage, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dass Integrationskurse für Flüchtlinge geöffnet und besser finanziert werden und ein soziales Wohnungsbauprogramm aufgelegt wird, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass bestimmte Menschen überhaupt erst gar keinen Zugang zu Integrationskursen, zur Ausbildung oder zur Arbeit finden sollen. Das muss ich wiederum ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Man sieht also: Es sind einige – sicherlich positive – Punkte in diesem Gesetzentwurf enthalten, aber ansonsten fehlen vor allem Dinge, die wir immer gefordert haben, wie zum Beispiel die erleichterte Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch Kontingente. Das kommt überhaupt gar nicht vor, ist aber ein ganz wichtiges Thema.

Die Anerkennung von Flüchtlingen, die Abschiebungsschutz erhalten haben und jetzt damit rech

nen müssen, dass ihnen dieser Schutz wieder aberkannt wird, das ist etwas, was wir so nicht hinnehmen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir dann aber noch genauer in das Asylverfahrensgesetz hineinschauen und lesen müssen, dass der Kosovo, Albanien und Montenegro künftig als sogenannte sichere Herkunftsstaaten bezeichnet werden, werden Sie sich nicht wundern, dass ich jedenfalls dies nur ablehnen kann. Das Problem der Beweislastumkehr einer persönlichen Verfolgung besteht ja trotzdem weiter, wenn wir es ernst nehmen mit dem Grundrecht auf Asyl, was ein individuelles Grundrecht ist.

Meine Kollegin Diana Lehmann hat ausgeführt, was es bedeutet, wenn Flüchtlinge gezwungen sind, bis zu sechs Monate in den sowieso schon überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Dass dort weder eine Privatsphäre gewährleistet ist noch ein Zugang zu Bildung, das wissen wir alle, dass das 15.000 Plätze für Thüringen bedeutet, auch – ich kann dies jedenfalls nur ablehnen. Das setzt sich fort, wenn wir lesen, welche Einschränkungen für Menschen passieren sollen, die beispielsweise sogenannte Dublin-Fälle sind: Sachleistungen, die eingeschränkt werden sollen, die Möglichkeit, überhaupt wieder von Bargeld auf Sachleistungen zurückzukehren. All das halte ich für grundfalsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch die Ausschlussgründe für die Härtefallkommission kann ich nur ablehnen und natürlich die Problematik, dass verboten wird, einen Abschiebetermin anzukündigen, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Stellungnahmen der evangelischen Kirche und der Bischofskonferenz lesen, werden Sie darin lesen können, dass die Unterscheidungen in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive als sehr problematisch gesehen wird und dem Recht auf eine individuelle Prüfung widersprochen wird. Kurzum – Sabine Berninger hat es ausgeführt: Wenn man sich in einer Koalition nicht einig wird, muss man sich enthalten – und seien Sie unbesorgt, wir sind nicht die Einzigen. Brandenburg enthält sich auch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen vor. Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst ist es nicht ganz eindeutig, welcher Stand vom Antragsteller der Aktuellen Stunde zu der von der Bundesregierung vorgelegten umfassenden Reform des Asylrechts eigentlich gemeint ist. In der Nacht zum Montag, dem 21. September 2015, wurde der Landesregierung ein Entwurf zugeleitet, aufgrund dessen eine erste Prüfung vorgenommen wurde. Am vergangenen Donnerstagabend trafen sich Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Auf Grundlage dieses ersten Gesetzentwurfs und der parallel stattfindenden Gespräche auf Länder- und Bundesebene wurden Maßnahmen diskutiert und beschlossen, die den großen humanitären Herausforderungen ebenso gerecht werden sollen, wie sie die weitere finanzielle und organisatorische Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen sicherstellen sollen.

Die Landesregierung und ich ganz persönlich möchten an dieser Stelle zunächst einmal all unseren Bürgerinnern und Bürgern danken. Ohne deren außerordentliche Hilfsbereitschaft, ohne die vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer hätten wir nicht in Thüringen und auch in keinem anderen Bundesland die vergangenen Wochen so meistern können.

(Beifall DIE LINKE)

Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015 musste in den Gesetzentwurf der Bundesregierung erst eingearbeitet werden. Diese Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes und der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz liegt der Landesregierung seit Sonntagabend, dem 27. September, vor. Die Kabinettsbefassung der Bundesregierung ist gestern erfolgt. Innerhalb der Landesregierung dauert die Prüfung des Gesetzes und der Verordnung daher noch an. Nach Abschluss der Prüfung wird die Positionierung der Thüringer Landesregierung im Kabinett beschlossen werden.

An dieser Stelle erlaube ich mir, sowohl dem Kollegen Möller zu widersprechen, wenn er sagt, es gibt ja schon klare Entscheidungen der grün mitregierten Länder. Da kann ich Ihnen nur ganz klar versichern: Das ist nicht der Fall. Wir werden heute Nachmittag noch einmal telefonieren und es gibt erheblichen Abstimmungsbedarf auch innerhalb der grünen Länder. Von daher sind alle Meldungen, die da sagen, das ist schon entschieden, genauso falsch wie auch – an Sabine Berninger gerichtet – die Entscheidung, wie die Thüringer Landesregierung sich entscheiden wird. Wir haben im Kabinett ausdrücklich beschlossen, dass wir in der Kabi

nettssitzung vom 13.10. eine Entscheidung darüber treffen werden, wie sich das Kabinett am 16.10. im Bundesrat verhalten wird. Erst dann werden wir abschließend wissen, wie der Gesetzentwurf aussieht und welche Dinge tatsächlich Realität geworden sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sofern der Antragsteller aber Auskunft über die Positionierung zu der gestern beschlossenen Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes und der Verordnung ersucht, will ich mich auch vor grundsätzlichen Positionierungen nicht drücken.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die große humanitäre Herausforderung aufgrund der Flüchtlingssituation stellt alle Bundesländer und die Kommunen vor immense organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Diese wurden durch die lange Zeit völlig unzutreffenden Prognosen des Bundesamts über die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge und vor allem auch durch die lange Verfahrensdauer von Asylverfahren noch intensiviert. Herr Ministerpräsident Ramelow hat diese Situation folgerichtig so beschrieben: Wenn wir jetzt nicht bald anfangen zu reagieren, wird es uns am Ende auf die Füße fallen – egal, welches Parteibuch wir haben.

Unter diesen Voraussetzungen haben die Bundesländer und die Vertreter der Kommunen in den vergangenen Monaten immer wieder den Bund um notwendige Hilfe ersucht. Ich bin an dieser Stelle der SPD und auch Vizekanzler Gabriel dankbar, dass sie dieses Ersuchen an die Bundesregierung und an die Bundeskanzlerin herangetragen und auch konsequent verfolgt haben. Das nun vorliegende Gesetzespaket stellt aus Thüringer Sicht einen Kompromiss dar. Es ist unstreitig, dass die Vereinbarungen reale und signifikante finanzielle Verbesserungen für die Länder und die Kommunen enthalten. Es liegt aber zugleich in der Natur eines solchen Kompromisses – insbesondere wenn man die öffentlichen Äußerungen der CSU berücksichtigt –, dass ein Kompromiss für eine Regierung von Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch äußerst kritische Punkte enthält. Die Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten auf den Kosovo, Albanien und Montenegro wird nach zwei Jahren zwar einer Überprüfung unterzogen, ob ein Bundeswehreinsatz im Kosovo jedoch mit der Definition eines sicheren Herkunftslandes vereinbar ist, stellt zumindest eine berechtigte Frage dar.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als schwierig ist zudem einzuordnen, dass Flüchtlinge künftig bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben können. Wir werden als Thüringer Landesregierung sehr verantwortungsvoll mit einem solchen Instrument umgehen, wenn es tat

sächlich Gesetz werden wird. Unsere Erfahrungen in Thüringen zeigen, dass es das Ziel sein muss, den Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich kürzer zu halten. Wird es notwendig sein, diese sechs Monate in Einzelfällen auch auszuschöpfen, dann wird das die Einrichtungen sehr stark zusätzlich belasten und Thüringen wird gezwungen sein, noch deutlich mehr Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Dann würde ich mir aber auch an dieser Stelle wünschen, dass all diejenigen, die jetzt so vehement für diesen Kompromiss werben, sich mit an der Suche nach solchen Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligen und auch an dieser Stelle mal konkrete Vorschläge machen, wo man in Thüringen weitere dieser Tausenden von notwendigen Erstaufnahmeplätzen schaffen könnte.

Den Ländern ist es gelungen, in diesem Bereich eine Kann-Regelung zu etablieren, sodass es letztendlich auch von den Entscheidungen der einzelnen Landesregierungen abhängen wird, was die beste Entscheidung vor Ort ist. Auch andere Regelungen, wie beispielsweise die Kürzung von Sozialleistungen von Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, waren nicht erklärtes Ziel dieser Regierung in den Verhandlungen.

Gleichwohl muss man dem gegenüberstellen, dass die Länder einiges erreicht haben. Entgegen dem Widerstand von CDU und CSU wird mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz de facto auch zum ersten Mal ein Einstieg in ein Einwanderungsgesetz gegeben. Menschen aus den Staaten des Westbalkans erhalten die Möglichkeit, in Deutschland Arbeit zu suchen, aufzunehmen und damit ein legales Aufenthaltsrecht zu erhalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ebenfalls gegen den Widerstand aus den Reihen der CDU und CSU haben die Länder durchsetzen können, dass eine Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt wird. Entgegen dem, was ich gerade gehört habe, ist diese Gesundheitskarte kein Anreiz, sondern schafft erstmals nur die Möglichkeit, dass all die Leistungen, die im Moment auch im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gewährt werden müssen, direkt in Anspruch genommen werden und nicht erst dadurch, dass ein Verwaltungsbeamter dem Asylbewerber einen ärztlichen Behandlungsschein ausstellen muss. Das ist das Einzige, was sich ändert. Das ist aber eine deutliche Verbesserung, die wir unisono als Parteien, die diese Regierung tragen, schon immer gefordert haben.

Als Erfolg sind weiterhin die Integrationskurse zu begreifen. Wenn Sie sich anschauen – auch die letzten Tage wieder –, wie massiv von Industrieseite dafür geworben wird, diese Menschen schnell zu integrieren, dann sind Sprachkurse das A und O an dieser Stelle. Wenn wir erleben, dass es bisher so ist, dass die Menschen oftmals länger als ein Jahr

auf diesen Sprachkurs warten müssen, dann ist es eine große Errungenschaft, wenn es nunmehr gesetzlich verankert ist, dass Menschen mit guter Bleibeperspektive eben sofort in diesen Sprachkurs gehen können und nicht erst abwarten müssen, bis das Bundesamt über den Asylantrag entschieden hat. Die Verwendung der frei werdenden Milliarden aus dem Betreuungsgeld zugunsten der Kitas ist auch durchaus ein positiver Aspekt, ich glaube ein Aspekt, mit dem Herr Seehofer bei der Einführung des Betreuungsgelds nicht gerechnet hat. Dass damit mal Flüchtlingskindern auch in Kindertagesstätten eine echte Integrationschance ermöglicht wird, stand, glaube ich, nicht auf seinem Plan.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einen Kompromiss stellt sicherlich auch die Verwendung von Sach- statt Geldleistungen dar. Dieser Kompromiss ist geknüpft an den vertretbaren Verwaltungsaufwand. Wir haben als Grüne an dieser Stelle auch schon immer gesagt, dass eine solche Situation wirklich nur dann Sinn macht, wenn es mit vertretbarem Verwaltungsaufwand verbunden ist; das wird man sehen müssen, ob das überhaupt leistbar ist. Entscheidend für die Bundesländer und die Kommunen war jedoch, dass in diesen Gesetzen zum ersten Mal eine verlässliche Entlastung der Länder und Kommunen vereinbart wurde. Denn es sind die Länder und die Kommunen, die die wesentliche Verantwortung für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen und ihre Integration in unsere Gesellschaft und die damit verbundenen Aufwendungen tragen. Der Bund erhöht den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um 1 Milliarde Euro. Weiterhin wird der Bund ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheids durch das Bundesamt tragen, in dem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich an die Länder erstattet wird. Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung, Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für das Jahr 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird. Mit wenigen Worten ausgedrückt bedeutet das: Weniger Asylbewerber bzw. schnellere Verfahren führen dazu, dass der Bund weniger zahlen muss. Viele Asylbewerber bzw. langsame Bearbeitungszeiten führen dazu, dass der Bund deutlich mehr Geld an die Länder zahlen muss. Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Fakt. Bei alldem, was wir an Versprechungen in den letzten Monaten vonseiten des Innenministers erlebt haben, was die Bearbeitungszeiten beim BAMF angeht, wovon nichts Realität geworden ist, nährt das bei mir die Hoffnung, dass es zum ersten Mal tatsächlich zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens kommen wird. Denn in dem Moment, wo das deutlich teurer für

(Minister Lauinger)

den Bund wird, wenn die Bearbeitungszeiten weiterhin so lang sind, kann ich mir vorstellen, dass dann tatsächlich was passieren wird.

Schließlich leistet der Bund einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Das ist ein Fortschritt, keine Frage, muss aber auch in Relation zur Landesebene gesetzt werden. 10 Millionen Euro für Thüringen bei Kosten von circa 77 Millionen Euro für 2016. All diese Mittel sollen garantieren, dass die Länder Flüchtlinge versorgen und gleichzeitig deren sonstigen Aufgaben nachkommen können. Aber es sind erste Schritte und weitere müssen folgen. Die Finanzierungszusagen des Bundes werden nicht ausreichen, um in Thüringen eine integrative Flüchtlingspolitik zu gestalten. Das ist aber der Anspruch dieser Landesregierung. Gleichzeitig sind weitere konkrete Maßnahmen durch den Bund notwendig. Dazu gehört insbesondere – ich habe es jetzt schon mehrfach erwähnt –, dass das Bundesamt endlich sein Personal aufstockt und damit auch in Thüringen Asylanträge schneller entschieden werden und sich die unerledigten Fälle nicht weiterhin auftürmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trotz zahlreicher Zusagen haben wir in Thüringen immer noch nur eine einzige Außenstelle des Bundesamts mit zwölf Asylentscheidern. Weder in Suhl noch in Mühlhausen sind diese Stellen bis jetzt geschaffen worden. Die Landesregierung wird daher im Ergebnis den Gesetzentwurf genau prüfen und in der Abstimmung auch mit allen anderen Ländern darauf achten, dass in der konkreten Ausgestaltung auch tatsächlich die angestrebten Vorteile umgesetzt werden und sich vor allem auch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz eins zu eins im Gesetz wiederfinden. Dieser Gesetzentwurf wird dann zunächst im Bundestag beraten und beschlossen und am 16. Oktober im Bundesrat abschließend behandelt. Die Meinungsbildung der Landesregierung wird auch alle bis dahin eingetretenen Veränderungen einbeziehen müssen. Gemeinsam wird sich die Thüringer Landesregierung weiterhin für Flüchtlinge und das Recht auf Asyl einsetzen. Die Landesregierung wird sich zudem gemeinsam mit den anderen Ländern für weitere Verbesserungen für unsere Kommunen auf Bundesebene starkmachen.

Das Treffen der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel kann daher nur ein Anfang gewesen sein. Ich glaube, das wissen wir alle. Vor Ort in Thüringen wird diese Landesregierung weiterhin Flüchtlinge willkommen heißen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Fremdenfeindlichkeit entschlossen entgegentreten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen jeweils noch 1 Minute Redezeit zur Verfügung. Herr Brandner hat sich zu Wort gemeldet.

Herr Lauinger, Sie und die Vertreter der Landesregierung stellen sich hier hin und sagen, Sie hätten nichts gewusst, Sie hätten nichts geahnt, alles kam so plötzlich, nun ist es, wie es ist, die Prognosen hätten Sie nicht gekannt. Wissen Sie, was Sie hätten machen müssen? Sie hätten einfach im Jahr 2013 mal die Gründungsthesen der AfD durchlesen sollen und Sie hätten einfach mal das Wahlprogramm der AfD in Thüringen durchlesen sollen. Dann wäre es zu diesen katastrophalen Zuständen in diesem Lande nie und nimmer gekommen. Und Sie müssten sich nicht hier hinstellen und so tun, als wenn das Gewitter über Sie hereingebrochen wäre.

(Beifall AfD)

Sie haben einfach schlicht die falschen Quellen. Ganz einfach ist das. Herr Ramelow, das gilt für Sie auch. Danke schön.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Ich schließe den dritten Teil und rufe auf den vierten Teil der Aktuellen Stunde

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Veröffentlichte Meinung gegen öffentliche Meinung – Thüringer Medien zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1128

Herr Brandner hat wiederum das Wort.